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Intersektionalität

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Intersektionalität (von engl. intersection „Schnittpunkt, Schnittmenge“) beschreibt die Überschneidung von verschiedenen Diskriminierungsformen in einer Person. Intersektionelle Diskriminierung liege vor, „wenn – beeinflusst durch den Kontext und die Situation – eine Person aufgrund verschiedener zusammenwirkender Persönlichkeitsmerkmale Opfer von Diskriminierung wird.“[1]

Diskriminierungsformen wie Rassismus, Sexismus, Handicapism, Speziesismus oder Klassismus addieren sich nicht nur in einer Person, sondern führen zu eigenständigen Diskriminierungserfahrungen. So wird ein gehbehinderter Obdachloser gegebenenfalls nicht nur als Obdachloser und als Gehbehinderter diskriminiert, sondern er kann auch die Erfahrung machen, als gehbehinderter Obdachloser diskriminiert zu werden.

Das neue Erkenntnisinteresse in der Intersektionalitätsforschung gilt der Entstehung individueller Mehrfachidentitäten und der Dynamik, die sich durch das Zusammenwirken verschiedener Diskriminierungsformen ergeben.[2][3]

Entwicklung der Intersektionalitätstheorie

Geschichte in den USA

Am I not a woman and a sister?, „Bin ich nicht eine Frau und Schwester?“

Das geisteswissenschaftliche Konstrukt der Intersektionalität ist im Prinzip schon so alt wie die feministische Bewegung selbst. Schon 1851 stellte die afroamerikanische Abolitionistin und Frauenrechtlerin Sojourner Truth die inzwischen prominent gewordene Frage „Ain’t I a woman?“.[4] Mit dieser kritisierte sie sowohl, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts noch immer kein Stimmrecht zugestanden wird, als auch die Präsenz von Rassismus und Klassenherrschaft in der Frauenbewegung. Sojourner Truths christlich-feministische Grundhaltung betraf auch die Frage nach der Unterdrückung von Frauen innerhalb der schwarzen Bevölkerung. So fragte sie männliche Abolitionisten, die das Wahlrecht für schwarze Männer forderten, ob sie nicht an Jesus glaubten. Als diese mit „doch, natürlich“ antworteten, meinte sie: "Well, Jesus is the son of God and Mary. Man had nothing to do with it." ("Jesus ist der Sohn von Gott und Maria, der Mann hatte damit nichts zu tun").

Etwa 100 Jahre später wurde das Thema in den USA gegen Ende der 60er-Jahre vehementer im Umfeld einer feministischen Bewegung Schwarzer Frauen (die sogenannte „re-visionist feminist theory“) vertreten. Ihre besondere Situation wurde aufgrund von rassistischer Diskriminierung kaum wahrgenommen.[5] Während in den 1980er[6] und 1990er-[7] Jahren bereits die Verknüpfung der drei großen Unterdrückungsformen "Race, Class und Gender" (ethnische, klassenspezifische und geschlechtliche Gruppenzugehörigkeit) in der Triple Oppression-Theorie diskutiert wurde, wird in der Intersektionalitätsforschung von mehr als zehn verschiedenen Diskriminierungsformen in einer Person ausgegangen. Ende der 1980er-Jahre benutzte die amerikanische Juristin Kimberlé Crenshaw zum ersten Mal den Begriff „Intersectionality“ (oder auch „Intersectional Analysis“). Damit behauptete Crenshaw, dass die Einstellungspolitiken in US-amerikanischen Firmen entweder schwarzen Männern oder weißen Frauen zugutekämen. Schwarze Frauen dagegen, bei denen sich die Diskriminierungsmechanismen aufgrund ihrer Hautfarbe und ihres Geschlechts kreuzten, hätten bis dahin keine Möglichkeit, sich einen Arbeitsplatz einzuklagen. Crenshaw bezieht sich hierbei vor allem auf die US-amerikanische Rechtsprechung in Sachen DeGraffenreid v. General Motors. Hier wertete in den 1970er-Jahren ein Gericht die Tatsache, dass General Motors im Rahmen einer Massenentlassung fast alle schwarzen Arbeiterinnen entlassen hatte, weder als rassistische noch als geschlechtsspezifische Diskriminierung und begründete dies damit, dass schwarze männliche Arbeiter von der Kündigung ebenso wenig betroffen waren wie weiße Arbeiterinnen. [8] Zu den Wegbereiterinnen der nordamerikanischen Intersektionalitätsforschung zählen des Weiteren Iris Marion Young und Martha Minow. Sie zeigen in ihren Analysen, dass gruppenbezogene Identitätspolitiken wichtige Impulse zur Überwindung gesellschaftlicher Diskriminierung marginalisierter Gruppen lieferten, die Ausblendung der Differenzen innerhalb der Gruppen jedoch dazu führten, dass die Black-Consciousness-Bewegung in den USA einseitig von schwarzen Männern, die Frauenbewegung hingegen von weißen Frauen des bürgerlichen Spektrums dominiert würden. Hier wie da blieben die spezifischen Lebenslagen und Diskriminierungserfahrungen schwarzer Frauen ausgeblendet.[9]

Geschichte in Deutschland

Die Geschichte der Intersektionalitätsforschung im deutschsprachigen Raum knüpft an die Geschichte im anglo-amerikanischen Raum an. Erste Kritik an der Eindimensionalität der feministischen Bewegung gab es schon in den 1930er-Jahren. So wies Clara Zetkin, eine Vertreterin der kommunistischen Frauenbewegung, auf den grundlegenden Zusammenhang von Geschlecht und Klasse hin. Gleichzeitig kritisierte sie, dass die damalige Frauenbewegung nur auf die Interessen von bürgerlichen Frauen einging. Eine tatsächliche Befreiung aller Frauen könne jedoch erst dann stattfinden, wenn die Klassensklaverei abgeschafft sei.[10] Ein weiteres Beispiel ist die Intervention von Frauen mit Behinderung während der Debatten um den § 218 StGB in den 1970er- und 1980er-Jahren. Während ein Großteil der Feministinnen unter „Mein Körper gehört mir“ verstand, endlich selbst entscheiden zu wollen, ob sie ein ungeborenes Kind abtreiben könne, verorteten sich Frauen mit Behinderung in anderer Hinsicht unter diesem Slogan. Wesentlich weniger häufige Themen wie die weit verbreitete Praxis der Sterilisation von behinderten Mädchen und jungen Frauen, wie sie bis zum Betreuungsgesetz 1990 ohne wirkliche Einwilligung der Betroffenen möglich war,[11] oder das Problem gesundheitlicher Risiken für Frauen aus verarmten Ländern bei der Erprobung neuer Verhütungsmethoden wurden wesentlich seltener skandalisiert oder bekämpft. Die Rechtswissenschaftlerin Julia Zinsmeister hat 2007 am Beispiel dieser und anderer aktueller spezifischer Diskriminierungserfahrungen behinderter Frauen erstmals die rechtliche Behandlung intersektionaler Diskriminierungen in Deutschland untersucht.[12]

Weitere Schritte hin zu einer intersektionellen Analyse lieferten poststrukturalistische Ansätze und die Queer-Theorie, die beide seit den 1990er-Jahren Teile feministischer Theorie sind. Auch im 21. Jahrhundert ist das Mitbedenken von intersektionellen Wirkmechanismen noch nicht selbstverständlich. So wurde z. B. die enge Verstrickung, welche Rassismus mit Sexismus hat, erstmals 2001 auf der Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban thematisiert.[13]

Die Intersektionalitätstheorie behauptet, dass Diskriminierungsformen Differenzen schaffen (schwarz – weiß, Ausländer – Inländer, behindert – nichtbehindert ...), die in der Theorie auch als Differenzlinien bezeichnet werden.[14] Im Prozess der Diskriminierung könne es zu einer Interaktion von Differenzlinien kommen und damit zur intersektionellen Identität.[15] In diesem prozessorientierten Ansatz wird Diskriminierung als ein „Produkt der sozialen Konstruktion von Identität, die in einem sozialen, historischen, politischen und kulturellem Kontext“ stehe, verstanden.[16] Somit wird eine Zirkeldefinition konstruiert: Diskriminierungsformen >> Differenzlinien >> Konstrukt der (intersektionellen) Identitäten >> Diskriminierungsformen (ad infinitum)

Mit Hilfe eines prozessorientierten Ansatzes der Intersektionalitätstheorie könnten auch bestimmte Diskriminierungsformen unterschiedlich gewichtet werden um damit eine Diskriminierungshierarchie zu konstruieren die abschließend kritisch betrachtet werden könne. Eine Person mit intersektioneller Identität könne sowohl Täter als auch Opfer der Diskriminierung sein. Diskriminierung sei tief in Sozialstrukturen eingegraben.

Aktuelle Theoriedebatten in Deutschland

Über die Anzahl der zu berücksichtigenden Kategorien gibt es große Diskussionen zwischen Geisteswissenschaftlern, die sich mit dem Thema beschäftigen.[17] So geht Cornelia Klinger von den 3 Kategorien „Rasse“, Klasse und Geschlecht aus, da diese „das Grundmuster von gesellschaftlich-politisch relevanter Ungleichheit“ ausmachten, weil „Arbeit und zwar namentlich körperliche Arbeit ihren Existenzgrund und Angelpunkt“ ausmachten.[18] Nina Degele und Gabriele Winker dagegen nahmen in einer Publikation von 2007 noch die Kategorie Körper hinzu. „Denn sowohl Alter wie körperliche Verfasstheit, Gesundheit und Attraktivität“ seien immer bedeutsamer geworden und entschieden über die Verteilung von Ressourcen.[19] Helma Lutz und Norbert Wenning dagegen haben 14 Kategorien der Differenz behauptet: Diese sind Gender, Sexualität, Race/Hautfarbe, Ethnizität, Nationalität/Staat, Kultur, Klasse, Gesundheit, Alter, Sesshaftigkeit/Herkunft, Besitz, Geographische Lokalität (West/Rest), Religion (religiös/säkular), gesellschaftlicher Entwicklungsstand (modern/traditionell).[20] Andre Gamerschlag hat 2011 mit der Aufnahme intersektioneller Studien im Bereich der Human-Animal Studies auch die Kategorie Spezies in seine Intersektionalitätsphilosophien mit einbezogen.[21] Judith Butler kritisiert, dass die Kategorisierungen eines Subjektes nie vollständig sein könnten: „[a]uch Theorien feministischer Identität, die eine Reihe von Prädikaten wie Farbe, Sexualität, Ethnie, Klasse und Gesundheit ausarbeiten, setzen stets ein verlegenes 'usw.' an das Ende ihrer Liste (..) doch gelingt es ihnen niemals, vollständig zu sein.“[22]

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das 2006 in Deutschland in Kraft trat, wurde mit § 4 eine Regelung zur Diskriminierung wegen mehreren Gründen aufgenommen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte zwei Expertisen in Auftrag gegeben, die Auskunft über Erscheinungsformen, Wirkungsweisen und deren rechtliche Bewertung nach dem AGG liefern sollten.[23][24]

Kritik

Kritik wird häufig an der Essenzialisierung der Gruppen durch feststehende, allgemeingültige und hierarchisch geordnete Kategorien der Unterdrückung geübt. Die Publizistin Bari Weiss meint, dass das Konzept der Intersektionalität in der Praxis meist auf eine Art von Kastensystem hinauslaufe, in dem Menschen danach beurteilt werden, wieviel Leid ihre Kaste in der Geschichte erfahren habe. Das Konzept tendiere zu einer manichäischen Weltsicht: Es zwinge dazu, dichotomisch zwischen Opfern und Tätern zu unterscheiden. Eine mehrfache Opferrolle käme einer Heiligsprechung (sainthood) gleich, aber Unterdrücker und Unterdrückte in einer Person dürfe es in diesem Konzept nicht geben; es zwinge Menschen oft dazu, einen Teil ihrer Identität zu verbergen, wenn sie in der Diskriminierungshierarchie in einer widersprüchlichen Rolle gesehen werden.[25]

Auch der Erziehungswissenschaftler Jürgen Budde kritisiert, dass die Unterdrückungskategorien oft zu einer größtmöglichen Benachteiligung aufaddiert werden. Bei Sozialstrukturanalysen könne man sich auf wenige Kategorien und auf die Aspekte struktureller oder institutioneller Gewalt konzentrieren. Bei der Analyse von Differenzkonstruktionen im Verlauf biographischer Prozesse hingegen könne man die Kategorien im Vorfeld nicht fest definieren. Budde konstatiert, dass es dem Konzept der Intersektionalität an einem geschärften Machtbegriff auf der Mikroebene mangelt. Um analysieren zu können, wie sich Machtverhältnisse auf die Bildung von Identitäten auswirken, müsse Macht nicht an einen handlungsmächtigen Agenten gebunden vorgestellt werden, sondern aus jeder Richtung her kommend. Sowohl durch Herrschaftspraktiken als auch durch Diskurse werden soziale Positionierungen auf allen Ebenen der Intersektionalität hergestellt, aber ob sich Identitäten gerade an den Schnittstellen bilden, sei fraglich.[26]

Insbesondere der Weiterentwicklung des Konzepts der Intersektionalität zu einem prozessorientierten Interdependenzansatz[27] stehen bereits im Forschungsprozess erhebliche Probleme im Wege. Das beginnt bei der Gestaltung standardisierter Erhebungsinstrumenten, z. B. bei Fragen wie „männlich/weiblich?“. Auch bleibt fraglich, wie die Ergebnisse dieses Ansatzes außerhalb der Biographiearbeit praktische Anwendung finden können, da alle politisch gesetzten Kategorien, die im AGG aufgezählt werden, modifiziert werden müssten, um der Komplexität der Lebensrealitäten und den daraus resultierenden Diskriminierungsmechanismen juristisch gerecht zu werden.

Siehe auch

Literatur

  • Regina Becker-Schmidt (2007): class, gender, ethnicity, race: Logiken der Differenzsetzung, Verschränkungen von Ungleichheitslagen und gesellschaftliche Strukturierung. In: Gudrun-Axeli Knapp / Wetterer, Angelika (Hg.): Achsen der Differenz. Gesellschaftstheorie und feministische Kritik 2. Münster:Westfälisches Dampfboot, S. 56–83
  • bell hooks (1996): Sehnsucht und Widerstand. Kultur, Ethnie, Geschlecht Berlin
  • bell hooks (2000 [1984]): Feminist Theory–From Margin to Center. Zweite Auflage. Cambridge: South End Press
  • Judith Butler (1991): Das Unbehagen der Geschlechter, Suhrkamp, Frankfurt/M. 2003, ISBN 3-518-12433-1
  • Combahee River Collective (1982): A Black Feminist Statement. In: Hull, Gloria T.; Scott, Patricia Bell; Smith, Barbara (eds): But Some of Us Are Brave. Black Women's Studies. Old Westbury, S. 13–22
  • Kimberlé Crenshaw (1989): Demarginalizing the Intersection of Race and Sex: A Black Feminist Critique of Antidiscrimination Doctrine. In: The University of Chicago Legal Forum, S. 139–167
  • Kimberlé Crenshaw (1991): Mapping the Margins: Intersectionality, Identity Politics, and Violence against Women of Color, Stanford Law Review, Vol. 43, No. 6., S. 1241–1299.
  • Kathy Davis / Helma Lutz: Geschlechterforschung und Biographieforschung. Intersektionalität am Beispiel einer außergewöhnlichen Frau. In: Völter et al. (Hrsg.): Biographieforschung im Diskurs. Wiesbaden: Opladen, S. 228–247
  • Judy Gummich (2004): Schützen die Antidiskriminierungsgesetze vor mehrdimensionaler Diskriminierung? Oder: Von der Notwendigkeit die Ausgeschlossenen einzuschließen, in: Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (Hrsg.): QUEbERlin. Mehrfachzugehörigkeit als Bürde oder Chance? - Die Gesichter des Queer-Seins und Migrantin / Schwarz-Seins, S. 6–16
  • Sibylle Hardmeier / Dagmar Vinz (2007): Diversity und Intersektionalität – Eine kritische Würdigung der Originalität und Leistungsfähigkeit der zwei Ansätze für die Politikwissenschaft, in: femina politica, „Frauen – Gender – Diversity. Perspektiven theoretischer Konzepte und ihrer politischen Umsetzung“, Heft 1/2007, 16. Jg., S. 15–25.
  • Haschemi Yekani, Elahe/Hrzán, Daniela/Jana Husmann-Kastein/Junker, Carsten/Krasuska, Karolina/Michaelis, Beatrice (2008): "Where, When and How? Contextualizing Intersectionality." In: Golańska, Dorota/Rozalska, Aleksandra (eds.): New Subjectivities: Negotiating Citizenship in the Context of Migration and Diversity. Lódź: Lódź University Press, 2008, S. 19–47
  • Hess, Sabine / Langreiter, Nikola / Timm, Elisabeth (Hg.) (2011): Intersektionalität revisited. Empirische, theoretische und methodische Erkundungen. Bielefeld: Transcript-Verlag, ISBN 978-3-8376-1437-4
  • Patricia Hill Collins / Margaret Andersen (Hg.): Race, Class, and Gender: An Anthology, ISBN 0-534-52879-1, 1992, 1995, 1998, 2001, 2004, 2007
  • Patricia Hill Collins: Black Feminist Thought: Knowledge, Consciousness and the Politics of Empowerment, ISBN 0-415-92484-7, 1990, 2000
  • Cornelia Klinger: Ungleichheit in den Verhältnissen von Klasse, Rasse und Geschlecht. In: Knapp/Wetterer (Hrsg.): Achsen der Differenz. Gesellschaftstheorie und feministische Kritik 2. Münster:Westfälisches Dampfboot, S. 14–48
  • Mitja Sabine Lück / Güler Arapi (2008): "I feel a little bit weird..." - Beispiele für Intersektionalität von Diskriminierungen, in: Leah Carola Czollek / Heike Weinbach: Lernen in der Begegnung. Theorie und Praxis von Social Justice-Trainings, Düsseldorf, S. 57–60
  • Helma Lutz / Norbert Wenning (2001): Differenzen über Differenz - Einführung in die Debatten. in: dies. (Hg.): Unterschiedlich verschieden. Differenz in der Erziehungswissenschaft. Opladen, S. 11–24
  • Patricia Purtschert / Katrin Meyer (2010): Die Macht der Kategorien. Kritische Überlegungen zur Intersektionalitä, in: Feministische Studien 28/ 1, 130-142.
  • Elisabeth Tuider (2011): »Sitting at a Crossroad« methodisch einholen. Intersektionalität in der Perspektive der Biografieforschung. In: Barth, Manuela / Hess, Sabine / Langreiter, Nikola / Timm, Elisabeth (Hg.): Intersectionality revisited: Empirische, theoretische und methodische Erkundungen. transcript-Verlag, S. 223–250
  • Katharina Walgenbach, Gabriele Dietze, Lann Hornscheidt, Kerstin Palm (2012): Gender als interdependente Kategorie. Neue Perspektiven auf Intersektionalität, Diversität und Heterogenität. Opladen, Berlin, London, Toronto: Verlag Barbara Budrich, 2. A. 2012, ISBN 978-3-86649-496-1.
  • Gabriele Winker / Nina Degele (2009): Intersektionalität. Zur Analyse sozialer Ungleichheiten. Bielefeld: transcript, 2. Aufl. 2010, ISBN 978-3-8376-1149-6
  • Julia Zinsmeister (2007): Mehrdimensionale Diskriminierung. Das Recht behinderter Frauen auf Gleichberechtigung und seine Gewährleistung durch Art. 3 GG und das einfache Recht. Baden-Baden

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Judy Gummich (2004): Schützen die Antidiskriminierungsgesetze vor mehrdimensionaler Diskriminierung?
  2. Regina Becker-Schmidt: <<class>>, <<gender>>, <<ethnicity>>, <<race>>: Logiken der Differenzsetzung, Verschränkungen von Ungleichheitslagen und gesellschaftliche Strukturierung. In: Gudrun-Axeli Knapp, Angelika Wetterer (Hrsg.): Achsen der Differenz. Gesellschaftstheorie und feministische Kritik 2. Münster: Westfälisches Dampfboot 2007, S. 56–83.
  3. Helma Lutz (Hrsg.): Fokus Intersektionalität. Bewegungen und Verortungen eines vielschichtigen Konzeptes. Wiesbaden: VS Verlag 2010.
  4. bridgew.edu (PDF; 186 kB).
  5. bell hooks: Feminist Theory: From Margin to Center. 2nd. Cambridge, MA: South End Press, 1984
  6. Combahee River Collective 1982:A Black Feminist Statement
  7. bell hooks (1996): Sehnsucht und Widerstand. Kultur, Ethnie, Geschlecht
  8. DeGraffenreid v. General Motos 558 F.2d 480 and 145 (8th Cir.1977), zitiert bei Crenshaw, Demarginalizing the Intersections of Race and Sex. In: Weisberg, D.Kelly (Ed.): Feminist Legal Theory, S. 383
  9. Young, Iris M.: Justice and the Politics of Difference, Princeton, New Jersey 1990; Minow, Martha: Making All the Difference. Inclusion, Exclusion and American Law, Ithaka, New York 1990.
  10. Vgl. Zetkin, Clara: Zur Geschichte der proletarischen Frauenbewegung Deutschlands. Frankfurt a. M. 1979. S. 148.
  11. Frauen mit geistiger Behinderung werden zur Sterilisation gedrängt. In: Broadly. 2017-10-24 (https://broadly.vice.com/de/article/43ndpn/selbstbestimmung-frauen-mit-geistiger-behinderung-zu-sterilisation-gedraengt).
  12. Zinsmeister, Julia: Mehrdimensionale Diskriminierung. Das Recht behinderter Frauen auf Gleichberechtigung und seine Gewährleistung durch Art. 3 GG und das einfache Recht. Baden-Baden, 2007.
  13. Gudrun-Axeli Knapp: Intersectionality – ein neues Paradigma feministischer Forschung? Zur transatlantischen Reise von <<Race, class, gender>>
  14. Lutz, Helma/Norbert Wenning (2001): Differenzen über Differenz - Einführung in die Debatten.
  15. Mitja Sabine Lück / Güler Arapi (2008): "I feel a little bit weird..." - Beispiele für Intersektionalität von Diskriminierungen
  16. Judy Gummich (2004): Schützen die Antidiskriminierungsgesetze vor mehrdimensionaler Diskriminierung?, S. 9.
  17. Nina Degele und Gabriele Winker (2007): Intersektionalität als Mehrebenenanalyse (PDF).
  18. Cornelia Klinger: Ungleichheit in den Verhältnissen von Klasse, Rasse und Geschlecht. In: Knapp/Wetterer (Hrsg.): Achsen der Differenz. Gesellschaftstheorie und feministische Kritik 2. Münster:Westfälisches Dampfboot, S. 14–48
  19. Nina Degele und Gabriele Winker (2007): Intersektionalität als Mehrebenenanalyse (PDF).
  20. Helma Lutz / Norbert Wenning (2001): Differenzen über Differenz - Einführung in die Debatten. (Link nicht mehr abrufbar) (PDF; 120 kB)in: dies. (Hg.): Unterschiedlich verschieden. Differenz in der Erziehungswissenschaft. Opladen, S. 11–24.
  21. Andre Gamerschlag: Intersektionelle Human-Animal Studies. Ein historischer Abriss des Unity-of-Oppression-Gedankens und ein Plädoyer für die intersektionelle Erforschung der Mensch-Tier-Verhältnisse. In: Chimaira AK (Hg.): Human-Animal Studies. Über die gesellschaftliche Natur von Mensch-Tier-Verhältnissen. Bielefeld 2011. S. 151–189.
  22. Judith Butler (1991) Das Unbehagen der Geschlechter, S. 210.
  23. Prof. Dr. Susanne Baer, Melanie Bittner und Anna Lena Göttsche: Mehrdimensionale Diskriminierung – Begriffe, Theorien und juristische Analyse. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 16. April 2010, abgerufen am 7. Februar 2018.
  24. Prof. Dr. Susanne Dern, Prof. Dr. Lena Inowlocki, Prof. Dr. Dagmar Oberlies, Dr. Julia Bernstein: Mehrdimensionale Diskriminierung – Eine empirische Untersuchung anhand von autobiografisch-narrativen Interviews. im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch die Fachhochschule Frankfurt am Main/Hochschule Esslingen, Oktober 2010, abgerufen am 7. Februar 2018.
  25. So Bari Weiss mit Blick auf den Ausschluss einer Zionistin vom Dyke March in Chicago: I’m Glad the Dyke March Banned Jewish Stars. In: The New York Times, 27. Juni 2017.
  26. Jürgen Budde: Das Kategorienproblem: Intersektionalität und Heterogenität. In: Elke Kleinau, Barbara Rendtorff (Hrsg.): Differenz, Diversität und Heterogenität in erziehungswissenschaftlichen Diskursen. Opladen 2013 (=Schriftenreihe der Sektion Frauen und Geschlechterforschung der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE), Bd. 3), S. 27–46.
  27. Vgl. z. B. Katharina Walgenbach: Gender als interdependente Kategorie. In: dies. u. a. (Hrsg.): Gender als interdependente Kategorie. Opladen 2007, S. 23–64.
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