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Heinrich Friedrich Jacobson

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Heinrich Friedrich Jacobson (geb. 8. Juni 1804 in Marienwerder; gest. 19. März 1868) war ein kirchenrechtlicher Schriftsteller jüdischer Herkunft.

Heinrich Friedrich Jacobson studierte an den Universitäten von Königsberg, Göttingen und Berlin. Er konnte sich in Königsberg habilitieren und 1831 erhielt er dort eine außerordentliche, 1836 eine ordentliche Professur der Rechte.

Jacobsons schriftstellerische Tätigkeit wandte sich fast ausschließlich dem Kirchenrecht zu, indem er sich bemühte, die theologische und die juristische Seite dieser Disziplin zu verbinden und auf historischer Grundlage ein System des gemeinen und preußischen Kirchenrechts aufzubauen.

Auch an den kirchlichen Bewegungen der Zeit, so an der Frage über die gemischten Ehen (1835), über die Kniebeugung der Protestanten in Bayern (1844), über die Ruppsche Angelegenheit (1846), beteiligte er sich in Schriften, welche ihn als den Anhänger einer freien evangelischen Kirchenauffassung bekunden.

1862 von der theologischen Fakultät zu Königsberg durch das Doktorat der Theologie ausgezeichnet, 1865 zum Geheimen Justizrat ernannt, starb er am 19. März 1868.

Werke (Auswahl)

  • Kirchenrechtlichen Versuche. Königsberg 1831/33 (2 Bde.).
  • Geschichte der Quellen des Kirchenrechts des preußischen Staats. 1837-44 (3 Bde.). Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
  • Das evangelische Kirchenrecht des preußischen Staats und seiner Provinzen. Halle 1864-1866 (2 Bde.).
  • Der preußische Staat. Leipzig 1854.
  • Über das österreichische Konkordat. Leipzig 1856.

Literatur

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Heinrich Friedrich Jacobson aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.