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Immission

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Immission (von Lateinisch immittere „hineinschicken, -senden“) bezeichnet im Deutschen Eintrag bzw. Einsetzung.

Besitzergreifung

Immission ist ein juristischer Begriff für die gerichtliche Einsetzung in ein (zustehendes) Gut (bzw. Amt), um dessen Besitz ergreifen zu können.

Umweltgesetzgebung

Immission bedeutet bezüglich der Umweltgesetzgebung Einwirkung von Störfaktoren aus der Umwelt auf Mensch und natürliche Umwelt. Der Ausstoß aus der Quelle wird Emission genannt. Jede Immission kann folglich auf einen oder mehrere Emittenten zurückgeführt werden.

In der Umweltgesetzgebung wird unterschieden zwischen Grenzwerten, Richtwerten und Orientierungswerten.

Grenzwerte

Das Ausmaß einer stofflichen Immission wird durch die Immissionskonzentration angegeben. Um schädliche Wirkungen durch Immissionen auf Mensch und Umwelt zu verhindern, gibt es für bestimmte Stoffe und Umweltmedien Immissionsgrenzwerte. Besonders weit entwickelt ist die Gesetzgebung bei den Umweltmedien Luft und Wasser.

Immissionsgrenzwerte spielen in Deutschland insbesondere eine Rolle im Lärmschutz und in der Luftreinhaltung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Richtwerte

Ein Richtwert ist eine Empfehlung, die z. B. bei der Planung von Sportanlagen gilt, um benachbarte Wohngebiete vor einer Belästigung durch Lärm zu schützen. Richtwerte für Sportanlagen sind in der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu finden.

Immissionsrichtwerte sind zu unterscheiden von den Richtwerten für Innenräume, die aus Gesundheits- und Arbeitsschutzgründen festgelegt werden.

Siehe auch

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Immission aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.