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Köpenicker Blutwoche

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Die Köpenicker Blutwoche war eine Verhaftungs-, Folter- und Mordaktion der SA gegen Zivilpersonen im Jahr 1933. Sie fand vom 21. bis zum 26. Juni 1933 im Berliner Stadtteil Köpenick statt und wurde von SA-Sturmbannführer Herbert Gehrke geleitet. Möglicherweise wurden dabei bis zu 500 Gegner des Nationalsozialismus von der Köpenicker SA-Standarte 15 gefangengenommen, gedemütigt und gefoltert. Ein Teil der Verfolgten wurde ermordet oder erlag den Folgen der Folterungen, etliche trugen dauerhafte körperliche und psychische Schäden davon. Nach 1945 wurden Täter gerichtlich zur Verantwortung gezogen und verurteilt.[1][2]

Orte und Ereignisse

Die Köpenicker Sturmabteilung (SA) der NSDAP hatte seit Hitlers „Machtergreifung“ den Terror gegen Sozialdemokraten, Kommunisten und Juden verstärkt, was zur antijüdischen Boykottaktion vom 1. April 1933 durch die SA führte. Am 2. Mai 1933 waren die Gewerkschaften verboten worden. Am 9. Mai wurden die Zeitungen und das Vermögen des Reichsbanners beschlagnahmt. Unter dem Vorwand, der Deutschnationale Kampfring der DNVP, Hitlers Koalitionspartner, sei von Kommunisten und Sozialdemokraten unterwandert, planten Hitler, Goebbels[3] und Göring auch die letzten Widerstände in der Arbeiterbewegung zu brechen. Am 22. Juni wurde durch Innenminister Wilhelm Frick der SPD jede politische Betätigung untersagt, die Abgeordnetenmandate annulliert, das Parteivermögen eingezogen und zirka 3000 Funktionäre inhaftiert.

Erstes Angriffsziel war die Wohnsiedlung Elsengrund am S-Bahnhof Köpenick. Als Anton Schmaus in Notwehr drei SA-Männer niederschoss, hatten die Gewaltaktionen bereits zuvor begonnen: Die Gaststätten Demuth in Köpenick und Seidler im Siedlungsviertel Uhlenhorst, das ehemals dem Reichsbanner gehörende Wassersportheim in der Wendenschloßstraße sowie Bootshäuser in Grünau und das Amtsgerichtsgefängnis an der Puchanstraße waren Schauplätze, an denen Antifaschisten gefoltert wurden. Ein Teil der Verhafteten wurde nach Misshandlungen im Lokal Seidler ins Polizeipräsidium gebracht, von wo man manche wieder entließ.

An der Aktion der SA waren beteiligt: SA-Sturmführer 1/15 Friedrich Plönzke (SA-Lokal „Seidler“),[4] SA-Sturmführer Herbert Scharsich (Demuth-Sturm 2/15),[5] SA-Sturmführer Toldi Draeger 4/15 (SA-Lokal „Jägerheim“), SA-Sturmführer Reinhold Heinz Wendenschloß-Sturm 3/15,[6] (SA-Heim „Müggelseedamm“ – ehemaliges Reichsbanner-Wassersportheim), SA-Sturmführer Werner Mau 5/15 (SA-Heim „Müggelseedamm“)[7] sowie Teile des berüchtigten „Maikowski-Sturmes“ der SA aus Charlottenburg. Geleitet wurde die Aktion durch SA-Sturmbannführer Herbert Gehrke.[8]

Opfer waren Mitglieder von KPD und SPD, des Reichsbanners, des Deutschnationalen Kampfringes (DNVP),[9] Juden, Gewerkschafter und Parteilose. Unter den Opfern befanden sich der frühere Ministerpräsident von Mecklenburg-Schwerin Johannes Stelling (SPD), der Reichsbannerführer Paul von Essen, der Kreisleiter des Reichsbanners Richard Aßmann und Paul Pohle, die Kommunisten Erich Janitzky, Karl Lange, Götz Kilian, Josef Spitzer und Paul Spitzer, Mitglieder des Roten Frontkämpferbundes wie Karl Pokern oder Juden wie der Chemiker Georg Eppenstein. Zahlreiche Personen starben an Verletzungen, die ihnen durch Folter zugefügt wurden, andere behielten bleibende gesundheitliche oder psychische Schäden.

Die Angaben zu den Todesopfern schwanken. In der DDR-Literatur war von 91 Todesopfern die Rede;[10] auch westdeutsche Historiker wie Walter Tormin[11] oder Hans-Ulrich Wehler übernahmen diese Zahl.[12] Später erwies sich diese Angabe als ungeprüfte Zahl.[13] Die neuere Forschung geht davon aus, dass der SA-Terror mindestens 24 Todesopfer forderte.[14] Einige Leichen von Opfern gelangten in das Leichenschauhaus in der Hannoverschen Straße, wo sie im Hauptaufnahmebuch dokumentiert sind.[15] Manche Leichen der Opfer wurden in Säcken verschnürt in umliegende Gewässer geworfen oder im Schmöckwitzer Wald aufgehängt. In den Säcken, die das Wasser der Dahme wenige Tage nach den Gräueltaten nahe der Grünauer Fähre anschwemmte, wurden unter anderen die oben erwähnten Johannes Stelling, Paul von Essen und Karl Pokern identifiziert.

Fallbeispiel: Anton Schmaus

Gedenktafel am Haus Schmausstraße 2, in Berlin-Köpenick

Der gelernte Zimmermann Anton Schmaus, geboren am 19. April 1910 in München, unter fünf Geschwistern der zweite Sohn der Familie, gehörte der Sozialistischen Arbeiter-Jugend, der SPD und seit 1931 der Reichsbannerjugend an. Sein Vater Johann war Gewerkschaftssekretär und Reichsbannermitglied.

Die Aktionen der SA-Stürme, die als Rollkommandos, in Wäschereiautos versteckt, vor den Häusern bekannter Gegner des Nationalsozialismus im Bezirk Köpenick vorfuhren und sie in ihre Gewalt brachten, fanden am Morgen des 21. Juni 1933 ihren Höhepunkt, als mindestens 200 Personen im Laufe des Tages in SA-Lokalen misshandelt wurden.

Anton Schmaus, der sich neben seiner Berufstätigkeit in Abendkursen an einer Baufachschule weiterzubilden suchte, wurde abends am Bahnhof gewarnt. Nach Schilderungen von Willy Urban und Paul Hasche, Freunde und Nachbarn der Familie Schmaus, hatte die SA bereits um die Mittagszeit die Wohnräume der Familie überfallen und nach Vater und Sohn durchsucht. Anton wies den Rat seiner Freunde, zu fliehen, jedoch mit der Bemerkung zurück: „Ich habe die Rechtlosigkeit satt, ich will mich nicht ständig verstecken.“[16]

Als sich die SA nach 22 Uhr am 22. Juni 1933 gewaltsam Zutritt in das Haus der Familie Schmaus verschafften, stellte sich Antons Mutter, Katharina Schmaus, ihnen in den Weg, woraufhin die Eindringlinge sie mit Tritten zurückstießen und niederschlugen. Anton wurde durch die Hilferufe seiner Mutter aus dem Schlaf gerissen und sah sich auf der obersten Treppenstufe des ersten Stockwerks den heraufstürmenden SA-Leuten gegenüber. Er rief ihnen zu, dass sie das Haus verlassen sollten, andernfalls würde er schießen. Als sich die SA-Leute davon nicht abschrecken ließen, schoss Anton Schmaus. Zwei der Angreifer brachen tödlich getroffen zusammen, ein dritter geriet in die Schusslinie eines anderen SA-Mannes, was Anton dazu nutzte, sich mit einem Sprung aus dem Fenster ins Freie zu retten.

Nach seinem Entkommen stellte er sich freiwillig der Polizei, da die SA hinter ihm her war und die Köpenicker Polizeidienststelle die letzte vermeintlich rechtsstaatliche Zuflucht bot. Zwei Schutzpolizisten überführten Anton ins Polizeipräsidium, wo schon eine Gruppe von etwa 30 bis 40 SA-Leuten darauf wartete, sich seiner zu bemächtigen. In dem sich anschließenden Gerangel mit den Schutzpolizisten fiel ein Schuss, der Anton eine schwere Rückenmarksverletzung mit Lähmung zufügte, an deren Folgen und weiteren Misshandlungen durch die SA er am 16. Januar 1934 im Polizeikrankenhaus im Alter von 23 Jahren starb. Antons Vater, Johann Schmaus, wurde von der SA schwer misshandelt und am 22. Juni 1933 in seinem Hause erhängt aufgefunden. Der Suizid wurde vorgetäuscht, um einen Mord zu verdecken.[17]

Direkte Nachwirkung

Illegal und unter Lebensgefahr brachten Nazigegner die Wahrheit über das Massaker an die Öffentlichkeit, z. B. mit der Tarnschrift „Luftschutz ist Selbstschutz“. Der Zentrumspolitiker Heinrich Krone protestierte beim Innenministerium, Pfarrer Ratsch beim NS-Bürgermeister, aber ohne Erfolg.[18] Am 25. Juli 1933 erging vom Reichsjustizminister Franz Gürtner für diese, wie andere mit der „Machtergreifung“ zusammenhängende Straftaten, ein „Gnadenerweis“. Den getöteten SA-Männern Walter Apel, Ronert (Richard) Gleuel und Wilhelm (Franz) Klein bereitete die NSDAP Staatsbegräbnisse am 26.[19] und 30. Juni 1933. Gemeinsam wurden sie als Helden des Dritten Reiches auf dem Evangelischen Friedhof der Stadtkirchengemeinde in der Rudower Straße begraben. Nach ihnen benannten sie Straßen: „Apel-Straße“ („Alte Dahlwitzer Straße“), „Gleuelplatz“ („Dahlwitzer Platz“) und „Kleinstraße“ („Ravensteiner Straße“).[20] Die Familie Schmaus wurde inhaftiert bzw. emigrierte und das Vermögen der Familie verfiel dem NS-Staat. Durch den NSDAP-Ortsgruppenleiter Kaiser und den Bürgermeister Karl Mathow wurde Herbert Gehrke angewiesen, weitere Aktionen dieser Art zu unterlassen und dem Terror der SA in Köpenick ein Ende zu setzen.[21]

Prozesse 1947, 1948 und 1950

Der erste Prozess fand vor der 1. Großen Strafkammer in Berlin-Moabit vom 19. bis 21. Juni 1947 statt. Vier SA-Leute waren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit entsprechend den Kontrollratsgesetzen angeklagt. Es wurden zwei Freiheitsstrafen von acht Jahren und 18 Monaten ausgesprochen; eine Angeklagte wurde freigesprochen, ein Angeklagter war vor dem Prozess geflohen. In einem weiteren Prozess in Moabit im August 1948 wurden zwei SA-Leute zu 15 Jahren, einer zu sechs Monaten Zuchthaus verurteilt.[22]

Der dritte Prozess fand vom 5. Juni bis 19. Juli 1950 unter großer öffentlicher Anteilnahme vor dem Landgericht Berlin ein Prozess gegen 61 identifizierte Angeklagte statt. Darunter waren zur Tatzeit 47 SA-Männer, drei NSDAP-Mitglieder, ein SS-Mann und zehn Nichtorganisierte. Von den Angeklagten befanden sich 34 in Untersuchungshaft, 13 waren unbekannten Aufenthalts, zehn hielten sich in Westdeutschland auf, drei waren flüchtig und einer jüngst verstorben. Das Gericht verurteilte 15 zum Tode, 13 zu lebenslänglich, sieben zu 25, zwei zu 20 Jahren, acht zu 15, drei zu 12 und fünf zu zehn Jahren Zuchthaus sowie vier zu fünf Jahren Zwangsarbeit.[23] Sechs der zum Tode verurteilten starben am 20. Februar 1951 unter dem Fallbeil in Frankfurt (Oder).[24]

Nach 1990

Die Angehörigen eines Verurteilten verlangten 1992 eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie beriefen sich auf politische Säuberungsaktionen und stalinistische Schauprozesse in den frühen Jahren der DDR, die aus rechtsstaatlicher Sicht nicht anerkannt werden könnten. Dem Verurteilten Otto Busdorf, einem Polizeibeamten, zur Tatzeit NSDAP-Mitglied und SA-Scharführer, war im Prozess von 1950 angelastet worden, er sei wegen der Vernehmung des Reichsbannerfunktionärs Paul von Essen für dessen Ermordung mitverantwortlich (aus dem veröffentlichten Gerichtsurteil geht hervor, dass Busdorf [geb. 1878], der Mitglied der SPD und des Schrader-Verbandes war, 1931 als Kriminalkommissar ein Gerichtsverfahren gegen den NSDAP-Gauleiter Joseph Goebbels eingeleitet hatte, das mit dessen Verurteilung endete. Danach war er vorsichtshalber heimlich förderndes Mitglied der SS und nach dem 31. Januar 1933 der NSDAP und der SA geworden. Sein Doppelspiel führte 1934 zur Entlassung aus der Polizei, zum Ausstoß aus der SA, zu Verhaftungen durch die Gestapo und einer viermonatigen KZ-Haft. Nach 1945 war Busdorf Mitglied der LDPD und stellvertretender Leiter der Landeskriminalpolizei im Land Brandenburg). Das Kammergericht in Berlin lehnte 1992 nach ausführlicher Erörterung des Urteils von 1950 die Kassation mit der Begründung ab, das Strafurteil der DDR-Justiz sei ausgewogen gewesen und nicht politisch motiviert.

Der Südwestrundfunk sendete am 8. Februar 2015 ein Radiofeature über Otto Busdorf,[25] in dem die Köpenicker Blutwoche eine zentrale Rolle spielt. Der SWF kam zu dem Schluss: „Otto Busdorf war Polizist in vier deutschen Staaten – und am Ende ein Krimineller.“

Gedenken

Am 7. Oktober 1969 wurde auf dem Köpenicker Platz des 23. April das Denkmal der Köpenicker Blutwoche eingeweiht. Seit 1980 befand sich im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude von Berlin-Köpenick in der Puchanstraße 12 ein Gedenkraum und seit 1987 die (1993 und 1995 neu strukturierte) „Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche“. Im gesamten Stadtteil sind mehrere Gedenksteine sowie Gedenktafeln an den ehemaligen SA-Sturmlokalen und den Wohnorten einiger Opfer. Die Jugendfreizeiteinrichtung der Falken in Neukölln-Britz trägt den Namen des Opfers Anton Schmaus, der Mitglied der SAJ war und während der Blutwoche von der SA angeschossen und gefoltert wurde.

Literatur

  • Bartholomäusnacht in Köpenick. In: Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitlerterror. Zuerst erschienen unter dem Titel Livre Brun sur l’incendie du Reichstag et le terreur hitlerìenne. Mit einem Vorwort von Lord Marley. Edition Carrefour Paris 1933, S. 329 ff. Gleichzeitig erschienen Ausgaben in Deutsch bei der Universum-Bücherei in Basel und Übersetzungen in die wichtigsten Sprachen der Welt. (Lord Marley war ein einflussreicher Labourpolitiker) Digitalisat
  • Urteil der 4. Großen Strafkammer in der Strafsache Plönzke u. a. (Köpenicker Blutwoche) 1933. Landgericht Berlin, Berlin 1950.[26]
  • Kurt Werner, Karl Heinz Biernat: Die Köpenicker Blutwoche Juni 1933. Dietz Verlag, Berlin 1958. (47 S.)
    • Kurt Werner, Karl Heinz Biernat: Die Köpenicker Blutwoche Juni 1933 mit einem Anhang der Opfer. Dietz Verlag, Berlin 1960. (103 S.)
  • Köpenicker Blutwoche. In: Wörterbuch der Geschichte. A-K. Dietz Verlag, Berlin 1983, S.  637.
  • André König: Die juristische Aufarbeitung der Köpenicker Blutwoche in den Jahren 1947–1951 und der Verbleib der NS-Täter im DDR Strafvollzug. Heimatmuseum Köpenick, Berlin 2004.
  • Heinrich-Wilhelm Wörmann: Widerstand in Köpenick und Treptow. Gedenkstätte Deutscher Widerstand, Berlin 2010. (=Schriftenreihe über den Widerstand in Berlin von 1933 bis 1945. Band 9) ISBN 3-926082-03-8. Digitalisat
  • Alexandra Klein: Die Transformation der Lager. Annäherungen an die Orte nationalsozialistischer Verbrechen. Transcript, Bielefeld 2011, S.  247 ff. Inhaltsverzeichnis
  • Andreas Neumann: Die „Köpenicker Blutwoche“. Ihre politische Inanspruchnahme in Druckerzeugnissen des Nationalsozialismus und der DDR. In: Zeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat. 2012, S.  3-22.
  • Stefan Hördler (Hrsg.): SA-Terror als Herrschaftssicherung: „Köpenicker Blutwoche“ und öffentliche Gewalt im Nationalsozialismus. Metropol, Berlin 2013, ISBN 978-3-86331-133-9.
  • Gunther Geserick, Klaus Vendura, Ingo Wirth: Zeitzeuge Tod. Spektakuläre Fälle der Gerichtsmedizin. 6. Aufl. Militzke Verlag, 2011. Militzke Verlag, Leipzig 2011. ISBN 978-3-86189-628-9 Digitalisat teilweise
  • Yves Müller (Hrsg.): Bürgerkriegsarmee. Forschungen zur nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA). Peter Lang, Frankfurt am Main 2013, S. 171 ff. Inhaltsverzeichnis

Artikel

Weblinks

 Commons: Köpenicker Blutwoche – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Siehe auch

Fußnoten

  1. Herbert Mayer: Mahnung an die Köpenicker Blutwoche
  2. Köpenicker Blutwoche Juni 1933
  3. Heinrich-Wilhelm Wörmann, S.  49.
  4. Geboren am 16. Februar 1910 in Berlin; hingerichtet am 20. Februar 1951.
  5. Geboren am 12. Januar 1903 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Köpenick, zur Zeit des Plönzke-Prozesses unbekannten Aufenthalts.
  6. Geboren 4. Februar 1903 in Hohnstorff, früher wohnhaft in Berlin-Köpenick, zur Zeit des Plönzke-Prozesses wohnhaft in Bergedorf bei Hamburg.
  7. Geboren 29. Januar 1906 in Borkfeld (Kreis Malchin), früher wohnhaft in Berlin-Köpenick, zur Zeit des Plönzke-Prozesses unbekannten Aufenthalts.
  8. Heinrich-Wilhelm Wörmann, S.  24.
  9. Heinrich-Wilhelm Wörmann, S.  23.
  10. Rudolf Hirsch, (6. Juni 1950), S.  11 und Kommentar S.  12. Kurt Werner, Karl Heinz Biernat (1960), S.  43.
  11. Digitalisat Das Dritte Reich. 7. aufl. Fackelträger Verlag, Hannover 1970, S.  28.
  12. Hans Ulrich Wehler. Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 4, S. 638.
  13. Rudolf Hirsch, Kommentar S.  12. Günter G. Flick nennt dies eine propagandistische Übertreibung der DDR: Die Köpenicker Blutwoche. Fakten, Legenden und politische Justiz. In: Zeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat 21 (2007), S. 3–17.
  14. Amelie Artmann / Yves Müller: Opfer der „Köpenicker Blutwoche“ im Juni 1933. In: Stefan Hördler (Hrsg.): SA-Terror als Herrschaftssicherung, Berlin 2013, S. 165.
  15. Ingo Wirth/Hansjürg Strauch/ Klaus Vendura: Das Institut Für Rechtsmedizin der Humboldt-Universität Zu Berlin 1833–2003, 2003, S. 141. Opfer der Blutwoche sind unter den Zugangsnummern 1187–1189, 1245 und 1275 im Zugangsbuch des Leichenschauhauses registriert.
  16. Annedore Leber: Das Gewissen steht auf – 64 Lebensbilder aus dem deutschen Widerstand 1933–1945. Herausgegeben in Zusammenarbeit mit Willy Brandt und Karl Dietrich Bracher, Mosaik Verlag, Berlin, Frankfurt a. M. 1956. Zu Anton Schmaus S. 12.
  17. Johann Schmaus (Stolpersteine in Berlin)
  18. 80 Jahre nach der Köpenicker Blutwoche – alle Kraft gegen Rechts!
  19. Unterteilnahme von Goebbels.
  20. Liste der Straßen und Plätze in Berlin-Köpenick.
  21. Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Band 2. Beck, München 2005, S.  45.
  22. Herbert Mayer: Mahnung an die Köpenicker Blutwoche.
  23. Urteil der 4. Großen Strafkammer in der Strafsache Plönzke u. a. (Köpenicker Blutwoche) 1933.
  24. Rudolf Hirsch: Die Blutwoche von Köpenick. Aus dem Gerichtssaal.
  25. Der Kommissar aus Köpenick – Otto Busdorf. Eine Polizistenkarriere vom Kaiserreich bis zur DDR (MP3-Audiodatei)
  26. Signatur 12 S 358 Staatsbibliothek Berlin und Signatur D II 15 KZ-Gedenkstätte Neuengamme.
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