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Johanna Bormann

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Johanna Bormann

Johanna Bormann (geb. 10. September 1893 in Birkenfelde, Ostpreußen; gest. 13. Dezember 1945 in Hameln) war eine deutsche Aufseherin in verschiedenen Konzentrationslagern und gehörte zum SS-Gefolge.

Leben

Vor Gericht sagte Bormann 1945 aus, sie sei dem Gefolge der SS – Frauen waren als SS-Mitglied nicht zugelassen – aus finanziellen Gründen beigetreten. Ihre erste Anstellung als Aufseherin erhielt sie 1938 im KZ Lichtenburg in der preußischen Provinz Sachsen, wo sie mit 49 anderen Aufseherinnen unter der Oberaufseherin Jane Bernigau eingesetzt wurde und zunächst im Küchenbereich tätig war. Im Mai 1939 gelangte sie im Zuge der Auflösung des Frauenkonzentrationslagers Lichtenburg in das neu geschaffene KZ Ravensbrück, um dort Arbeitsgruppen von Häftlingen zu beaufsichtigen, unter anderem war sie dort für Küchen- und Außenkommandos zuständig. Von dort wurde Bormann in das KZ Auschwitz-Birkenau versetzt, wo sie ab dem 15. Mai 1943 zunächst für drei Wochen dem Außenkommando Babetz zugeteilt war. Danach war sie bis Ende Dezember 1943 – wahrscheinlich als Blockführerin – in Birkenau eingesetzt, wo Margot Drechsel, Maria Mandl und Irma Grese zu ihren Vorgesetzten gehörten. Ab Januar 1944 war Bormann in einem Auschwitzer Nebenlager, dem Wirtschaftshof Budy, eingesetzt und überwachte weibliche Häftlinge bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Bei den Häftlingen war sie wegen ihrer Grausamkeit gefürchtet, daher wurde sie meist „Weisel“ oder „Die Frau mit den Hunden“ genannt. Wahrscheinlich ab August 1944 wurde sie in das Nebenlager Hindenburg O.S. in Schlesien versetzt, wo sie weibliche Häftlinge, die in der Waffenproduktion eingesetzt waren, beaufsichtigte. Im Zuge der Evakuierung des KZ Auschwitz gelangte Bormann im Januar 1945 wieder in das KZ Ravensbrück und von dort Mitte Februar 1945 in das KZ Bergen-Belsen, wo sie – wie zuvor bereits in Auschwitz-Birkenau – unter Josef Kramer, Irma Grese und Elisabeth Volkenrath arbeitete. Sie war verantwortlich für den Schweinestall und beaufsichtigte das dort tätige Arbeitskommando.

Am 15. April 1945 wurde das KZ Bergen-Belsen durch britische Truppen befreit, die dort über 10.000 Tote und etwa 60.000 Überlebende vorfanden. Das SS-Lagerpersonal wurde dazu verpflichtet, alle Leichen abzutransportieren und in Massengräbern zu bestatten.

Danach wurde Bormann verhaftet und durch britische Militärangehörige verhört. Im Bergen-Belsen-Prozess (17. September bis 17. November 1945) wurde sie wegen ihrer im KZ Auschwitz und Bergen-Belsen begangenen Verbrechen angeklagt, die sich auf Zeugenaussagen stützten. In diesen Lagern hatte die Angeklagte des Öfteren ihren Hund auf hilflose Häftlinge gehetzt.

Bormann, die auf „nicht schuldig“ plädierte, wurde am 17. November 1945 schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt. Der britische Henker Albert Pierrepoint vollstreckte das Urteil am 13. Dezember 1945 im Zuchthaus Hameln. Am selben Tag wurden auch Irma Grese und Elisabeth Volkenrath hingerichtet.

Literatur

  • United Nations War Crimes Commission (Hrsg.): Law reports of trials of war criminals, selected and prepared by the United Nations War Crimes Commission. 3 Bände, William S. Hein Publishing, Buffalo (New York) 1997, ISBN 1-57588-403-8 (Reprint der Originalausgabe von 1947–1949)

Weblinks

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