Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Kammerherr

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Kammerherr (in Österreich und Bayern Kämmerer[1] mittellateinisch: Cambellanus oder Cambrerius, französisch: Chambellan, englisch: Chamberlain) war Inhaber eines Hofamtes bei einem regierenden Herrscher, also Fürsten, König oder Kaiser. Zu Zeiten des Absolutismus war es oft ein von realen Pflichten weitgehend entbundener (Ehren-)Titel. Der Kammerherr stand im Rang über Kammerpagen und Kammerjunkern. An großen Höfen unterstanden die Kammerherren dem Hofmarschall oder dem Oberkammerherrn. Wahrzeichen des Ranges war ein Schlüssel.

Zu unterscheiden ist das Hofamt von dem des Kämmerers, eines Finanzbeamten -jedoch wurde das hier behandelte Hofamt in Österreich und Bayern ebenfalls Kämmerer genannt.[1]

Der Rang der Kammerherren war sehr hoch angesetzt; sie rangierten an einigen Höfen über den Generalleutnanten, an anderen über den Generalmajoren, an noch anderen mit den Generalmajoren gleich.[2]

Geschichte

An deutschen Höfen findet man den Titel etwa ab dem 16. Jahrhundert mit der Einführung des spanischen Hofzeremoniells durch die Habsburger. In einem Bericht über das Gefolge beim Einzug des Erzherzogs Ferdinand in München 1568 werden schon fünf Kammerherren erwähnt.

Zuerst war es ein Titel am kaiserlichen Hof, der ranghohen Adeligen verliehen wurde: Bei Kaiser Rudolph II. war beispielsweise Herzog Heinrich Julius von Braunschweig wirklicher Kammerherr. Mit der Zeit wurden die Titel auch an rangniedrigere Fürsten, Grafen oder Freiherren vergeben.

An kurfürstlichen Höfen setzte sich diese Bezeichnung seit Mitte des 17. Jahrhunderts durch. Bekannt ist, dass von Johann Georg II. von Sachsen die ersten Kammerherren an einem kurfürstlichen Hof angestellt wurden. Der Titel Kammerherr wurde üblicherweise einer Person verliehen, die bereits einen anderen hohen Rang innehatte. In den Hofranglisten waren die Kammerherren den Generalmajoren oder auch den Generalleutnants gleichgestellt.

Die Zahl der Kammerherren pro Hof variierte stark. Bei den Habsburgern war sie vergleichsweise hoch: Bei Leopold I. gab es im letzten Jahr seiner Amtszeit 426 Kammerherren. Karl VI. ernannte allein im Jahr 1736 158 Kammerherren.

Pflichten

Der Umfang der mit dieser Bezeichnung verbundenen realen Pflichten variierte von Hof zu Hof und änderte sich auch im Lauf der Zeit. Der Dienst wurde monatlich oder wöchentlich verrichtet. Er bestand in zeremoniellen Handreichungen beim An- und Auskleiden, der Begleitung beim Ausfahren, Ausreiten oder auf Reisen. Üblich waren auch Sekretärsdienste wie die Organisation von Privataudienzen oder die Entgegennahme von Bittschriften, die Bedienung des Fürsten beim Essen oder die Teilnahme an Gesellschaftsspielen mit dem Fürsten. Kammerherren konnten auch als Abgesandte an andere Höfe geschickt werden, um dort Botschaften, Gratulationen oder Beileidsbekundungen zu überbringen.

Rechte

Witzzeichnung über schlüsseltragende Kammerherren von Lothar Meggendorfer, 1890

Mit dem Rang eines Kammerherrn war eine Besoldung verknüpft. Kammerherren hatten das Recht, an der rechten Hüfte einen mit einem Band befestigten silbernen, vergoldeten oder goldenen Kammerherrenschlüssel zu tragen. Die Ausgestaltung dieses Schlüssels und die Art seiner Befestigung variierte ebenfalls von Hof zu Hof und im Laufe der Zeit.

In der Literatur

Eine ausführliche Darstellung der Rolle eines Kammerherrn bietet Theodor Fontanes Roman Unwiederbringlich.

Siehe auch

Einzelnachweise

Literatur

  • Johann Georg Krünitz: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft. In 242 Bänden erschienen von 1773 bis 1858. online
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kammerherr aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.