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Jobeljahr

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Den 49 Tagen der Omerzeit entsprechen die 49 Jahre, welche zum Jobeljahr (Joweljahr) führen (Waj. 25, 8). Im 50. Jahr, dem Joweljahr, werden die Knechte freigelassen und »Freiheit im ganzen Land verkündet« (Waj. 25, 10).

In jedem fünfzigsten Jahr, in der Tora »Jowel« genannt (Deutsch: Jubel- oder Heimbringerjahr), sind besondere Vorschriften zu beachten: »Dann lässt du Terua-Schofartöne ergehen im siebten Monat am Zehnten des Monats. Am Tag der Sühne lasset Schofartöne durch euer ganzes Land ergehen. Und ihr heiligt das fünfzigste Jahr, und ihr verkündet Freiheit im Land allen seinen Bewohnern. Ein Heimbringer ist es, und ein solcher soll es euch sein, und ihr kehrt jeder zurück zu seinem Grundbesitz, und jeder kehrt zu seiner Familie zurück. Ein Heimbringer soll euch das fünfzigste Jahr sein; nicht säen sollt ihr und auch den Nachwuchs nicht ernten und die unbeschnittenen Weinstöcke nicht ablesen« (25, 9–11).

Im Heimbringerjahr sind, wie aus den oben zitierten Versen hervorgeht, hebräische Sklaven ohne Entschädigung freizulassen, und im Land Israel verkaufte Felder kehren an ihre ursprünglichen Besitzer zurück. Durch Befolgung dieser Vorschriften bekennen die Juden, dass G’tt der Herr und Eigentümer des menschlichen Besitzes ist. Verschiedene Bereiche des menschlichen Lebens – Umgang mit Darlehen, Immobilien, Sklaven und Landwirtschaft – werden von den Geboten im Schmitta- und Joweljahr tangiert; doch alle Besonderheiten der biblischen Brachjahre erinnern uns nachdrücklich daran, dass wir Verzicht üben sollen, um zu demonstrieren, dass wir G’ttes Herrschaft anerkennen.

In unserer Zeit werden die Jowel-Vorschriften gar nicht mehr praktiziert. Wie Maimonides in seinem religionsgesetzlichen Kodex (Hilchot Schmitta 10,8) feststellt, gelten die Toragebote des Jubeljahres nur dann, wenn alle Juden im Lande Israel leben und die Stämme nicht vermischt sind. Nach Ansicht von Maimonides hat es seit der Vertreibung der östlich des Jordans angesiedelten Stämme Re’uben, Gad und Menasche kein Heimbringerjahr mehr gegeben. Doch ein anderer Gelehrter, Rabbenu Tam, widersprach der Zeitangabe von Maimonides (Tosafot zu Gittin 36a).

Siehe auch

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