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John Rawls

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Dieser Artikel behandelt den US-amerikanischen Philosoph John Rawls; für den neuseeländischen Schauspieler gleichen Namens siehe John Rawls (Schauspieler).

John Rawls (geb. 21. Februar 1921 in Baltimore, Maryland; gest. 24. November 2002 in Lexington, Massachusetts) war ein US-amerikanischer Philosoph, der als Professor an der Harvard University lehrte. Sein Hauptwerk A Theory of Justice (1971) gilt als eines der einflussreichsten Werke der politischen Philosophie des 20. Jahrhunderts.

Leben

Rawls war das zweite von fünf Kindern des Rechtsanwaltes William Lee Rawls und seiner Ehefrau Anna Abell Stump. Der Tod zweier Brüder infolge von Diphtherieerkrankungen überschattete seine Jugend.[1] Rawls studierte ab 1939 am College der Princeton University, wo er sich für Philosophie zu interessieren begann. 1943 schloss er das Studium mit einem Bachelor of Arts ab und ging zur Armee. Im Zweiten Weltkrieg diente Rawls als Infanterist im Pazifik, wo er auf Neuguinea, den Philippinen und in Japan eingesetzt wurde. Er besuchte Hiroshima nach dem Abwurf der Atombombe. Diese Erfahrung brachte ihn dazu, eine Offizierskarriere, die ihm angeboten wurde, abzulehnen und die Armee im untersten Dienstgrad eines Private 1946 zu verlassen.

Nach seinem Abschied von der Armee kehrte Rawls nach Princeton zurück und promovierte dort 1950 in Philosophie mit einer Arbeit zur moralischen Beurteilung menschlicher Charakterzüge. Nach kurzer Lehrtätigkeit in Princeton erhielt Rawls 1952 ein Fulbright-Stipendium für einen einjährigen Forschungsaufenthalt an der englischen Oxford University, wo er von Isaiah Berlin, Stuart Hampshire und vor allem H.L.A. Hart beeinflusst wurde. Nach seiner Rückkehr in die Vereinigten Staaten hatte Rawls Professuren an der Cornell University und dem Massachusetts Institute of Technology inne. 1962 wechselte er an die Harvard University, wo er mehr als dreißig Jahre lehrte. Ihm wurde für sein Buch A Theory of Justice 1972 der Ralph-Waldo-Emerson-Preis der Phi Beta Kappa Society verliehen. 1995 erlitt er den ersten von mehreren Schlaganfällen, die ihn bei seiner Arbeit stark behinderten. Trotzdem gelang es ihm, sein letztes Werk The Law of Peoples abzuschließen, in dem er eine liberale Theorie des Völkerrechts entwickelt. 1999 wurde ihm die National Humanities Medal verliehen.[2]

Rawls, der als ausgesprochen uneitler und bescheidener Mensch beschrieben wird,[3] starb am 24. November 2002 in seinem Haus in Lexington an Herzversagen. Er hinterließ seine Frau Margaret Warfield Fox Rawls, mit der er seit 1949 verheiratet war, und vier Kinder: Anne Warfield, Robert Lee, Alexander Emory und Elizabeth Fox. Die Hamburger Wochenzeitung Die Zeit veröffentlichte in einer Ausgabe gleich drei Nachrufe auf Rawls.[4] Den Nachruf in der Süddeutschen Zeitung schrieb der Tübinger Philosoph Otfried Höffe[5], den Nachruf in der Frankfurter Rundschau der Frankfurter Philosoph Rainer Forst.[6] Ein katholischer Theologe schrieb den Nachruf für die Wochenzeitung Die Furche.[7] Der Aachener Philosoph Wilfried Hinsch, der sich über die Gerechtigkeitstheorie von Rawls habilitierte, verfasste den Nachruf für die NZZ.[8]

Rawls' Beitrag zur politischen und Moralphilosophie

Rawls gilt als wesentlicher Vertreter des Egalitären Liberalismus. Als Prämisse seines Werkes setzt er die Gerechtigkeit als maßgebliche Tugend sozialer Institutionen, die aber die Freiheit des Einzelnen nicht verletzen darf:

„Justice is the first virtue of social institutions, as truth is of systems of thought. A theory however elegant and economical must be rejected or revised if it is untrue; likewise laws and institutions no matter how efficient and well-arranged must be reformed or abolished if they are unjust. Each person possesses an inviolability founded on justice that even the welfare of society as a whole cannot override. For this reason justice denies that the loss of freedom for some is made right by a greater good shared by others.“

„Die Gerechtigkeit ist die erste Tugend sozialer Institutionen, so wie die Wahrheit bei Gedankensystemen. Eine noch so elegante und mit sparsamen Mitteln arbeitende Theorie muß fallengelassen werden, wenn sie nicht wahr ist; ebenso müssen noch so gut funktionierende und wohlabgestimmte Gesetze und Institutionen abgeändert oder abgeschafft werden, wenn sie ungerecht sind. Jeder Mensch besitzt eine aus der Gerechtigkeit entspringende Unverletzlichkeit, die auch im Namen des Wohls der ganzen Gesellschaft nicht aufgehoben werden kann. Daher läßt es die Gerechtigkeit nicht zu, daß der Verlust der Freiheit bei einigen durch ein größeres Wohl für andere wettgemacht wird.“

John Rawls: A Theory of Justice (1971), 1.[9]

Die Aufgabe von Gerechtigkeitsgrundsätzen besteht ihm zufolge darin, die Grundstruktur der Gesellschaft festzulegen, d. h. die institutionelle Zuweisung von Rechten und Pflichten und die Verteilung der Güter. Wie aus der Bezeichnung seiner Theorie („Gerechtigkeit als Fairness“) und seinen Überlegungen zur Rechtfertigung ersichtlich wird, ist seine Gerechtigkeitstheorie eine Theorie der Verfahrensgerechtigkeit.

Rawls stellt sich dazu die Frage: Für welche Gerechtigkeitsgrundsätze würden sich freie und vernünftige Menschen in einer fairen und gleichen Ausgangssituation in ihrem eigenen Interesse entscheiden? Er argumentiert, dass zwei Grundsätze gewählt würden, deren Inhalt er in letzter Hand – nach einigen Veränderungen und Umarbeitungen gegenüber der ursprünglichen Fassungen – folgendermaßen formuliert:

„(a) Each person has the same indefeasible claim to a fully adequate scheme of equal basic liberties, which scheme is compatible with the same scheme of liberties for all; and (b) Social and economic inequalities are to satisfy two conditions: first, they are to be attached to offices and positions open to all under conditions of fair equality of opportunity; and second, they are to be to the greatest benefit of the least-advantaged members of society (the difference principle).“

„a) Jede Person hat den gleichen unabdingbaren Anspruch auf ein völlig adäquates System gleicher Grundfreiheiten, das mit demselben System von Freiheiten für alle vereinbar ist. b) Soziale und ökonomische Ungleichheiten müssen zwei Bedingungen erfüllen: erstens müssen sie mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die unter Bedingungen fairer Chancengleichheit allen offenstehen; und zweitens müssen sie den am wenigsten begünstigten Angehörigen der Gesellschaft den größten Vorteil bringen (Differenzprinzip).“

John Rawls: Justice as Fairness: A Restatement (2001), §13[10]

Der erste Grundsatz hat Vorrang vor dem zweiten. Dasselbe gilt für die beiden Unterpunkte im zweiten Grundsatz: Es ist nicht erlaubt, die Chancengleichheit zu beschneiden, um dem Differenzprinzip mehr Geltung zu verschaffen. In Abgrenzung zum von ihm kritisierten Utilitarismus will er mit diesen Vorrangregeln verhindern, dass zugunsten der Güterverteilung auf Freiheiten verzichtet werden darf.

Hieran macht sich auch ein großer Teil der Kritik an Rawls Thesen fest: In der Praxis ist es nicht außergewöhnlich, dass Menschen zugunsten materieller Güter auf Freiheiten verzichten. Zunächst muss ein Mensch die Grundbedingungen dafür erfüllen, überhaupt seine Freiheit als oberstes Prinzip verteidigen zu wollen: Er muss seine Grundbedürfnisse befriedigt sehen. Der Verhungernde wird sich eher zur Sklaverei bereit erklären als seinen sicheren Tod in Kauf nehmen. Auch demokratische Teilhaberechte und damit Freiheiten im Rawlschen Sinne genießen nicht in jeder Kultur denselben Stellenwert.

Deutung:

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  • Nicht nur formale Chancengleichheit (gleiche gesetzliche Rechte auf vorteilhafte soziale Positionen), sondern faire Chancen (Menschen mit ähnlichen Fähigkeiten) sollten ähnliche Lebenschancen haben. Dem liegt die Auffassung zu Grunde, dass gesellschaftliche oder natürliche Zufälligkeiten zu unterschiedlichen Möglichkeiten führen, z. B. Ausbildungen, Qualifikationen und damit letztlich Positionen und Ämter zu besetzen. Es muss also ein öffentliches Regelsystem geben, welches auch sicherstellt, dass alle Menschen mit gleichen Begabungen gleiche Aufstiegschancen haben, und zwar – dies ist der entscheidende Zusatz – ungeachtet der anfänglichen Stellung in der Gesellschaft. Als Beispiel könnte man das Bildungssystem anführen: Die formale Chancengleichheit verlangt lediglich, dass alle Menschen dasselbe Recht haben, eine Universität zu besuchen; es darf also keine Beschränkung auf Menschen einer bestimmten Hautfarbe oder eines bestimmten Standes geben. Die faire Chancengleichheit akzentuiert dies, indem gefordert wird, dass bspw. ein Stipendienwesen eingeführt wird, das sicherstellt, dass auch Leute studieren können, die zwar begabt sind, aber die Studiengebühren nicht bezahlen können. Da Rawls aber auch in der Verteilung von Begabungen noch eine Zufälligkeit der Natur sieht, die der Einzelne nicht verschuldet oder verdient hat, führt er das Differenzprinzip ein.
  • Differenzprinzip anstelle einer Pareto-Optimalität oder eines Nutzenprinzips des Utilitarismus: Demnach sind gesellschaftliche Ungleichheiten nur dann gerechtfertigt, wenn und soweit sie auch dem am schlechtesten gestellten Mitglied der Gesellschaft noch zum Vorteil gereichen. Erst durch diese Vorkehrung werden auch die weniger Begabten gewissermaßen gegen Ungerechtigkeiten versichert. Freilich muss man bemerken, dass dies die strenge Auffassung von Rawls widerspiegelt, der eben auch in der Verteilung natürlicher Begabungen unverdiente, nicht selbst verschuldete Ungleichheiten erblickt.

Tatsächlich wird es in unserer Gesellschaft als ungerecht angesehen, wenn jemand wegen eines Mangels an Talenten durch sämtliche sozialen Ränge fällt, weil das System entgegen dem Differenzprinzip Ungleichheiten schafft, denen sich die Person machtlos ausgeliefert sieht. Extremere Beispiele könnten körperlich und geistig behinderte Menschen betreffen. Hieran wird erkenntlich, dass Rawls Theorie sehr „nahe“ an den gesellschaftlichen Umständen ist. Im empirischen Test konnte das Differenzprinzip jedoch nicht eindeutig als Entscheidungskriterium bestätigt werden.


Der Urzustand

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Konstruktion einer fairen und gleichen Verhandlungssituation, die die Gerechtigkeitsprinzipien legitimieren soll. In dieser rein theoretischen Situation wird der Gesellschaftsvertrag geschlossen.

Annahmen:

  • Gesellschaft von freien und vernünftigen Personen, die miteinander die Grundstruktur ihrer Gesellschaft, ihre Gerechtigkeitsprinzipien festlegen wollen.
  • Interessenharmonie: Zusammenarbeit ist wünschenswert und möglich
  • Interessenkonflikte: Wie werden die Früchte der Zusammenarbeit verteilt?
  • Rational und auf Erfüllung der eigenen Interessen bedacht, jedoch frei von Neid
  • Der Schleier des Nichtwissens:

Die Personen besitzen nur allgemeines Wissen (um gesellschaftliche Grundgüter, derer jedermann zur Verwirklichung seiner verschiedenen Interessen bedarf, Wissen um gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und psychologische Zusammenhänge, die Fähigkeit, Folgen abzuschätzen usw.), aber kein Wissen über sich selbst, ihre eigene soziale Stellung, ihre Interessen, Kenntnisse, Talente usw.

Verfahren:

  • einstimmige und verpflichtende Wahl aus einer Liste von verbreiteten Gerechtigkeitsvorstellungen, die den formalen Prinzipien der Allgemeinheit, Unbeschränktheit, Öffentlichkeit, Rangordnung und Endgültigkeit genügen

Warum würden sich die Menschen im Urzustand für die beiden Gerechtigkeitsprinzipien entscheiden?

  • Sicherung des Grundgutes der Freiheit für alle durch das erste Prinzip
  • Vorgehen nach der Maximin-Regel: Sicherstellung der Annehmbarkeit der schlechtestmöglichen Position
  • allgemeine Anerkennung, da jeder Vorteile daraus zieht. Dadurch auch Stabilität des Systems
  • fördert die Selbstachtung, da jeder Mensch als Selbstzweck und nicht als Mittel gesehen wird

Der Gerechtigkeitssinn

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Bedingung der Stabilität einer Gerechtigkeitsvorstellung:

  • Wenn die Grundstruktur und die Institutionen einer Gesellschaft gerecht sind, erwerben ihre Mitglieder den Gerechtigkeitssinn, d. h. den Wunsch, gerecht zu handeln und sie zu erhalten.
  • Entwicklung des Gerechtigkeitssinns über soziales, moralisches Lernen, Gefühle der Freundschaft, des Vertrauens und der Schuld → Gerechtigkeitssinn als elementarer Bestandteil der Menschlichkeit.

Kritik

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Besonders Utilitaristen, Libertäre und Kommunitaristen stehen dem Werk Rawls’ kritisch gegenüber.

Utilitaristen sind von der scharfen Gegenüberstellung vertragstheoretischer und utilitaristischer Begründungen der Gerechtigkeit nicht überzeugt. John Harsanyi beschrieb[11] bereits vor Rawls das Gedankenspiel einer Wahl von Grundsätzen hinter einem Schleier des Nichtwissens. Verstanden als rationale Entscheidung unter Risikobedingungen führe diese zur Maximierung des Durchschnittsnutzens und damit zum Bayes’schen Kriterium. Ließe sich der Unterschied zwischen Rawls’ Vertragstheorie und dem Utilitarismus Harsanyis tatsächlich auf die Frage zurückführen ob unter den Bedingungen des Schleier des Nichtwissens als Prinzip das Bayes’sche oder Maximin zu wählen sei, dann würde es sich um eine eher marginale entscheidungstheoretische Kontroverse handeln (→ Risikoethik#Mögliche Entscheidungskriterien, Gleichwahrscheinlichkeitsmodell).

Libertäre sehen besonders in Rawls’ Differenzprinzip eine Beschneidung der individuellen Freiheit. Jede Aneignung und jede Übertragung von Gütern sei legitim, solange sie nur ohne Zwang und Verletzung von Grundrechten zustande gekommen ist. Staatliche Korrektureingriffe zur Korrektur von Ungleichverteilungen dagegen seien unzulässig. Im Gegensatz zu Rawls zeichnet der Libertarismus eines auf einem Markt und nicht auf Verteilungsgerechtigkeit gründendes gesellschaftliches Interaktionsmodell. Nur drei Jahre nach dem Erscheinen von A Theory of Justice formulierte Robert Nozick mit Anarchy, State, and Utopia[12] ein die individuellen Rechte ins Zentrum stellendes libertäres Gegenmodell. Für ihn ist lediglich ein Minimalsystem an Regeln des Zusammenlebens legitimierbar, das sich aus dem möglichen Gewinn und der Wahrung der Individualrechte aller ergibt.

Schriften

Bücher

  • John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit. 271, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1979 (Originaltitel: A Theory of Justice, 1971/5, übersetzt von Hermann Vetter), ISBN 978-3-518-27871-0.
  • Wilfried Hinsch (Hrsg.): Die Idee des politischen Liberalismus. Aufsätze 1978 - 1989. 1123, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1994 (übersetzt von Wilfried Hinsch), ISBN 3-518-28723-0.
  • John Rawls: Politischer Liberalismus. 1642, Suhrkamp, Frankfurt am Main 2003 (Originaltitel: Political Liberalism, 1993/5, übersetzt von Wilfried Hinsch), ISBN 978-3-518-29242-6.
  • John Rawls: Das Recht der Völker. Enthält: „Nochmals. Die Idee der öffentlichen Vernunft“. de Gruyter, Berlin, New York 2002 (Originaltitel: The Law of Peoples, 1999, übersetzt von Wilfried Hinsch), ISBN 3-11-016935-5.
  • Erin Kelly (Hrsg.): Gerechtigkeit als Fairneß. Ein Neuentwurf. 1804, Suhrkamp, Frankfurt am Main 2006 (Originaltitel: Justice as Fairness. A Restatement, 2001, übersetzt von Joachim Schulte), ISBN 978-3-518-29404-8.
  • Samuel Freeman (Hrsg.): Collected Papers. Harvard University Press, Cambridge, Massachusetts 2001, ISBN 978-0-674-00569-3.
  • Barbara Herman (Hrsg.): Geschichte der Moralphilosophie. Hume - Leibniz - Kant - Hegel. 1726, Suhrkamp, Frankfurt am Main 2004 (Originaltitel: Lectures on the History of Moral Philosophy, 2000, übersetzt von Joachim Schulte), ISBN 3-518-29326-5.
  • Samuel Freeman (Hrsg.): Geschichte der politischen Philosophie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2008 (Originaltitel: Lectures on the History of Political Philosophy, 2007, übersetzt von Joachim Schulte), ISBN 978-3-518-58508-5.
  • Thomas Nagel (Hrsg.): Über Sünde, Glaube und Religion. Kommentiert von Thomas Nagel, Joshua Cohen, Robert Merrihew Adams und Jürgen Habermas. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2010 (Originaltitel: A Brief Inquiry into the Meaning of Sin and Faith. With „On My Religion“, übersetzt von Sebastian Schwark), ISBN 978-3-518-58545-0.

Aufsätze

Literatur

Einzelnachweise

  1. Thomas Pogge: John Rawls. München: Beck 1994.
  2. Harvard Eintrag zu Rawls
  3. Susan Neiman: Alarmglocken für die Ausgestoßenen. In. Freitag Nr. 22, 21. Mai 2004 freitag.de
  4. Axel Honneth: Liberal und normativ. Nachruf auf John Rawls. In: Die Zeit Nr. 49, 2002; Thomas W. Pogge: Zauber des grünen Buchs. Nachruf auf John Rawls. In: Die Zeit Nr. 49, 2002; Hauke Brunkhorst: Gleich wie Geschwister. Nachruf auf John Rawls. In: Die Zeit Nr. 49, 2002.
  5. Otfried Höffe: Was die Menschen einander schulden. Die Gerechtigkeit verlangt nach einer Theorie, die der Welt standhält: Zum Tod des Philosophen John Rawls. In: SZ, 27. November 2002.
  6. Rainer Forst: Gerechtigkeit als Fairness. Neubegründer der politischen Philosophie: John Rawls ist im Alter von 81 Jahren gestorben. In: FR, 27. November 2002.
  7. Clemens Sedmak: Realistischer Utopist. John Rawls, Philosoph und Menschenfreund, starb 81-jährig in Boston. Seine „Theorie der Gerechtigkeit“ zählt zu den meistdiskutierten Beiträgen für eine politische Ethik der modernen Gesellschaft. In: Die Furche Nr. 49, 2002.
  8. Wilfried Hinsch: Realistische Utopie des Liberalismus. Zum Tod des Philosophen John Rawls. In: NZZ, 26. November 2002.
  9. John Rawls: A Theory of Justice. Revised Edition. Harvard University Press, Cambridge 1999, ISBN 978-0-674-00078-0, S. 3. John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1979 (übersetzt von Hermann Vetter), ISBN 978-3-518-27871-0, S. 19f.
  10. John Rawls; Erin Kelly (Hrsg.): Justice as Fairness. A Restatement. Harvard University Press, Cambridge 2001, ISBN 978-0-674-00511-2, S. 42f. John Rawls; Erin Kelly (Hrsg.): Gerechtigkeit als Fairneß. Ein Neuentwurf. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2006 (übersetzt von Joachim Schulte), ISBN 978-3-518-29404-8, S. 78.
  11. John Charles Harsanyi: Ethics in Terms of Hypothetical Imperatives. In: Mind. 67, Nr. 267, 1958, S. 305-316.
  12. Robert Nozick: Anarchy, State, and Utopia. Basic Books, New York 1974, ISBN 0-465-09720-0. Robert Nozick: Anarchie, Staat, Utopia. Olzog, München 2011 (übersetzt von Hermann Vetter), ISBN 978-3-7892-8099-3.

Weblinks

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