Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Jagdschein

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zur Redewendung als Synonym für die Unzurechnungsfähigkeit siehe Jagdschein (Redewendung).
Deutscher Jagdschein in der gegenwärtig gültigen Version

Als Jagdschein, in Österreich Jagdkarte und in der Schweiz Jagdpatent genannt, bezeichnet man staatliche Dokumente, die dem Inhaber die Ausübung der Jagd erlauben. Die meisten Jurisdiktionen in Europa und Nordamerika (Ausnahmen hiervon sind einige US-Bundesstaaten wie Arizona und South Dakota)[1] verlangen vor Ausstellung des Jagdscheins eine Schulung, oft verbunden mit einer Prüfung.

Deutschland

Siehe auch: Jagdrecht (Deutschland)

Jagdscheininhaber im Jagdjahr 2011/12
Bundesland Jagdscheininhaber
Baden-Württemberg 38.751
Bayern ca. 48.001
Berlin 2.754
Brandenburg 12.500
Bremen 807
Hamburg ca. 2.400
Hessen 23.435
Mecklenburg-Vorpommern 11.702
Niedersachsen ca. 60.000
Nordrhein-Westfalen 80.716
Rheinland-Pfalz 18.258
Saarland 3.793
Sachsen 10.359
Sachsen-Anhalt 11.900
Schleswig-Holstein 20.569
Thüringen 10.919
Deutschland 381.821 (2017)[2]
Anzahl der Jagdscheininhaber in Deutschland seit 1971
Jagdkarte des Königreichs Württemberg aus dem Jahr 1862

Der deutsche Jagdschein gilt in allen Bundesländern. Darüber hinaus wird er auch von einer Reihe von EU-Ländern und Drittstaaten anerkannt.

Ausstellung

Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:

  • Bestandene Jägerprüfung. Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Die meisten fordern die Teilnahme an einem umfangreichen Lehrgang (mindestens 60 Stunden Theorie sowie 60 Stunden Praxis). In jedem Fall schließt die Jägerprüfung mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab.
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)
  • persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG), die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
  • Mindestalter 18 Jahre, mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein erstmals erteilt werden.

Mit der Ausstellung des Jagdscheines wird eine Gebühr und in vielen Landkreisen eine Jagdabgabe fällig.

Gültigkeitsdauer

Der Jagdschein kann als Tages- (14 Tage), Jahres- (ein, zwei oder drei Jagdjahre, d. h. jeweils vom 1.4 bis 31.3.), Erwachsenen-, Jugend-, Falkner- oder Ausländerjagdschein erteilt (jägersprachlich: gelöst) werden. Nach Ablauf werden vor Neuausstellung die oben genannten Bedingungen erneut kontrolliert.

Zweck

Der Jagdschein nach § 15 BJagdG soll in Deutschland sicherstellen, dass nur ausreichend ausgebildete Jäger die Jagd ausüben. Durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung in Kreisjägerschaften sowie bei privaten Jagdschulen und durch staatliche Prüfungen wird eine Mindestanforderung an Jagdscheininhaber definiert. Die Durchfallquote lag 2016 im Bundesschnitt bei 19 Prozent.[3]

Der Jagdschein legitimiert den Inhaber in der Bundesrepublik Deutschland die Jagd gemäß den gesetzlichen Grundlagen auszuüben.

Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht dazu, die Jagd auch tatsächlich auszuüben. Das Jagdrecht steht in Deutschland dem Grundeigentümer zu, der es bei ausreichend großer zusammenhängender Fläche als Eigenjagd und als Inhaber eines gültigen Jagdscheines selbst ausüben darf. Eigentümer geringerer Flächen müssen sich zu örtlichen Jagdgenossenschaften der Grundeigentümer zusammenschließen, welche das Jagdausübungsrecht dann in der Regel an einen Jäger, also einen Inhaber eines gültigen Jagdscheins verpachten oder durch angestellte Jäger ausüben.

Der Jagdschein berechtigt seinen Inhaber:

  • jagdlich tätig zu sein;
  • zum Führen von Jagdwaffen auf der Jagd und im Zusammenhang damit;
  • zum Erwerb, Leihen und Besitz von Langwaffen und dazu passender Munition ohne Mengenbegrenzung oder Überprüfung (§ 13 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 WaffG);
  • zum Erwerb und Besitz von bis zu zwei zur Jagdausübung geeigneten Kurzwaffen und zugehöriger Munition ohne Bedürfnisprüfung, sofern ein Jahresjagdschein gelöst wurde (nach Voreintrag in die Waffenbesitzkarte);
  • als Sachkundigen das Fleisch von erlegtem Wild zu untersuchen und für den Handel freizugeben, sofern es keine verdächtigen Merkmale zeigt.
  • zur Entnahme von Trichinenproben am erlegten Wild für die amtliche Trichinenuntersuchung,[4] sofern er eine Schulung beim Veterinäramt bestanden hat und von der Behörde als Sachkundiger beauftragt wurde.[5] Bei allesfressendem Wild (Wildschweine, Dachse) ist eine amtliche Trichinenschau obligatorisch
  • zur Wahrnehmung des Jagdschutzes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
  • ein Jagdrevier zu pachten (Jagdpachtfähigkeit ab dem vierten Jahresjagdschein).
  • in Revieren, die in Naturschutzgebieten liegen, als Naturschutzwart hoheitliche Aufgaben auszuüben, sofern er eine forstliche oder eine Ausbildung zum Berufsjäger hat.[6]

Jugendjagdschein

Jugendliche zwischen dem 16. und 18. Geburtstag erhalten nach bestandener Jägerprüfung den Jugendjagdschein. Das ist ein im Prinzip vollwertiger Jagdschein, der in der Praxis gewissen Einschränkungen unterliegt. So darf der Jugendliche nicht alleine jagen, sondern nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten volljährigen und jagdlich erfahrenen Begleitperson. Jagdlich erfahren heißt, die Begleitperson benötigt zwar keinen gültigen Jagdschein, muss aber einen Jagdschein besessen haben. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze. Auch darf der jugendliche Jäger keine Waffen und Munition selbst besitzen. Er darf sich diese aber zur Jagd oder zum Übungsschießen leihen und im Zusammenhang mit der Jagd auch führen. Nach dem 18. Geburtstag des Inhabers kann die Behörde den Jugendjagdschein zu einem vollwertigen Jagdschein erklären.

Voraussetzung für die Jägerprüfung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres. Allerdings kann der jugendliche Jäger schon vor seinem 15. Geburtstag die Ausbildung beginnen. Hat er die Prüfung mit 15 bestanden, muss er warten: Ausgehändigt wird der Jugendjagdschein frühestens am 16. Geburtstag.

Österreich

Siehe auch: Jagdrecht (Österreich)

Die Jagd ist in Österreich verfassungsrechtlich gesehen Landessache, daher gibt es neun verschiedene Regelungen (Jagdgesetze samt Verordnungen); im Ergebnis sind die Vorschriften aber ähnlich. In Österreich gilt die Bezeichnung Jagdkarte, die (abhängig vom jeweiligen Bundesland) von der Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat oder von der jeweiligen Jägerschaft ausgestellt wird.

Zur Ausstellung benötigt man:

  • Nachweis über erfolgreich abgelegte Jagdprüfung
  • Meldezettel
  • Strafregisterbescheinigung
  • Passfoto

Es sind Gebühren bei der Ausstellung zu entrichten.

Gültigkeitsdauer

Die Jagdkarte hat eine befristete Gültigkeit (z. B. von 13 Monaten mit 1. Jänner – 31. Jänner des Folgejahres, in Oberösterreich beträgt die Gültigkeit ein Jagdjahr, also 1.4.–31.3.), die mit der Einzahlung eines Beitrages jedes Jahr erneuert werden muss. Der Einzahlungsabschnitt des Erlagscheines gilt hierbei als Nachweis der Gültigkeit und muss stets mit der Jagdkarte mitgeführt werden. Wird die Jagdkarte in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht gelöst, verliert sie in manchen Bundesländern ihre Gültigkeit.

Jagdgäste

Jagdgäste benötigen eine Jagdgastkarte, die eine Gültigkeit von 3, 9, 14 Tagen, einem Monat oder einem Jahr haben kann. Sie wird bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. Jägerschaft unter Nachweis des ausländischen Pendants zur Jagdkarte gelöst.

Versicherung

In Österreich ist die Jagdhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, die automatisch durch das Lösen der Jagdkarte abgeschlossen wird.

Schweiz

Siehe auch: Jagdrecht (Schweiz)

Berechtigung

Der Jagdbetrieb ist in der Schweiz Sache der Kantone. Wer jagen will, braucht also eine kantonale Jagdfähigkeit und eine kantonale Jagdberechtigung. Jagdfähigkeit wird durch das Bestehen einer Jagdprüfung erlangt. Jagdberechtigung wird wie folgt erlangt:

  • durch das Lösen eines Jagdpatents in den Patentkantonen
  • durch die Aufnahme in einer Jagdgesellschaft in den Revierkantonen
  • in der Regel wird von den Kantonen jährlich der Nachweis eines durchgeführten Schiesstrainings verlangt (Nachweis der Schiessfertigkeit).

Ausbildung

Die Ausbildung zur Jägerin bzw. zum Jäger und die entsprechenden Prüfungen werden von den Kantonen organisiert (siehe dazu auch Das Schweizer Portal). Um sich zur Ausbildung anzumelden, muss das Alter von 18 Jahren erreicht sein. In einigen Kantonen ist diese Altersgrenze höher. Die Ausbildung zur Jägerin oder zum Jäger ist in zwei Teile unterteilt:

  • Der theoretische Teil vermittelt Kenntnisse über das Wild und die Natur, die Hege und Jagdhunde, das Gesetzeswesen sowie die Jagdausübung und Waffenkunde.
  • Der praktische Teil besteht aus einer Schiessprüfung und der Waffenhandhabung.

Praxiserfahrung in der Natur erlangen die Jungjäger dadurch, dass sie während der Ausbildung Hegearbeit leisten und erfahrene Jägerinnen und Jäger begleiten.

Anerkennung anderer Jagdscheine

Jagdscheine der Kantone untereinander werden oft anerkannt. Jagdscheine aus Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein werden von einzelnen Kantonen anerkannt.

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Jagdschein – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Hunting licenses – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quellen

  1. Hunter Education Requirements. In: IHEA-USA. Abgerufen am 8. Januar 2019 (english).
  2. So viele Jäger wie nie zuvor. Deutscher Jagdverband, 21. Januar 2017.
  3. Deutscher Jagdverband Daten und Fakten https://www.jagdverband.de/content/j%C3%A4gerpr%C3%BCfungen-deutschland
  4. Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung, § 6 Abs. 2
  5. Merkblatt des Landratsamts Rhein-Sieg-Kreis stellvertretend http://www.hegering-windeck.de/downloads/merkblatt_probenentnahme.pdf
  6. u. a. Bayerisches Jagdgesetz, § 42 Abs. 3
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Jagdschein aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.