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Künstleragentur

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Eine Künstleragentur oder Künstlervermittlung vermittelt als Dienstleister zwischen Künstlern (hauptsächlich Sänger, Musiker und Schauspieler) und deren Kunden (z. B. Veranstalter von kulturellen Veranstaltungen oder Filmproduzenten), wobei die Agentur einerseits Anfragen der Kunden bedient und andererseits die Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Vertragsabschlüsse für die Künstler übernimmt. Darüber hinaus übernehmen einige Künstleragenturen weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Organisation und Planung der kommenden Veranstaltung.

Geschäftsmodell

Künstleragenturen arbeiten in der Regel mit freischaffenden Künstlern zusammen und nehmen sich je nach abgeschlossenem Vertrag über die Betreuung eines Künstlers je nach Vertragslage einen rechtlichen Anspruch auf alleinige Vermittlung (Exklusiv-Vertrag) von Engagements, wofür sie in der Regel auf Provisionsbasis bezahlt werden. Dieser Exklusiv-Vertrag darf den Künstler nicht in eine Scheinselbständigkeit zwingen, sofern die Kunst dessen einzige Erwerbsquelle ist.

Laut § 301 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung[1] ist es gesetzlich verboten, bei der Vermittlung von Künstlern in ein Arbeitsverhältnis mehr als 18 % Provision (bei der Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis bis 7 Tage), bzw. 14 % (bei der Vermittlung mit einer Dauer von mehr als zwölf Monaten) abzuführen. Das gilt auch, wenn laut Gesetz ein Vermittler bei der Vermittlung mit einem anderen zusammenarbeitet[2]. Der Künstler kann sich aber auch selbst vermarkten und/oder aber auch mehreren Künstleragenturen seine Vermittlungsrechte im Sinne eines nicht exklusiven Kontaktes übertragen. Im Gegensatz dazu sind bei Gastspieldirektionen meistens die Veranstalter und nicht die Künstler direkte Vertragspartner.

Schauspieler-Agenturen übernehmen ähnliche Dienstleistungen für Schauspieler. In Deutschland sind Schauspieler-Agenturen im Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater, dem Verband Deutscher Schauspieler-Agenturen und dem Verband deutscher Nachwuchs-Agenturen (VdNA) organisiert.

Bekannte Künstler aus dem Bereich der Darstellenden Kunst werden oft durch selbständige Manager vertreten.

Eine Konzertagentur oder Booking-Agentur ist eine Agentur, die Künstler für Liveveranstaltungen bucht. Sie ist Bindeglied zwischen Veranstaltern von Live-Clubs, Festivals und Freiluftkonzerten, den Künstlern und gegebenenfalls ihrer Plattenlabels und arbeiten mit diesen in Bezug auf Promotion und Terminierung eng zusammen. Zum Aufgabenbereich gehören Tourneeplanung- und Durchführung, Buchungen, Vertragsaushandlungen, Vermarktung, Buchhaltung, Künstler- und Kundenbetreuung, Pressearbeit.

Siehe auch

Literatur

  • „Konzertdirektionen und Künstlervermittlung“, in: Deutscher Musikrat (Hrsg.): Musik-Almanach 2007/08. Daten und Fakten zum Musikleben in Deutschland, Regensburg, ConBrio, 2006, S. 955–996.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. § 301 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), der zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. März 2002 (BGBl. I S. 1130) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
  2. http://www.gesetze-im-internet.de/vermittvergv/BJNR243900002.html
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