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Indiktion

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Die Indiktion ist ein 15-jähriger Zyklus, der in der ausgehenden Spätantike von Kaiser Justinian I. 537 vermutlich aus Gründen der Steuer- und Finanzbuchhaltung endgültig festgelegt wurde. Ursprünglich hatte Kaiser Diokletian einen fünfjährlichen Zyklus festgelegt, schon unter Konstantin I. war man 312 zum 15-Jahre-Rhythmus übergegangen. Die Rolle der Indiktionszahlen kann mit der heutigen Rolle der verschiedenfarbigen Lohnsteuerkarten für aufeinanderfolgende Jahre verglichen werden.

Die Indiktion war im gesamten Abendland bis auf Spanien für Kalenderberechnungen zur Bestimmung des julianischen Datums üblich. Lange Zeit diente sie als Ersatz für eine feste Jahreszählung; das Reichskammergericht verwendete die Indiktion bis zu seiner Auflösung im Jahre 1806.

Der Indiktionszyklus hat allerdings keine Beziehung zur Astronomie. Um ein nach Indiktion datiertes spätantikes oder mittelalterliches Dokument zeitlich einzuordnen, braucht man in der Regel weitere Anhaltspunkte.

Indiktionsstile

Die Jahre werden durchnummeriert als erste Indiktion, zweite Indiktion ... bzw. es wird für jedes Jahr die entsprechende Römerzinszahl festgelegt. Diese wächst immer von 1 bis 15, um dann wieder von vorne anzufangen. Auf die fünfzehnte Indiktion folgt also wieder die erste.

Es gibt verschiedene Indiktionsstile, die sich durch den Beginn des Epochenjahres unterscheiden.

  • Die indictio Graeca (constantinopolitana) beginnt am 1. September und war vor allem im Byzantinischen Reich (daher beginnt das Kirchenjahr der orthodoxen Kirchen bis heute ebenfalls am 1. September), Sizilien und der päpstlichen Kanzlei sowie unter Friedrich II. und Heinrich (VII.) gebräuchlich.
  • Die indictio Bedana (caesarea, constantina) beginnt am 24. September und war ausschließlich in England und in Frankreich sowie Italien verbreitet.
  • Die indictio Romana (pontificia) beginnt ihr Jahr am 25. Dezember bzw. 1. Januar (Neujahrsindiktion) und war im Spätmittelalter am verbreitetsten; in Deutschland war sie seit dem 13. Jahrhundert vorherrschend.

Indiktionsjahr

Eng verwandt mit dem Begriff Indiktion ist das Indiktionsjahr. Es ist eine der häufigsten Jahresbezeichnungen des Mittelalters. Es basiert auf einem 15-jährlichen Zyklus, welcher drei Jahre vor der christlichen Zeitrechnung beginnt. Mit dieser ist es durch das Argumentum I des Dionysius Exiguus verknüpft:

„Si nosse vis quotus sit annus ab incarnatione domini nostri Iesu Christi, computa quindecies XXXIIII fiunt DX: is semper adde XII regulares, fiunt DXXII: adde et indictionem anni, cuius volueris, ut puta tertiam, consulatu Probi iunioris, fiunt simul anni DXXV. Isti sunt anni ab incarnatione domini.“

So ergibt sich eine Jahreszahl nach unserem heutigen Kalender als Indiktionsjahr, indem man zur Jahreszahl 3 addiert und anschließend durch 15 dividiert. Für das Jahr 2013 ergibt sich zum Beispiel (2013 + 3) : 15 = 2016 : 15 = 134 Rest 6. So befinden wir uns 2013 im 6. Jahr (des 135. Zyklus).

Literatur

  • Friedrich Karl Ginzel: Handbuch der mathematischen und technischen Chronologie. 3. Band. Hinrichs, Leipzig 1914, S. 148–155.
  • Hermann Grotefend: Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit. 14. Aufl. Hahn, Hannover 2007, S. 8 f. und S. 140

Siehe auch

Weblinks

Calendar Tools: Formular zur Berechnung der Indiktion für ein gegebenes mittelalterliches Datum.

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Indiktion aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.