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Helmut Knochen

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Standartenführer der Waffen-SS Helmut Knochen, 1942

Helmut Knochen (geb. 14. März 1910 in Magdeburg; gest. 4. April 2003 in Offenbach am Main) war ein deutscher Anglist und SS-Führer, der bis zum SS-Standartenführer aufstieg. Knochen war in Paris der Befehlshaber der Sicherheitspolizei (BdS) für das okkupierte Frankreich.

Leben

Knochen studierte Deutsch, Englisch und Sport an den Universitäten Leipzig, Halle und Göttingen, wo er 1935 promovierte.[1] Noch vor der „Machtergreifung“ trat er 1932 der NSDAP sowie der SA bei und wurde im selben Jahr in Göttingen Amtsleiter des NS-Studentenbundes.[2]

Am 1. September 1936 ging Knochen auf Vermittlung von F. A. Six zum SD-Oberabschnitt West in Düsseldorf und trat der SS bei. 1937 ging er als Referent zum SD-Hauptamt nach Berlin. Anerkennung erhielt er dort für sein Mitwirken im Venlo-Zwischenfall. 1940 wurde Kochen mit Herbert Hagen nach Frankreich abgeordnet, wo er 1942 zum Standartenführer befördert wurde.

Ab Juni 1940 war Knochen Beauftragter des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD in Paris, wo er mit einigen Mitarbeitern gegen Juden und Kommunisten vorgehen sollte.[3] Zwei Jahre später wurde er zum Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Frankreich befördert und bekleidete diesen Posten bis zum September 1944.[2] Zusammen mit seinem Vorgesetzten, dem Höheren SS- und Polizeiführer Karl Oberg, und seinem Stellvertreter, KdS (Kommandeur der Sicherheitspolizei) Kurt Lischka, setzte er in Paris die Deportationen französischer und ausländischer Juden in deutsche Vernichtungslager durch. Nach der Befreiung Frankreichs durch die Alliierten gehörte Knochen zur Leibstandarte Adolf Hitler.

Nach Kriegsende

Im Juni 1946 wurde er durch ein britisches Militärgericht in Wuppertal wegen Mordes an gefangenen britischen Piloten in den Vogesen im Rahmen der Fliegerprozesse zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde jedoch nicht vollstreckt, stattdessen erfolgte am 1. Juli 1947 die Auslieferung an Frankreich. Dort wurde er am 10. Oktober 1954 durch ein französisches Militärtribunal in Paris ebenfalls zum Tode verurteilt. 1958 wurde das Urteil in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt, im Dezember 1962 erfolgte die Freilassung aus französischer Haft. Besonders der Präsident der pfälzischen Landeskirche Bischof Hans Strempel hatte sich für die inhaftierten Kriegsverbrecher eingesetzt, die in der deutschen Öffentlichkeit als „Kriegsgefangene“ bezeichnet wurden.[4] Gegen Knochen wurde in der Folge kein Prozess mehr durchgeführt.

Zurück in Deutschland wohnte Knochen zunächst in Baden-Baden, später in Hahnenklee bei Clausthal-Zellerfeld. Aus seiner ersten Ehe ging ein Sohn hervor. Ab 1963 lebte er in Offenbach am Main. Helmut Knochen war als Versicherungsvertreter tätig und heiratete 1982 ein zweites Mal. Knochen wurde Mitglied der Stillen Hilfe, einer Organisation, die sich hauptsächlich für inhaftierte NS-Täter einsetzte.[2] Wegen Meineids wurde er 1968 angeklagt, weil er vor dem Landgericht Offenburg als Zeuge ausgesagt hatte, dass er von dem Judenmord nichts gewusst habe.[5] Knochen ging danach anders vor und schob Amnesie vor, da er das „schmerzhafte Geschehen verdrängt hätte“.[6] Im Prozess gegen Modest Graf von Korff[7], KdS von Chalons-sur-Marne, wurde er 1987 schließlich zu einem „unerreichbaren Beweismittel“, als er zwar vier Stunden täglich Golf spielen, aber aus gesundheitlichen Gründen als Zeuge nicht vorgeladen werden konnte.[8] Auch hier ging es um die Frage, ob die Kommandeure der Sicherheitspolizei gewusst hatten, dass die Deportierten in Auschwitz-Birkenau vergast wurden. Auch Ministerialrat Korff wurde mangels Beweisen freigesprochen.

Siehe auch

  • René Bousquet (1909-1993) war 1942/43 als Generalsekretär der Polizei der Gegenpart auf Seiten des Vichy-Regimes

Literatur

  • Claudia Moisel Frankreich und die deutschen Kriegsverbrecher. Politik und Praxis der Strafverfolgung nach dem Zweiten Weltkrieg (= Norbert Frei (Hrsg): Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts. Band 2) Göttingen: Wallstein, 2004. ISBN 3-89244-749-7
  • Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex. Die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland. Wallstein, Göttingen 2004, ISBN 3-89244-693-8.
  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. 2. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main, ISBN 978-3-596-16048-8.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Brunner, S.35. Auch die folgenden Angaben zur Biografie weitgehend nach Brunner.
  2. 2,0 2,1 2,2 Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 320.
  3. Peter Lieb: Konventioneller krieg oder NS-Weltanschauungskrieg - Kriegführung und Partisanenbekämpfung in Frankreich 1943/44, München 2007, S. 63
  4. Brunner: Der Frankreich-Komplex. Die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland, Göttingen 2004, S. 118
  5. Brunner: Der Frankreich-Komplex. Die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland, Göttingen 2004, S. 332
  6. Brunner: Der Frankreich-Komplex. Die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland, Göttingen 2004, S. 337
  7. Modest Alfred Leonard Graf von Korff, 1974 als Ministerialrat pensioniert, siehe Brunner: Der Frankreich-Komplex. Die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland, Göttingen 2004, S. 175-176
  8. Brunner: Der Frankreich-Komplex. Die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland, Göttingen 2004,S. 372
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