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Jahresüberschuss

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Der Jahresüberschuss ist im Rechnungswesen die sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebende Differenz aus Erträgen und Aufwendungen einer Rechnungsperiode. Ein negativer Jahresüberschuss heißt Jahresfehlbetrag. Beide Erfolgsgrößen werden auch unter dem neutralen Begriff Jahresergebnis zusammengefasst. Der Jahresüberschuss ist ein Gewinn nach Steuern, der an die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft verteilt oder thesauriert werden kann. Personengesellschaften ermitteln keinen Jahresüberschuss, sondern einen Gewinn, den die Gesellschafter individuell versteuern.

Allgemeines

Die Gewinnerzielungsabsicht der Kaufleute wird durch den Jahresüberschuss verwirklicht. Zur Ermittlung des Jahresüberschusses wird gesetzlich verlangt, dass der Kaufmann am Schluss des Geschäftsjahres (Bilanzstichtag) die Aufwendungen und Erträge in einer Gewinn- und Verlustrechnung gegenüberzustellen hat (§ 242 Abs. 2 HGB). Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich der Jahresüberschuss:

Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, ist der Jahresüberschuss negativ. In diesem Fall spricht man von einem Jahresfehlbetrag.

Die Gliederungsvorschriften des § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) und Abs. 3 HGB (Umsatzkostenverfahren) sehen den Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag als abschließende Differenz aller Aufwendungen und Erträge vor und schreiben diese Pflichtposition[1] zwingend als Nr. 20 bzw. Nr. 19 der Gewinn- und Verlustrechnung vor. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag bilden den Endpunkt der Gewinn- und Verlustrechnung.[2]

Berechnung und Verwendung

Ausgehend von den Umsatzerlösen werden alle erfolgswirksamen betrieblichen („ordentlichen“) und außerordentlichen Aufwands- und Ertragspositionen nach der Gliederungsvorschrift in einer Summenrechnung mit Zwischenergebnissen zusammengefasst. Dies beinhaltet sowohl das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betriebs- und Finanzergebnis) als auch außerordentliche Erträge und Aufwendungen sowie Auswirkungen von Steuern auf Einkommen und Ertrag. Letzte Positionen der Gliederung sind die betrieblichen Steuern, denen als abschließender Summenposten der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag unmittelbar folgt.

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ihrerseits sind wiederum Ausgangspunkt für die Ergebnisverwendung. Hierzu schafft § 158 Abs. 1 AktG für Kapitalgesellschaften eine so genannte Überleitungsrechnung, die mit einem Bilanzgewinn/Bilanzverlust endet.

   Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
   + Gewinnvortrag aus dem Vorjahr oder
   - Verlustvortrag aus dem Vorjahr
   + Entnahmen aus der Kapitalrücklage
   + Entnahmen aus Gewinnrücklagen
   - Einstellungen in Gewinnrücklagen
   = Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Zudem sind Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag eine Bilanzposition im Eigenkapital nach § 266 Abs. 3 A Nr. V HGB, die sich als Jahresüberschuss eigenkapitalerhöhend oder als Jahresfehlbetrag eigenkapitalmindernd auswirkt.

Der Jahresüberschuss kann für zwei verschiedene Zwecke verwendet werden. Entweder kann er im Rahmen der Gewinnthesaurierung im Unternehmen verbleiben oder der Ausschüttung an Aktionäre oder Gesellschafter dienen (Dividende). Aktiengesellschaften müssen solange einen Teil ihres Jahresüberschusses zunächst in gesetzliche Rücklage einstellen, bis diese 10 % des Grundkapitals erreicht hat (§ 150 AktG). Der verbliebene Überschuss wird entweder in freiwillige Rücklagen eingestellt, als Gewinnvortrag in die Folgeperiode übernommen oder an die Anteilseigner ausgeschüttet. Bei Aktiengesellschaften dürfen Vorstand und Aufsichtsrat bis zu 50 % des Jahresüberschusses ohne Zustimmung der Hauptversammlung vorab in andere Gewinnrücklagen einstellen.

Der Jahresfehlbetrag kann nicht „verwendet“ werden. Jedoch ist es möglich, einen Jahresfehlbetrag durch den Gewinnvortrag des Vorjahres und durch Entnahme aus den Rücklagen abzudecken und sogar in einen Bilanzgewinn zu verwandeln, beispielsweise um trotz eines negativen Ergebnisses eine Ausschüttung vornehmen zu können. Im Konzern ist zudem der Verlustausgleich durch Gewinnabführungsverträge möglich. Ohne diese Gegensteuerung vermindert der Jahresfehlbetrag das Eigenkapital.

Kennzahlen

Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ist im Rahmen der Bilanzanalyse Bestandteil von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Der Jahresüberschuss gehört mit zu den Hauptzielen der Bilanzpolitik. So kann beispielsweise das Jahresergebnis durch den Verkauf von Vermögensgegenständen und die Auflösung stiller Reserven verbessert werden. Um diese Sondereffekte bei der Bilanzanalyse auszuschließen, kann der bereinigte Jahresüberschuss ermittelt werden. Weitere betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die auf dem Jahresergebnis aufbauen (EBIT, EBTA, EBITA und EBITDA), rechnen außerdem zu Analysezwecken die Effekte der Besteuerung, der Zinsen und der Abschreibungen heraus.

Die Cashflow-Rentabilität soll Aussagen darüber machen, wie hoch der Anteil der umsatzbedingten Einnahmeüberschüsse am eingesetzten Gesamtkapital eines Unternehmens ist:

Um zu ermitteln, ob und wie sich der Einsatz des Eigenkapitals gelohnt hat, wird er dieser Position gegenübergestellt:

Abgrenzung

Der Gewinn/Verlust ist dann nicht mit dem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag identisch, wenn das bilanzierende Unternehmen den Jahresüberschuss als Tochterunternehmen an die Muttergesellschaft abführen muss oder von ihr einen Jahresfehlbetrag ausgeglichen bekommt. Diese Erträge oder Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen müssen irreführenderweise in einer Position vor dem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ausgewiesen werden (§ 277 Abs. 3 HGB),[3] führen jedoch keinesfalls zur wirtschaftlich korrekten Darstellung von Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag bei der Tochtergesellschaft. Gewinnabführungsverträge sorgen in der Regel dafür, dass der Bilanzgewinn „Null“ ist. In Wirklichkeit hat das Unternehmen jedoch Gewinne/Verluste erwirtschaftet, die von der Muttergesellschaft abgeschöpft wurden. Das geschieht über die „Aufwendungen aus abgeführten Gewinnen“ und „Erträge aus Verlustübernahmen“, die nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB gesondert auszuweisen sind. Sie bilden den Korrekturposten für die tatsächlich entstandenen Gewinne/Verluste.

Literatur

  • Coenenberg, A. G., A. Haller, W.Schultze (2009): Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundsätze - HGB, IFRS, US-GAAP, DRS. 21. Aufl., Stuttgart 2009, ISBN 978-3791027708.
  • Rudolf Heno: Jahresabschluss nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Standards (IFRS). 6. Aufl., 2009, ISBN 978-3790823769.
  • Günter Wöhe, Aufsatz: Der Jahresabschluss. In Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 24. Aufl., München 2010. ISBN 978-3800637959.

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Jahresüberschuss aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.