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Ius strictum

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Ius strictum oder strenges Recht ist ein „Recht im objektiven Sinne“ – meist in Form einer Rechtsnorm – das für einen eindeutig festgelegten Sachverhalt eine genau bestimmte Rechtsfolge anordnet und in seiner Anwendung keine Rücksicht auf die Besonderheiten des Einzelfalles, die konkrete und spezielle Situation, und damit auch die Billigkeit zulässt. Es ist zugleich Ius cogens (zwingendes Recht). Das Letztgesagte gilt jedoch nicht umgekehrt, denn zwingendes Recht kann Billigkeitsentscheidungen vorschreiben, wie beispielsweise § 319 BGB zeigt.

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