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Hermann Staub

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Hermann Staub: Porträt im Nachruf 1904
Datei:Hermann Staub grave 2006.JPG
Grabstein auf dem Friedhof Berlin-Weißensee

Hermann Staub (eigentlich: Samuel Staub; geb. 21. März 1856 in Nicolai, Landkreis Pleß (heute Mikołów); gest. 2. September 1904 in Berlin) war ein als Anwalt tätiger deutscher Jurist, Rechtspublizist und der Begründer der Lehre von der positiven Vertragsverletzung.

Leben

Staub stammt aus kleinbürgerlichen Verhältnissen in Oberschlesien. Nach dem Abitur studierte er zunächst vier Semester Rechtswissenschaften in Breslau, wechselte von Oktober 1876 bis Mai 1877 an die Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin, schloss das Studium dann in Breslau ab und war ab November 1877 Referendar am Appellationsgericht Ratibor (Racibórz). 1882 bestand er das Assessorexamen mit der Note „gut“ und ließ sich danach als Anwalt in Berlin nieder.

Bereits ab Beginn des Studiums verwendete er seinen ursprünglichen Vornamen Samuel nicht weiter und vollzog den Namenswechsel zu Hermann, eine damals nicht unübliche Vorkehrung zur Verminderung antisemitischer Diskriminierung. Einen Übertritt vom jüdischen zum christlichen Glauben lehnte er jedoch ab und vergab damit seine Chance auf eine – sonst im weiteren Lebensweg wohl erfolgte – Berufung zum Professor an der Berliner Universität.

Staub verstarb 1904 an einem Krebsleiden. Sein Grab befindet sich auf dem jüdischen Friedhof Berlin-Weißensee.

Werk

Staub veröffentlichte 1893 beim Verlag J. J. Heines Berlin einen Kommentar zum Handelsgesetzbuch, der rasch hohe Bedeutung in der Rechtspraxis erlangte. Bis 1933 erreichte er - fortgeführt durch Max Hachenburg - 14 Auflagen und wurde dann zunächst nicht weiter verlegt, weil unter der nationalsozialistischen Herrschaft der Einfluss jüdischer Rechtswissenschaftler bekämpft wurde. Heute erscheint das Werk neubearbeitet als Großkommentar beim Verlag Walter de Gruyter.

Ab Januar 1896 war Staub Mitbegründer und Mitherausgeber der Deutschen Juristenzeitung.

In der Festschrift zum Deutschen Juristentag im Jahr 1902 veröffentlichte Staub einen Aufsatz über „Die positiven Vertragsverletzungen und ihre Rechtsfolgen“ und adressierte damit Regelungslücken im Bürgerlichen Gesetzbuch. Er prägte damit den Rechtsbegriff und die Rechtsfigur der positiven Vertragsverletzung. Begriff und Figur fanden nach umfassenden Kontroversen Eingang in die Rechtsprechung. Bei der Schuldrechtsreform 2002 wurde die positive Vertragsverletzung als „Pflichtverletzung“ schließlich auch gesetzgeberisch berücksichtigt.

Literatur

  • Thomas Henne, Rainer Schröder, Jan Thiessen (Hrsg.): Anwalt - Kommentator - "Entdecker" : Festschrift für Hermann Staub zum 150. Geburtstag am 21. März 2006. De Gruyter, Berlin 2006 ISBN 978-3-89949-343-6
  • Helmut Heinrichs: Hermann Staub (1856–1904): Kommentator des Handelsrechts und Entdecker der positiven Vertragsverletzung, in: ders. u.a. (Hrsg.), Deutsche Juristen jüdischer Herkunft. C.H. Beck, München 1993 ISBN 3-406-36960-X, S. 385–402 (biographisch teilweise überholt)

Weblinks

Einzelnachweise


Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Hermann Staub aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.