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Hugo Grotius

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Hugo de Groot ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Für den gleichnamigen Komponisten siehe Hugo de Groot (Komponist).
Hugo Grotius – Porträt von Michiel Jansz van Mierevelt, 1631
Gedenkmünze von 1995, 925er Silber, 25 ECU

Hugo Grotius, niederländisch Huigh oder Hugo de Groot (* 10. April 1583 in Delft (Niederlande); † 28. August 1645 in Rostock) war ein politischer Philosoph, reformierter Theologe, Rechtsgelehrter und früher Aufklärer.

Grotius gilt als einer der intellektuellen Gründungsväter des Souveränitätsgedankens, der Naturrechtslehre und des Völkerrechts der Aufklärung.

Biographie

Grotius wurde in eine wohlhabende calvinistische Familie geboren. Er galt als Wunderkind, das bereits im Alter von 12 Jahren fließend Latein und Griechisch sprach und auf Latein Verse verfasste, die wegen ihrer Eleganz und Subtilität auch von Gelehrten gerühmt wurden. Grotius studierte bereits mit 11 Jahren an der Universität Leiden, wo er zunächst die üblichen Kurse in den freien Künsten absolvierte. Hier stand er unter Aufsicht und Leitung des Theologen Franz Junius. Im Zuge einer Reise nach Frankreich wurde ihm 1599 von der Universität Orléans ein Ehrendoktortitel verliehen. Auch am französischen Hofe konnte Grotius beeindrucken. Der französische König Heinrich IV. stellte ihn dort als „le miracle de la Hollande“ vor und verlieh ihm eine goldene Kette mit seinem Bildnis als Anhänger.

Grotius machte schnell Karriere, erhielt mit 16 Jahren schon seine Zulassung als Anwalt, wurde 1607 advocaat-fiscaal (Staatsanwalt) der Staaten von Holland und 1613 Pensionär (Stadtsyndikus) von Rotterdam. Zu dieser Zeit befand sich seine Heimat im Konflikt mit Spanien und Portugal über den Seehandel mit Indien. Aufgrund dessen veröffentlichte Grotius 1609 die Schrift "De Mare Librum", die das niederländische Begehren eines freien Handels zur See unterstützt und juristisch begründet. Er unterstützte die Staaten von Holland in ihrem Konflikt mit orthodoxen Calvinisten und dem Statthalter Prinz Moritz von Oranien. Grotius veröffentlichte im Zuge der heftigen Parteikämpfe eine Reihe von Streitschriften. In diesen erinnerte er daran, dass die aristokratisch-republikanische Verfassung die historisch begründete Verfassung der Niederlande sei und trat für das Recht des Staates ein auch über geistliche und kirchliche Dinge zu entscheiden. Diese Publikationen sollten sich als für ihn verhängnisvoll erweisen. Nachdem die orthodoxen Calvinisten die Oberhand im Konflikt erlangt hatten, wurde Grotius 1618 gemeinsam mit Johan van Oldenbarnevelt auf Betreiben des Moritz von Oranien verhaftet. Oldenbarnevelt wurde 1619 hingerichtet, Grotius im Mai 1619 zu Gefängnis auf Lebenszeit und einer Konfiskation seines Vermögens verurteilt. Grotius wurde im Urteil unter anderem schuldig befunden die religiösen Zustände erschüttert und für die Landesverfassung gefährliche Grundsätze aufgestellt und weiterverbreitet zu haben. Anschließend wurde er zur Haft ins Schloss Loevestein gebracht. Dorthin durften ihn Frau und Kinder begleiten und auch seine wissenschaftlichen Studien durfte er fortsetzen. Während der Haft begann er dann auch sein wohl berühmtestes Werk "De jure belli ac pacis". Des Weiteren gestattete man ihm, sich Bücher schicken zu lassen und diese wieder zurückzugeben. Dieses Privileg nutzte er im März 1621 zur Flucht: Seine Frau Marie Reigersberg packte ihn in die Bücherrückgabekiste, und so entkam Grotius getarnt als Stapel theologischer Bücher. Sowohl das Rijksmuseum in Amsterdam als auch das Museum Het Prinsenhof in Delft behaupten, im Besitz der Original-Bücherkiste zu sein.

Seine Flucht führte ihn über Antwerpen schließlich nach Paris, wo er ehrenvoll und freundlich aufgenommen wurde. Hier war er ab 1622 von einer nur unregelmäßig gezahlten Pension von 3000 Livres des französischen Königs abhängig und betätigte sich vor allem als Schriftsteller von theologischen, juristischen, geschichtlichen und poetischen Werken. Unter anderem griff Grotius in dieser Zeit ein altes Projekt auf und erstellte Vorschläge für eine Wiedervereinigung der römisch-katholischen und der protestantischen Konfessionen. Zeitweise war Grotius dann im Gespräch als Direktor einer neu zu gründenden Akademie in Friedrichstadt in Schleswig-Holstein; die Pläne zerschlugen sich aber. Nach dem Tod des Moritz von Oranien im Jahr 1625 gelang es 1630 die Konfiszierung seines Vermögens rückgängig zu machen und im Herbst 1631 kehrte er sogar in die Niederlande zurück. Seine Hoffnungen eine ihm freundlich gesinntere Umgebung vorzufinden wurden aber getäuscht und nachdem die Generalstaaten einen Preis auf seine Verhaftung auslobten musste er im folgenden Frühjahr die Niederlande wieder verlassen. Ab 1634 diente Grotius der schwedischen Königin Christina als Botschafter in Frankreich, so dass er im Dreißigjährigen Krieg eine Schlüsselrolle in den Verhandlungen zwischen Schweden und Frankreich als zwei der wichtigsten Kriegsparteien einnahm. Seine diplomatischen Aktivitäten werden allerdings in der Geschichtsschreibung eher zurückhaltend beurteilt. Mit der Zeit reifte in ihm jedoch der Entschluss von seiner Stellung entbunden zu werden und 1645 wurde ihm dies unter Vorbehalt anderweitiger Verwendung gewährt. Nachdem Grotius vom schwedischen Kanzler Axel Oxenstierna nach Stockholm einbestellt worden war und Unterredungen über seine künftige Stellung ergebnislos blieben, erlitt er auf der Rückreise am 17. August Schiffbruch in der Ostsee. Dem Tode nur mit Not entronnen erreichte er neun Tage später Rostock. Zu diesem Zeitpunkt war er schon schwer erkrankt. Hugo Grotius verstarb zwei Tage später am 28. August 1645.

Grotius lebte in einer Zeit intensiver Spannungen zwischen verschiedenen calvinistischen Gruppen in den Niederlanden, den Remonstranten und den Contraremonstranten, die in der Prädestinationslehre gegensätzliche Positionen vertraten. Später erlebte er den Dreißigjährigen Krieg aus nächster Nähe. Es verwundert nicht, dass ein Großteil seines Werkes sich um den Ausgleich zwischen den Denominationen dreht und sich mit der Frage eines gerechten Krieges befasst.

Werk

1604/05 verfasste Grotius mit De jure praedae („Über das Prisenrecht“) ein Rechtsgutachten für die Niederländische Ostindien-Kompanie. Es enthält bereits die Grundgedanken seines späteren Hauptwerkes, blieb aber bis 1868 unveröffentlicht. Lediglich ein Kapitel daraus wurde 1609 zunächst anonym unter dem Titel Mare Liberum („Das freie Meer“) veröffentlicht. Die katholische Kirche indizierte Mare liberum umgehend, da es die päpstliche Weltordnung untergrub. Grotius formulierte hier einen revolutionären neuen Grundsatz, indem er erklärte, die Meere seien internationale Gewässer und alle Nationen hätten das Recht, sie zur Handelsschifffahrt zu nutzen. Auch England, mit den Holländern heftig um die Herrschaft im Welthandel konkurrierend, widersetzte sich dieser Idee und behauptete mit John Seldens Mare clausum eine weiträumige Gewässerhoheit um die Britischen Inseln. Grotius’ Landsmann Cornelis van Bynkershoek bejahte das Eigentum am Meer nur für die Reichweite der damaligen Geschütze. Mit dieser sinnvollen Einschränkung, der Dreimeilenzone, sollte sich Grotius’ Freiheit der Meere schließlich als Grundlage des modernen Seerechts durchsetzen.

Die Debatte hatte wichtige ökonomische Implikationen. Die holländische Republik unterstützte im Wesentlichen die Idee des Freihandels (hielt jedoch an dem Handelsmonopol an Muskatnuss und Gewürznelken in den Molukken fest). England verbot 1651 mit der Navigationsakte die Einfuhr sämtlicher Waren, ausgenommen derer auf englischen Schiffen. Das Gesetz führte letztlich zum ersten niederländisch-englischen Seekrieg (1652–1654).

Aufbauend auf seinem unveröffentlichten ersten Werk legte Grotius auch die Grundlagen für das Völkerrecht in seinem Buch De jure belli ac pacis („Über das Recht des Krieges und des Friedens“). Das 1625 in Paris erschienene Buch gilt als Grotius’ Meisterwerk, das im 17. und 18. Jahrhundert zahlreiche Auflagen erfuhr. Hugo Grotius beschreibt darin zum einen das Recht, welches in Kriegs- und in Friedenszeiten zwischen den Völkern zu gelten habe, zum anderen geht er aber noch viel weiter und zeigt „das Recht der ganzen Menschheit, d. h. alle Rechtsverhältnisse – auch zwischen Einzelpersonen – innerhalb der magna generis humani societas“ auf, so dass das Werk als Abhandlung zum Naturrecht zu klassifizieren ist.

Über lange Zeit hinweg galt Grotius als Säkularisierer des Naturrechts. Wenngleich er in De jure belli ac pacis eine alte, bereits aus der mittelalterlichen Scholastik stammende Denkformel verwendete, wonach gewisse Prinzipien der natürlichen Gerechtigkeit auch dann gelten würden, wenn Gott nicht existieren würde (etiamsi daremus ... non esse Deum), macht er in dem gleichen Werk auch deutlich, dass es eine naturrechtlich umrahmte natürliche Religion gebe: Alle Menschen seien also beispielsweise verpflichtet, an einen einzigen, personalen Gott zu glauben – ein Gedanke, den Grotius in seinen theologischen Werken, wie Meletius und Über die Wahrheit des Christentums noch näher erläuterte. Weitere Glaubenspflichten ergeben sich nach Grotius darüber hinaus für diejenigen Menschen, denen die göttliche Offenbarung insbesondere im Evangelium bekannt gegeben werde. Derartige Glaubenspflichten aus natürlichem Recht oder göttlichem Recht seien allerdings nicht unmittelbar durchsetzbar. Dementsprechend lehnte Grotius eine gewaltsame Mission von Nichtchristen entschieden ab. Er war ein früher Verfechter des Toleranzgedankens.

Grotius, der als „Vater des Völkerrechts“[1] bezeichnet wurde, zählt zu den wesentlichen Gründerpersönlichkeiten des internationalen Rechts, ist aber nicht der einzige: viele seiner Gedanken finden sich auch bei den Thomisten Francisco de Vitoria und Francisco Suarez der Schule von Salamanca. Grotius half durch seine klare und umfassende Zusammenstellung, durch die fortschrittliche Betonung des Naturrechtsgedankens und schließlich durch seinen europaweiten Ruf allerdings sehr, den Gedanken eines Völkerrechts, das nicht notwendigerweise gleich ein Kriegsrecht ist, zu verbreiten.

Autographen von ihm werden unter anderem in der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek aufbewahrt.

Nachweise

  1. Eric Hilgendorf, In: Juristische Schulung. 2008, S. 761 (764).

Werke in Auswahl

  • Adamus exul. (Der verbannte Adam; Tragödie) - Den Haag, 1601
  • De republica emendanda. (Über die Verbesserung der Republik; Hs. 1601) - veröff. Den Haag, 1984
  • Parallelon rerumpublicarum. (Vergleich von Verfassungen; Hs. 1601-02) - veröff. Haarlem 1801-03
  • De Indis. (Über beide Indien; Hs. 1604-05) - veröff. 1868 als De Jure Praedae
Commentary on the Law of Prize and Booty. ed. Martine Julia van Ittersum (Liberty Fund, 2006).
  • Christus patiens. (Das Leiden Christi; Tragödie) - Leiden, 1608
  • Mare Liberum. (Die freie See; aus Kapitel 12 von De Indis) - Leiden, 1609
The Free Sea. ed. David Armitage (Liberty Fund, 2004).
  • De antiquitate reipublicae Batavicae. (Über das Alter der Batavischen Republik) - Leiden, 1610
The Antiquity of the Batavian Republic. ed. Jan Waszink und andere (van Gorcum, 2000).
  • Meletius. (Hs. 1611) - veröff. Leiden, 1988
Meletius. ed. G.H.M. Posthumus Meyjes (Brill, 1988).
  • Annales et Historiae de rebus Belgicus. (Annalen und Geschichte Belgiens; Hs. 1612) - veröff. Amsterdam, 1657
The Annals and History of the Low-Countrey-warrs. ed. Thomas Manley (London, 1665).
  • Ordinum Hollandiae ac Westfrisiae pietas. (Die Frömmigkeit der Stände Hollands und Westfrieslands) - Leiden, 1613
Ordinum Hollandiae ac Westfrisiae pietas. ed. Edwin Rabbie (Brill, 1995).
  • De imperio summarum potestatum circa sacra. (Über die Macht der Herrscher in religiösen Angelegenheiten; Hs. 1614-17) - veröff. Paris, 1647
De imperio summarum potestatum circa sacra. ed. Harm-Jan van Dam (Brill, 2001).
  • De satisfactione Christi adversus Faustum Socinum. (Über das Sühneopfer Christi gegen Faustus Socinus) - Leiden, 1617
Defensio fidei catholicae de satisfactione Christi. ed. Edwin Rabbie (van Gorcum, 1990).
  • Inleydinge tot de Hollantsche rechtsgeleertheit. (Einführung in die Holländische Rechtswissenschaft; verfasst in Loevenstein) - veröff. Den Haag, 1631
The Jurisprudence of Holland. ed. R.W. Lee (Oxford, 1926).
  • Bewijs van den waaren godsdienst. (Beweis der wahren Religion; didaktisches Gedicht) - Rotterdam, 1622
  • Apologeticus. (Verteidigung der Handlungen, die zu seiner Verhaftung führten) - Paris, 1922
  • De jure belli ac pacis. (Über das Recht des Kriegs und des Friedens) - Paris, 1625 (2. Aufl. Amsterdam 1631)
The Rights of War and Peace. ed. Richard Tuck (Liberty Fund, 2005).
  • De veritate religionis Christianae. (Über die Wahrheit der christlichen Religion) - Paris, 1627
The Truth of the Christian Religion. ed. John Clarke (Edinburgh, 1819).
  • Sophompaneas. (über Josef und seine Brüder; Tragödie) - Amsterdam, 1635
  • De origine gentium Americanarum dissertatio. (Dissertation über die Herkunft der amerikanischen Völker) - Paris 1642
  • Via ad pacem ecclesiasticam. (Der Weg zu religiösem Frieden) - Paris, 1642
  • Annotationes in Vetus Testamentum. (Anmerkungen zum Alten Testament) - Amsterdam, 1644
  • Annotationes in Novum Testamentum. (Anmerkungen zum Neuen Testament) - Amsterdam und Paris, 1641-50
  • De fato. (Über das Schicksal) - Paris, 1648

Literatur

  • Andreas H. Aure: Der säkularisierte und subjektivierte Naturrechtsbegriff bei Hugo Grotius. In: Forum Historiae Iuris. 13. Februar 2008. (Volltext)
  • Hugo Hälschner: Hugo Grotius. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 9, Duncker & Humblot, Leipzig 1879, S. 767–784.
  • Arthur Löwenstamm: Hugo Grotius’ Stellung zum Judentum. Breslau 1929.
  • Christian Gizewski: Hugo Grotius und das antike Völkerrecht. In: Der Staat. 32 Jg. 1993, Heft 3, S. 325–355. (Volltext)
  • Stephan Meder: Rechtsgeschichte. Boehlau Verlag, Köln u. a. 2005, ISBN 3-412-21105-2, S. 243ff.
  • Florian Mühlegger: Hugo Grotius. Ein christlicher Humanist in politischer Verantwortung. (= Arbeiten zur Kirchengeschichte; Bd. 103). De Gruyter, Berlin und New York 2007, ISBN 978-3-11-019956-7 (zugl. Dissertation, LMU München 2004).
  • Edgar Müller: Hugo Grotius und der Dreißigjährige Krieg. Zur frühen Rezeption von: De Iure Belli ac Pacis. In: Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis. Jg. 77, Leiden 2009, ISSN 0040-7585.
  • Christoph A. Stumpf: The Grotian Theology of International Law. Hugo Grotius and the Moral Foundations of International Relations. De Gruyter, Berlin/New York 2006, ISBN 3-11-019120-2.
  • Ralph Tuchtenhagen: GROTIUS (de Groot), Hugo. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 17, Herzberg 2000, ISBN 3-88309-080-8, Sp. 505–508.
  • Erik Wolf: Grosse Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte. 4. Auflage. Mohr, Siebeck 1963, ISBN 3-16-627812-5, S. 253 – 310.

Siehe auch

Weblinks

 Wikisource: Hugo Grotius – Quellen und Volltexte
 Commons: Hugo Grotius – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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