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KZ-Häftling

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Als KZ Häftling wurden von den Nationalsozialisten die inhaftierten Insassen in den Konzentrationslagern bezeichnet für die, mit wenigen Ausnahmen, die Arbeitspflicht galt. Der überwiegende Teil der Gefangenen wurde nicht durch Vollstreckung von Urteilen oder durch Anordnung von Untersuchungshaft, sondern willkürlich nach Festnahme in Schutzhaft oder nach Massendeportationen in Konzentrationslager verbracht.

Rechtsgrundlage

Erste Grundlage für Inhaftierungen in Konzentrationslager war die nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 von Innenminister Wilhelm Frick erlassene "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" ("Reichstagsbrandverordnung").

Mit dieser Verordnung, auf Grundlage von Artikel 48 der Weimarer Verfassung konnten und wurden politische Gegner ohne Anklage in gerichtlich nicht kontrollierbare Schutzhaft genommen.[1]

Haftgründe und erste Inhaftierungen

Erste Gefangene im KZ Dachau 1933

Die ersten Häftlinge waren Mitglieder der KPD die nach dem Reichstagsbrand systematisch verhaftet und in frühe Lager oder wilde Lager verbracht wurden. Im März 1933 wurde von der Schutzstaffel (SS) der Sturmabteilung (SA) als erstes „systematisches“ Lager das KZ Dachau errichtet.
Als Grund für die Vorlage der Verordnung beim Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, war der Schutz vor den Kommunisten, die für den Reichstagsbrand verantwortlich gemacht wurden und als Feinde der Republik eingestuft wurden. Die Verordnung war so angelegt, das nahe zu jeder in Schutzhaft genommen werden konnte. Da weder eine Beschränkung auf eine bestimmte Gruppe noch eine zeitliche Begrenzung festgelegt wurde, wird die Verfassungsmäßigkeit der Verordnung von Historikern angezweifelt. Dennoch wurde sie vom Reichspräsidenten unterzeichnet und trat am 28. Februar 1933 in Kraft.[2]

Häftlingsgruppen

Übersicht der Kennzeichnung der Häftlinge

Seit Errichtung der ersten Konzentrationslager wurden die Häftlinge in verschiedene Gruppen eingeteilt und entsprechend gekennzeichnet. Diese hatte unmittelbaren Einfluss auf die Behandlung, Stigmatisierung wie auch Verwendung der Häftlinge.[3]

Verwaltung der Häftlinge

Hauptartikel: Funktionshäftling

Neben der Verwaltung der Konzentrationslager durch die fünf Abteilungen der Kommandantur wude ein Teil der Verwaltung auf Funktionshäftlinge übertragen. Zweck dieser Eigenverwaltung war Hirachie, Konkurrenz und Arbeitsteilung auf die Lagersinsassen zu übertragen. Hierdurch sollte der Zweck des Lagers effektiv umgesetzt werden. Es entstand damit das Prinzip Absolute Macht ist gestaffelte Macht. Von den Gefangenen selber wurde diese Machtteilung sehr unterschiedlich umgesetzt. So nutzten wenige die Möglichkeiten um den Terror zu mildern, andere standen den SS Schergen in ihrer Brutalität um nichts nach. Das System wurde in Dachau von Theodor Eicke maßgeblich entwickelt und später auf alle Haupt- und Außenlager übertragen. Eicke setzte bei der von ihm durchgeführten Rekrutierungen auf absoluten Drill in Verbindung mit Gehorsam, und wurden mehrheitlich durch die Häftlinge umgesetzt. Die Gefangenen waren dabei hemungsloser Anwendung von Gewalt ausgesetzt. Gelang es der SS diese Anwendung von Gewalt auf die Funktionshäftlinge zu übertragen, konnten die "Totenkopf" Männer sich zurück halten und wurden entlastet. Besonders bei Arbeitseinsätzen war diese Methode effektiv, da weniger SS Männer dabei gebunden wurden.[4]

Hirachie der Funktionshäftlinge

  • Der Lagerälteste war verantwortlich für die Blockältesten und bekam von der Lagerkommandatur Anweisungen die er an die Blockältesten zu delegieren hatte.
  • Der Blockälteste war für "seinen Block" verantwortlich und hatte die Aufgaben die vom Lagerältesten gestellten Anforderungen an die Stubenältesten weiter zu geben.
  • Der Stubenälteste hatte in den Stuben (Schlafräume) für die Umsetzung der Aufgaben zu sorgen
  • Oberkapo Anführer einer Kapogruppe. In der Regel mit Befehlsgewalt im Arbeitseinsatz gegenüber den Kaops, die aber von der SS vorgegeben war und von ihm umzusetzen war.
  • Kapo Eine Art Hilfstruppe die Befehle vom Oberkapo bekam. Wachmannschaft im Arbeitseinsatz und beim Transport zum und vom Einsatzort verantwortlich das die "Arbeiter" zu den Arbeitsstätten gebracht wurden.

Sonder- und Sippenhäftlinge

Carl von Ossietzky in KZ-Haft in Esterwegen (1934)
Hitler Attentäter Georg Elser

Sippenhäftlinge

Als Sippenhäftlinge bezeichnet man Gefangene, die nicht direkt wegen ihres Handelns, ihrer Herkunft oder Religion verhaftet wurden, sondern weil Verwandte in Ungnade des Regimes gefallen waren. Prominentestes Beispiel war die Familie des Hitler Attentäters Claus Graf Schenk von Stauffenberg oder auch anderen Widerstandskämpfern.

Sonderhäftlinge

Sonderhäftlinge waren Gefangene mit einem besonderen Status, der sich entweder durch eine besondere Tat, wie z.B. dem Hitler-Attentäter Georg Elser oder durch besondere Propminenz wie z.B. Politiker der Weimarer Republik, ehem Angehörige der Wehrmacht sowie Politiker und Militärangehörige Ausländer.

Behandlung und Unterbringung

Sippen- wie auch Sonderhäftlinge wurden zum Teil anders behandelt als normale Häftlinge. So kam es sowohl zu besonders grausamem Terror gegen die Häftlinge wie z.B. Carl von Ossietzky als auch zu Vorzugebehandlungen, besonders bei prominenten Häftlingen aus dem Ausland. So wurden diese z.B. aus der Kantine der SS Mannschaften versorgt oder nicht zur Zwangsarbeit herangezogen. Viele als Widerständler eingestufte wurden strikt von anderen Gefangenen isoliert.
Rund 130 prominente Gefangene wurden im KZ Dachau untergebracht. So z.B. der ehem. Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht, der Großindustrielle und Finanzier der NSDAP Fritz Thyssen oder der ehem. Chef des Generalstabes, Generaloberst Franz Halder.

Evakuierung der Sippen- und Sonderhäftlinge

Am 24. April 1945 wurde das KZ Dachau „evakuiert“. Damit mußten auch die Sonderhäftling verlegt werden. Unter der Leitung von SS-Obersturmführer Edgar Stiller wurden diese in Begleitung von einigen Dutzend SS- und SD-Bewachern mit Bussen und LKW nach Südtirol gebracht. Dort konnte ein von Captain Sigismund Payne Best und Bogislav von Bonin geführtes Häftlingskomitee die Bewacher an 30. April 1945 zum Aufgeben überreden.[5]

Siehe hierzu (Weblink)

Liste der Sonderhäftlinge im Nationalsozialismus
Das Phänomen der „Sippenhaft“ im nationalsozialistischen Deutschland - Konrad Adenauer Stiftung

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel KZ-Häftling aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.