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Hermann Herz

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Hermann Herz (geb. 26. April 1908; gest. unbekannt) war ein deutscher SS-Führer und Gestapobeamter

Leben

Herz trat 1930 in den Polizeidienst ein.[1] Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten wurde er Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnr. 4.340.641) und der SS (Mitgliedsnr. 211.028).[2] Nach seiner Beförderung zum Kriminalkommissar war er in der Staatspolizeistelle Halle (Saale) tätig. Herz war ab 1938 Dozent an der Grenzpolizeischule Pretzsch an der Elbe.[3] Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges gehörte Herz dem von Hans Trummler geführten zweiten sicherheitspolizeilichen Kontingent der Einsatzgruppe z. b. V. im deutsch besetzten Polen an, die polnische Intellektuelle ermordete. Danach kehrte Herz an die Grenzpolizeischule Pretzsch an der Elbe zurück und nahm seine Lehrtätigkeit wieder auf. Nach Auflösung dieser Ausbildungsstätte setzte er seine Lehrtätigkeit an der Sicherheitspolizeischule Fürstenberg/Mecklenburg fort.[1]

„Recht ist, was Deutschland nützt.“

Hermann Herz während seiner Lehrtätigkeiten im Zweiten Weltkrieg[1]

Im Februar 1943 übernahm Herz die Leitung der Staatspolizeistelle Allenstein und stieg im April 1943 zum SS-Sturmbannführer auf. Durch den Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in Königsberg Walter Schick wurde Hermann Herz Anfang 1944 über die der Geheimhaltung unterliegende Aktion 1005 informiert und instruiert. Schick übergab Herz eine Karte, auf der die Massengräber der Mordopfer der Einsatzgruppen verzeichnet waren. Herz bildete ein „Enterdungskommando“, dem neben ehemaligen Einsatzgruppenangehörigen, Gestapo-Beamten seiner Dienststelle und Gendarmen auch bis zu 15 jüdische Zwangsarbeiter angehörten. Dieses Kommando öffnete ab Februar 1944 die Massengräber, verbrannte die Leichen und bepflanzte danach die zugeschütteten Gruben zur Tarnung der Verbrechen. Die jüdischen Zwangsarbeiter wurden nach dem Ende dieser Aktion im April 1944 erschossen.[3]

Nach Kriegsende trat Herz wieder in den Polizeidienst ein und war am Landeskriminalamt Baden-Württemberg und dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg tätig gewesen als auch an der Landespolizeischule Freiburg doziert. Herz wurde bis zum Kriminalhauptkommissar befördert. Auf eigenen Wunsch ließ er sich Anfang der 1960er Jahre pensionieren.[3] Die Staatsanwaltschaft Freiburg nahm 1964 Ermittlungen gegen Herz wegen Beihilfe zum Mord an den jüdischen Arbeitshäftlingen des Enterdungskommandos auf. Am 18. März 1966 wurde Herz in einem Verfahren vor dem Freiburger Schwurgericht freigesprochen. Herz hatte zwar zugegeben, dass auf seine Weisung hin die 15 Arbeitshäftlinge des Enterdungskommandos erschossen worden seien; dabei habe er aber unter Befehlsnotstand gestanden.[4] Herz wurde zugute gehalten, dass er die Arbeitshäftlinge für zum Tode verurteilte Straftäter gehalten habe und daher „die Tötung der Häftlinge (...) gerechtfertigt war“. [3]

Literatur

Weblink

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Klaus-Michael Mallmann, Jochen Böhler und Jürgen Matthäus: Einsatzgruppen in Polen: Darstellung und Dokumentation. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Stuttgart 2008, S. 38
  2. Hermann Herz auf www.dws-xip.pl
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 Peer Heinelt: „Kultur und Wissen - Wie die Nazis die Spuren ihrer Massenmorde in Osteuropa beseitigten: ‚Das kann man nicht erzählen‘“, in: Neue Rheinische Zeitung Online
  4. Chroniknet
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Hermann Herz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.