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Kassenbon

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Kassenbon

Ein Kassenbon (frz. Gutschein, Kassenzettel, Pl. die Bons, schweizerisch und österreichisch auch Kassabon) oder Kassenzettel ist die häufig verwendete Bescheinigung der Bezahlung eines Einkaufs oder einer Dienstleistung, erfüllt aber nicht das Schriftformgebot einer Quittung.

Rechtlich gelten die Bestimmungen einer Rechnung. Der Kassenbon erfüllt meist nicht die Anforderungen einer Rechnung nach § 14 UStG, da Angaben wie der Name und die Anschrift des Leistungsempfängers und die Rechnungsnummer fehlen. Werden bei Kassenbons bis 150 Euro Gesamtbetrag die Anforderungen des § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) erfüllt, gilt der Kassenbon als Kleinbetragsrechnung. Von einem Unternehmer erstellte Rechnungen unterliegen der Aufbewahrungspflicht des Doppels der Rechnung, weil der Leistungsempfänger einen Vorsteueranspruch hat, soweit Leistungen für sein Unternehmen bezogen werden. Die Pflicht zur Aufbewahrung besteht auch dann, wenn die Rechnung für einen Vorsteuerabzug untauglich ist, weil nicht alle Pflichtaufgaben enthalten sind.

Material und Format

Der Bon wird ad hoc hergestellt und es werden robuste und billige Druckverfahren mit wartungsarmen Druckgeräten verwendet. Bedruckt werden schmale Endlosrollen, häufig mit den Breiten 57 mm oder 80 mm, wobei die Rollen bis zu 0,5 mm auf Untermaß geschnitten werden.

Seit Ende des 20. Jahrhunderts wird oft Thermopapier verwendet, auf denen das Schriftbild unter Licht- und Wärmeeinfluss allmählich verblasst und das durch manche Klebstoffe aufgelöst wird. Es sind aber auch spezielle Thermorollen erhältlich, die die geforderten 10 Jahre Aufbewahrungspflicht überstehen. Generell ist der Steuerpflichtige dazu verpflichtet, für eine sichere Aufbewahrung der Bons auf Thermopapier zu sorgen.

Inhalt

Vorderseite

Außer dem Logo des vergebenden Geschäftes, dessen Anschrift und Telefonnummer enthält der Kassenbon noch meist die folgenden Angaben (dazu Rechnung im deutschen Umsatzsteuerrecht):

  • Name des Kaufmanns oder Unternehmens
  • Datum des Einkaufs, mit Uhrzeit des Bondrucks
  • Belegnummer
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Betrag der Mehrwertsteuer, in Deutschland meist aufgespalten in den ermäßigten (7 %) und vollen Satz (19 %)
  • Kassen-/ Terminalnummer
  • Bedienernummer
  • Beschreibungstext der Ware, evtl. mit Warengruppe oder Artikelnummer
  • Preis der Ware
  • Lieferdatum = Rechnungsdatum
  • eine Dankesformel für den getätigten Einkauf.
  • sowie die Öffnungszeiten
  • teilweise auch die Sequenznummer
  • teilweise der Zusatz: Bitte zahlen Sie nur den ausgedruckten Betrag
  • teilweise ein einzelner der auf die Steuerhinterziehung hinweisenden Zusätze: "keine Rechnung", "Inforechnung", "Proforma - Rechnung", "Zwischenrechnung" etc.
  • teilweise die Tischnummer im Lokal
  • teilweise die Bon- Nummer (Belegnummer)
  • teilweise die Uhrzeit
  • teilweise den Hinweis, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird wegen der Differenzbesteuerng

Insbesondere bei einem Kaufabschluss in Supermärkten oder anderen Großmärkten ersetzt er oft einen schriftlichen Kaufvertrag.

Rückseite eines Kassenbons mit Ermächtigung zum Lastschrifteinzug, zur Adressweitergabe und zur Datenspeicherung

Rückseite

Häufig enthält der Kassenbon auf der Rückseite einen Hinweis auf die Geschäftsbedingungen des Unternehmers, sowie auf spezielle Vereinbarungen, wenn die Bezahlung nicht in bar erfolgte.

  • Ermächtigung zum Lastschrifteinzug (bei Zahlung mit EC-Karte)
  • Ermächtigung zur Adressenweitergabe vom Bankinstitut an das Handelsunternehmen bei Zahlung mit EC-Karte, wenn die Lastschrift von der Bank nicht eingelöst werden konnte
  • Ermächtigung zur Datenweitergabe an Dritte, was dem Zweck der Erstellung von Kundenprofilen dienen kann.

Auch für den Nachweis des Erwerbs eines Gegenstandes oder für das Geltendmachen von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder den freiwilligen Umtausch aus Kulanz kann der Kassenbon wichtig sein. Er muss jedoch nicht zwingend vorgelegt werden, sofern die wesentlichen Umstände des Kaufes anderweitig nachgewiesen werden können (beispielsweise per Kreditkartenbeleg).

Pflicht zur Erteilung

Wenn eine Registrierkasse verwendet wird, hat der Kunde einen zivilrechtlichen Anspruch auf eine Quittung, wobei in der Regel der Bon genügt. Dann genügt die sog. händische Rechnung (der Kellnerzettel) diesen Anforderungen nicht, da die Betriebseinnahmen dann nicht in der Registrierkasse erfasst worden sind. Bei Bewirtungsaufwendungen ist ohnehin der Bon nötig, da die Bewirtungsaufwendungen sonst steuerlich nicht absetzbar sind. Ein Bon mit einem Zusatz wie " Zwischenrechnung", "pro forma" oder "keine Rechnung" oder "Inforechnung" macht den Bon wertlos. Das indiziert eine Steuerhinterziehung, weil dann die Entgelte nicht über die Registrierkasse laufen, also nicht im Z-Bon erfasst werden. Sie werden nur im sog. Trainingsspeicher erfasst, fließen also nicht in das Tagesergebnis ein. Rechtlich gibt es dann keinen Anspruch auf Vorsteuern. Die Ausgabe fehlerhafter Bons wird mühelos bei einem Testkauf im Rahmen einer Kassennachschau festgestellt. Bei einer Kassennachschau oder Betriebsprüfung sind diese Steuerhinterziehungen erkennbar, wenn der Trainingsspeicher elektronisch ausgelesen wird.

Steuergefährdung

Wird der gezahlte Betrag nicht in die Kasse eingebongt, so liegt eine Steuerhinterziehung vor. Das gilt auch, wenn der registrierte Betrag nachträglich aus der Kasse herausgenommen wird. Das erfolgt durch sog. Löschtasten als Managerschlüssel, Zappersoftware oder durch individuelle Eingriffe in die Programmierung ohne Dokumentation. Hilfsweise erfüllt die unterlassene Buchung den Tatbestand der Steuergefährdung gem. § 379 AO, so dass ein Bußgeld bis zu 5000 Eur festgesetzt werden kann.

Trivia

Der Ausspruch „Ist gebongt!“ ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für Zustimmung, etwa mit der Bedeutung „Das geht in Ordnung!“ oder „Habe ich verstanden!“ Die Herkunft des Wortes bezieht sich auf die Aufnahme eines Artikels auf den Kassenbon oder die Eingabe bei einer Registrierkasse.[1]

Literatur

Susann Körner: Kassenbonsprache. In: Freio 5: Zettel (Winter 2013), ISBN 978-3-9815027-4-9, S. 34–39.

Weblinks

 Commons: Kassenbon – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kassenbon aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.