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Hypothekenbank

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Dieser Artikel erläutert die Bankform im Allgemeinen, zu einzelnen Instituten und Firmen des Namens siehe Hypobank.

Eine Hypothekenbank, schweizerisch Hypothekarbank, ist ein privatrechtliches Kreditinstitut, dessen Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, inländische Grundstücke zu beleihen.

Deutschland

Banken mit dem Zweck, inländische Grundstücke zu beleihen und auf Grund der erworbenen Hypotheken Schuldverschreibungen (Hypothekenpfandbriefe) auszugeben, Darlehen an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft oder Anstalt zu gewähren (Kommunaldarlehen) und auf Grund der erworbenen Forderungen Schuldverschreibungen (Kommunalschuldverschreibungen bzw. Öffentliche Pfandbriefe) auszugeben.

Dies war die Legaldefinition einer Hypothekenbank nach § 1 Hypothekenbankgesetz a.F. Hiernach waren Hypothekenbanken Spezialkreditinstitute, die einer besonderen Aufsicht und einer Geschäftskreisbegrenzung unterlagen.

Hypothekenbanken entstanden im 19. Jahrhundert in Deutschland, deren besonderen Rechte in einem eigenen Gesetz, also nicht im Kreditwesengesetz (KWG) geregelt waren.

Das Hypothekenbankgesetz ist seit dem 19. Juli 2005 außer Kraft gesetzt. Der Begriff 'Hypothekenbank' hat damit grundsätzliche seine rechtliche Bedeutung verloren. Die Erlaubnis, Bankgeschäfte zu betreiben, gilt für Hypothekenbanken nach § 43 Pfandbriefgesetz i.V.m. § 32 KWG fort, ebenso die Fortgeltung der Geschäfte nach § 50 Abs. 2 PfandBG.

Das Hypothekenbankgesetz ist gemeinsam mit dem Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (ÖPG) und dem Gesetz über Schiffspfandbriefbanken (SchBG) am 19. Juli 2005 durch das Pfandbriefgesetz abgelöst worden. Mit dieser einheitlichen Rechtsgrundlage ist das Spezialbankprinzip und die Geschäftskreisbegrenzung der Institute entfallen. Allerdings unterliegt das Pfandbriefgeschäft nach wie vor einer besonderen Aufsicht durch die BaFin. Als erste Geschäftsbank hat 2005 die SEB AG eine Lizenz der BaFin zur Emission von Pfandbriefen erhalten und daraufhin ihre bisherige Hypothekenbank mit dem Mutterinstitut verschmolzen.

Derzeit 39 Pfandbriefbanken (viele von ihnen frühere Hypothekenbanken) haben sich im Verband deutscher Pfandbriefbanken zusammengeschlossen (siehe: Liste der Pfandbriefbanken in Deutschland).

Literatur

  • Albrecht Schmidt: Zukunft der Hypothekenbanken. Von der reinen Hypothekenbank zur Universalbank mit Pfandbriefprivileg. In: Immobilien & Finanzierung 56 (2005) 2, S. 52–53.

Siehe auch


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