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Universität Graz

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Universität Graz
Logo
Gründung 1585
Trägerschaft staatlich
Ort Graz, Österreich
Rektorin Christa Neuper
Studenten 31.578 (Wintersemester 2012/13)

– davon Frauen: 60,4 %
– Ausländeranteil: 12,2 %

Mitarbeiter 3933 (2012)

– davon wissenschaftliches Personal: 2700
– davon nichtwissenschaftliches Personal: 1279
– davon Frauen: 51,9 %

Jahresetat 204,3 Mio. Euro (2012)

– Öffentliche Mittel (inkl. Studienbeitrag) 173,4 Mio. Euro
– Drittmittel: 21,5 Mio. Euro

Website www.uni-graz.at

Die Universität Graz, auch Karl-Franzens-Universität Graz,[1](KFU Graz, lateinisch Carolo-Franciscea) in Graz ist die größte Universität der Steiermark und nach der Universität Wien die zweitälteste Universität Österreichs. Ihr Name leitet sich von Erzherzog Karl II. von Innerösterreich sowie Kaiser Franz I. von Österreich ab.

Gliederung

Sie ist gemäß § 20 Absatz 4 des Universitätsgesetzes 2002 in sechs Fakultäten gegliedert:

  • Katholisch-Theologische Fakultät
  • Rechtswissenschaftliche Fakultät
  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • Geisteswissenschaftliche Fakultät
  • Naturwissenschaftliche Fakultät
  • Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Die Medizinische Fakultät wurde durch das Universitätsgesetz 2002 im Laufe des Jahres 2003 mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2004 in eine eigene Universität ausgegliedert, die Medizinische Universität Graz.

Gemeinsam mit der Technischen Universität Graz besteht das Kooperationsprojekt NAWI Graz, in dessen Rahmen große Teile der Naturwissenschaftlichen Fakultät mit den jeweiligen verwandten Fachbereichen an der Technischen Universität für eine gemeinsame Forschung und Lehre zusammenarbeiten. Im Wintersemester 2006/2007 starteten gemeinsame Studiengänge im Bereich der Chemie, Molekularbiologie und Erdwissenschaften, weitere gemeinsame Curricula für Mathematik und Physik werden erwogen.

Seit 2000 hat die Universität einen strategischen Schwerpunkt "Südosteuropa", 2008 wurde das überfakultäre Kompetenzzentrum Südosteuropa (heute Zentrum für Südosteuropastudien) gegründet. Außerdem veranstaltet die Rechtswissenschaftliche Fakultät seit dem Wintersemester 2004/05 den Universitätslehrgang "South East European Law and European Integration (LL.M.)" - ein LL.M.-Programm. Dieses LL.M.-Programm bietet eine fundierte postgraduale Ausbildung zur Zukunftsregion Südosteuropa und eine Vorbereitung auf die nächste Erweiterungsrunde der Europäischen Union.

Geschichte

Das Hauptgebäude der Universität Graz
Das ReSoWi-Zentrum der Uni Graz
Luftaufnahme des Campus

Die Gründung der Universität erfolgte im Jahre 1585 durch Erzherzog Karl II. von Innerösterreich. Sie wurde im selben Jahr an die Societas Jesu übergeben, mit dem Ziel, allen sozialen Schichten eine elitäre Ausbildung angedeihen zu lassen.

Nach der Aufhebung des Jesuitenordens im Jahre 1773 wurde die Universität vom Staat übernommen. Ziele der Ausbildung waren das Heranziehen treuer Staatsdiener und die Vermittlung ausschließlich praktisch verwertbarer Kenntnisse. 1778 wurde die Juristische Fakultät gegründet, und 1782 erfolgten die Umwandlung der Universität in ein Lyzeum sowie die Schaffung des medizinisch-chirurgischen Studiums.

Die Wiedererrichtung der Universität durch Kaiser Franz I. erfolgte 1827. Nach der Universitätsreform Wilhelm von Humboldts wurde 1848 die Lehr- und Lernfreiheit mit einer starken Autonomie der Hochschule eingeführt. Die Universität wurde damit Trägerin der Wissenschaft, die Studenten sollten im Studium in das wissenschaftliche Forschen eingeführt werden („Bildung durch Wissenschaft“). Diese Grundstruktur blieb – abgesehen von der Periode des Nationalsozialismus 1938–1945 – im Wesentlichen bis 1975 erhalten.

Nach dem „Anschluss“ Österreichs im Jahr 1938 kam es zu zahlreichen Entlassungen. Darunter befanden sich auch die Nobelpreisträger Otto Loewi, Victor Franz Hess und Erwin Schrödinger. 1941 wurde die Universität in Karl-Franzens-Reichsuniversität Graz, 1942 in Reichsuniversität Graz umbenannt.

Die Universitätsreform von 1975 brachte das Ende der Professorenuniversität, mit umfassender Mitbestimmung des akademischen Mittelbaus und der Studierenden in allen Gremien. Weitere entscheidende Einschnitte brachten das Inkrafttreten des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, das eine Teilautonomie und Teilrechtsfähigkeit ab dem 3. Dezember 2000 ermöglichte, sowie die Weiterführung dieser Entwicklung zur Vollautonomie und selbständigen Rechtsperson im Rahmen des Universitätsgesetzes 2002.

Universitätskirche ist seit 1985 die Leechkirche.

ÖH Uni Graz

Die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Karl-Franzens-Universität Graz (ÖH Uni Graz) ist die gesetzliche Vertretung der Studierenden an der Universität Graz. Für die Studierenden besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Körperschaft öffentlichen Rechts. Die ÖH Uni Graz besteht aus drei Gliedern: den Studienvertretungen (StV) und Fakultätsvertretungen (FV) (Personenwahl) sowie der Universitätsvertretung (Listenwahl).

Universitätsvertretung [2]

Die Universitätsvertretung (UV) der Studierenden ist das wichtigste Kollegialorgan der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Graz und wird alle zwei Jahre neu gewählt, zuletzt im Sommersemester 2011. Vorsitzender der Universitätsvertretung ist derzeit Bernhard Bitterer von den Fachschaftslisten Uni Graz (FLUG). Erster stellvertretender Vorsitzender ist Martin Berger von der (AG). Zweiter stellvertretender Vorsitzender ist Stefan Thum von den Fachschaftslisten Uni Graz (FLUG).[3]

Die neunzehn Mandate der Universitätsvertretung sind seit der letzten Wahl wie folgt besetzt: FLUG (Fachschaftsliste UNI Graz): sechs Mandate, GRAS (Grüne & Alternative StudentInnen): fünf Mandate, AG (Aktionsgemeinschaft): vier Mandate, VSStÖ (Verband Sozialistischer Studentinnen und Studenten Österreichs): zwei Mandate, KSV (Kommunistischer StudentInnenverband): ein Mandat, RFS (Ring Freiheitlicher Studenten): ein Mandat.[4] Die derzeitige Koalition besteht aus FLUG und AG. [5]

Die ÖH Uni Graz verfügt über 15 themenbezogene Referate, denen Service- und Informationsaufgaben obliegen. Dies sind (Bezeichnung gemäß der Homepage): Sozialreferat, Referat für Bildung und Politik (BiPol), Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten (Finanzreferat), Referat für feministische Politik, Referat für ausländische Studierende, Arbeitsreferat, Alternativreferat, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, Referat für Menschen mit Behinderung, Referat für Generationenfragen, Queer-Referat, Kulturreferat, Sportreferat, Referat für Internationales, Organisationsreferat.[6]

Nobelpreisträger

Erwin Schrödinger
  • Walther Nernst, 1920 für Chemie – in Graz als Student 1886
  • Fritz Pregl, 1923 für Chemie – in Graz von 1913 bis zu seinem Tod 1930
  • Julius Wagner von Jauregg, 1927 für Medizin – in Graz von 1889 bis 1893
  • Erwin Schrödinger, 1933 für Physik – in Graz von 1936 bis 1938
  • Otto Loewi, 1936 für Medizin – in Graz von 1909 bis 1938
  • Victor Franz Hess, 1936 für Physik – in Graz von 1893 bis 1906 (Ausbildung) und von 1919 bis 1931 sowie 1937/38
  • Gerty Cori, 1947 für Medizin – arbeitete vor 1922 in Graz
  • Ivo Andric, 1961 für Literatur – promovierte in Graz 1924 mit einer Dissertation über "Das geistige Leben in Bosnien und Herzegowina während der Osmanischen Zeit"
  • Karl von Frisch, 1973 für Medizin – in Graz von 1946 bis 1950

Weitere namhafte Forscher

andere Personen

Literatur

  • Franz Krones, Geschichte der Karl Franzens-Universität in Graz, Graz 1886
  • Gunter Wesener, Römisches Recht und Naturrecht (= Geschichte der Rechtswiss. Fakultät der Universität Graz, Teil 1), Graz 1978
  • Gunter Wesener, Österreichisches Privatrecht an der Universität Graz (= Geschichte der Rechtswiss. Fakultät der Universität Graz, Teil 4), Graz 2002
  • Petra Scheiblechner: „…politisch ist er einwandfrei…“ Kurzbiographien der an der Medizinischen Fakultät der Universität Graz in der Zeit von 1938 bis 1945 tätigen WissenschafterInnen. Graz 2002 (Digitalisat)

Einzelnachweise

  1. Gerald Bast, Universitätsgesetz 2002 (2003), Anm. 1 zu § 6: Die Möglichkeit zur Beifügung eines Zusatzes zum gesetzliche festgelegten Namen der Universität (zB Johannes Kepler Universität Linz) ist nicht ausdrücklich geregelt und wird somit weiter zulässig sein, ohne dass diesem Namenszusatz eine rechtliche Qualität zukäme. Zuständig für die Festlegung eines derartigen Namenszusatzes ist mangels ausdrücklicher Erwähnung aufgrund der Auffangkompetenz des § 22 Abs 1 das Rektorat. Im Firmenbuch wird die Universität als Karl-Franzens-Universität Graz geführt
  2. http://oehweb.uni-graz.at/de/deine_oeh/universitaetsvertretung/
  3. http://oehunigraz.at/vorsitz/
  4. http://oehweb.uni-graz.at/de/aktuelles/oeh_wahl11/
  5. http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/2765946/oeh-wahl-uni-graz-loest-flug-ag-koalition-rot-gruen-ab.story
  6. http://www.oehunigraz.at/referate/

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Universität Graz – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien
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