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Johann Georg II. (Sachsen)

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Johann Georg II., Gemälde von Johann Fink, vor 1675
Johann Georg II., Darstellung aus einem Krönungsdiarium aus dem Jahre 1658
Wappen Johann Georgs II.
Das Münzbild Johann Georgs II. im Kurornat auf seinen Erbländischen Talern der Münzstätte Dresden

Johann Georg II. (* 31. Maijul./ 10. Juni 1613greg. in Dresden; † 22. Augustjul./ 1. September 1680greg. in Freiberg) war ein Fürst aus dem Haus Wettin (albertinische Linie). Seit 1656 war er Kurfürst von Sachsen und Erzmarschall des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Leben

Johann Georg war ein Sohn des sächsischen Kurfürsten Johann Georg I. (1585–1656) aus dessen zweiter Ehe mit Magdalena Sibylle (1586–1659), Tochter des Herzog Albrecht Friedrich von Preußen.

Seine Regierungszeit war von dem wirtschaftlichen Wiederaufbau Sachsens nach dem Dreißigjährigen Krieg geprägt. Die Wirtschaft belebte sich langsam wieder, wozu etablierte und auch neue Gewerbe und Manufakturen beitrugen (Textilindustrie, Steinkohleförderung, Glas u. a.). Am 9. März 1668 besiegelte er gemeinsam mit C. W. Lüttichau und C. Schindler die erste Innungsverordnung der Dresdner Kleinuhrmacherinnung.[1] Das Silber des Erzgebirges füllte die leeren fürstlichen Kassen, und die Leipziger Messe erwirtschaftete neue Einnahmen. Auch die böhmischen Exulanten (1654) trugen neue Einkünfte zur Wirtschaft bei. Weiterhin bemühte sich die kurfürstliche Verwaltung, die althergebrachten Rechte der Bauernschaft zu schützen.

Johann Georg ließ zur Verhinderung der Ausführung der vollhaltigen und Einführung der geringhaltigen unterwertigen Münzen in seinem Nebenland Oberlausitz für die Prägung von Landmünzen 1666 die Bautzener Münze neu errichten. Die besonderen Gepräge der Münzstätte sollten den in den kaiserlichen Landen umlaufenden leichter als im Reichsfuß vorgeschriebenen Münzen gleichwertig sein. Da sich die Maßnahme in Bautzen als Fehlschlag erwies, wurde bereits 1667 die Münze wieder stillgelegt und ihre Ausstattung in die Münzstätte Dresden gebracht.

Die Hauptinteressen des Kurfürsten lagen jedoch nicht auf wirtschaftlichem oder politischem, sondern auf kulturellem Gebiet. Unter seiner Regierung wurde Dresden zu einem europäischen Zentrum der Kunst und Musik, vornehmlich der religiösen Musik. Er belebte die Dresdner Hofkapelle neu und zog zahlreiche Künstler aus Italien an seinen Hof, die nach seinem Tod aufgrund von Sparmaßnahmen entlassen wurden.

Durch Herzog Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar wurde der Kurfürst 1658 in die Fruchtbringende Gesellschaft aufgenommen. Es wurde ihm als Gesellschaftsname der Preiswürdige und als Motto besteht unwandelbar verliehen. Als Emblem wurde ihm ein Zedernbaum zugedacht. Im Köthener Gesellschaftsbuch findet sich der kurfürstliche Eintrag unter der Nr. 682.

Im Stil Ludwigs XIV. von Frankreich begann er mit der barocken Verschönerung seiner Residenzen. In Dresden z. B. wurden ein Opern- und Komödienhaus, Ballhaus, Schießhaus und Reithaus gebaut bzw. ausgebaut. Im Schloss selbst gestaltete man zahlreiche Räume und den Hausmannsturm im Barockstil, erneuerte aber auch die alte Fassadenmalerei. Ferner legte man einen Italienischen Garten an und begann mit der Anlage des Großen Gartens. Die Hoflößnitz ließ er durch seine Hofmaler in manieristischer Weise ausgestalten. Der namhafteste Architekt seiner Regierung war Wolf Caspar von Klengel.

Die wirtschaftliche Wiederbelebung des Landes spiegelte sich auch in der zunehmenden Zahl der Festlichkeiten. Im Februar und April 1678 gab es z. B. zwei große Ereignisse, die entsprechend gefeiert wurden: einmal das Treffen des Kurfürsten mit seinen Brüdern, den Sekundogenitur-Fürsten von Sachsen-Merseburg, Sachsen-Weißenfels und Sachsen-Zeitz; und einmal die Überbringung des Hosenbandordens durch einen Gesandten des englischen König Karl II., William Swan. Der Hofstaat umfasste 1676 über 300 Personen. Eine Perückensteuer von 10 Talern (1676) und eine Schlittenordnung (1682) wurden notwendig, weil auch die niederen Schichten ihre verbesserte Situation durch Statussymbole auszudrücken wünschten.[2]

Der Wiederaufbau nach dem Dreißigjährigen Krieg und seine aufwendige Hofhaltung verschlangen gewaltige Summen, führten zu einem drohenden Staatsbankrott (1660) und brachten Johann Georg II. in politische Abhängigkeit vom französischen König Ludwig XIV., der ihm erhebliche Subventionen zahlte. Der Kurfürst suchte die Nachteile dieser Allianz durch Geheimdiplomatie mit dem Kaiserhaus, Brandenburg und Bayern auszubalancieren (1664).[3] Bei seinem Tode hinterließ er beachtliche Schulden von etwa 4 Millionen Talern.[4]

Seine Regierungstätigkeit stand in der Entwicklung des Absolutismus und eines Stehenden Heeres den Gegenspielern in Böhmen und Preußen nach, wo man die Stände bereits 1620 bzw. 1663 entmachtet hatte. Johann Georg II. blieb von den sächsischen Landständen abhängig. Auch sein außenpolitischer Wirkungskreis war relativ bescheiden, wenn man ihn etwa mit dem Großen Kurfürsten vergleicht. Entsprechend ungünstig fällt auch das Urteil eines französischen Marschalls aus: „Dieser Fürst ward durchaus von fremder Hand gegängelt und zeigte in nichts Fleiß, als alle seine Lebtage hindurch übermäßig zu trinken; er hatte diese seltene Eigenschaft von seinem Vater geerbt. Seine vornehmsten Räte waren vollständig abhängig vom kaiserlichen Hofe. (…)[2]

Nachkommen

Johann Georg II. hatte sich am 13. November 1638 in Dresden mit Magdalena Sibylle von Brandenburg-Bayreuth verheiratet. Aus der Ehe stammen die Kinder:

Vorfahren

Ahnentafel Johann Georg II.
Ururgroßeltern

Herzog
Heinrich der Fromme (1473–1541)
⚭ 1512
Katharina von Mecklenburg (1487–1561)

König
Christian III. (1503–1559)
⚭ 1525
Dorothea von Sachsen-Lauenburg (1511–1571)

Kurfürst
Joachim II. (1505–1571)
⚭ 1524
Magdalene von Sachsen (1507–1534)

Herzog
Georg von Brandenburg-Ansbach (1484–1543)
⚭ 1525
Hedwig von Münsterberg-Oels (1508–1531)

Markgraf
Friedrich II. von Brandenburg (1460–1536)
⚭ 1479
Sofia Jagiellonica (1464–1512)

Fürst
Erich I. (1470–1540)
⚭ 1525
Elisabeth von Brandenburg (1510–1558)

Herzog
Johann von Jülich-Kleve-Berg (1490–1539)
⚭ 1510
Maria von Jülich-Berg (1491–1543)

Kaiser
Ferdinand I. (1503–1564)
⚭ 1521
Anna von Böhmen und Ungarn (1503–1547)

Urgroßeltern

Kurfürst August von Sachsen (1526–1586)
⚭ 1548
Anna von Dänemark (1532–1585)

Kurfürst Johann Georg von Brandenburg (1525–1598)
⚭ 1548
Sabina von Brandenburg-Ansbach (1529–1575)

Herzog Albrecht von Preußen (1490–1568)
⚭ 1550
Anna Maria von Braunschweig (1532–1568)

Herzog Wilhelm V. (1516–1592)
⚭ 1546
Maria von Österreich (1531–1581)

Großeltern

Kurfürst Christian I. von Sachsen (1560–1591)
⚭ 1582
Sophie von Brandenburg (1568–1622)

Herzog Albrecht Friedrich von Preußen (1553–1618)
⚭ 1573
Marie Eleonore von Jülich-Kleve-Berg (1550–1608)

Eltern

Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen (1585–1656)
⚭ 1607
Magdalena Sibylle von Preußen (1586–1659)

Johann Georg II.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

 Commons: Johann Georg II. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quellen

  1. Innungsverordnung der Dresdner Kleinuhrmacherinnung von 1668
  2. 2,0 2,1 Vgl. Andrea Martin: Magdalena Sybilla von Neitschütz, S. 25–28
  3. Vgl. F.-L. Kroll: Die Herrscher Sachsens, S. 153
  4. Georg Piltz: August der Starke, S. 6.


Vorgänger Amt Nachfolger
Johann Georg I. Kurfürst von Sachsen
1656–1680
Johann Georg III.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Johann Georg II. (Sachsen) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.