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Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers

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Logo der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Karte
Karte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Basisdaten
Fläche: 38.617 km²
geistliche Leitung: Landesbischof
Ralf Meister
Präsident der Landessynode: Matthias Kannengießer[1]
Präsident des Landeskirchenamtes: Stephanie Springer
Mitgliedschaft: EKD, VELKD,
Konf. ev. Kirchen in Nds.,
LWB, ÖRK
Sprengel: 6
Kirchenkreise: 49 (Februar 2014)
Gesamtverbände: 3 (Februar 2014)
Kirchengemeindeverbände: 48 (Februar 2014)
Kirchengemeinden: 1.281 (Februar 2014)
Kapellengemeinden: 113 (Februar 2014)
Anstaltsgemeinden: 9 (Februar 2014)
Pastoren: 1.824 (Februar 2014)
Gemeindeglieder: 2. 763. 633 (Februar 2014)[2]
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
≈ 47 %
Offizielle Website: www.evlka.de

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Hannover. Die Kirche hat 2.763.633 Gemeindeglieder [3] (Stand: Februar 2014) (31. Dezember 2002: 3.142.685 Gemeindeglieder) in 1.403 Kirchen-, Kapellen- und Anstaltsgemeinden und ist damit aufgrund ihrer Gemeindegliederzahl die größte Landeskirche Deutschlands. Sie ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD, Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), des Ökumenischen Rates der Kirchen und des Lutherischen Weltbundes. Ferner gehört sie zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers umfasst im Wesentlichen das ehemalige Königreich Hannover. Nach dessen Annexion durch Preußen nach dem Deutschen Krieg 1866 bestand bis 1946 auf dem Gebiet der preußischen Provinz Hannover eine unabhängige evangelische Kirche, die nicht zur altpreußischen Union gehörte. Nach Auflösung Preußens wurde vom August bis zum November 1946 das Land Hannover gegründet, das sich mit geringen Abweichungen auf dem Gebiet des früheren Königreiches Hannover befand und sich auch in dessen Tradition sah. Am 23. November 1946 wurde das Gebiet Bestandteil des Landes Niedersachsen.

Die Änderungen der Provinz- bzw. Landesgrenzen in den 30er-Jahren wurden bei der Zuordnung von Gebieten zur Landeskirche Hannover zunächst nicht berücksichtigt. Erst 1974 wurde der damals in der DDR gelegene Konsistorialbezirk Ilfeld, dessen Gebiet bereits 1932 an die Provinz Sachsen umgegliedert worden war, von der hannoverschen Landeskirche abgetrennt. 1977 wurde das 1937 durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 an Hamburg gelangte Gebiet mit geringen Abweichungen in die Nordelbische Kirche umgegliedert (zu beidem vgl. u. unter Geschichte). Direkt von den Landeskirchen übernommen wurde hingegen der Gebietsaustausch 1941 zwischen den Ländern Preußen und Braunschweig, der der Bildung der Stadt Salzgitter 1942 voranging. Deswegen gehört heute Holzminden zur hannoverschen, Goslar hingegen zur braunschweigischen Landeskirche.

Der größte Teil Niedersachsens gehört heute zum Gebiet der Landeskirche Hannover. Von den heute niedersächsischen Gebieten gehören nicht zur Landeskirche Hannover:

in den Grenzen von 1946.

Die folgenden Gebiete außerhalb des heutigen Landes Niedersachsen gehören zur Landeskirche Hannover:

Die folgenden Gebietsänderungen zwischen den ehemaligen Ländern Oldenburg und Hannover fanden bei der Zuordnung zu den Landeskirchen keine Berücksichtigung:

Gliederung

Die Kirchengemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den „Kirchenvorstehern“ und den Pastoren. Die Kirchenvorstände werden alle sechs Jahre neu gebildet, dabei wird mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Kirchenvorstandes unmittelbar von den Gemeindegliedern gewählt. Die letzte Kirchenvorstandswahl erfolgte im März 2012.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (etwa einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent (in den Kirchenkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg Propst genannt) steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Organe den Kirchenkreistag mit dem Kirchenkreistagsvorstand und den Kirchenkreisvorstand. Der Kirchenkreistag wird innerhalb von sechs Monaten nach Neubildung der Kirchenvorstände gebildet, er setzte sich bis 2012 aus Vertretern der Kirchengemeinden, vom Kirchenkreisvorstand Berufenen, dem Superintendenten und seinem Stellvertreter und den Synodalen aus dem Kirchenkreis zusammen. Seit der Neubildung zum 1. Januar 2013 werden statt der Vertreter der Kirchengemeinden ordinierte und nichtordinierte Gemeindeglieder in Wahlbezirken von den Mitgliedern der Kirchenvorstände gewählt.[4] Die Kirchenkreise sind zu Sprengeln (etwa einem Regierungsbezirk vergleichbar) zusammengefasst, mit einem Landessuperintendenten als Regionalbischof an der Spitze, der vom Kirchensenat für zehn Jahre gewählt wird, eine Verlängerung bis zum Ruhestand ist möglich. Die Landessuperintendenten tragen ein bischöfliches Amtskreuz. Bis in die 1930er Jahre bestanden Generaldiözesen als Untergliederungen, geleitet von Generalsuperintendenten, die schon vor der formellen Gründung der heutigen Landeskirche 1866 gebildet worden waren.[5] Der Landessuperintendent wird durch den Ephorenkonvent unterstützt. Dem Ephorenkonvent gehören alle Superintendenten des Sprengels an. Im Gegensatz zu Kirchengemeinde und Kirchenkreis hat der Sprengel keinen Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist keine eigene juristische Person, kann somit kein eigenes Eigentum haben oder Personal beschäftigen. Personen, die für den Sprengel arbeiten, sind unmittelbar bei der Landeskirche beschäftigt.

Bis zum 30. Juni 2007 gab es acht Sprengel. Die Anzahl wurde am 1. Juli 2007 auf sechs reduziert; dabei wurde der Sprengel Calenberg-Hoya aufgelöst, die Sprengel Hildesheim und Göttingen zusammengefasst und mehrere Kirchenkreise anderen Sprengeln zugeordnet.

Sprengel mit ihren Kirchenkreisen

Kirchengemeinden

In den 49 Kirchenkreisen gibt es 1.394 Kirchen- und Kapellengemeinden (2002: 59 Kirchenkreise und 1.384 Kirchengemeinden). Im 20. Jahrhundert hat sich die Zahl der Gemeinden erhöht, indem vor allem in Städten große Kirchengemeinden geteilt wurden. Seit 1990 schließen sich diese teilweise wieder zusammen. Kleineren Kirchen- und Kapellengemeinden mit weniger als 300 Mitgliedern wurde in den 2010er Jahren eine Prämie zugesprochen, wenn sie sich mit einer größeren Gemeinde zusammenschließen oder eine enge Kooperation in einer Arbeitsgemeinschaft eingehen.

Geschichte

Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Hannover verbunden, das sich im 19. Jahrhundert aus folgenden Staaten und Gebieten zusammensetzte:

In nahezu allen Teilen wurde ab 1527 die Reformation meist nach lutherischem Vorbild eingeführt; besondere Bedeutung kam dabei dem Wittenberger Reformator Johannes Bugenhagen zu, von dem die erste Kirchenordnung in den welfischen Landen stammte. Lediglich die geistlichen Territorien Hildesheim, Münster, Osnabrück-Land und das Eichsfeld blieben katholisch. Weiterhin existierten einige reformierte Gemeinden.

1692 entstand das Kurfürstentum Hannover, das erhebliche Gebiete hinzugewinnen konnte. Erneute Gebietserweiterungen erfolgten 1815 als Hannover zum Königreich erhoben wurde, so kamen Ostfriesland, die Grafschaften Lingen und Bentheim, die Herrschaft Plesse und die Stifte Osnabrück und Hildesheim dazu. Mit den erheblichen Gebietszuwächsen gab es innerhalb des Königreichs Hannover nunmehr eine Landeskirche, die sowohl lutherische als auch reformierte Gemeinden hatte, deren Oberhaupt der König von Hannover als summus episcŏpus (lateinisch für: „oberster Bischof“) war. Die Kirche gliederte sich in die folgenden sechs relativ selbständigen Konsistorien: Das lutherisch-reformierte Simultankonsistorium in Aurich (für Ostfriesland) sowie die fünf lutherischen Konsistorien in Hannover (für das kurhannöversche Kerngebiet), in Ilfeld im Harz (für die ehemalige Grafschaft Hohenstein), in Osnabrück (für das ehemalige Hochstift Osnabrück), in Otterndorf (für das Land Hadeln, bestand 1535–1885) sowie in Stade (bestand 1650–1903, bis 1885 für die Landdrostei Stade ohne Hadeln, danach einschließlich Hadelns).

1866 wurde in Hannover ein „Landeskonsistorium“ errichtet, doch blieben die sechs Provinzialkonsistorien zunächst noch bestehen. Einen Tag nach der Errichtung des Landeskonsistoriums in Hannover wurde das Königreich Hannover von Preußen annektiert und in die Provinz Hannover umgewandelt. Die Kirche blieb jedoch selbständig und wurde nicht in die 1817 gegründete unierte Evangelische Landeskirche in Preußen eingegliedert. 1885 bzw. 1903 wurden fünf der sechs Provinzialkonsistorien aufgelöst. Lediglich Aurich blieb als paritätisch (lutherisch und reformiert) besetztes Provinzkonsistorium bestehen. Es war ab 1882 – allerdings nur seine reformierten Mitglieder –oberste Kirchenbehörde der Evangelisch-reformierten Landeskirche der Provinz Hannover geworden, aus der die heutige Evangelisch-reformierte Kirche (Landeskirche) hervorging. Das Konsistorium Aurich war darüber hinaus weiterhin für die lutherischen Gemeinden Ostfrieslands zuständig. Dies wurde so fortgeführt bis nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments). Erst 1922 wurde das paritätisch besetzte Konsistorium Aurich in ein rein reformiertes Konsistorium umgewandelt.

In preußischer Zeit war der König von Preußen Oberhaupt der Landeskirche Hannovers. Geistlicher Leiter waren in jener Zeit acht (ab 1902 vier) Generalsuperintendenten. Mitte des 19. Jahrhunderts amtierte unter den zahlreichen Namen über viele Jahre Gerhard Uhlhorn. Die Namen der letzten Generalsuperintendenten der Provinz Hannover waren:

Nach Abdankung der Könige und dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments wurde Preußen, zu dem die Provinz Hannover gehörte, eine Republik namens Freistaat Preußen. Die Provinzialkirche Hannovers wurde selbständige Landeskirche und erhielt 1922 eine Verfassung. Danach stand an der Spitze der Landeskirche nunmehr der Landesbischof. Ferner wurde ein Landeskirchentag (ab 1946 Landessynode) eingeführt. Aus dem Landeskonsistorium in Hannover wurde das Landeskirchenamt. Bis zur Einsetzung des ersten Landesbischofs 1925 fungierten zunächst „die mit der vorläufigen Wahrnehmung des landesherrlichen Kirchenregiments beauftragten Staatsminister“ Preußens, ab 1921 die Präsidenten des Landeskonsistoriums in Hannover als Oberhaupt der Kirche.

Nach dem Übergang des Landkreises Grafschaft Schaumburg aus der Provinz Hessen-Nassau in die Provinz Hannover 1932 wurde das Gebiet 1933 auch aus der Landeskirche in Hessen-Kassel in die Hannoversche Landeskirche umgegliedert. Von den späteren staatlichen Gebietsreformen blieben die Grenzen des Kirchenkreises unberührt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). 1971 bildete sie mit den anderen evangelischen Kirchen Niedersachsens die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Seit 1976 gehören die ehemals braunschweigischen Gemeinden Lunsen und Thedinghausen nach fast 300 Jahren zur Landeskirche Hannover. Die Gemeinden waren 1679 von der bremischen Kirche an die braunschweigische Kirche gekommen. 1974 wurde der damals in der DDR gelegene Konsistorialbezirk Ilfeld von der hannoverschen Landeskirche abgetrennt.

Im Jahr 1977 wurde die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche aus vier bestehenden Landeskirchen neu gegründet. Im Rahmen dieser Fusion schloss sich der Kirchenkreis Harburg, der auf Hamburger Stadtgebiet liegt, der neu gegründeten Kirche an. Zugleich trennten sich die Gemeinden von Cuxhaven, die bisher zur in der Fusion aufgehenden Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate gehörte, von ihrer Landeskirche und gliederte sich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers an. Bis heute wird gelegentlich eine Fusion der Landeskirchen auf niedersächsischem Gebiet zu einer gemeinsamen Landeskirche ins Gespräch gebracht.

Präsidenten des Landeskonsistoriums in Hannover

Kirchenleitende Organe

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat sechs kirchenleitende Organe, diese sind der Landesbischof[6] der Kirchensenat, die Landessynode, der Landesynodalausschuss, das Landeskirchenamt und der Bischofsrat. Der Landesbischof hat den Vorsitz im Kirchensenat, im Bischofsrat und im Landeskirchenamt inne.

Die geistliche Leitung

An der Spitze der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers steht der Landesbischof, der vom Kirchensenat der Landeskirche vorgeschlagen[7] und von der Synode auf zehn Jahre gewählt wird. Eine Verlängerung bis zum Ruhestand ist möglich.[8] Er trägt das bischöfliche Amtskreuz der Landeskirche Hannover. Dienstsitz des Bischofs ist die Bischofskanzlei in der Haarstraße im hannoverschen Stadtteil Südstadt. Seit 1925 ist die Marktkirche Predigtkirche des Landesbischofs.[9] Der Landesbischof wird nach der Besoldungsgruppe B 8 besoldet.[10]

Landesbischöfe und Landesbischöfinnen

Kirchensenat

Im Kirchensenat wirken alle kirchenleitenden Organe der Landeskirche zusammen. In ihm wird über alle Fragen der Landeskirche gesprochen. Unter dem Vorsitz des Landesbischofs sind der Präsident des Landeskirchenamtes, ein Geistliches Mitglied des Landeskirchenamtes (in der Regel der Geistliche Vizepräsident), ein Landessuperintendent, der Vorsitzende des Landessynodalausschusses, der Präsident der Landessynode, drei weitere Landessynodale und vier weitere Glieder der Landeskirche, die nicht der Synode angehören, Mitglied des Senats. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre. Im Landeskirchenamt Hannover befindet sich die Geschäftsstelle des Senats. Der Kirchensenat schlägt den zu wählenden Bischof vor (bis zu drei Namen), ernennt die Landessuperintendenten, erlässt deren Dienstordnung, führt die Dienstaufsicht über sie aus[12] und bestimmt deren Amtssitz und Predigtstätte. Er ernennt den Präsidenten/die Vizepräsidenten und alle weiteren Mitglieder des Landeskirchenamtes (Kollegium) und fungiert für das Kollegium als dessen oberste Dienstbehörde. Er ernennt die Mitglieder kirchlicher Gerichte. Er beruft zehn Synodale und kann innerhalb von vier Wochen gegen Beschlüsse der Landessynode Einspruch erheben. Der Senat ordnet die Wahl zu einer neuen Landessynode an und setzt den Wahltag fest. Er wirkt mit bei Kirchengesetzen, Beschlüssen der Landessynode und Erklärungen des Landeskirchenamtes, verleiht Dienstbezeichnungen und setzt Titel fest. Der Senat ernennt Mitglieder der kirchlichen Gremien und bestimmt Vertreter der Landeskirche in der Kirchenkonferenz der EKD. Im Kirchensenat werden die Kompetenzen und Zuständigkeiten des Landesbischofs, der Landessuperintendenten und des Landeskirchenamtes festgelegt. Er erlässt Verordnungen mit Gesetzeskraft und gibt grundsätzliche Richtlinien heraus. Der Kirchensenat wirkt bei der Ordnung und Verwaltung der Klöster sowie der Geschäftsordnung des Landeskirchenamtes mit.[13] Er übt das Gnadenrecht aus.[14]

Landessynode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche seit 1863 eine Landessynode. Von 1925 bis 1945 hieß das Parlament Landeskirchentag, von 1945 bis 1947 gab es eine vorläufige Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodalen, werden alle sechs Jahre in Wahlkreisen gewählt. Wahlberechtigt sind dabei die Mitglieder der Kirchen- und Kapellenvorstände, die Mitglieder der Kirchenkreistage und die Pastoren. Die Geschäftsstelle der Landessynode hat ihren Sitz im Landeskirchenamt Hannover. Die Synode tagt etwa zweimal im Jahr, in der Regel in Räumen der Henriettenstiftung in Hannover. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten. In der übrigen Zeit übernimmt der Landessynodalausschuss die ständige Vertretung der Synode wahr. Die Synode wählt ein Präsidium, dem der Präsident der Landessynode vorsteht. Vor Eröffnung einer Landessynode findet ein Gottesdienst statt, in dem die Mitglieder in die Hand des Landesbischofs ein Gelöbnis ablegen. Bis zur Wahl eines Präsidiums wird die erste Tagung vom Vorsitzenden des Landesynodalausschusses geleitet.

Die Synode bildet eine Reihe von Ausschüssen. Die Sitze in den Ausschüssen und die Ausschussvorsitze werden aufgrund der Stärke der beiden kirchenpolitischen Gruppen (entsprechen Fraktionen im politischen Bereich) verteilt. Zum einen gibt es dort die (moderat) konservativen Synodalen, die sich unter dem Dach der Lebendigen Volkskirche (LVK) zusammengefunden haben und die eher (links-)liberale Fraktion der Gruppe Offene Kirche (GOK). Letztere entstand als erste kirchenpolitische Gruppierung in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers im Jahr 1969. Die LVK folgte einige Jahre später.

Beide Gruppen tagen mehrfach im Jahr und sind durch ihre Existenz Garant für die Effizienz der parlamentarischen Arbeit. Zunächst war die LVK in den siebziger Jahren etwas stärker als die GOK in der Synode vertreten. Seit der 22. Landessynode stellt die GOK eine Mehrheit der Synodalen. Im Zuge der Perspektivbeschlüsse der Landeskirche hatte die 23. Landessynode beschlossen mit der Neuwahl der Landessynode im Herbst 2007 die Zahl der Synodalen um 25 % auf 75 Mitglieder zu reduzieren. Im Februar 2014 konstituierte sich die 25. Landessynode neu für die Legislaturperiode 2014 bis 2020. Der 25. Landessynode gehören 63 gewählte, 10 durch den Kirchensenat bestimmte sowie per Amt der Abt zu Loccum und ein Vertreter der Georg-August-Universität Göttingen als Mitglieder an, erstmals wurden zwei Jugenddelegierte in die Landesynode berufen, die ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen.[15][16] Die Synodalgruppe GOK hat 37, die LVK-Synodalgruppe 38 Mitglieder. Der Landesbischof, die Mitglieder des Bischofsrates und des Kirchensenats und die Bevollmächtigten des Landeskirchenamtes können an der Synode ohne Stimmrecht teilnehmen und nach jedem Redebeitrag das Wort ergreifen. Des Weiteren nimmt der Leiter der Geschäftsstelle der Landessynode an den Tagungen teil.

Präsidium

Dem Präsidium der Landessynode gehören der Präsident, drei Vizepräsidenten und weitere Schriftführer an. Die Gruppenvorsitzenden und der Vorsitzende des Landessynodalausschusses nehmen an den Sitzungen teil.[17]

Präsidenten der Landessynode/Landeskirchentag
  • Vorsynode 1863–1869: Alexander Levin Graf von Bennigsen
  • 1. Landessynode 1869–1875: Friedrich Hermann Albert Freiherr von Wangenheim
  • 1.-4. Landessynode 1875–1893: Friedrich Meyer
  • 5. Landessynode 1893–1894: Wilhelm von der Osten
  • 5. Landessynode 1894–1899: Friedrich von Kaufmann
  • 6.–7. Landessynode 1899–1911: Georg Lichtenberg
  • 8. Landessynode – 1. Landeskirchentag 1911–1928: Georg Erhard Graf von Wesel
  • 2. Landeskirchentag 1928–1931: Wilhelm Barkhausen
  • Außerordentlicher Landeskirchentag 1931–1932: Anton-Dietrich von Wersebe
  • 3. Landeskirchentag 1932–1945/14. Landessynode 1947–1953: Wilhelm Friedrich Redepenning
  • Vorläufige Landessynode 1945–1947: Otto Meyer
  • 15. Landessynode 1953–1959: Johannes Wolff
  • 16.–18. Landessynode 1959–1974: Martin Boyken
  • 18.–21. Landessynode1974–1992: Eckart Krömer
  • 21.–22. Landessynode1993–1998: Valentin Schmidt
  • 23. Landessynode 1998–2004: Albrecht Bungeroth
  • 23.–24. Landessynode 2005-2013: Jürgen Schneider
  • 25. Landessynode seit 2014: Matthias Kannengießer

Landessynodalausschuss

Die Rechte der Synode nimmt zwischen den in der Regel zwei Tagungen im Jahr der sieben Mitglieder umfassende Landessynodalausschuss (LSA) als eigenes kirchenleitendes Organ wahr. Ihm sind darüber hinaus eigene Zustimmungsrechte im Bereich der Finanzwirtschaft und der Rechtsetzung übertragen, so dass das synodale Mitwirken an der gemeinsamen Kirchenleitung kontinuierlich gewährleistet ist. Zum Abschluss der I. Tagung der Landessynode wurde im Februar 2014 der Landessynodalausschuss für eine sechsjährige Amtszeit neu gewählt. Vorsitzender des LSA ist seit 2010 Jörn Surborg – Wolfsburg (GOK).

Landeskirchenamt

Der Landesbischof ist Vorsitzender des Landeskirchenamtes. Die Mitglieder des Landeskirchenamtes bilden das Kollegium des Landeskirchenamtes. Mitglieder sind, neben dem Landesbischof, der Präsident, der geistliche Vizepräsident, der rechtskundige Vizepräsident, die ordentlichen Oberlandeskirchenräte sowie weitere außerordentliche Mitglieder. Das Kollegium besteht neben dem Landesbischof aus 13 Mitgliedern (zwölf ordentlichen und einem außerordentlichen, Stand 2014).[18] Die Mitglieder unterstützen den Landesbischof bei der Erledigung seiner Aufgaben. Das Landeskirchenamt entscheidet als Kollegium und bestimmt im Rahmen des Rechts und der Beschlüsse der anderen Organe die Ziele der Arbeit des Landeskirchenamtes. Das Kollegium tritt regelmäßig mit den Landessuperintendenten (Bischofsrat) zu Beratungen zusammen.

Bischofsrat

Der Landesbischof und die Landessuperintendenten (Regionalbischöfe) bilden den Bischofsrat. Den Vorsitz führt der Landesbischof. Während des Kirchenkampfes 1934 berief Landesbischof Marahrens Beauftragte bzw. Vertrauensmänner, um den Einfluss der kurz zuvor von den Deutschen Christen berufenenen Landespröpste zurückzudrängen. Er wies ihnen Bezirke zu, wenig später die früher bestehenden Sprengel. Im Februar 1935 erfolgte die formale Berufung der Bischofsvikare. Gemeinsam bildeten sie fortan den Bischofsrat. In Nachfolge der Bischofsvikare gehören seit 1936 die Landessuperintendenten der Landeskirche dem Rat an. Der Bischofsrat berät über alle Fragen, die die Landeskirche betreffen. Er ist bei der Einführung oder Änderung von Agenden, Gesangbüchern oder Katechismen zu beteiligen. Er ist beratend bei der Ernennung von Superintendenten (Leiter der Kirchenkreise), Pastoren mit besonderem Auftrag oder der Ernennung des Studiendirektor und Rektors der Theologischen Akademie tätig. Dienstanweisungen an die Superintendenten bedürfen der Zustimmung des Bischofsrates.[19]

Verwaltung

Landeskirchenamt

Das Landeskirchenamt Hannover nimmt – unbeschadet der Aufsichtsbefugnisse anderer Stellen – die Funktion als oberste Dienstbehörde der Landeskirche wahr. Es verwaltet die inneren und äußeren Angelegenheiten der Landeskirche nach dem geltenden Recht und der vom Kirchensenat aufgestellten Grundsätzen für die Verwaltung und vertritt die Landeskirche in sachen des Rechtes. Das Landeskirchenamt führt die Aufsicht über die in der Landeskirche bestehenden Körperschaften und den Inhabern der Amts- und Dienststellungen.[20]

Präsidenten des Landeskirchenamtes

Der Präsident des Landeskirchenamtes wird nach der Besoldungsgruppe B 7 besoldet.

Kirchenkreisämter und Verwaltungsstellen

Die Verwaltung der Kirchenkreise und ihrer Kirchengemeinden erfolgt in einem Kirchenkreisamt oder in Kirchenämtern für mehrere Kirchenkreise. Die Synode hat 2005 beschlossen, die Anzahl der Kirchenkreisämter zu halbieren. Zum 1. Januar 2006 gab es 43 und 2014 27 Kirchenkreisämter. Bis zum Jahr 2018 soll die Zahl auf voraussichtlich 23 reduziert werden. Dies wird zu einer Zentralisierung der Aufgaben führen. Daneben gibt es weitere Verwaltungsstellen wie die Kirchliche Verwaltungsstelle Loccum und die Verwaltungsstelle im Haus kirchlicher Dienste, die für mehrere Einrichtungen tätig sind.

Einrichtungen der Landeskirche

In Hildesheim neben der Michaeliskirche ist das Zentrum für Gottesdienst und Kirchenmusik (Michaeliskloster) in der Landeskirche untergebracht. In Göttingen betreibt die Kirche ein Studienhaus und Seminar für Theologie-Studenten an der Georg-August-Universität Göttingen und Pastoren im Studiensemester. Die hannoversche Landeskirche verfügt über ein zentrales Archiv. Das Zentrum für Gesundheitsethik (ZFG), die Hanns-Lilje-Stiftung und die Hauptstelle für Lebensberatung haben ihren Sitz im Hanns-Lilje-Haus. Gemeinsam mit den Landeskirchen Braunschweigs und Schaumburg-Lippes ist die Landeskirche Träger des Evangelisch-lutherischen Missionswerks in Niedersachsen (ELM). Die Diakonischen Einrichtungen der Landeskirche sind im 2014 gegründeten Diakonischen Werk in Niedersachsen zusammengefasst.[21] Zusammen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland ist die Landeskirche Hannover Träger des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD.

Haus kirchlicher Dienste

Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Das Haus kirchlicher Dienste (HkD) wurde 1937 als Amt für Gemeindedienst (AfG) gegründet.[22] Vorläufer waren ab 1918 die Arbeitsgemeinschaft für Volksmission und von 1933 bis 1937 das Volkmissionarische Amt I und II. Die Gründung erfolgte, um zahlreiche Freie evangelische Werke und Vereine (Deutsches Evangelisches Männerwerk Hannover, ev. Landesjugenddienst, Frauenhilfe und Deutsch-Evangelischer Frauenbund, Volksmission) vor dem Verbot und Gleichschaltung durch die Nationalsozialisten zu schützen und unter dem Dach der offiziellen Kirche zu organisieren (siehe: Kirchenkampf). 2002 wurde das Amt für Gemeindedienst in Haus kirchlicher Dienste umbenannt. Es ist die größte landeskirchliche Einrichtung.[23] Im Laufe der Jahre veränderte sich die Struktur und Organisation des AfG/HkD, Einrichtungen kamen hinzu und wurden ausgegliedert, so gehörte beispielsweise von 1956 bis 2002 das Posaunenwerk zum Amt für Gemeindedienst oder bis 2010 das Lutherische Verlagshaus. Erster Amtssitz war das Lutherhaus in der Ebhardtstraße 3 in Hannover-Mitte, das heute unter Denkmalschutz steht. Seit 1966 befindet sich der Haupt-Dienstsitz in der Archivstraße in Hannover (Stadtteil Calenberger Neustadt). Das Haus kirchlicher Dienste ist in allen Sprengeln der Landeskirche mit Regionalbüros präsent.[24] Weitere Einrichtungen und Vereine im HkD haben ihren Sitz im Hanns-Lilje-Haus, das zur Einrichtung gehört.

Das Haus kirchlicher Dienste ist das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum der Landeskirche Hannovers und unterstützt als übergemeindliche Einrichtung die Arbeit der Landeskirche und der Kirchengemeinden. Im HkD sind mehr als zwanzig Vereine, Werke, Einrichtungen, Dienste und Fachstellen (Frauenwerk, Landesjugendpfarramt, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt, Kirchlicher Dienst auf dem Lande, Missionarische Dienste, Kunst und Kultur, Kirche und Judentum, Kirche in Europa, Ökumene, Friedensarbeit u. a.) in der Landeskirche Hannovers zu einer Organisation zusammengefasst.[25] Insgesamt werden über 40 Arbeitsfelder und weitere Themengebiete (von der Altenarbeit bis zum Weltgebetstag, sowie die Initiative Kirche für Demokratie-gegen Rechtsextremismus, Luther 2017, der Kulturpreis der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers oder der Pilgerweg Loccum–Volkenroda) vom HkD bearbeitet und betreut.[26][27] Zum Haus kirchlicher Dienste gehören auch das Geistliche Zentrum Kloster Bursfelde und die Arbeitsgemeinschaft Hilfe für Tschernobyl-Kinder, die Fachbereichen zugeordnet sind. Seit 2009 ist das Haus kirchlicher Dienste in sechs Fachbereiche[28] und die Verwaltungsstelle gegliedert. Dem Haus sind Einrichtungen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, diese sind der Kirchliche Dienst in Polizei und Zoll der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und die Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen.[29] kirchliche Vereine, Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V., Begegnung - Christen und Juden Niedersachsen e. V. verbunden mit dem Evangelisch-lutherischen Zentralverein für Begegnung von Christen und Juden e. V., Evangelische Familien-Bildungsstätte Hannover e. V., Hannoversche Bibelgesellschaft e.V., Evangelische Partnerhilfe e. V. , Einrichtungen des Landeskirchenamtes (Rechnungsprüfungsamt, Mitarbeiterbüro, Landeskirchenkasse)und des EMSZ (Abteilungen Fundraising, Internet und Öffentlichkeitsarbeit) zugeordnet oder angeschlossen.[30][31]Die Verwaltungsstelle des HkD's übernimmt für die Fachbereiche, Einrichtungen und Vereine im Haus kirchlicher Dienste, im Hanns-Lilje Haus und für weitere Einrichtungen (Michaeliskloster, Zentrum für Seelsorge, Kirchlicher Entwicklungsdienst u.a.) Dienstleistungen und Aufgaben der Verwaltung und Geschäftsbesorgung.[32]

Das Haus kirchlicher Dienste hat am Dienstsitz Archivstraße ca. 200 Mitarbeitende (2002: 270). Zum Haus gehören etwa 80 Referenten (Pastoren der Landeskirche/Diakone/privatrechtlich angestellte Fachreferenten) von denen ungefähr die Hälfte ihren Dienstsitz und Schwerpunkt in den Sprengeln hat. Einige Referenten haben Landeskirchliche Beauftragungen inne. Insgesamt arbeiten im und für das HkD, seinen Einrichtungen, Diensten, Fachstellen und Vereinen einige Tausend Haupt- und Ehrenamtliche Mitarbeitende in der Landeskirche und Konföderation. Das Haus kirchlicher Dienste ist Gründungsmitglied von Transfair Deutschland.[33]. Es ist Sitz der gemeinsamen Druckerei des Haus kirchlicher Dienste und des Landeskirchenamtes und sorgt für den Druck der Schriften beider Ämter. Es ist Herausgeber zahlreicher Handreichungen, Schriften und Bücher. Seit 2004 wurde es mehrfach durch Ökoprofit ausgezeichnet.

Die Einrichtung ist unselbstständig und steht unter der Aufsicht eines vom geistlichen Vizepräsidenten des Landeskirchenamtes geleiteten Kuratoriums (Vertreter aus Bischofsrat, Synode, Landeskirchenamt, HkD), das dem Haus Grundsätze und Richtlinien gibt und die Arbeit des Hauses überwacht. Das Haus kirchlicher Dienste wird von einem Direktor geleitet, er ist Pastor der Landeskirche (PdL). Dem Direktor sind Stabsstellen zugeordnet. Der Direktor hat u. a. den Vorsitz im Leitungsausschuss inne, dem neben ihm der Geschäftsführer (Leiter der Verwaltungsstelle)[34], die sechs Fachbereichsleiter und der Leiter der Evangelischen Erwachsenenbildung Niedersachsens angehören. Bisherige Leiter waren Adolf Cillien (1937–1953, ab 1943 auch außerordentliches Mitglied des Landeskirchenamtes), Theodor Laasch (kommissarischer Leiter 1953–1956), Paul Kurth (1956–1961), Rudolf Herrfahrdt (1965–1975), Paul Gerhard Jahn (1975–1990), Hans Joachim Schliep (1990–1999, ab 1994 auch außerordentliches Mitglied des Landeskirchenamtes) und Dine Fecht (1999–2008). Seit 2008 ist Ralf Tyra Leiter der Einrichtung.[35]

Evangelisches MedienServiceZentrum

Das Evangelische MedienServiceZentrum (EMSZ) wurde 2010 gegründet. In ihm sind die Evangelische Zeitung (EZ), das Lutherische Verlagshaus (LVH, bis 2014), der evangelische Pressedienst (epd-Niedersachsen-Bremen) und der Evangelische Kirchenfunk (ekn) zusammengeschlossen und werden zentral verwaltet. Zudem hat der Verband Evangelischer Publizistik Niedersachsen-Bremen (VEP) gGmbH dort seinen Sitz. Das EMSZ ist in drei Abteilungen, Fundraising, Internet und Öffentlichkeitsarbeit, die im Gebäude des Hauses kirchlicher Dienste in der Brandstraße angesiedelt sind und die Leitung und Geschäftsstelle des Medienzentrums in der Knochenhauerstraße in Hannovers Altstadt gegliedert. Das EMSZ ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung (ekn und epd bleiben selbständige Gesellschaften) der Landeskirche und wird von einem vom Landeskirchenamt Hannover gebildeteten Kuratorium beaufsichtigt und von einem Direktor geleitet.[36]

Zentrum für Seelsorge

Das Zentrum für Seelsorge und Beratung (ZfS) ist eine unselbständige Einrichtung unter der Aufsicht des Landeskirchenamtes. In ihm sind die Fachdienste und überregionalen Stellen der Spezialseelsorge wie die Beauftragten für Alten-, Aids-, Hospiz- und Gehörlosenseelsorge, des Pastoralpsychologischen Dienstes, des Leiters der Hauptstelle für Ehe- und Lebensberatung und das Pastoralklinikum-Zentrum für Klinische Seeelsorgeausbildung[37] zusammengefasst. Das Zentrum koordiniert und organisiert die Arbeit der Sonder- und Spezialseelsorge im Raum der Landeskirche und sorgt für die Aus-, Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter auf dem Gebiet der Seelsorge. Geleitet wird es von einem Kuratorium und einem Direktor. Seit April 2013 ist Pastor Martin Bergau Leiter des Zentrums. Es hat seinen Sitz in der Blumhardtstraße 2A in Hannover.[38]

Evangelisches Schulwerk

Das Evangelische Schulwerk der Landeskirche Hannovers wurde 2009 gegründet und ist zuständig für die pädagogische und Organisatorische Begleitung und Koordination der evangelischen Schulen auf dem Gebiet der Landeskirche und hilft beim Aufbau neuer Schulen. Es ist eine unselbständige Einrichtung unter der Aufsicht des Landeskirchenamt Hannover, dem es unmittelbar zugeordnet ist. Es wird von einem Kuratorium geleitet und von einer Geschäftsstelle mit Sitz in Hannover verwaltet.[39]

Einrichtungen in Loccum

Die Landeskirche unterhält in Loccum ein Predigerseminar, das im Kloster Loccum beheimatet ist. In Loccum befinden sich außerdem die Evangelische Akademie, das Religionspädagogische Institut und das Pastoralkolleg mit der Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FEA), an der sich die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg beteiligt.[40] Die Evangelische Akademie, das Religionspädagogische Institut und das Pastoralkolleg werden von einer Verwaltungsstelle gemeinsam verwaltet und von einem Leitungsausschuss, indem die Leiter der Einrichtungen und der Verwaltungsstelle sowie vier Vertreter (einer als Vorsitzender) des Landeskirchenamt Hannover Mitglied sind, geleitet. Die Leiter der Einrichtungen und der Verwaltungsstelle bilden die Leiterkonferenz.[41]

Beauftragte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Die Landeskirche beruft für verschiedene Themenbereiche (Frieden, Umwelt, Endlager, Kunst und Kultur, Gleichstellung, Kirche und Judentum, Weltanschauungsfragen, Datenschutz u. a.) landeskirchliche Beauftragte. Diese halten Vorträge und führen Veranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen durch und sind Ansprechpartner für kirchliche Gremien und Leitungsorgane, sowie für Politik, Medien, Wissenschaft und Gesellschaft.

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers singen bzw. sangen in den letzten Jahrhunderten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Christliches Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden im Fürstenthum Osnabrück, 1780, damals noch unter dem Titel Christliches Gesangbuch für die Evangelisch-lutherischen Gemeinden im Hochstift Osnabrück,
  • Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden der Stadt Osnabrück, Osnabrück, Anfang des 19. Jahrhunderts,
  • Gesang-Buch für die evangelischen Gemeinden im Fürstenthume Hildesheim, nebst einem Gebet-Buche zur Kirchen- und Haus-Andacht; mit Königlich Großbritannisch-Hannoverschem allergnädigsten Privilegio, 1792, erweiterte Auflage 1816,
  • Ostfriesisches Kirchen-Gesangbuch in einer Auswahl der besten älteren geistlichen Lieder, Aurich, eingeführt im September 1825,
  • Gesangbuch für die Herzogthümer Bremen und Verden zum Gebrauch bei dem öffentlichen Gottesdienste und bei der Privatandacht, Stade um 1800,
  • Hannoversches Kirchen-Gesangbuch nebst einem Anhange, Gebetbuche und den Episteln. Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Befehl herausgegeben. Mit Königlichem Allergnädigsten Privilegio, Hannover um 1800,
  • Lüneburgisches Kirchen-Gesang-Buch nebst einem Gebetbuche mit Königlich allergnädigstem Privilegio, Lüneburg, vor 1850,
  • Hannoversches evangelisch-lutherisches Gesangbuch, Hermannsburg 1883,
  • Evangelisches Kirchengesangbuch – Ausgabe für die evangelisch-lutherischen Kirchen Niedersachsens, Hannover, Hannover 1952,
  • Dor kummt een Schipp – Gesangbuch in plattdeutscher Sprache, herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Plattdeutscher Pastoren in Niedersachsen, Hermannsburg 1991.
  • Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Niedersachsen und für die Bremische Evangelische Kirche, Hannover/Göttingen, eingeführt im Advent 1994 (aktuell gültiges Gesangbuch)

Siehe auch

Literatur

  • Hans Walter Krumwiede: Kirchengeschichte Niedersachsens. 1. + 2. Teilband. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1996. ISBN 3-525-55434-6 (Standardwerk)
  • Gerhard Uhlhorn: Hannoversche Kirchengeschichte in übersichtlicher Darstellung. Neudruck der Ausgabe von 1902. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1988. ISBN 3-525-55408-7 (alt, aber immer noch lesenswert)
  • Heinrich Grosse, Hans Otte, Joachim Perels: Bewahren ohne Bekennen? Die hannoversche Landeskirche im Nationalsozialismus. Lutherisches Verlagshaus, Hannover 1996, ISBN 3-7859-0733-8
  • Heinrich Grosse: "Niemand kann zwei Herren dienen" : zur Geschichte der evangelischen Kirche im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit. Blumhardt, Hannover 2010, ISBN 978-3-932011-77-1. Volltext.
  • Beate Blatz: Erbstücke aus der hannoverschen Landeskirche. 50 Jahre Amt für Gemeindedienst. Hrsg. vom Amt für Gemeindedienst, Missionshandlung Hermannsburg, 1991, ISBN 3-87546-069-3
  • Dirk Riesener: Volksmission-zwischen Volkskirche und Republik. 75 Jahre Haus kirchlicher Dienste-früher Amt für Gemeindedienst-der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Lutherisches Verlagshaus, Hannover 2012, ISBN 978-3-7859-1080-1

Weblinks

 Commons: Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quellen

  1. Landeskirche Hannover: Jurist Kannengießer neuer Präsident der Landessynode
  2. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/portraet/zahlen
  3. [1] Die Landeskirche in Zahlen
  4. http://www.kirchenrecht-evlka.de/showdocument/id/20836
  5. Diese waren die Generaldiözesen Alfeld, Bockenem, Bremen-Verden, Calenberg, Göttingen, Grubenhagen und auf dem Harz, Harburg, Hildesheim, Hoya-Diepholz, Lüneburg-Celle.
  6. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2013/09/2013_09_20_1
  7. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/kirchensenat
  8. http://www.kirchenrecht-evlka.de/showdocument/id/20813#s10%20A650004
  9. http://www.ndr.de/reise_freizeit/staedte_orte/glocken/gnhannover101.html
  10. http://www.kirchenrecht-evlka.de/showdocument/id/21012
  11. http://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=4&id=14964 Offizielle Pressemitteilung der Landeskirche zur Wahl
  12. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/portraet/im-ueberblick
  13. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/kirchensenat
  14. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/kirchensenat
  15. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2014/02/2014_02_21_1
  16. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2013/05/2013_05_23_4
  17. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/landessynode/wichtige-informationen-synode/praesidium
  18. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/landessynode/synoden-archiv/eroeffnungstagung_25/berichte_1-25/2014_02_20_02
  19. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/bischofsrat
  20. http://www.kirchenrecht-evlka.de/showdocument/id/20813#s10%20A920002
  21. http://www.diakonie-in-niedersachsen.de/pages/presse/pressemeldungen/subpages/diakonisches_werk_in_niedersachen_ist_gegruendet/index.html
  22. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2012/03/2012_03_23_3
  23. http://www.kirchliche-dienste.de/Aktuelles/Kuratoren
  24. http://www.kirchliche-dienste.de/sprengeldienste.php
  25. http://www.evlka.de/media/texte/leben/Kapitel/dienste.pdf
  26. http://www.kirchliche-dienste.de/themen/
  27. http://www.evlka.de/media/texte/leben/Kapitel/dienste.pdf
  28. Website des Hauses kirchlicher Dienste
  29. http://www.eeb-niedersachsen.de/
  30. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/weitere-einrichtungen/emsz-de/kontakt
  31. http://www.medienbuero.net/index.php?s=content&p=Tacheles
  32. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/ueberblick/11_verfassung_und_gliederung_der_landeskirche/11_11_haus_kirchlicher_dienste/rueckblick
  33. http://www.kirchliche-dienste.de/themen/93/1486/0/0/0.htm
  34. http://www.kirchenrecht-evlka.de/getpdf/id/20969
  35. http://www.kirchliche-dienste.de/specials/75jahre/
  36. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2014/10/2014_10_06_4
  37. http://www.pastoralklinikum.de/goprofliste.asp
  38. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/pressemitteilungen/landeskirche/2012/12/2012_12_11_02
  39. http://www.evlka.de/schuleundkirche/content.php?contentTypeID=1075
  40. Website des Pastoralkollegs
  41. http://www.kirchenrecht-evlka.de/showdocument/id/20955/orga_id/EVLKA/search/Akademie#
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