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Informationsfreiheit

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Vorlage:QS-Recht Informationsfreiheit, auch Informationszugangsfreiheit, Informationstransparenz, englisch Freedom of Information (FOI) ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. In diesem Rahmen können z. B. Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen (Öffentlichkeitsprinzip) bzw. für Bürger zugänglich zu gestalten (Verwaltungstransparenz) und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren.

Das Recht auf Zugang zu Informationen wird inzwischen in über 80 Staaten[1] durch Informationsfreiheitsgesetze (IFG) und Informationsfreiheitssatzungen auf kommunaler Ebene, garantiert. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren. Informationsfreiheitsgesetze dienen in erster Linie der demokratischen Meinungs- und Willensbildung.

Die Verbindung zur Rezipientenfreiheit wird insofern hergestellt, als durch die Bestimmungen des jeweiligen Informationsfreiheitsgesetze die von ihm erfassten Informationsquellen dazu bestimmt werden, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen, und sie damit allgemein zugängliche Quellen darstellen.

Geschichte

Zugangsrechte zu öffentlichen Dokumenten wurden erstmals 1766 in Schweden verankert. In 20. Jahrhundert folgen 1951 Finnland, 1966 die USA, 1970 Dänemark und Norwegen, 1978 Frankreich, 1993 Kanton Bern, 1994 Belgien, seit 1998 diverse deutsche Länder und Schweizer Kantone,[2] 2001 die Europäische Union, 2004 die Schweiz, 2006 Deutschland.

Deutschland

Ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Unterlagen von Bundesbehörden – unabhängig von einer direkten persönlichen Betroffenheit – ist in Deutschland als Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Zudem gibt es in Bundesländern ähnliche Gesetze in Bezug auf Landesbehörden (einschließlich der Kommunalbehörden).

Das Umweltinformationsgesetz schuf erstmals 1994 für den Teilbereich der Umwelt weitergehende Transparenz.

Rezipientenfreiheit wird im Grundgesetz garantiert (Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs GG). „Allgemein zugänglich“ sind dabei solche Informationsquellen, die technisch geeignet und bestimmt sind, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen.[3]

Regelmäßig nicht erfasst vom Informationszugangsrecht werden Belange der inneren und äußeren Sicherheit, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, geistiges Eigentum, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten, bei denen ganz allgemein der Grundsatz gilt, dass das Informationszugangsrecht nicht das Informationelle Selbstbestimmungsrecht bricht.

Länderebene

Bundesländer mit Informationsfreiheitsgesetzgebung

In Kraft getreten sind Informationsfreiheitsgesetze bereits in den Bundesländern

Am 13. Juni 2012 hat die Bürgerschaft das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) beschlossen.[5] Das Gesetz wurde von einer Volksinitiative von Mehr Demokratie, Transparency International und dem Chaos Computer Club sowie einigen Bündnispartnern[6] in einem Wiki[7] geschrieben. Die Kernelemente des Gesetzes sind eine Veröffentlichungspflicht für alle Informationen von öffentlichem Interesse (u. A. Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Geodaten, Baugenehmigungen, Zuwendungsbescheide, § 3), eine Ausweitung des Behördenbegriffs u. A. auf Unternehmen die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (§ 2 Abs. 3) sowie eine deutliche Einschränkung der Ausnahmetatbestände, z. B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§§ 4 bis 7). Damit geht das Transparenzgesetz deutlich über bestehende IFGs hinaus. Das Gesetz trat am 6. Oktober 2012 in Kraft.

In Bremen wurde das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz, BremIFG) am 16. Mai 2006 verabschiedet (BremGBl S263) und ist am 1. August 2006 in Kraft getreten. Eine Besonderheit im Vergleich zu dem IFG des Bundes und allen anderen deutschen IFGs ist eine erweiterte Veröffentlichungspflicht über ein zentrales elektronisches Informationsregister, „um das Auffinden von Informationen zu erleichtern“ (§ 11 (5)). Dahinter steht die Einschätzung, die übliche Forderung, dass ein Antragsteller seinen Antrag an die Stelle richten muss, die über die begehrte Information verfügt, und diese möglichst genau beschreiben muss, stelle eine Hürde dar, die viele Bürgerinnen und Bürger nicht überwinden können. Im zentralen Informationsregister,[8] das online zugänglich ist, kann man mit verschiedenen Suchbegriffen herausfinden, welche Dokumente dem Informationswunsch entsprechen könnten und diese herunterladen. Daher kann man von einer neuen Generation von IFG sprechen, die sich durch einen Übergang von der Holschuld der Bürgerinnen und Bürger zu einer Bringschuld der Behörde auszeichnet.[9] Das BremIFG ist befristet und sieht eine Evaluation vor Ablauf der Befristung vor. Der Evaluationsbericht[10] wurde im April 2010 zusammen mit einer Stellungnahme des Senats[11] der Bürgerschaft vorgelegt. Dort sollte noch in der damaligen Legislaturperiode (vor Mai 2011) die Novellierung erfolgen. Ein Ergebnis ist uns nicht bekannt.

In Sachsen-Anhalt wurde das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 19. Juni 2008 erlassen; veröffentlicht im GVBl. LSA 12/2008 S. 242. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2008 in Kraft. Es bestimmt, dass jeder nach Maßgabe des Gesetzes Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat. Die zum Gesetz erlassene Kostenverordnung (IZG LSA KostVO) gilt als eine der teuersten Deutschlands. Für die Erteilung von Auskünften können Gebühren von bis zu 1000 € erhoben werden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt nimmt nach dem Gesetz auch die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahr. Er hat, um die Gesetzausführung zu erleichtern, umfangreiche Anwendungshinweise erarbeitet.

Am 11. November 2008 stimmte der Landtag von Rheinland-Pfalz für ein Informationsfreiheitsgesetz, welches seit 1. Januar 2009 in Kraft ist[12]

In Baden-Württemberg wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf am 15. Dezember 2005 vom Landtag abgelehnt.[13] Im vierten Regierungsjahr der grün-roten Koalition soll eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen werden. Im Laufe des Jahres 2014 will das baden-württembergische Innenministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf präsentieren. Eckpunkte wurden innerhalb des Ministeriums bereits vorgelegt (Stand: Juni 2014). Netzwerk Recherche kritisiert, dass sich der Gesetzentwurf am ohnehin vorsichtigen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes von 2006 orientiere und durch weitere Ausnahmeregelungen dahinter zurückfalle.[14]

In Bayern gab seit 2001 es bisher sieben vergebliche Gesetzesinitiativen von den Grünen, der SPD, aber auch 2010 von den Freien Wählern. Diese wurden aber alle im Landtag von der CSU Mehrheit und ab der Landtagswahl 2008 auch von der CSU FDP Koalition abgelehnt.[15] Dennoch etablieren sich Informationsfreiheitssatzungen auf kommunaler Ebene. Auf die Initiativen von lokalen Parteien und Bündnissen sind inzwischen in ca. 60 Städten (so in München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg, Ingolstadt etc.[16]) Informationsfreiheitssatzungen in Kraft, welche Informationsfreiheit zumindest für den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde garantieren. Die Vereine Mehr Demokratie, Transparency International sowie die Humanistische Union haben sich 2003 in Bayern im Bündnis für Informationsfreiheit zusammengeschlossen um Informationsfreiheitsgesetze auf Landes und kommunal-Ebene zu fördern. Derzeit gehören neben den Gründungsmitgliedern 12 weitere Vereine und Parteien[17] dem Bündnis an.

In Niedersachsen, wo auf Landesebene ebenfalls kein Informationsfreiheitsgesetz gilt, hat die Stadt Göttingen als erste Kommune eine Informationsfreiheitssatzung erlassen.[18] Ebenso wurde im März 2012 von der Stadt Braunschweig eine entsprechende Satzung erlassen.[19]

Schweiz

In der Schweiz wird mit dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ), das am 17. Dezember 2004 verabschiedet wurde und am 1. Juli 2006 in Kraft trat, die Transparenz der Verwaltung gefördert, indem jeder Person das Recht zusteht, Einsicht in Dokumente der Bundesbehörden zu nehmen.

Die Bundesverwaltung ist damit im Begriff, vom traditionellen Geheimhaltungsgrundsatz auf das Öffentlichkeitsprinzip umzustellen.

Österreich

In Österreich wird die Verwaltungstransparenz auf Bundesebene durch das Auskunftspflichtgesetz (Bundesgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes und eine Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986) geregelt. Für Länder und Gemeinden gelten das Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz (Bundesgrundsatzgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung der Länder und Gemeinden) sowie Auskunftspflichtgesetze der Länder, wie zum Beispiel das Wiener Auskunftspflichtgesetz, das Niederösterreichische Auskunftsgesetz oder das Vorarlberger Gesetz über die Auskunftserteilung in der Verwaltung des Landes und der Gemeinden.

Anders als in Deutschland ergibt sich aus dem Recht des Bürgers kein Anspruch auf Akteneinsicht, und EU-weit einzigartig steht die Amtsverschwiegenheit bzw. das Amtsgeheimnis im Verfassungsrang (Art. 20 Bundes-Verfassungsgesetz 1920).[2] Seit Anfang 2013 gibt es in Österreich erste Bestrebungen die Informationsfreiheit zu verbessern und mittels einer Verfassungsbestimmung das Amtsgeheimnis zu adaptieren.[20][21] Nach der Nationalratswahl kündigte die Regierung im neuen Arbeitsprogramm an, das Amtsgeheimnis unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz, ersetzen zu wollen. Ein erster Begutachtungsentwurf für eine B-VG- Novelierung wurde für das erste Halbjahr 2014 in Aussicht gestellt.[22][23] Ende März 2014 wurde ein vielfach kritisierter Entwurf für ein Informationsfreiheitgesetz in Begutachtung geschickt.[24][25]Im Mai kritisierte auch das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte den Entwurf der österreichischen Regierung.[26]Im Juni schlugen Karlheinz Kopf und Barbara Prammer eine neue verschärfte Geheimschutzordnung für das Parlament vor.[27][28] Der Entwurf sieht neue Geheimhaltungsstufen vor und wurde heftig kritisiert.[29][30] Österreichische Journalistenvereinigungen, wie der Österreichische Presserat, Reporter ohne Grenzen, Presseclub Concordia und andere forderten ein modernes Informationsfreiheitsgesetz, nachdem Reformen für Untersuchungsausschüsse erneut verschoben wurden.[31][32]

Europa

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat 1979 die Empfehlung Nr. 854 (1979) "betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit" verabschiedet. Diese Grundsätze wurden vom Ministerrat durch Europaratsempfehlungen vom 25. November 1981[33] und vom 21. Februar 2002[34] umgesetzt, um Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu fördern. Informationsfreiheitsgesetze gibt es in fast allen europäischen Ländern.

Die meisten Länder in Europa sind diesen Empfehlungen gefolgt und haben entsprechende Gesetze verabschiedet. Der Europarat arbeitet an der Verabschiedung einer bindenden Konvention über den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung.

Den öffentlichen Zugang zu den Dokumenten der EU-Verwaltung selbst regelt die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.[35] Für diese wurde April 2008 ein Änderungsvorschlag vorgelegt, die auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die Empfehlungen des Parlaments aus dem Jahr 2006 reagiert – diverse Details (Definition von Dokument, Einspruchsrechte) werden dabei aber kritisch gesehen.[36]

Artikel 19 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte schützt die Informationsfreiheit. Die Meinungsfreiheit ist separat in Artikel 18 geschützt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Fünfte Sektion), Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006[37] enthält „eine ausdrückliche und unleugbare Anerkennung der Anwendung von Artikel 10 im Falle einer Verweigerung eines Antrags auf Zugang zu öffentlichen oder behördlichen Dokumenten“. Auch die Rechtssache Geraguyn Khorhurd Patgamavorakan Akumb v. Armenia, Antrag Nr. 11721/04 vom 11. April 2006 bestätigt diese Rechtsprechung.

Schweden

In Schweden wurde 1766 die Verwaltungstransparenz mit dem Gesetz über die Pressefreiheit (Tryckfrihetsförordningen) eingeführt und ist ein Teil der schwedischen Verfassung. In schwedisch wird das als Offentlighetsprincipen (Das Prinzip der Öffentlichkeit) bezeichnet und ist seither gültig. Es war der finnländische (Finnland stand zu der Zeit unter schwedischer Herrschaft) Geistliche und Parlamentsabgeordnete Anders Chydenius, der das Recht auf Zugang zu Dokumenten „durchbrachte“. Dieses Recht war eine Reaktion auf die gewaltige Geheimhaltung als auch auf die Pressezensuren in der vergangenen Zeit.

Das „Offentlighetsprincipen“ besagt, dass alle Informationen und Dokumente, die von einer Behörde hergestellt oder empfangen wurden, für jedermann zugänglich gemacht werden müssen. Ausnahmen gelten u. a. für Dokumente von Sicherheitsbehörden und Militär.

Großbritannien

Nach einer fünfjährigen Übergangszeit trat der britische Freedom of Information Act am 1. Januar 2005 in Kraft. Der Information Commissioner ist von staatlicher Seite für das Gesetz verantwortlich.

Niederlande

Das erste Informationsfreiheitsgesetz wurde 1980 in den Niederlanden eingeführt und 2005 reformiert.[38] Derzeit wird es mit 1000 Anträgen pro Jahr relativ selten genutzt.[39] Ein gutes Beispiel für die Wirksamkeit des Gesetzes lieferte die Stiftung „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ („Wir vertrauen Wahlcomputern nicht“). Sie erhielt im Februar 2007 mehrere Dokumente des Niederländischen Wahlausschusses. Diese zeigen, dass der Wahlausschuss befürchtet, ohne die Unterstützung des Wahlcomputer-Herstellers Nedap keine Wahl mehr durchführen zu können. Außerdem legt Nedap in einer E-Mail der niederländischen Regierung nahe, die Firma zu kaufen, andernfalls werde die nächste Wahl nicht mehr unterstützt.[40]

Vereinigte Staaten und Kanada

In den Vereinigten Staaten existiert mit dem Freedom of Information Act (FOIA) seit 1966 und in Kanada seit 1985 ein Informationsfreiheitsgesetz. In letzter Zeit entzündeten sich Diskussionen in den USA vor allem an der Frage, wie Informationsfreiheit und nationale Sicherheit vereinbart werden können sowie wie Geschäftsgeheimnisse wirksam geschützt werden können. Ein auch in der deutschen Diskussion immer wieder auftauchender Kritikpunkt ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand – allein auf Bundesebene sind in den USA über 5.000 Beamte mit der Bearbeitung von FOIA-Anträgen beschäftigt; die Kosten belaufen sich auf über 300 Millionen US-Dollar.

International

Weltweit haben mehr als 65 Staaten Informationsfreiheitsgesetze beschlossen und als Grundrecht in ihrer Verfassung verankert.[2]


Die betreffenden Regelung sind etwa:

Einzelgesetzliche Regelungen bestehen etwa in:[2]

Dänemark
Gesetz Nr. 572 vom 19. Dezember 1985 über den Zugang zu Akten der öffentlichen Verwaltung.
Frankreich
Gesetz Nr. 78-753 vom 17. Juli 1978 über die Verbesserung der Beziehungen zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit (Transparenz im Verwaltungsbereich) idF Gesetz 2000-321 vom 12. April 2000
außerdem
  • Gesetz 2002-303 vom 4. März 2002 über den Zugang zu Krankenakten
  • Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Akten und Freiheiten (betreffend den Zugang zu elektronisch gespeicherten Akten)
  • Gesetz Nr. 79-18 vom 3. Januar 1979 über die Einsichtnahme in Archive
Großbritannien
Freedom of Information Bill
Irland
Freedom of Information Act, Nr. 13/1997
Italien
Gesetz Nr. 241 von 7. August 1990 über den Zugang zu Verwaltungsdokumenten
Vereinigte Staaten
Freedom of Information Act, 1967

Mexiko: Transparenzgesetz

Mexiko wurde von 1929 bis 2000 von ein und derselben Partei regiert: der Partido Revolucionario Institucional (PRI; „Partei der institutionalisierten Revolution“). Die Folge war ein sehr geringes Maß an Transparenz und damit einhergehend ein hohes Maß an Korruption.

Nach dem Regierungswechsel im Dezember 2000 hat die Regierung Vicente Fox Quesada (PAN) daher das Transparenzgesetz geschaffen, das am 12. Juni 2003 in Kraft trat.

Dieses Gesetz gibt den Bürgern das Recht, alle (nicht als „vertraulich“ eingestuften) Informationen der Regierung, des Kongresses und aller Bundesbehörden einzusehen. Über die Einhaltung dieses Gesetzes wacht ein neu eingerichtetes Bundesinstitut für den Zugang zu öffentlichen Informationen (IFAI – Instituto Federal de Acceso a la Información Pública). Um den Zugang zu erleichtern, erfolgt die Anfrage über ein elektronisches System. 2004 wurden 39.000 Anfragen registriert, von denen ¾ beantwortet wurden.

Siehe auch

Literatur

  • Sven Berger, Jürgen Roth, Christopher Scheel: Informationsfreiheitsgesetz. Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Kommentar. Carl Heymanns, Köln / Berlin / München 2006, ISBN 3-452-26040-2.
  • Jürgen Fluck, Andreas Theuer (Hrsg.), Informationsfreiheitsrecht mit Umweltinformations- und Verbraucherinformationsrecht, IFG/UIG/VIG, Vorschriften der EU, des Bundes und der Länder, Internationales Recht, Rechtsprechung, Kommentar, Stand: 24. Akt. 2008. C.F. Müller Verlag, Heidelberg, ISBN 3-8114-9270-5
  • Hans-Ullrich Gallwas: Der allgemeine Konflikt zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Informationsfreiheit. In: NJW. 1992, Verlag C. H. Beck, S. 2785–2848
  • Thomas Hart, Carolin Welzel, Hansjürgen Garstka: Informationsfreiheit: Die „gläserne Bürokratie“ als Bürgerrecht? Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2004, ISBN 3-89204-715-4
  • Serge-Daniel Jastrow, Arne Schlatmann: Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Kommentar. R. v. Decker’s Verlag, Heidelberg / München / Landsberg / Berlin 2006, ISBN 978-3-7685-0545-1.
  • Dieter Kugelmann: Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Kommentar. 2007, ISBN 978-3-8293-0805-2. In: kommunalpraxis.de
  • David Lukaßen: Die Fallpraxis der Informationsbeauftragten und ihr Beitrag zur Entwicklung des Informationsfreiheitsrechts. Duncker & Humblot, Berlin 2010, ISBN 3-428-13380-3.
  • Mecklenburg, Pöppelmann: Informationsfreiheitsgesetz. Kommentierungen/Erläuterungen. 2006, ISBN 978-3-935819-22-0
  • Matthias Rossi: Informationsfreiheitsgesetz. Handkommentar. Nomos, Baden-Baden 2006, ISBN 3-8329-1418-8.
  • Harald L. Weber: Historische und verfassungsrechtliche Grundlagen eines öffentlichen Informationszugangsrechts. In: Recht der Datenverarbeitung, 21, 2005, S. 243–251.
  • Bodo Zumpe: Öffentlichkeit staatlicher Informationen. Dargestellt am Beispiel der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder. Diss. Dresden 2007

Gesetzestexte:

   

Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen (PDF), Sachsen-Anhalt (PDF; 31 kB), Saarland (PDF), Thüringen, Rheinland-Pfalz

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Access to Information Laws: Overview and Statutory Goals. Right2Info.org
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 Rudolf Feik: Die Amtsverschwiegenheit. Österreich-Konvent, Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht Universität Salzburg, abgerufen am 29. November 2008 (Analyse zum Österreich-Konvent, Übersicht über die Europäische Gesetzgebung).
  3. BVerfGE 27, 71 - Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung.
  4. Bernd Palenda, Rolf Breidenbach: Das neue Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg. In: LKV 1998, S. 252–258.
  5. buergerschaft-hh.de http://www.egovernment-computing.de/projekte/articles/368013/
  6. transparenzgesetz.de
  7. de.hamburgertransparenzgesetz.wikia.com
  8. Amtliche Informationen bremen.de
  9. Herbert Kubicek: Informationsfreiheitsgesetze vor einem weiteren Paradigmenwechsel. In: D. Klumpp u. a. (Hrsg.): Medien, Ordnung und Innovation. Berlin / Heidelberg 2006, S. 331–342.
  10. Evaluationsbericht (PDF)
  11. Stellungnahme des Senats (PDF)
  12. Rheinland-Pfalz: Bürger haben ab Januar 2009 Recht auf Informationen von Behörden.
  13. Landtag BW (PDF; 535 kB) S. 7607 ff.
  14. Andreas Müller: Hartes Ringen um mehr Transparenz. In: Stuttgarter Zeitung. 70, Nr. 131, 10. Juni 2014, S. 6.
  15. Scheinwerfer. (PDF) Transparency International Deutschland e. V., S. 10.
  16. informationsfreiheit.org Übersicht bayerischer Kommunen mit Informationsfreiheits-Satzung
  17. Mitglieder des Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern
  18. Göttingen: Rat stimmt für Informationsfreiheitssatzung. 12. September 2011.
  19. Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung). (PDF) 30. März 2012.
  20. Initiative Info-Pflicht statt Amtsgeheimnis orf.at
  21. Amtsgeheimnis: Schläfer unter Schläfern derstandard.at, abgerufen am 11. Juli 2013
  22. Netzpolitik: Was die neue Regierung vorhat futurezone.at
  23. Arbeitsprogramm 2013-2018. (PDF) wienerzeitung.at, Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis, S. 100; abgerufen am 16. Dezember 2013
  24. Viel Kritik am neuen Transparenzgesetz oe1.orf.at
  25. Neues Transparenzgesetz: "Viele Hintertüren eingebaut" derstandard.at, abgerufen am 27. März 2014
  26. Amtsgeheimnis: Weiter Warten auf Abschaffung oe1.orf.at, abgerufen am 17. Mai 2014
  27. Kopf will strengere Geheimhaltung im Parlament derstandard.at
  28. Verhandlungen: Mehr Geheimschutz im Parlament diepresse.com
  29. Geheimschutz im Parlament: Experten fürchten Vertuschung derstandard.at
  30. Amtsgeheimnis, verschlimmert durch Amtsschimmel salzburg.com, abgerufen am 13.Juni 2014
  31. U-Ausschüsse: Reform verzögert sich diepresse.com
  32. Amtsgeheimnis: Wie die Politik ihr Wissen gegen ihre Bürger verteidigt profil.at, abgerufen am 7.Juli 2014
  33. Europaratsempfehlung (81)19 vom 25. November 1981
  34. Empfehlung 2000
  35. Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, 32001R1049, Amtsblatt Nr. L 145 vom 31/05/2001 S. 0043 - 0048Vorlage:§§/Wartung/alt-URL, EUR-Lex
  36. Kommission mogelt bei Informationsfreiheit. In: futurezone. ORF online, 29. April 2008, abgerufen am 29. November 2008.
  37. European Court of Human Rights: Case of Sdruženi Jihočeské Matky v. Czech Republic
  38. Freedom of Information: Netherlands (englisch)
  39. The Dutch FOIA: a 25 year old toddler (MS Word; 54 kB; englisch)
  40. Voting systems company threatens Dutch state: “Buy my company now or you won’t have provincial elections” 28. Februar 2007, Stiftung „Wir vertrauen Wahlcomputern nicht“ (englisch)
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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