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Herzogtum Preußen

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Das Herzogtum Preußen 1576: Herzogtum und königlich polnisches Preußen farblich nicht unterschieden (Flächenfarbe für das Herzogtum ist Nachbearbeitung), Pommerellen nicht zu Preußen gerechnet.

Das Herzogtum Preußen war ein von 1525 bis 1701 bestehendes Staatswesen, das den östlichen, im Zuge der Reformation säkularisierten Teil des 1466 aufgeteilten Deutschordensstaates umfasste. Das Herzogtum war das erste protestantische Land und die evangelisch-lutherische Konfession erhielt staatliche Unterstützung. Das Herzogtum lag außerhalb des Heiligen Römischen Reichs (HRR) und war zunächst ein Lehen der polnischen Krone. Durch Erbanfall des Herzogtums an den Kurfürsten von Brandenburg konnte sich ab 1618 der Staat Brandenburg-Preußen herausbilden. Der Kurfürst erlangte 1657 im Herzogtum die Souveränität. Es wurde im Jahr 1701 durch seine Erhebung zum König in Preußen als Königreich Preußen das namensgebende Territorium der preußischen Monarchie. Seine Hauptstadt war Königsberg i. Pr.

Gründung

Der nach dem Dreizehnjährigen Krieg (1454–1466) übriggebliebene Deutschordensstaat wurde mit dem Zweiten Frieden von Thorn 1466 ein Lehen der Krone Polens. Im Jahr 1511 wählte der Deutsche Orden Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach aus dem Haus Hohenzollern, einen Neffen König Sigismunds I. von Polen, zum Hochmeister.[1] Um wie vorherige Hochmeister dem polnischen König den Lehnseid verweigern zu können, suchte Albrecht die Unterstützung des römisch-deutschen Kaisers Maximilian I. Jener schloss jedoch im Jahr 1515 auf dem Wiener Fürstentag Verteidigungs- und Heiratsbündnisse mit den Jagiellonen und erklärte, dass er den Deutschen Orden in Preußen nicht länger unterstützen werde.

Nach vierjährigem erfolglosen Krieg schloss Albrecht 1525 im Vertrag von Krakau Frieden mit Polen, erklärte sich mit der Anerkennung der polnischen Lehenshoheit einverstanden, wandelte den Ordensstaat in das weltliche Herzogtum Preußen um und führte die Reformation nach lutherischem Vorbild ein.[2] Die erbliche Herzogswürde in Preußen sollte für alle seine Nachkommen und die seiner Brüder gelten. An ihre Stelle sollten auch fernere Verwandte aus dem Hohenzollernhaus treten können. Zu den Lehensverpflichtungen Albrechts gegenüber dem polnischen König gehörte auch die Ausdehnung der im Königlichen Preußen begonnenen Münzreform auf das Herzogliche Preußen. In den anschließenden Währungsverhandlungen, an denen als Vertreter des Königlichen Preußen Nikolaus Kopernikus teilnahm, setzte sich schließlich überwiegend der Unterhändler Polens durch. Ergebnis war ein einheitliches Währungsgebiet, das beide Preußen, Polen und Litauen umfasste.

Kaiser und Reich erkannten die Säkularisation nicht an: Der Deutsche Orden setzte als neuen Deutschmeister Walther von Cronberg ein, der in Preußen tatsächlich jedoch keinerlei Regierungsgewalt ausüben konnte und seinen Sitz nicht in Königsberg, sondern in Mergentheim nahm. Seit 1526 hatte das Amt des Hochmeisters im Reich den gleichen Rang wie das eines Fürstbistums. 1527 erhielt Cronberg vom Kaiser die Berechtigung, sich „Administrator des Hochmeistertums“ zu nennen. Auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahr 1530 belehnte ihn der Kaiser – formal und ohne jede praktische Auswirkung – mit den Regalien des Deutschen Ordens und dem Lande Preußen. 1532/34 verhängte der Kaiser über Albrecht die Reichsacht, die ihm freilich als protestantischem Herrscher außerhalb des Reiches nichts ausmachen konnte. Noch der Sohn Kaiser Maximilians II. trug bis 1618 den Titel „Administrator Preußens“; danach nannte man das Amt „Hoch- und Deutschmeister“.

1544 gründete Herzog Albrecht die Universität in Königsberg. Die kulturellen Leistungen in seiner Amtszeit waren die Prutenischen Tafeln (ein aktualisierter astronomischer Atlas) und die Erstellung preußischer Landkarten sowie eine Münzreform unter der Leitung von Kopernikus. In diese Zeit fielen auch die Aufnahme evangelischer Flüchtlinge und besonders die Ausbildung von Pastoren und erstmaligen Übersetzungen religiöser Schriften in die verschiedenen Sprachen seiner Untertanen und benachbarten Völker. Nach dem Tode Herzog Albrechts im Jahre 1568 erlangte Kurfürst Joachim II. Hektor von Brandenburg, Sohn von Albrechts Cousin Joachim I. Nestor, 1569 vom polnischen König Sigismund II. August, zugleich Schwager Joachims II., die Mitbelehnung des Herzogtums Preußen für die brandenburgischen Hohenzollern.

Herzogliche Regierung

Nach der Verfassung des Herzogstaates und des späteren Königreichs führten vier Oberräte die Regierung: Oberburggraf, Obermarschall, Landhofmeister und Kanzler. Sie bildeten die sog. Oberratsstube, die bis 1804 als Etatsministerium bestand. Die Obermarschallei war auf dem Burgkirchenplatz, die Kanzlei in der Junkergasse, die Landhofmeisterei in der Landhofmeisterstraße von Königsberg.[3] Später verlieh der König von Preußen die Würden als bloße Titel an hervorragende Beamte. Der Titel Kanzler in Preußen wurde bei den Reformen nach dem Frieden von Tilsit auf den Präsidenten des Oberlandesgerichts Königsberg übertragen und hielt sich bis ins 20. Jahrhundert hinein. Letzter „Kanzler des Königreichs Preußen“ war bis 1918 der OLG-Präsident Karl Ludwig von Plehwe.[4] Der Oberburggraf wohnte im Königsberger Schloss. Kanzler, Landhofmeister, Obermarschall und Oberburggraf des Königreichs saßen bis 1918 im Preußischen Herrenhaus.


Brandenburg-Preußen

Territoriale Zugewinne von Brandenburg-Preußen 1525–1648

Im Herzogtum folgte auf Albrecht dessen regierungsunfähiger, fünfzehnjähriger Sohn Albrecht Friedrich. Das Land verwalteten zunächst die Oberräte, bis 1577 der König von Polen den Markgrafen Georg Friedrich aus der Ansbacher Linie der Hohenzollern zum Vormund Albrecht Friedrichs und damit zum Regenten des Herzogtums bestellte. Nach dessen Tod übertrug der König 1603 die Vormundschaft an Kurfürst Joachim Friedrich aus der brandenburgischen Linie, der das Amt 1605 seinem Sohn Johann Sigismund übergab, der selbst seit 1594 mit Anna von Preußen verheiratet war, einer Tochter Herzog Albrecht Friedrichs. Johann Sigismund folgte 1608 seinem Vater als Kurfürst. Mit Albrecht Friedrichs Tod starben 1618 die fränkisch-preußischen Hohenzollern aus. Ihr Erbe fiel an die Brandenburger. Auf diese Weise waren Brandenburg und Preußen seit 1618 in einer Personalunion verbunden, wobei der brandenburgische Kurfürst in seiner Funktion als preußischer Herzog dem polnischen König zunächst noch zur Vasallentreue verpflichtet blieb.

Dieses Belehnungsverhältnis endete 1657 mit dem Vertrag von Wehlau, durch den die volle Souveränität über das Herzogtum vom König von Polen an den Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und dessen leibliche Erben überging. Damit erlangten die brandenburgischen Kurfürsten endgültig die Stellung souveräner Herzöge in Preußen, und die Union zwischen Brandenburg und Preußen begann den Charakter eines einheitlichen Staatsgebildes anzunehmen. Das Herzogtum Preußen wurde in dieser Zeit auch als Fürstentum bezeichnet (so in Kirchenbüchern vor 1700).

Herzöge in Preußen

Herzog Albrecht in der Ordensburg Marienburg
In Königsberg residierten
1525–1568 Albrecht (Preußen)
1568–1573 Albrecht Friedrich (Preußen)
Zeitweise in Königsberg residierten
1577–1603 Markgraf Georg Friedrich I. (Brandenburg-Ansbach-Kulmbach), Administrator
1603–1608 Kurfürst Joachim Friedrich (Brandenburg), Regent
1608–1619 Kurfürst Johann Sigismund (Brandenburg), Mitregent
1619–1640 Kurfürst Georg Wilhelm (Brandenburg)[5]
1640–1688 Friedrich Wilhelm (Brandenburg), der Große Kurfürst
1688–1701 Kurfürst Friedrich III.

Königreich Preußen

Hauptartikel: Königreich Preußen

Durch die Königskrönung Friedrichs III. von Brandenburg hieß ab 1701 das Herzogtum Königreich Preußen. Der brandenburg-preußische Herrscher Kurfürst Friedrich III. nannte sich nun König in Preußen. Zuvor hatte Kaiser Leopold I. vertraglich zugesichert, ihn inner- und außerhalb des Reiches als einen König anzuerkennen. Damit erreichte Friedrich die Standesgleichheit mit den Nachbarherrschern Brandenburg-Preußens, dem Kurfürsten von Sachsen, der in Personalunion König von Polen-Litauen war, dem Kurfürsten von Hannover, dem zukünftigen König von England, und dem König von Schweden. Etwa seit der Mitte des 18. Jahrhunderts spricht man in der Geschichtswissenschaft vom Staat Preußen, der die verschiedenen Besitzungen des preußischen Königs vereint. Erst nach der Annexion des bis dahin noch bei der polnischen Krone verbliebenen königlichen (polnischen) Anteils im Jahr 1772 umfasste das Königreich Preußen tatsächlich ganz Preußen und wurde wie der Gesamtstaat Preußen nunmehr vom König von Preußen regiert.

Als nach der ersten Teilung Polens 1772 ehemalige Städte Preußen Königlichen Anteils Friedrich II. huldigten, ordnete der König am 31. Januar 1773 an, die Neuerwerbungen als Westpreußen und das bisherige Königreich Preußen als Ostpreußen zu bezeichnen. Mit dem polnisch-preußischen Zessionsvertrag vom 30. September 1773 wurde die Lehnshoheit Polens über das Herzogtum auch de jure beendet.[6]

Siehe auch

Literatur

  • Hartmut Boockmann: Ostpreußen und Westpreußen (= Deutsche Geschichte im Osten Europas). Siedler, Berlin 1992, ISBN 3-88680-212-4.
  • Richard Dethlefsen: Das schöne Ostpreußen. Piper, München 1916 (Das schöne Ostpreussen).
  • Yorck Deutschler: Die Aestii – Bezeichnung für die heutigen Esten Estlands oder die untergegangenen Pruzzen Ostpreußens. In: Y. Deutschler: „Die Singende Revolution“ – Chronik der Estnischen Freiheitsbewegung (1987–1991). Ingelheim, März 1998 / Juni 2000, ISBN 3-88758-077-X, S. 196–198.
  • Andreas Ehrhard (Fotos), Bernhard Pollmann (Text): Ostpreußen. Bruckmann, München 2004, ISBN 3-7654-3877-4 (Länderportrait, aktuelle Bilder aus dem ehemaligen Ostpreußen).
  • Walter Frevert: Rominten. BLV, Bonn u. a. 1957 (1. Teil der so genannten „Ostpreußen-Trilogie“).
  • August Karl von Holsche: Geographie und Statistik von West-, Süd- und Neu-Ostpreußen. Nebst einer kurzen Geschichte des Königreichs Polen bis zu dessen Zertheilung. 2 Bände. Berlin 1800/1804 (Digitalisat).
  • Andreas Kossert: Ostpreußen. Geschichte und Mythos. Siedler, München 2005, ISBN 3-88680-808-4.
  • Hans Kramer: Elchwald. Der Elchwald als Quell und Hort ostpreußischer Jagd. 2. Auflage. Jagd- und Kulturverlag, Sulzberg im Allgäu 1985, ISBN 3-925456-00-7 (3. Teil der so genannten „Ostpreußen-Trilogie“).
  • Karl Templin: Unsere masurische Heimat. Zum einhundertjährigen Bestehen des Kreises Sensburg 1818–1918. Selbstverlag des Kreises Sensburg, 2. Auflage 1926. Aufgrund der umfassenden Darstellung ist dies Werk auch für weitere ostpreußische Gebiete aufschlussreich.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Maike Sach: Hochmeister und Großfürst: Die Beziehungen zwischen dem Deutschen Orden in Preußen und dem Moskauer Staat um die Wende zur Neuzeit. Dissertation Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Franz Steiner Verlag, 2002, ISBN 3-515-08047-3, S. 171 (bei Google Books).
  2. Janusz Małłek: Die Ständerepräsentation im Deutschordensstaat (1466–1525) und im Herzogtum Preußen (1525–1566/68). In: Hartmut Boockmann: Die Anfänge der ständischen Vertretungen in Preußen und seinen Nachbarländern. Verlag Oldenbourg, München 1992, ISBN 3-486-55840-4, S. 101–115, hier: S. 101.
  3. Herbert Meinhard Mühlpfordt: Königsberg von A bis Z – ein Stadtlexikon. Leer 1972.
  4. Robert Albinus: Königsberg Lexikon. Würzburg 2002, ISBN 3-88189-441-1.
  5. Als einziger Herzog wurde Georg Wilhelm in Königsberg begraben
  6. Johannes Kunisch: Friedrich der Große. Der König und seine Zeit. C.H. Beck, München 2004, S. 488.
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