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Justizirrtum um Horst Arnold

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Als Justizirrtum um Horst Arnold wird die ungerechtfertigte Verurteilung des Lehrers Horst Arnold (geb. 24. Mai 1959 in Aschbach, heute Ortsteil von Wald-Michelbach; gest. 29. Juni 2012 in Völklingen) wegen angeblicher Vergewaltigung bezeichnet. Der Fall erregte in ganz Deutschland Aufmerksamkeit.

Horst Arnold

Horst Arnold (2011)

Horst Arnold stammte aus dem hessischen Aschbach im Odenwald.[1] Er machte am Überwald-Gymnasium in Wald-Michelbach Abitur, wo er später auch seine Referendarszeit als Lehrer verbrachte.[1] Er unterrichtete abwechselnd an der Eugen-Bachmann-Schule, einer Haupt- und Realschule in Wald-Michelbach, und am Überwald-Gymnasium, bevor er an die Georg-August-Zinn-Gesamtschule mit Oberstufe in Reichelsheim wechselte.[1] Arnold war Studienrat und bis zu seiner Verhaftung vor allem als Lehrer für Biologie und Sport tätig, zuletzt auch als Fachbereichsleiter für Sport.[1]

Prozess, Haft und Wiederaufnahme des Falles Arnold

2001 wurde Arnold von seiner Kollegin Heidi K. der Vergewaltigung bezichtigt, die er am 28. August 2001 in einem Vorbereitungsraum für Biologie in einer Pause begangen haben sollte. Arnold beteuerte seine Unschuld. Er wurde in Untersuchungshaft genommen und am 24. Juni 2002 vom Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt, eine Revision gegen das Urteil wies der Bundesgerichtshof am 13. Dezember 2002 als unbegründet zurück.[2] Arnold musste die Haftstrafe bis zum letzten Tag absitzen, da er die Tat bestritt und sich deshalb auch weigerte, sich in einer Therapiegruppe für Sexualstraftäter damit auseinanderzusetzen.[3] Erst nach seiner Haftentlassung fiel der für die Schule zuständigen Frauenbeauftragten auf, dass sich das vermeintliche Opfer in Widersprüche verstrickt hatte.

Der Bruder der Frauenbeauftragten, Hartmut Lierow, Anwalt für Zivilrecht in Berlin, stellte daraufhin Nachforschungen an und recherchierte weitere Ungereimtheiten in der Biographie des vermeintlichen Opfers.[4] Er fand heraus, dass Heidi K. bereits mehrfach damit aufgefallen war, Lebensumstände zu schildern, die nachweislich falsch waren. Ihre Darstellungen waren so außergewöhnlich, dass sie auch in ihrem Umfeld nicht mehr ernstgenommen wurde. Mit diesen Erkenntnissen erwirkte Lierow 2008 ein Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Kassel. Die Verhandlung führte am 5. Juli 2011 zu einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld.[5][6] In der Urteilsbegründung ließ das Gericht keinen Zweifel an Arnolds Unschuld und bezeichnete Heidi K. als Erfinderin „der aberwitzigsten Geschichten“. Der Vorsitzende Richter stellte fest, das Landgericht Darmstadt habe dem vermeintlichen Opfer geglaubt, obwohl ein „an sich kaum glaubhaftes Geschehen geschildert“ worden sei.[7] Bei der Urteilsfindung 2001 seien „elementare Grundregeln der Wahrheitsfindung“ verletzt worden.[8] Auch die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf Freispruch plädiert. Der 2001 für die Ermittlungen zuständige Kriminalhauptkommissar Horst Plefka, der im damaligen Verfahren nicht als Zeuge geladen war, sagte aus, von Anfang an am Tatgeschehen und der Glaubwürdigkeit von K. gezweifelt zu haben. Ermittlungen zur Vergangenheit des vermeintlichen Opfers seien jedoch unterblieben, da man Angst vor einem „Aufschrei“ gehabt habe.[9]

Der Prozess fand bundesweite Aufmerksamkeit. Nach einem Revisionsantrag von Heidi K. bestätigte der Bundesgerichtshof am 9. Februar 2012 das Urteil.[5] Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Heidi K. mit den falschen Anschuldigungen einen Konkurrenten um eine schulinterne Position beseitigen wollte.[3] Es stehe „ohne jeden Zweifel“ fest, dass Arnold die Vergewaltigung nicht begangen habe.[10]

Freilassung und Tod Arnolds

Nach seiner Freilassung kämpfte Arnold weiter um seine Rehabilitation und um eine angemessene Haftentschädigung; bis zu seinem Tod wurde sie nicht ausgezahlt.[9] Auch die Wiedereingliederung in den Beruf des Lehrers konnte er nicht erreichen. Er lebte bis zuletzt von Hartz IV[11] und das Hessische Kultusministerium lehnte es ab, ihm bevorzugt zu einer Wiederanstellung zu verhelfen.

Am Morgen des 29. Juni 2012 wurde Arnold unweit seiner Wohnung in Völklingen auf offener Straße tot aufgefunden. Er hatte einen Herzinfarkt erlitten. Am selben Tag beschloss die Staatsanwaltschaft Darmstadt, Anklage gegen Heidi K. zu erheben.[12]

Anklage und Verurteilung von Heidi K.

Heidi K. beim Prozess in Darmstadt (2013)

Im April 2013 wurde im Zusammenhang mit dem Fall Arnold gegen Heidi K. Anklage wegen Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft erhoben. Die Anklageschrift wurde beim Landgericht Darmstadt eingereicht. Heidi K. wurde bei um die Hälfte gekürzten Bezügen vom Schuldienst suspendiert. Gegen die Gehaltskürzung legte sie Klage ein.[13] Die Staatsanwaltschaft warf K. vor, es sei ihr darum gegangen, Arnold mit Hilfe von Polizei und der Staatsanwaltschaft festnehmen zu lassen, indem sie bei Vernehmungen und vor Gericht falsche Verdächtigungen gegen ihn erhoben habe, wobei feststehe „dass das Geschehen tatsächlich nicht stattgefunden hat“. Motive seien Ehrgeiz und die von K. angestrebte Verbeamtung gewesen. K. wiederholte ihre Anschuldigungen gegen Arnold.[14][6][15]

Mehrere Schulleiter und schulische Funktionsträger wurden als Zeugen gehört. Der ehemalige Leiter der Ober-Ramstädter Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule, dessen kommissarische Stellvertreterin K. 2006 geworden war, sagte aus, K. habe ihre Funktion von Anfang an rigide, unbelehrbar und abgrenzend ausgeübt. Nachdem die pädagogische Leiterin sich mit ihr verbündet und gegen den Leiter eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben habe, seien Vorwürfe gestreut worden, der Schulleiter und der Personalratsvorsitzende, mit dem K. ebenfalls im Streit lag, hätten die beiden Frauen vergiften wollen. Nachdem Ermittlungen im Sande verliefen und K. sich weiter bedroht fühlte, sei sie vom Schulamt an die Max-Planck-Schule in Groß-Umstadt abgeordnet worden und dort zunächst kompetent und engagiert aufgetreten. Der Schulleiter sei bereits über die angebliche Vergewaltigung und die vermeintliche Vergiftung informiert gewesen, habe mit K. nur unter Zeugen gesprochen und sei nie mit ihr allein geblieben. Nach sechs Monaten sei K. an die Albert-Schweitzer-Schule nach Groß-Zimmern versetzt worden. Dabei habe sie nach wie vor auf Besoldung nach A14 bestanden, die ihr aus der Leitungsstelle in Ober-Ramstadt zustehe, was erneut zu Streit geführt habe.[15]

Eine ehemalige Tennis-Freundin sagte aus, K. habe unscharfe Andeutungen gemacht, einen Kinderpornoring aufgedeckt zu haben und deshalb in Lebensgefahr zu schweben. K.s dritter Ex-Ehemann, der ein knappes Jahr mit ihr verheiratet war, erklärte, die Ehe als körperlich, finanziell und psychisch belastende Zeit erlebt zu haben. K. sei dominant, kühl und an Geld sowie Prestige orientiert gewesen, habe ihn „klein halten“ wollen.[16] Verschiedenen Zeugen hatte K. ferner erzählt, Misshandlungen durch ihre drei Ehemänner und eine Fehlgeburt erlitten und eine Tochter bei einem Autounfall verloren zu haben sowie von einem Partner die Treppe hinuntergeschubst worden zu sein, während sie ihr Kind auf dem Arm hielt. Ein Verlobter habe nach einem Kopfschuss im Einsatz gegen die Al-Qaida erst im Koma gelegen, sei dann von ihr gepflegt worden und schließlich gestorben.[17]

Auch zwei Richter der Darmstädter Kammer, die Arnold 2002 verurteilt hatte, wurden vernommen. Der damalige Vorsitzende erklärte: „Ich habe nicht mal ein Bild ihres Gesichts vor Augen.“ Sein Kollege erinnerte sich nicht mehr, ob Arnold sich überhaupt zu den Vorwürfen geäußert habe: „Und wenn, dann nur dahingehend, dass das nicht stimmt.“ Anhaltspunkte, dass K.s Vorwürfe aus Karrieregründen erfolgt seien, habe es für die Kammer letztlich nicht gegeben.[18]

K. gab erneut an, sie sei von Arnold in Begleitung einer Frau knapp fünf Wochen nach der angeblichen Vergewaltigung auf dem Marktplatz von Michelstadt im Odenwald nochmals bedroht worden, was im Prozess 2001 von ihren Eltern bezeugt worden war. Wie rekonstruiert wurde, befand Arnold sich zu dieser Zeit jedoch in Untersuchungshaft. Die Verteidigung ließ daraufhin Horst Arnolds Bruder Steffen vorladen, der anhand alter Fotos belegte, dass die damalige Personenbeschreibung auch auf ihn nicht zutreffen konnte. K. behauptete dann, Steffen Arnolds Begleiterin im Gerichtssaal sei auch die Begleiterin während der Bedrohung gewesen. Die Frau bezeugte jedoch, erst seit einem Jahr mit Steffen Arnold liiert und davor 25 Jahre mit einem anderen Mann „glücklich verheiratet“ gewesen zu sein. Zudem passte auch ihre Personenbeschreibung nicht.[10]

Gegen Ende des Verfahrens machten K. und ihre Verteidigung geltend, K. sei als Kind sexuell missbraucht worden, was sich erst kürzlich in einer Familienaufstellung und Traumatherapie herausgestellt habe. Zahlreiche Therapien hätten ergeben, dass K. „Gewalt anziehe“ und die „Energie eines Opfers“ habe. Die angebliche Vergewaltigung habe zudem eine posttraumatische Belastungsstörung verursacht. Der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf erklärte dagegen, K. habe ein „ausgeprägtes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Zuwendung“, eine Neigung zu emotionalen Ausbrüchen und wenig Empathie, was auf eine histrionische Persönlichkeitsstörung erheblichen Ausmaßes hindeute. Die Angeklagte sei dennoch schuldfähig, ihr Unrechtsbewusstsein sei nicht eingeschränkt.[10]

Das Verfahren endete mit einer Verurteilung K.s zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten sowie dem Verlust ihres Beamtenstatus und ihrer Pensionsansprüche. Das Gericht sprach K. der schweren Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft schuldig.[2][17] Laut Urteilsbegründung habe es kein klares Motiv gegeben, weder beruflich noch persönlich oder finanziell, und keinen konkreten Plan zur Tatausführung. Vielmehr habe K. ihren Vorwurf zunehmend ausgebaut, als ihr klar geworden sei, dass Arnold als Alkoholkranker mit geringem Ansehen im Kollegium das ideale Opfer war. Dabei habe sie ihre Aussagen nach und nach vertieft, sich selbst Verletzungen beigebracht und die Geschichte trotz erwiesener Widersprüche und Lügen bis zum Verfahrensende aufrechterhalten. „Nichtiger Anlass“ sei ein kurzer Streit gewesen, bei dem Arnold K. getadelt habe, kurz nachdem sie an seine Schule gewechselt war.[12]

Die Vorsitzende Richterin Barbara Bunk räumte ein, das Urteil könne keine Wiedergutmachung sein, entschuldigte sich aber im Namen der Justiz bei Horst Arnolds Angehörigen.[17] Nach Medienberichten vom 20. September 2013 hat Heidi K. Revision eingelegt.[19][20]

Die Tochter von Horst Arnold verklagte K. nach dem Urteil auf Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro.[19] Das Landgericht Osnabrück verurteilte K. in Abwesenheit am 11. Oktober 2013 in einem Versäumnisurteil zur Zahlung der geforderten Summe.[21]

Weblinks

 Commons: Fall Horst Arnold – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikinews Wikinews: Artikel zu Horst Arnold – in den Nachrichten

Quellen

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Rezeption

Walter Hollstein vertritt in seinem Buch Was vom Manne übrig blieb die These, Männer würden vor allem im Bereich Missbrauch und anderen sexuellen Übergriffen zunehmend kriminalisiert. Als Beispiel führt er den Fall Horst Arnold an.[22]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Bis zum Tod ausgegrenzt. In: Weinheimer Nachrichten – Odenwälder Zeitung. 4. Juli 2012, abgerufen am 18. Juli 2012.
  2. 2,0 2,1 Erfundene Vergewaltigung: Heidi K. muss mehr als fünf Jahre ins Gefängnis. In: Spiegel Online, 13. September 2013.
  3. 3,0 3,1 Werner Mathes: Fehlurteil wegen angeblicher Vergewaltigung. Das Leiden des Horst Arnold. In: Stern.de, 12. Juli 2011.
  4. Rechtsanwalt Hartmut Lierow: Staatsanwaltschaft Darmstadt verschleppt Ermittlungen. In: Odenwald Geschichten, 17. August 2011.
  5. 5,0 5,1 Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch eines Lehrers vom Vorwurf der Vergewaltigung, Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle Nr. 26/2012, Karlsruhe, 26. Februar 2012
  6. 6,0 6,1 David Klaubert: Das vermeintliche Opfer steht jetzt selbst vor Gericht. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25. April 2013. Abgerufen am 30. Mai 2013.
  7. Joachim Baier: Frau erfand Vergewaltigung. n-tv.de, 18. April 2013.
  8. Heidi Müller-Gerbes: Eine erlogene Vergewaltigung. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. September 2013. Abgerufen am 15. September 2013.
  9. 9,0 9,1 Hannelore Crolly: Die Frau, die einem Mann das Leben nahm. In: Die Welt, 8. September 2013. Abgerufen am 9. September 2013.
  10. 10,0 10,1 10,2 Hannelore Crolly: Der Missbrauch vor dem „Sex in der Schule“. In: Die Welt, 3. September 2013. Abgerufen am 9. September 2013.
  11. 48-Jährige muss nach erfundener Vergewaltigung ins Gefängnis, hna.de, 13. August 2013
  12. 12,0 12,1 Hannelore Crolly: Die erfundene Vergewaltigung. In: Die Welt, 14. September 2013. Abgerufen am 14. September 2013.
  13. Lehrerin klagt gegen Gehaltskürzung. In: Neue Westfälische, 31. Juli 2012, abgerufen am 27. Dezember 2012.
  14. Hans Holzhaider: Die Vergewaltigung, nur eine Geschichte. In: Süddeutsche Zeitung, 25. April 2013, abgerufen am 30: Mai 2013.
  15. 15,0 15,1 Alexander Schneider Fall Arnold: Mobbing und Gift im Lehrerzimmer? In: Echo-Online, 3. Juni 2013, abgerufen am 17. Juni 2013.
  16. Sonja Jordans: Alle Vorwürfe scheinen an Heidi K. abzuperlen. In: Frankfurter Rundschau, 15. Mai 2013, abgerufen am 23. Juni 2013.
  17. 17,0 17,1 17,2 Julia Jüttner: Urteil gegen Heidi K.: Keine Wiedergutmachung möglich. In: Der Spiegel, 13. September 2013. Abgerufen am 13. September 2013.
  18. Sonja Jordans: Prozess gegen Lehrerin Heidi K. aus Detmold: Richter erinnern sich nicht. In: Lippische Landes-Zeitung, 5. Juni 2013.
  19. 19,0 19,1 Tochter von Horst Arnold fordert Schmerzensgeld. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20. September 2013. Abgerufen am 20. September 2013.
  20. Revision nach Urteil wegen erfundener Vergewaltigung. In: Die Welt, 20. September 2013. Abgerufen am 20. September 2013.
  21. Urteil: Heidi K. muss Schmerzensgeld zahlen. In: Neue Osnabrücker Zeitung, 11. Oktober 2013. Abgerufen am 11. Oktober 2013.
  22. Walter Hollstein: Was vom Manne übrig blieb, opus magnum, Stuttgart, 2012, ISBN 978-3-939322-57-3, S. 159-161.
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