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Incoterms

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Incoterms (Abkürzung aus englisch International Commercial Terms; deutsch Internationale Handelsklauseln) sind eine Reihe freiwilliger Klauseln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel.

Allgemeines

Der Außenhandel zwischen Exporteuren und Importeuren kann nur reibungslos funktionieren, wenn die Exporte und Importe in ihren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen standardisierte und allgemein anerkannte Handelsklauseln vorsehen, die den Gefahrübergang, die Transportkosten und das Transportrisiko regeln. Sie müssen klarstellen, ob Exporteur oder Importeur allein oder beide anteilig hieran partizipieren. Liegen die Incoterms zugrunde, braucht der Exporteur lediglich ein bestimmtes Klauselkürzel zu verwenden, ohne die Kosten- und Gefahrverteilung ausführlich beschreiben zu müssen.

Die Incoterms sind Klauseln, die es den Vertragsparteien ermöglichen, im Rahmen eines Kaufvertrags umfangreiche standardisierte Regelungen über den Leistungsort, weitere Leistungspflichten und den Gefahrübergang zu treffen.[1]

Die Incoterms werden auch in verschiedenen Statistiken verwendet: In der Außenhandelsstatistik wird für die Ausfuhren immer der FOB-Wert, für Einfuhren immer der CIF-Wert angegeben. Der Zollwert wird grundsätzlich auf der Basis eines fiktiven CIF-Imports ermittelt.

Geschichte

Die im Juni 1920 in Paris gegründete Internationale Handelskammer (englisch International Chamber of Commerce, ICC) befasste sich erstmals im Jahre 1936 mit den Incoterms,[2] die sie als Drucksache Nr. 92 in Französisch, Englisch und Deutsch herausgab. Sie wurden erstmals 1953 und dann wieder 1967, 1976, 1980, 1990, 2000 und 2010 überarbeitet und den Entwicklungen des internationalen Handels angepasst.

Einzelheiten

Der aktuelle Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Sie wurden mehrfach angepasst, die aktuelle Fassung sind die Incoterms 2010 (7. Revision). Die Incoterms 2010 wurden als 7. Revision zum 1. Januar 2011 implementiert.[3] Hierdurch werden die ursprünglich 13 Klauseln der Incoterms 2000 auf 11 Klauseln bei den Incoterms 2010 reduziert, wovon 7 multimodal und 4 nur im See- oder Binnenschifftransport einsetzbar sind.[4] Im Herbst 2019 wird die neue Fassung Incoterms 2020 veröffentlicht, die zum 1. Januar 2020 implementiert werden soll.[5]

Die Incoterms sollen vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern regeln. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ware das Transportrisiko trägt (Gefahrübergang). Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Auch Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand sowie die umsatzsteuerliche Verschaffung der Verfügungsmacht werden über sie nicht geregelt. Die Pflicht zum Abschluss einer Transportversicherung wird ebenfalls meist nicht durch die Incoterms geregelt. Eine Ausnahme besteht nur bei den Incoterms CIF und CIP. Werden diese Klauseln angewandt, muss der Verkäufer eine zusätzliche Transportversicherung gemäß der entsprechenden Klausel abschließen.

Jeder Incoterm benötigt zudem eine Ortsangabe, die je nach Vereinbarung genau (Adresse) oder variabel (beispielsweise ein Hafenrevier) sein kann. Im zweiten Fall wird die exakte Adresse ggf. kurz vor Ankunft ermittelt, beispielsweise im Überseehandel (siehe dazu auch ARAG). Die Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) bietet hierfür eine Liste an, um zu bestimmen, welche Destinationen für welches Incoterm geeignet sind.[6]

Es ist trotz der „INCOTERMS 2010“ auch möglich, Verträge zwischen individuellen Kaufleuten unter Einbeziehung älterer Incoterms, z. B. „EXW Hamburg gemäß INCOTERMS 1980“ abzuschließen. Dieses geschieht zuweilen zwischen langjährigen Vertragspartnern mit einer etablierten und daher unveränderten Handhabung ihrer Im- und Exporte.

Rechtsfragen

Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft; sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Käufer und Verkäufer ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden. Zum Beispiel muss im Vertrag erwähnt sein „CIP gemäß INCOTERMS 2010“, wobei 2010 auf die jeweilige Version der Incoterms verweist. Sonderbestimmungen in einzelnen Verträgen zwischen den Parteien gehen den Incoterms vor. Die Verwendung der Incoterms im Vertrag (durch Angabe von Kürzel der Klausel und des jeweiligen Orts) ist freiwillig.

Rechtlich sind die Incoterms in Deutschland als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen, die nur gelten, wenn die Vertragsparteien darauf Bezug nehmen.[7] Sie verbinden den Gefahrübergang mit der Preisgefahr. Ist bei einem internationalen Warenkauf als Lieferklausel der Incoterm DDP („geliefert verzollt“) ein benannter Bestimmungsort vereinbart worden, ist für die Bedeutung der Klausel in der Regel auf die Anwendungshinweise der Internationalen Handelskammer zurückzugreifen. Danach hat der Verkäufer die geschuldete Lieferung am benannten Bestimmungsort als Bringschuld zu erfüllen.[8] Wenn zwischen den Vertragsparteien eines Kaufvertrages der Incoterm FOB vereinbart ist, ist der Verschiffungshafen der Lieferort nach Art. 5 Nr. 1 EuGVVO.[9] Dem Bundesgerichtshof (BGH) zufolge kommt ein Incoterm (hier: FOB) auch dann mit dem Inhalt der dafür bestehenden Auslegungsregeln der Internationalen Handelskammer zur Anwendung, wenn dies nicht ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist.[10]

Zusammenfassende Neuerungen der Incoterms 2010

  • Nutzung nicht nur international, sondern auch national.
  • Reduzierung der Klauseln von 13 auf 11 (die maritimen Klauseln DAF, DES, DEQ, DDU wurden entfernt; die allgemeinen Klauseln DAT, DAP neu hinzugefügt).
  • Gliederung der Incoterms in:
  • Rules for any Mode or Modes of Transport (Allgemeine Klauseln),
DAT, DAP, DDP, CPT, CIP, EXW, FCA,
Zoll
FAS, FOB, CFR, CIF.
  • Die Verständlichkeit und Anwendungssicherheit zur Auswahl der jeweils passenden Incoterms wurde durch die jeder Klausel seit 2010 vorangestellten Guidance Notes[11] erleichtert.
  • Der Übergang der Gefahr (Gefahrtragung) erfolgt nun bei FOB und CFR, sobald sich die Güter an Bord des Schiffes befinden.[12]

Incoterm-Codes 2010

Die Einteilung erfolgt in vier Gruppen:

  • Gruppe E – Abholklausel (EXW)
  • Gruppe F – Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (FCA, FAS, FOB)
  • Gruppe C – Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (CFR, CIF, CPT, CIP)
  • Gruppe D – Ankunftsklauseln (DAP, DAT, DDP)

Jede Gruppe ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kosten- und Risikotragung (Gefahrübergang) innerhalb der Gruppe nach dem gleichen Grundprinzip ausgestaltet ist. Während außerdem die Pflichten des Verkäufers mit jeder Gruppe steigen, reduzieren sich diejenigen des Käufers entsprechend.

Des Weiteren werden aus diesen vier Gruppen nochmals zwei Gruppen zusammengefasst. Die erste Gruppe bezieht sich auf die Klauseln, die für jeden Transport und den kombinierten Transport angewendet werden können (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAT, DDP). Die zweite Gruppe bezieht sich auf die Klauseln, die ausschließlich auf den See- oder Binnenschifffahrtstransport angewendet werden können (FAS, FOB, CFR, CIF).[13]

Code Bedeutung anzugebender Ort
EXW ab Werk (englisch EX Works) Standort des Werks
FCA frei Frachtführer (englisch Free CArrier) Standort des vereinbarten Frachtführers
FAS frei längsseits Schiff (englisch Free Alongside Ship) vereinbarter Verladehafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)
FOB frei an Bord (englisch Free On Board) vereinbarter Verladehafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)
CFR Kosten und Fracht (englisch Cost And FReight) vereinbarter Bestimmungshafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)
CIF Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen (englisch Cost Insurance Freight) Gefahrübergang am Verschiffungshafen, Kostenübergang ab Bestimmungshafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)
DAT geliefert Terminal (englisch Delivered At Terminal) vereinbartes Terminal
DAP geliefert benannter Ort (englisch Delivered At Place)[14] vereinbarter Lieferort im Einfuhrland
CPT Fracht bezahlt bis (englisch Carriage Paid To) vereinbarter Bestimmungsort
CIP Fracht und Versicherung bezahlt (englisch Carriage Insurance Paid) vereinbarter Bestimmungsort
DDP geliefert Zoll bezahlt (englisch Delivered Duty Paid) vereinbarter Lieferort im Einfuhrland

Pflichten des Verkäufers nach den Incoterms 2010

Verladung auf Transportmittel Export-Zollanmeldung Transport zum Exporthafen Entladen des Lkw im Exporthafen Ladegebühren im Exporthafen Transport zum Importhafen Entladegebühren im Importhafen Verladen auf Lkw im Importhafen Transport zum Zielort Entladegebühren am Zielort Einfuhr-Verzollung Einfuhr-Versteuerung Versicherung
EXW Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
FCA Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
FAS Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
FOB Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
CFR Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
CIF Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja
DAT Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein
DAP Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein
CPT Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein
CIP Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Ja
DDP Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein

Incoterm-Codes 2000

Code Bedeutung anzugebender Ort
EXW ab Werk (englisch EX Works) Standort des Werks
FCA Frei Frachtführer (englisch Free CArrier) Standort des vereinbarten Frachtführers
FAS frei längsseits Schiff (englisch Free Alongside Ship), nur für Schiffstransporte vereinbarter Verladehafen
FOB frei an Bord (englisch Free On Board) vereinbarter Verladehafen
CFR Kosten und Fracht (englisch Cost And FReight), nur für Schiffstransporte vereinbarter Bestimmungshafen
CIF Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen (englisch Cost Insurance Freight) vereinbarter Bestimmungshafen (nur für Seefracht empfohlen)
CPT Fracht bezahlt bis (englisch Carriage Paid To) vereinbarter Bestimmungsort
CIP Fracht und Versicherung bezahlt bis (englisch Carriage Insurance Paid) vereinbarter Bestimmungsort
DAF frei Grenze (englisch Delivered At Frontier) vereinbarter Lieferort an der Grenze
DES frei ab Schiff (englisch Delivered Ex Ship), nur für Schiffstransporte vereinbarter Bestimmungshafen
DEQ frei ab Kai (englisch Delivered Ex Quay), nur für Schiffstransporte vereinbarter Bestimmungshafen inkl. Entladung
DDU frei unverzollt (englisch Delivered Duty Unpaid) vereinbarter Bestimmungsort im Einfuhrland
DDP frei verzollt (englisch Delivered Duty Paid) vereinbarter Lieferort im Einfuhrland

Incoterms 2020

Die ICC hat angekündigt, ab Herbst 2019 die neuen Incoterms 2020 zu veröffentlichen, welche ab dem 1. Januar 2020 gelten sollen.[15]

Marke und Lizenzierung

Incoterms ist eine geschützte, registrierte Marke der ICC, die in Europa sowohl als Wortmarke als auch als Bildmarke geschützt ist. In der Bundesrepublik Deutschland werden die Markenrechte durch den ICC e. V., Internationale Handelskammer in Berlin, wahrgenommen. Weiterbildungshäuser und Trainer unterliegen dem ICC e. V. gegenüber einer Lizenzierungspflicht.

Literatur

  • Adolf Baumbach (Begr.), Klaus J. Hopt, Christoph Kumpan, Hanno Merkt, Markus Roth: Handelsgesetzbuch. Mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Börsenrecht, Transportrecht (ohne Seerecht). 37. Auflage. C.H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-67985-8 (Erläuterung u. a. der Incoterms 2010).
  • ICC Deutschland Internationale Handelskammer: Incoterms 2010. English (original text) / German (translation); Die Regeln der ICC zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln. ICC Deutschland, Berlin 2010, ISBN 978-3-929621-71-6.
  • Christoph von Bernstorff: Incoterms 2010 der Internationalen Handelskammer (ICC). Kommentierung für die Praxis inklusive offiziellem Regelwerk. Bundesanzeiger-Verlag, Köln 2010, ISBN 978-3-89817-889-1.
  • Günter Weick: Incoterms 2010 – Ein Beispiel für die „neue lex mercatoria“. In: Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS). Nr. 10, 2012 S. 584–592 (zjs-online.com).
  • Claudia Zwilling-Pinna: Update wichtiger Handelsklauseln. Neufassung der Incoterms ab 2011. In: Betriebs-Berater. Nr. 49, 2010 S. 2980.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Andreas Maurer, Lex Maritima: Grundzüge eines transnationalen Seehandelsrechts, 2012, S. 47
  2. Peter Klaus/Winfried Krieger (Hrsg.), Gabler Lexikon Logistik, 2004, S. 195
  3. International Chamber of Commerce Deutschland (Memento vom 7. Oktober 2011 im Internet Archive)
  4. Übersicht über die neuen Klauseln und deren Änderungen gegenüber den Incoterms 2000 auf den Seiten der IHK Stuttgart.
  5. ICC Germany e.V. - Deutsche Vertretung der Internationalen Handelskammer (ICC) Incoterms 2020. Abgerufen am 29. April 2019.
  6. Städteliste der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) zur korrekten Incotermbestimmung
  7. Peter Klaus/Winfried Krieger (Hrsg.), Gabler Lexikon Logistik, 2004, S. 195
  8. BGH, Urteil vom 7. November 2012, Az.: VII ZR 108/12 = BGHZ 195, 243
  9. BGH, Urteil vom 22. April 2009, Az.: VIII ZR 156/07 = BGH NJW 2009, 2606
  10. BGH, Urteil vom 18. Juni 1975, Az.: VIII ZR 34/74 = WM 1975, 917
  11. Die Guidance Notes sind nicht Teil der Incoterm selbst, sondern dienen nur der Auswahl und Interpretation.
  12. Das bisherige Gedankenmodell, dass die Gefahrtragung übergeht, sobald die Ware die Schiffsreling überschritten hat, soll offensichtlich ersetzt werden.
  13. In der Vergangenheit wurden von der Praxis die Klauseln, die ausschließlich für den See- und Binnenschifffahrtstransport verwendet werden sollten, auch für den Luft- und Landtransport verwendet.
  14. Die DAP-Klausel ersetzt die bisherige DDU-Klausel.
  15. Internationale Handelskammer: Incoterms 2020 (Abruf: 14. Juli 2019)
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