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Joachim Steinhöfel

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Joachim Steinhöfel

Joachim Nikolaus Steinhöfel (* 26. Juli 1962 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtsanwalt, der durch prominente Verfahren sowie als Publizist, Werbefigur und Moderator bekannt wurde.

Leben und Wirken

Der Sohn eines VW-Managers und der SPD-Politikerin Elke Steinhöfel wuchs in Bremen auf.[1] Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Universität Hamburg.

Anwaltliche Tätigkeit

Seit 1989 betreibt Steinhöfel eine eigene Kanzlei in Hamburg mit Ausrichtung auf Wettbewerbs- und Medienrecht. Zu seinen Mandanten zählen unter anderem Jörg Baberowski, Henryk M. Broder, Matthias Matussek, Akif Pirinçci, Benjamin Weinthal und Achmad Mansour.[2][3] Mehr als zweihundert Verfahren hat er bis vor den Bundesgerichtshof geführt.[4]

Im Jahr 1995 eröffnete er dem Unternehmen TopWare mittels der zu diesem Zeitpunkt noch ungebräuchlichen Torpedoklage die Möglichkeit, seine Telefonbuch-CD trotz absehbarem Verbot vier Wochen lang zu vertreiben.[1][5] Steinhöfel diente als Testimonial auf den Covern der Topware-CDs.[6] 1998 löste er Debatten über das Domainrecht aus, als er für den D-Info-Verlag, der zu Topware gehörte, eine Reihe von Domains mit dem Bestandteil D- zum Schutz der Ausschließlichkeit der Markenschreibweise verklagte und unter anderem gegen das Deutschlandradio ein Gerichtsurteil erwirkte, damit es die Adresse d-radio.de aufgibt. Ein Urteil, das durch eine Klage Steinhöfels im Bereich der Linkhaftung erstritten wurde, löste ebenfalls Diskussionen aus.[7] Der Tenor des damaligen Urteils wurde in einer späteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekräftigt.[8]

Media Markt

Als Anwalt war er von 1991 bis 2007 für die von der Media-Saturn-Holding betriebenen Elektrofachmärkte Media Markt und Saturn tätig (zum Ende siehe Kontroversen). Zudem trat er ab 1998 in fünf Werbekampagnen des Unternehmens auf, da man jemanden gesucht habe, der „kämpferisch, originell, glaubwürdig“ sei und „seltene Authentizität“ ausstrahle.[1] Mit der Kampagne „Gut, daß wir verglichen haben“ gewann Steinhöfel 1999 den Werbepreis EFFIE in Silber. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung urteilte 2006 über die „rüpelnde Werbefigur“, Steinhöfel gebe mit Vorliebe „den Großkotz“ und inszeniere sich in Illustrierten als „Pitbull in Robe“ – „wo ich hinlange, wächst kein Gras mehr“.[9]

Facebook und soziale Medien

Seit 2016 betreibt Steinhöfel eine Website, auf der Löschungen des sozialen Netzwerks Facebook dokumentiert werden,[10][11] was auch international Beachtung fand.[12]

2017 vertrat Steinhöfel den Fotografen und Blogger Markus Hibbeler in einem Rechtsstreit mit Facebook, das einen islamkritischen Beitrag Hibbelers gelöscht und den Autor sieben Tage lang gesperrt hatte. Nach einer Abmahnung Steinhöfels stellte Facebook den Text wieder her und entschuldigte sich. Von diesem Rechtsstreit hatte Steinhöfel sich eine rechtspolitische Wirkung auf das zu dieser Zeit debattierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz erhofft, um „eine Handhabe gegen Sperrungen oder Löschungen bei legitimen Äußerungen“ zu schaffen. Deren Fehlen im Gesetzentwurf bezeichnete Steinhöfel als schweren Mangel.[13]

Im November 2017 erreichte Steinhöfel, dass das gesperrte Twitter-Benutzerkonto des islamkritischen Politikwissenschaftlers Hamed Abdel-Samad umgehend wieder entsperrt wurde.[14]

Steinhöfel erstritt im Frühjahr 2018 das erste Gerichtsurteil in Deutschland, das die Löschung eines Nutzerbeitrags auf Facebook untersagte.[15][16] Mit seinen Anträgen hofft er auch, dass die Rechtsprechung ein Korrektiv zum umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird, das anstelle konkreter Delikte aus dem Strafgesetzbuch wie Üble Nachrede unscharfe Begriffe wie „Hass“ verwendet.[17] Steinhöfel gilt als eine der „Hauptfiguren in der Debatte über Meinungsfreiheit im Netz“.[4] Bis Mitte 2019 hatte Steinhöfel 30 Mandanten in Verfahren gegen Facebook vertreten.[3]

Im Februar 2019 erreichte Steinhöfel, dass der Staatsminister im Außenministerium Niels Annen auf Twitter die Blockade eines Reporters der Jerusalem Post aufhebt. Der Reporter hatte zuvor kritisch über Annen berichtet.[18][19]

Steinhöfel wurde im Mai 2019 als Sachverständiger vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages angehört. Dabei bezeichnete Steinhöfel es als "Akt demokratischer, parlamentarischer und gesetzgeberischer Hygiene, das NetzDG aufzuheben".[20][21] Im Juli 2019 ließ Steinhöfel Entgeltforderungen von Facebook aus geschalteter Werbung gegen die Koalitionsparteien CDU und SPD pfänden und sich überweisen, weil Facebook die Gerichtskosten in zwei Fällen trotz verlorener Verfahren nicht erstattet hatte. Laut FAZ hat Steinhöfel damit „nicht nur Facebook vorgeführt, sondern auch gleich die Regierungsparteien am Nasenring gepackt“.[22]

Publizist und Moderator

Während seines Studiums war Steinhöfel ständiger freier Mitarbeiter bei Radio Schleswig-Holstein.[23] Gleichzeitig schrieb er für die Musikzeitschriften Sounds und Musikexpress. Neben seiner Anwaltstätigkeit moderierte er auch Fernsehsendungen. Dazu gehörten Kreuzfeuer (Sommer/Herbst 1993) und Achtzehn 30 (Mitte 1994, 85 Sendungen) bei RTL sowie das Boulevard-Magazin Die Redaktion bei RTL II (Dezember 1994 bis September 1995).[23] Während Achtzehn 30 wegen schwacher Einschaltquoten abgesetzt wurde, gab Steinhöfel die Tätigkeit für Die Redaktion wegen Arbeitsüberlastung auf.[24] Der Publizist Hans Norbert Janowski bezeichnete Steinhöfel, Dieter Thomas Heck und Karl Dall als einige der ersten Vertreter eines moderierenden „Antitypen“ in Deutschland, bei welchem sich der „Trend zum Provokateur und Publikumsbeschimpfer, zum unsympathischen Scheusal und Fiesling“ zeige.[25]

Seit Oktober 2007 führt Steinhöfel ein eigenes Weblog mit dem Motto „Liberal - Konservativ - Unabhängig“. Er ist außerdem seit 2008 regelmäßiger Autor beim politischen Blog Die Achse des Guten,[26] Gastautor beim stern,[27] bei The European[28] und seit 2015 beim Online-Magazin Tichys Einblick.[29]

Film

Im Jahr 2001 wirkte Steinhöfel in der Komödie Mondscheintarif von Ralf Huettner mit. In der Tragikomödie Kill Me Today, Tomorrow I’m Sick! war Steinhöfel 2018 in der Rolle des Dr. Chris Zoet zu sehen.[30]

Kontroversen

Ende 2006 wurde die Vielzahl von Abmahnungen kritisiert, mit denen Märkte der Media-Saturn-Holding deutschlandweit mit „Raffinesse“ gegen konkurrierende Onlinehändler vorgingen. In diesem Zusammenhang wurde auch Steinhöfels „Jagd auf Mittelständler“ in den 1990er Jahren kritisiert. Dabei waren konkurrierende Unternehmen wegen rechtswidrig großer Rabatte mithilfe von Steinhöfel juristisch verfolgt worden.[9] Als neuer Geschäftsführer der Media-Saturn-Holding setzte Roland Weise ab 2007 auf eine andere, weniger aggressive Strategie gegenüber der Konkurrenz, weshalb Steinhöfel und die Media-Saturn-Holding ihre Zusammenarbeit einvernehmlich beendeten.[31]

Steinhöfels Äußerungen zur Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 wurden kritisch aufgegriffen. So nahmen Redakteure des Westfalen-Blatts Steinhöfels Vorwürfe der Vertuschung einer angeblichen Vergewaltigung (mit abschließend unklarer Sachlage[32]) im Oktober 2015 zum Anlass, einen regelmäßigen „Gerüchte-Check“ zu dem Thema durchzuführen.[33] Das Bildblog griff im Juli 2016 einen Text Steinhöfels zur Flüchtlingskrise auf, den es als beispielhaft für „unsaubere Berichterstattung über Geflüchtete“ betrachtete, mit denen Leute wie Steinhöfel „populistische Thesen in die Welt jagen wollen und die sich nicht sonderlich dafür interessieren, ob eine Meldung stimmt oder nicht, solange sie eine Quelle haben, die zur eigenen Position passt.“ Als Nachtrag wurde eine Stellungnahme Steinhöfels veröffentlicht.[34] Im Spiegel wurde Steinhöfel im Jahr 2017 als „einer der wortgewaltigsten Kritiker von Merkels Flüchtlingspolitik in den sozialen Netzwerken“ bezeichnet.[35]

Jost Müller-Neuhof schrieb im Mai 2017 im Tagesspiegel, Steinhöfel nehme „bereitwillig“ die „Rolle des rechten Paria im linken Mainstream“ ein.[36] Im September 2017 führte Steinhöfel ein kurzes Videointerview mit Christian Lindner (FDP), das sich in erster Linie mit dem weiteren Vorgehen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz befasste.[37][38] Lindner geriet dadurch in die Kritik.[35][39] Auf Spiegel Online schrieb Annett Meiritz im September 2017, Steinhöfel bewege sich – unter anderem mit einer Festrede für die Junge Freiheit – „im Dunstkreis“ des rechten Spektrums.[40] Laut Huffington Post vom September 2017 pflegt Steinhöfel „Beziehungen zur neurechten Szene in Deutschland“.[41]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Katrin Wilkens: Rüpel aus Leidenschaft. In: Die Zeit, 16. Mai 2007.
  2. Siehe dazu Alexander Krei: Krömer-Ärger: Matussek scheitert vor Landgericht. In: dwdl.de. 8. August 2013, abgerufen am 8. Mai 2019. Moritz Dickentmann: Interview mit Rechtsanwalt: Warum verteidigen Sie Akif Pirinçci, Herr Steinhöfel? In: Stern. 4. November 2015, abgerufen am 8. Mai 2019. Der Fall Pirinçci - jetzt trifft er Prominente. In: tichyseinblick.de. 14. November 2015, abgerufen am 18. März 2019.; Petra Schwegler: Arschloch-Affäre: Matussek will es nicht gewesen sein. In: wuv.de. 18. November 2015, abgerufen am 8. Mai 2019. Eckhard Stengel: Umstrittener Historiker Jörg Baberowski: HU-Professor darf "Geschichtsfälschung" vorgeworfen werden. In: tagesspiegel.de. 12. November 2017, abgerufen am 8. Mai 2019. Felix Disselhoff: Nach Twitter-Blockade: Israelischer Journalist verklagt SPD-Staatsminister Niels Annen. In: Meedia. 1. März 2019, abgerufen am 8. Mai 2019.
  3. 3,0 3,1 Kathrin Spoerr: Hass im Internet: Wann darf Facebook seine User sperren – und wann nicht? In: welt.de. 23. Juni 2019, abgerufen am 22. Juli 2019.
  4. 4,0 4,1 Jonas Hermann: Bellen für das Recht. In: NZZ Folio. 6. Juni 2018, abgerufen am 14. Dezember 2018.
  5. Christine Schmehl: Parallelverfahren und Justizgewährung: Zur Verfahrenskoordination nach europäischem und deutschem Zivilprozessrecht am Beispiel taktischer „Torpedoklagen“. Mohr Siebeck, Tübingen 2011 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche). (S. 214).
  6. Ottmar Roehrig: Tolle Fundgrube. In: Die Zeit, 28. Juli 1995; Detlef Borchers: Der Trick mit der Nummer. In: Die Zeit, 24. Juni 1999.
  7. Wolf-Dieter Roth: Internet, Recht und Abzocke. Juristische Fallstricke bei privater, freiberuflicher und kleingewerblicher Online-Nutzung. Rainer Bloch, Weinheim 2007 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche). Landgericht Hamburg: Urteil mit der Geschäfts-Nr.: 312 O 85/98 vom 12.05.1998 (Memento vom 27. April 1999 im Internet Archive)
  8. Urteil des I. Zivilsenats vom 18.6.2015 - I ZR 74/14. In: juris.bundesgerichtshof.de. 18. Juni 2015, abgerufen am 3. Februar 2019.
  9. 9,0 9,1 Georg Meck: Media-Markt: „Die größte Sauerei des Jahres“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. November 2006.
  10. Stefan Winterbauer: “Anhaltender PR-Gau” – Anwalt Joachim Steinhöfel prangert Facebook-Löschaktionen mit “Wall of Shame” an. In: meedia.de. 22. August 2016, abgerufen am 3. Dezember 2018.
  11. Website „Facebook-Sperre. Wall of Shame“.
  12. Jan Bruck: The lawyer who takes on Facebook over free speech. In: bbc.com. 15. September 2017, abgerufen am 3. Dezember 2018 (english).
  13. Hendrik Wieduwilt: Anwalt: Facebook soll gelöschten Beitrag wieder zeigen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28. Mai 2017; Hendrik Wieduwilt: Nach Anwaltsbrief Facebook macht Löschung rückgängig. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29. Mai 2017; Patrick Evans: Will Germany’s new law kill free speech online? In: BBC News, 18. September 2017 (englisch).
  14. Jörn Schumacher: Twitter-Account des Islamkritikers Abdel Samad gesperrt – und wieder freigegeben. In: Pro-Medienmagazin, 3. November 2017; Islam-Kritiker Abdel-Samad: „Islamisten werden in Schutz genommen, aber Kritiker gesperrt“. In: Welt Online, 3. November 2017.
  15. Facebook darf Nutzer-Beitrag nicht löschen. In: FAZ.net. 12. April 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.
  16. Christof Kerkmann, Johannes Steger: Deutsches Gericht verbietet Facebook erstmals Löschung eines Kommentars. In: handelsblatt.com. 12. April 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.
  17. Peter Mühlbauer: Einstweilige Verfügung: Facebook darf legalen Kommentar weder löschen noch sperren. 12. April 2018, abgerufen am 29. Januar 2019.
  18. In a win for 'Post' reporter, diplomat forced to remove Twitter block. In: jpost.com. 27. Februar 2019, abgerufen am 10. März 2019.
  19. Philipp Bovermann: Auf Twitter ausgesperrt, in: Süddeutsche Zeitung vom 28. Februar 2019.
  20. Rechtsausschuss: Experten für Nachbesserungen am NetzDG. In: beck-aktuell. 16. Mai 2019, abgerufen am 19. Mai 2019.
  21. Stefan Krempl: NetzDG im Bundestag zwischen "Kapitulation des Rechtsstaats" und "Meilenstein" – heise online. In: heise.de. 16. Mai 2019, abgerufen am 17. Mai 2019. Die Einlassung im Wortlaut findet sich in Zensur-Gesetz: Steinhöfel in der Anhörung des Bundestages zum NetzDG. In: Tichys Einblick. 18. Mai 2019, abgerufen am 20. Mai 2019.
  22. Hendrik Wieduwilt: Pfändung bei Parteien. In: FAZ.net. 23. Juli 2019, abgerufen am 24. Juli 2019.
  23. 23,0 23,1 Heiner Uber: Ich bin doch nicht blöd .... In: GQ – Gentlemen’s Quarterly. 2000-09 (https://www.steinhoefel.de/art_gq.htm).
  24. Überlasteter Yuppie. In: Der Spiegel, 6. Februar 1995.
  25. Hans Norbert Janowski: Charisma? Die Rolle der Person in den Medien. In: Jürg Häusermann (Hrsg.): Inszeniertes Charisma: Medien und Persönlichkeit (= Medien in Forschung und Unterricht. Serie A. Band 50). Niemeyer, Tübingen 2001, S. 45–54, hier S. 49.
  26. Profil und Beiträge von Joachim Steinhöfel bei der Achse des Guten.
  27. Beispiele: Causa Böhmermann: Merkels peinliches Possenspiel. In: Stern. 19. April 2016, abgerufen am 4. Dezember 2018. und Hasskommentare: Hetze bei Facebook: Der überforderte Justizminister. In: Stern. 12. April 2016, abgerufen am 4. Dezember 2018..
  28. Siehe Steinhöfels Beiträge bei The European.
  29. Daniel Lange: Was Xing über Tichys Einblicke sagt. In: Werben & Verkaufen, 26. Februar 2016.
  30. Kill Me Today, Tomorrow I’m Sick! in der Internet Movie Database (englisch)Vorlage:IMDb/Wartung/Verschiedene Kenner in Wikipedia und WikidataVorlage:IMDb/Wartung/Wikidata-Bezeichnung vom gesetzten Namen verschiedenVorlage:IMDb/Wartung/Wikidata-Bezeichnung vom Seitennamen verschiedenVorlage:IMDb/Wartung/Beschreibung ist zu lang; Anja Blum: Mit Humor zum Zenit. In: Sueddeutsche.de, 7. September 2018.
  31. Handel: Media-Saturn-Konzern sucht anderes Image. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9. Juni 2007; Oliver Haustein-Teßmer: Media Markt und Anwalt Steinhöfel trennen sich. In: Die Welt, 11. Juni 2007.
  32. Herforder Polizei erhält Hassmails. In: Neue Westfälische, 29. Oktober 2015 (PDF).
  33. Von 40 Gerüchten waren zwei wahr – das Westfalen-Blatt checkt „Flüchtlingsgerüchte“. In: Meedia, 4. Dezember 2015.
  34. Moritz Tschermak: „The European“ wärmt den „Sex-Mob-Alarm“ auf. In: Bildblog, 26. Juli 2016.
  35. 35,0 35,1 Markus Feldenkirchen: FDP-Spitzenkandidat: Der talentierte Herr Lindner. In: Spiegel Online. 17. September 2017, abgerufen am 5. Dezember 2018.
  36. Jost Müller-Neuhof: Hetze im Netz: Wie ein Anwalt bei Facebook Meinungsfreiheit durchsetzen will. In: Der Tagesspiegel, 29. Mai 2017.
  37. Fünf Fragen an Christian Lindner (FDP), Interview von Joachim Steinhöfel mit Christian Lindner, YouTube-Video in der vom Interviewer veröffentlichten Version, 8. September 2017.
  38. Joachim Steinhöfel: Fünf Fragen an Christian Lindner von der FDP. In: Die Achse des Guten. 8. September 2017, abgerufen am 6. Dezember 2018.
  39. Christian Lindner wird zur Zielscheibe des Spotts. In: freiewelt.net. 16. November 2017, abgerufen am 6. Dezember 2018.
  40. Tabubrüche in der Politik: Der entgrenzte Wahlkampf. In: Spiegel Online, 16. September 2017.
  41. Jürgen Klöckner, Benjamin Reuter: Vorwurf Rechtspopulismus: Ein Selfie von Christian Lindner wirft Fragen auf. In: The Huffington Post, 10. September 2017.
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