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Jahresurlaub

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Der Jahresurlaub ist die Anzahl von Tagen, die ein Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr höchstens als Urlaub nehmen kann.

Allgemeines

Erfolgt im Jahresurlaub die Weiterbezahlung der Arbeitsentgelte, geht dieser Wert indirekt in die Arbeitskosten ein. Da landesspezifische Tarifverträge oder Gesetze unterschiedlich sind, ergeben sich Standortvorteile durch einen geringen Wert für die Jahresurlaubstage. Hierbei muss unterschieden werden zwischen Mindesturlaubstagen (nach gesetzlichen Regelungen) und den realen meist tariflich festgelegten Urlaubstagen. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass manche Arbeitnehmer durch Krankheit und Sonderurlaub über den eigentlichen Erholungsurlaub hinaus fehlen, während andere nicht alle Urlaubstage nutzen. So nahmen Deutsche 2006 durchschnittlich nur 26 Tage Urlaub, obwohl ihnen durchschnittlich 28 Tage zustanden.

Situation in einzelnen Ländern

Europa

Nachfolgend die tariflich vereinbarten bzw. gesetzlich festgelegten Jahresurlaubstage einiger europäischer Länder:

Quelle: EIRO 2008[1] via IW[2], CNN[3]

Da meist nur größere Unternehmen einen Tarifvertrag haben bzw. anerkennen, gelten die genannten Werte eher für diese, und im Mittelstand bzw. bei kleinen Unternehmen fallen die Werte typischerweise geringer aus.

Deutschland

Bezogen auf eine 6-Tage-Woche steht jedem Arbeitnehmer ein Urlaub von mindestens 24 Werktagen zu. Umgerechnet auf eine 5-Tage-Woche steht jedem Arbeitnehmer ein Urlaub von mindestens 20 Werktagen zu (§ 3 BUrlG). Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Damit hat ein Arbeitnehmer, der z. B. im April seine Arbeit aufnimmt, ab 1. Oktober einen Urlaubsanspruch von mindestens 20 Werktagen für das laufende Kalenderjahr (5-Tage-Woche).

Österreich

In Österreich besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 5 Wochen (25 Tage bei einer 5-Tage-Woche, 30 Tage bei 6-Tage-Woche). In den meisten Kollektivverträgen ist ab einer 25-jährigen Zugehörigkeit zu einem Unternehmen – wobei bis zu 5 Arbeitsjahre in einer Fremdfirma angerechnet werden – eine Ausweitung auf 6 Wochen (30 Tage bei einer 5-Tage-Woche, 36 Tage bei einer 6-Tage-Woche) Urlaub verankert.

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten gibt es weder einen tariflich vereinbarten noch einen gesetzlich garantierten Mindesturlaub (englisch statutory minimum employment leave). Eine Studie des amerikanischen Arbeitsplatzforums Monster Worldwide aus dem Jahre 2003 ergab, dass nur 1 % der in den USA Beschäftigten mehr als 25 Tage Jahresurlaub nehmen. 12 % nehmen 21 bis 25 Tage, 17 % 16 bis 20 Tage, 30 % 11 bis 15 Tage und 40 % weniger als 11 Tage.[4] Angehörige der US-Streitkräfte erhalten hingegen 30 Urlaubstage pro Jahr zuzüglich der gesetzlichen Feiertage.

Europäische Rechtsfragen

Nach Art. 31 Abs. 2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union haben Arbeitnehmer unter anderem das Recht auf bezahlten Jahresurlaub.

Der EuGH entschied im November 2018, dass Arbeitnehmer den ihnen nach Unionsrecht zustehenden Urlaub (also den gesetzlichen Mindesturlaub) nicht automatisch verlieren, wenn sie zuvor keinen Urlaubsantrag gestellt haben. Urlaubsansprüche sollen nach Auffassung des EuGH nur dann automatisch verfallen, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Dies sei nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erforderlichenfalls sogar dazu auffordert, den Urlaub zu nehmen und ihm mitteilt, dass der nicht genommene Urlaub am Ende des zulässigen Übertragungszeitraums oder am Ende des Arbeitsverhältnisses verfallen wird.[5]

Einzelnachweise

  1. Mark Carley: Working time developments – 2008, Annual leave
  2. Urlaub per Tarifvertrag (Link nicht mehr abrufbar) - iwd > Archiv > 2009 > 4. Quartal (auch als Grafik (Link nicht mehr abrufbar))
  3. Which countries have the most vacation days? CNN, 29. Juli 2011, abgerufen am 3. September 2011
  4. Monster Survey Compares Vacation Time Around the Globe (Memento vom 8. Juli 2012 im Webarchiv archive.is) (engl.)
  5. EuGH, Urteil vom 6. November 2018: Az.: C-684/16 (Shimizu) und C-619/16 (Kreuziger)
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