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Heinrich Hoeniger

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Heinrich Hoeniger (geb. 26. Dezember 1879 in Ratibor, Oberschlesien; gest. 14. April 1961 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist, Rechtswissenschaftler und Sachbuchautor.

Leben und Beruf

Hoeniger, Sohn des jüdischen Bankiers Rudolf Hoeniger und seiner Frau Bertha, geb. Weissler, wurde 1900 in der evangelischen Kirche getauft, später trat er zum katholischen Glauben über. Er studierte Jura an den Universitäten in Halle, Heidelberg und Freiburg i. Br. Im Jahr 1906 erfolgte bei Gustav Rümelin die Promotion zum Dr. iur. mit Summa cum laude und im Jahr 1909 bei Otto Lenel die Habilitation in Freiburg i. Br. Danach lehrte Hoeniger in Freiburg als Privatdozent für römisches und bürgerliches Recht sowie für die freiwillige Gerichtsbarkeit. Im Jahr 1913 wurde er zum etatmäßigen außerordentlichen Professor für bürgerliches Recht, Handelsrecht und Privatversicherungsrecht ernannt, 1919 erhielt er den Status eines persönlichen Ordinarius; 1923 wurde ihm die Professur für bürgerliches Recht, Handels- und Arbeitsrecht sowie die Direktion des Seminars für Versicherungswissenschaft und Arbeitsrecht übertragen.[1] Einen wesentlichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildete das Arbeitsrecht, für schwierige Fälle stand er in Freiburg auch als Vorsitzender des Schlichtungsausschusses zur Verfügung.

Heinrich Hoeniger war seit 1932 Ordinarius an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Institut für Weltwirtschaft), dann 1934–1935 in Frankfurt am Main. Im Jahr 1935 wurde er als Nichtarier pensioniert. Er emigrierte in die Vereinigten Staaten, wo er in den Jahren 1939–1941 als Professor an der Fordham University und 1941–1950 am Hunter College in New York wirkte.

Nach dem Eintritt in den Ruhestand 1950 kehrte er dauerhaft nach Deutschland und dozierte bis 1960 als Gastprofessor das bürgerliche Recht, Arbeits- und Handelsrecht in Frankfurt am Main, bis 1953 hielt er auch in Freiburg Gastvorlesungen. 1953 wurde ihm der Titel eines Ehrendoktors der Universität Frankfurt, im Jahr 1959 die Ehrenplakette der Stadt Frankfurt am Main verliehen.

Sein Bruder war der Reichsgerichtsrat Viktor Hoeniger (1870–1953).

Schriften (Auswahl)

  • Riskante Rechtsausübung. Mohr Verlag, Tübingen 1917.
  • (als Herausgeber:) Jahrbuch des Arbeitsrechts. 12 Bände, 1922–1932.
  • Schiffahrtrechtliche Gesetze. Bensheimer Verlag, Leipzig 1925.
  • Gustav Rümelin. In: Albert Krieger (Hrsg.): Badische Biographien. Teil IV (1902–1911). Heidelberg 1927.
  • Arbeitsrecht: die reichsrechtlichen Vorschriften über das Arbeitsverhältnis, Bensheimer Verlag, Leipzig 1928.
  • Bürgerliches Gesetzbuch nebst Einführungsgesetz. 1930.
  • Grundriß des Arbeitsrechts. In: Stammlers Enzyklopädie. 1931.
  • Wechsel- und Scheckrecht. Verlag für Rechtswissenschaften, Berlin 1933.

Quellen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Frank Zeiler: „Biographische Skizzen zum Lehrkörper der Freiburger Rechtsfakultät in den Jahren 1860 - 1918“, Freiburg 2008, S. 104 f. (PDF).
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