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Kategorie:Mitglied der Bürgerschaft (Lübeck)

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In diese Kategorie werden Mitglieder der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Lübeck von der Verfassungsreform 1848 bis zum Verlust der Eigenstaatlichkeit 1937 eingeordnet. Die Bürgerschaft hatte 120 Mitglieder (ab 1919: 80 Mitglieder) und wurde von einem aus ihrer Mitte gewählten Wortführer geleitet. Der Wortführer hatte zwei stellvertretende Wortführer an seiner Seite. Die Wahl erfolgte auf sechs Jahre (1919: vier Jahre), alle drei Jahre (1919: zwei Jahre) wurde die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Durch die Verfassungänderung 1920 entfiel die Ergänzungswahl. Die Bürgerschaft wurde ab 1921 zur Gänze für eine Wahlperiode von 3 Jahren gewählt. Für Fragen und Hinweise: Portal:Lübeck/Projekt Bürgerschaft 1848-1937.