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Israelitische Gemeinde Borken

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Israelitische Gemeinde Borken
Gebiet der noch ungeteilten Synagogen-Gemeinde des Kreises Borken, 1847

Israelitische Gemeinde Borken (kurz: IGB) ist der Name der noch heute bestehenden vormaligen Synagogen-Gemeinde Borken. Sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert und religiös-weltanschaulich ausgerichtet. Der Gemeindebezirk umfasst heute die Städte Borken, Gescher und Velen, sowie die Gemeinden Heiden, Raesfeld, und Reken. Ihre Zwillingsgemeinde ist die Freie Jüdische Gemeinde Westmünsterland.[1]

Geschichte

Synagogengemeinde

Judenordnung des Hochstifts Münster, 1662

Zur Zeit der Erwähnung der ersten Juden auf dem heutigen Gebiet Deutschlands im Jahr 321 [2] bestand allenfalls ein loser Kontakt mit dem Machtbereich des römischen Teils[3].

Ein erster Hinweis auf eine Anwesenheit von Juden datiert auf das Jahr 1327.[4] Zu dieser Zeit bestand bereits die Kammerknechtschaft als Zusammenschluss aller Juden im Reichsgebiet. Von der Freiheit unter den Römern hatte sich die Beziehung der Juden zur christlichen Mitwelt über das Judenregal zu einer Art Ware entwickelt. Das Judenregal lag bereits bei den Kurfürsten, sollte sich dann aber zu den Landesherren hin verlagern.

Vereinzelte Nachweise über die Ansiedlung von Juden im Gemeindebezirk gibt es für Borken ab 1555.[5] Ab 1560 soll zumindest in Gemen eine dauerhafte, wenn auch kleine, jüdische Gemeinschaft entstanden sein. .[6] Ab 1651 gehörten die Juden von Borken und Umgebung mit den weiteren Juden im Hochstift Münster der neu gegründeten korporierten Landjudenschaft an.[7] Diese unterschied sich nicht wesentlich von der zuvor bestehenden Kammerknechtschaft. Sie war ein Zwangszusammenschluss aller Juden des Hochstifts, hatte eine gewisse innere Autonomie und auch einige hoheitliche Rechte. Ab 1662 gab es eine Judenordnung, welche allerdings eher darauf ausgerichtet war die christliche Mehrheitsgesellschaft zu schützen.[8]

Zeitweilig gehörten die Juden und ihre Gemeinden der Judenschaft des Fürstentums Salm an, erlangten während der französischen Annexion sogar das Bürgerrecht. Nach der Eingliederung in das Königreich Preußen wurde die alte Landjudenschaft fortgeführt und Juden galten nicht mehr als Bürger des Staates.[9] Erst ab 1869 bekamen die Juden über den Norddeutschen Bund das Bürgerrecht wieder zuerkannt.[10]

Durch das Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847, auch Preußisches Judengesetz von 1847, erhielt die Gemeinde ihren aktuellen Status.[11] Ihre heutige Form erhielt sie im wesentlichen 1853 durch die Aufteilung der ursprünglichen Synagogengemeinde in zwei unabhängige Synagogengemeinden.[12] So entstanden die Zwillingsgemeinden von Bocholt und Borken.

Das Kirchenaustrittsgesetz von 1873 und das Gesetz zum Austritt aus jüdischen Synagogen-Gemeinde von 1876, regelt den Austritt aus dem Judentum bzw. den Austritt aus einer ganz bestimmten religionsrechtlichen Körperschaft. In weit geringerem Maße waren die Verfassung des Preußischen Königs von 1848/50 und die Preußische Verfassung von 1920 weitere Rechtsquellen der Gemeinde. Von größerer Bedeutung war 1912 der Entschluss der jüdischen Gemeinde von Gescher aus der Synagogengemeinde Coesfeld aus und in die von Borken einzutreten.[13]

Grundgesetz mit Art. 140, 1949

Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 stärkte den Status der Gemeinde, allerdings führte der Freistaat Preußen dessen ungeachtet die Aufsicht, mit umfangreichen Rechten, über die Gemeinde bis zu seiner Auflösung durch den Alliierten Kontrollrat im Jahr 1947 fort.

1949 wurden die wesentlichen staatskirchenrechtlichen Artikel der Weimarer Reichsverfassung in das Grundgesetz inkorporiert. Die Trennung von Staat und Kirche wurde damit auch Realität.

Neben staatskirchenrechtlichen Regelungen auf allen Ebenen von Kommunen, über Länder und Bund bis zur Europäischen Union gibt es auch Staatsverträge, welche die Länder meist mit Landesverbänden abschlossen. Diese enthalten auch Regelungen für nichtverbandsangehörige Gemeinden wie die IGB.

Einzelne Gemeinden

Synagoge von Gemen um 1915

Stets bestanden jüdische Gemeinden vor Ort, neben den regionalen, überregionalen oder reichsweiten Zusammenschlüssen. Das jüdische Leben spielte sich überwiegend in diesen jüdischen Gemeinden ab, aber beispielsweise im Bereich der Rechtsprechung sollte über das Reichsrabbinat für eine einheitliche Anwendung des Rechts gesorgt werden[14].

Die Quellenlage zu den jüdischen Gemeinden ist insgesamt lückenhaft und dies trifft auch auf die Gemeinden im heutigen Synagenbezirk zu. Für Borken, dem größten Ort, lässt sich zwar der früheste Nachweis einer jüdischen Gemeinde finden, jedoch bestand diese Gemeinde wegen der Pestprogrome und verschiedener Ansiedlungsverbote nicht durchgängig fort. Vermutlich war Gemen, welches reichunmittelbar war wie Anhollt, der Ort an dem erstmals fortlaufend eine jüdische Gemeinschaft bestand.[15]

Borken war die Hauptgemeinde, aber die weiteren Untergemeinden genossen eine große Autonomie, da sie überwiegend über eigene Einrichtungen verfügten. Kleinere Untergemeinden nutzen die jeweils nächste Untergmeinde mit eigenen Einrichtungen mit.

Für die Zeit nach 1650 geht man für Borken von einem ersten Jüdischen Friedhof aus. Ab Mitte des 18. Jahrhunderts bestand der Friedhof Am Kuhm, der an der Borkener Aa lag. Borken verfügte spätestens ab 1818 über eine Synagoge und ein Schulgebäude. Die Schule wurde ab 1838 als jüdische Elementarschule geführt. Auch eine Mikwe soll sich neben der Synaoge befunden haben.[16] Ab 1895 bestand der Friedhof Am Replingsfunder. 1930 war Borken kurzzeitig Sitz des Bezirksrabbinats.

Spätestens ab 1810 hatte Gemen einen eigenen Friedhof. Ein Betraum mit Mikwe bestand erst in einem Privathaus und soll nach dem Brand von 1864 separat errichtet worden sein.[17] Die Gemener Synagoge wurde 1912 errichtet.

Jüdischer Friedhof von Klein-Reken

Raesfeld besaß von 1721 bis 1860 einen ersten Friedhof, der dann vom Friedhof Am Pölleken abgelöst wurde. Ab 1812 gab es einen Betraum, der 1863 von der Synagoge abgelöst wurde.[18] Eine Mikwe hatte die Synagoge ebenfalls. Eine Schule bestand bereits ab 1835, aber regelmäßiger Religionsunterricht wurde erst nach 1900 eingeführt.[19]

In Gescher lässt sich bereits für 1770 eine jüdische Gemeinschaft nachweisen. Diese musste sich mit einem gemieteten Betraum aushelfen.[20] Nach 1860 bekam Gescher einen eigenen Friedhof. Wie zuvor erwähnt, gehörte Gescher aber erst ab 1912 zur Synagogengemeinde Borken.

Die Jüdische Gemeinde Reken verfügte wie die vorhergehenden Gemeinden ebenfalls über alle wesentlichen Einrichtungen einer jüdischen Gemeinde und ist ein Beispiel für die im Münsterland sehr verbreitete Landjudenschaft. Klein-Reken hatte zumindest zeitweilig auch ein eigenes Bethaus und einen Friedhof.

Für Heiden ist belegt, dass man sich dort 1842 vergeblich um einen jüdischen Lehrer bemühte.[21]

Velen verfügte nur über eine kleine Gemeinde an deren Mitglieder heute die örtliche Schule erninnert.[22] Die Anzahl der Juden in Ramsdorft und Weseke lässt das gleiche für diese Orte vermuten.

Rechts des Turmes, in der unteren Bildmitte, befand sich Borkens erster jüdischer Friedhof

Die Synagogengemeinde hatte als Organe den Vorstand und die Repräsentantenversammlung, auch als gemeinsames Organ, und die Gemeindeversammlung. Die Untergemeinden hatten einen Vorsteher und Stellvertreter. Daneben gab es als weiteren Teil der Gemeindeverwaltung Revisoren und einen Rendanten. Einen eigenen Rabbiner hatte die Gemeinde nicht, diese Funktion erfüllten andere Kultusbeamte. In der Regel bestand eine Doppelfunktion von Kantor und Lehrer.

Daneben dürfte es schon früh eine Beerdiungsbruderschaft, Chewra Kadischa, geeben haben. Zudem fand eine Zusammenarbeit auch in anderen Bereichen statt.

Weitere Literatur

  • Mechtild Schöneberg ua: Die jüdischen Gemeinden in Borken und Gemen, in: Borkener Schrift en zur Stadtgeschichte und Kultur Band 4, Bielefeld 2010.
  • Thomas Ridder ua: „Die Jüdischen Friedhöfe in Borken und Gemen. Ein kleiner Leitfaden“, Herausgeber: Jüdisches Museum Westfalen, Dorsten 2018. [1]
  • Elfi Pracht-Jörns: „Jüdisches Kulturerbe in Nordrhein Westfalen. Teil 4“, Köln 2002, S. 79.
  • Mechtild Oenning u.a.: „Leben und Schicksal der Juden in Borken. Eine Dokumentation aus Anlaß der Ausstellung im Stadtmuseum Borken vom 9. bis zum 27. November 1989“, Borken 1989.
  • Georg Meirick und Gerda M. Möller: „Das Schicksal der jüdischen Gemeinde in Reken“, in: „Unsere Heimat. Jahrbuch des Kreises Borken 1984“, S. 257–260.
  • B. Brilling: Das Judentum in der Provinz Westfalen 1815–1945, in: Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen 38, Münster 1918, S. 105–143.
  • A. Herzig: Judentum und Emanzipation in Westfalen. Münster 1978.

Weitere Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. https://www.hamminkeln.de/de/inhalt/kichengemeinden/
  2. Werner Eck: Köln in römischer Zeit. Geschichte einer Stadt im Rahmen des Imperium Romanum. In: Hugo Stehkämper (Hrsg.), Geschichte der Stadt Köln in 13 Bänden, Bd. 1. Köln 2004, S. 325 ISBN 3-7743-0357-6.
  3. http://www.clades-variana.com/Ein%20neues%20Roemerlager.htm
  4. „Nach den recht spärlichen Quellen zu urteilen, gab es in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts in Achterhoek-Liemers und im Westmünsterland zumindest kleinere jüdische Gemeinschaften in …, Borken (1327), …“ unter: https://www.ghl-wml.de/portfolio-item/berichte-2006/
  5. „Gesuche des Juden Moses aus Borken um Ausstellung eines Geleitbriefs, 1555“ auf S. 57 unter: https://www.archive.nrw.de/sites/default/files/media/files/Judeninventar_0.pdf
  6. „Auch hier lebten Juden seit spätestens 1560 …“ Chaim unter: https://www.sprachkasse.de/blog/2019/04/03/juedisches-erbe-in-borken-muensterland/
  7. „Dies zeigte sich schon in seiner ersten Maßnahme, die Juden betraf, seinem Edikt vom 1. Oktober 1651. Die Judenschaft des Stifts wurde hier zu einer Gesamtorganisation zusammengefaßt.“ auf S. 1 unter: https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/wz-9010.pdf
  8. „Münsterische Judenordnung des Fürstbischofs Christoph Bernhard von Galen vom 29. April 1662“ Auszugsweise unter: https://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/sozialeOrdnung/juden/quellen/ordnung.htm |abruf=2020-06-02
  9. „Obschon diesbezüglich bereits seit 1816 eine eindeutige Regelung vorlag, bestimmte die allerhöchste Kabinettsorder vom 8. August 1830 „ausdrücklich“, dass „bis zu weiterer gesetzlicher Bestimmung“ die Verhältnisse der Juden „nach denjenigen Vorschriften […], welche bei der Besitznahme dieser Provinzen, […] vorgefunden worden sind“ zu regeln seien. Das Emanzipationsgesetz hatte somit in der preußischen Provinz Westfalen keine Geltung.“ aus S. 5 unter: https://www.lwl.org/hiko-download/HiKo-Materialien_005_(2013).pdf
  10. „Erst durch das am 3. Juli 1869 vom preußischen König als Präsident des Norddeutschen Bundes unterzeichnete Gesetz wurden die noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben.“ im Vortrag Die Juden und ihre Emanzipation im Westmünsterland und im Achterhoek und Liemers bis zum 19. Jahrhundert unter: https://www.ghl-wml.de/portfolio-item/berichte-2006/
  11. „Den jüdischen Kultusgemeinden wurde bereits durch preußisches Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 (Preußische Gesetzessammlung --GS-- 1847, S. 263) der Status als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft eingeräumt (RG-Urteil vom 7. Juli 1931 III 414/30, RGZ 133, 192),...“ in BFH, Urteil vom 30. Juni 2010, Az: II R 12/09, ua unter: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201010225/
  12. „Bildung der Synagogengemeinden Bocholt und Borken 1847–1848 und 1853“ BOR 01 Landratsamt Borken (1816–1933) Nr. 130 unter: https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-400214000000620000130
  13. „Die wenigen jüdischen Familien in Gescher gehörten von 1856 bis 1912 der Synagogengemeinde Coesfeld an, danach der von Borken. “ in Lexikon der jüdischen Gemeinden im deutschen Sprachraum, Online-Ausabe: Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinden im deutschen Sprachraum unter: https://www.jüdische-gemeinden.de/index.php/gemeinden/c-d/85-coesfeld-muensterland-nordrhein-westfalen
  14. „Der letzte Reichsrabbiner, Jacob bar Chaim von Worms, hatte spezifische kaiserliche Privilegien verliehen bekommen, die seiner Rechtsprechung reichsweit Geltung verschaffen sollten und somit nicht nur in den gesicherten Eigenentscheidungsbereich der anderen Gemeinden eingriff.“ auf S. 164 von „Jüdische Autonomie in der frühen Neuzeit“ unter: http://www.igdj-hh.de/files/IGDJ/pdf/hamburger-beitraege/andreas-gotzmann_juedische-autonomie.pdf
  15. „Erste Hinweise auf jüdisches Leben im Ort liegen ab Mitte des 16.Jahrhunderts vor, seitdem sollen hier dauerhaft (nur sehr wenige) jüdische Familien gelebt haben.“ in Lexikon der jüdischen Gemeinden im deutschen Sprachraum, Online-Ausabe: Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinden im deutschen Sprachraum unter: https://www.jüdische-gemeinden.de/index.php/gemeinden/a-b/448-borken-nordrhein-westfalen
  16. „Neben der Synagoge befanden sich das Schulhaus und die Mikwe.“ unter: https://www.juedische-friedhoefe.info/friedhoefe-nach-regionen/nordrhein-westfalen/muensterland/borken.html#/1
  17. „Er richtete auch den Betraum für Gottesdienste wieder ein.“ unter: https://www.heimatverein-gemen.de/Heimatstadt-Gemen/Rundgang-durch-Gemen/; sowie Broschüre Auf den Spuren jüdischen Lebens in Gemen, Heimatverein Gemen, 2010
  18. „Die Bemühungn der jüdischen Familienväter um einen Betraum führten 1812 zum Erfolg.“ und „Mit der Einweihung des schlichten Backsteinbaus am 28. Juni 1863 hatte das alte Bethaus im Dorf ausgedient.“ unter: https://heimatverein-raesfeld.de/juedische-spuren.html
  19. „Regelmäßiger Religionsunterricht wurde aber erst nach 1900 eingeführt;...“ und „Eine zweiklassige Elementarschule existierte zwischen 1835 und 1880.“ in Lexikon der jüdischen Gemeinden im deutschen Sprachraum, Online-Ausabe: Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinden im deutschen Sprachraum unter: https://www.jüdische-gemeinden.de/index.php/gemeinden/p-r/1612-raesfeld-nordrhein-westfalen
  20. „Um 1770 ist eine erste jüdische Ansiedlung überliefert.“ in Lexikon der jüdischen Gemeinden im deutschen Sprachraum, Online-Ausabe: Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinden im deutschen Sprachraum unter: https://www.jüdische-gemeinden.de/index.php/gemeinden/c-d/85-coesfeld-muensterland-nordrhein-westfalen
  21. „Ablehnung des Jacob Löwenstein aus Peckelsheim als Hauslehrer in Heiden 1842“ BOR 01 Landratsamt Borken (1816–1933) Nr. 129 unter: https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-400214000000620000130
  22. An unserer Abraham-Frank-Sekundarschule sehen wir Geschichte nicht nur als etwas Vergangenes an.“ unter: https://www.sekundarschule-velen.de/sites/Abraham.php
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