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Hassrede

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Der Begriff Hassrede (Lehnübersetzung des englischen hate speech) bezeichnet sprachliche Ausdrucksweisen von Hass mit dem Ziel der Herabsetzung und Verunglimpfung bestimmter Personen oder Personengruppen.[1]

Begriffsverwendung

Vor allem in den Vereinigten Staaten wird der Begriff Hate Speech in juristischen, politischen und soziologischen Diskursen verwandt. Im deutschsprachigen Raum fallen Ausdrucksweisen, die zum Hass aufstacheln, unter die Gesetzgebung zur Volksverhetzung (Deutschland) bzw. Verhetzung (Österreich) oder die Rassismus-Strafnorm (Schweiz). Der deutsche Begriff Hassrede stellt eine Übersetzung von Hate Speech dar. Zur Hate Speech zählt auch die Benutzung von Ethnophaulismen.

Hassrede im Internet

Hauptartikel: Hasskommentar

Nach Forsa-Studien im Auftrag der Landesanstalt für Medien hat die Wahrnehmung von Hassrede und Hasskommentaren im Internet seit 2016 zugenommen. 2018 gaben 78 Prozent der Befragten an, schon einmal Hassrede oder Hasskommentare im Internet gesehen zu haben, zum Beispiel auf Webseiten, in Blogs, in sozialen Netzwerken oder in Internetforen. Die Zahl derer, die angaben, selbst Hasskommentare zu verfassen, liegt seit Jahren unverändert bei etwa einem Prozent.[2] Laut einer Studie der Universität Potsdam berichteten im Jahr 2018 rund 54 Prozent der befragten Jugendlichen, Hate Speech online gesehen zu haben, 11 Prozent gaben an, selbst Hasskommentare verfasst zu haben und 17 Prozent berichteten, Opfer von Hate Speech gewesen zu sein.[3]

Laut Zeit Online zeigte eine Untersuchung des Institute for Strategic Dialogue von Diskussionen unter Facebook-Beiträgen der Online-Ausgaben von Bild, Focus, Kronen-Zeitung, Spiegel, Welt sowie tagesschau.de und den ZDF-Heute-Nachrichten, dass 25 Prozent der Likes bei Hasskommentaren auf Facebook auf nur ein Prozent der Profile zurückzuführen waren.[2]

In Deutschland trat Anfang 2018 das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“, kurz Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Mitte Juni 2018 untersuchte die Polizei Wohnungen von 29 Verdächtigen im gesamten Bundesgebiet. Ihnen wurden strafbare Hasskommentare wie antisemitische Beschimpfungen, fremdenfeindliche Volksverhetzungen oder öffentliche Aufforderungen zu Straftaten vorgeworfen.[2] Nach Angaben des BKA ließen sich von den 2018 gezählten rund 1500 strafbaren Hasskommentaren 77 Prozent dem rechtsextremen Spektrum zuordnen.[4]

Rechtliche Aspekte

In der juristischen Bewertung gibt es zwischen den Staaten wesentliche Unterschiede. In den Vereinigten Staaten werden freie Meinungsäußerungen geschützt, die nicht tatsächlich einen Aufruf zu Gewalt darstellen. Die Kriterien sind dabei streng ausgelegt: Selbst eine Rede, die Gewalt rechtfertigt oder rassistische Beleidigungen enthält, wird weitgehend geschützt, wenn nicht beweisbar ist, dass es zu „unmittelbarer Gewaltausübung“ kommen wird. Allerdings haben viele private US-amerikanische Institutionen, insbesondere Universitäten, eigene, strengere Richtlinien gegen Hate Speech in ihrem Bereich erlassen. Vorschriften öffentlicher Universitäten, welche entsprechende Verhaltensweisen verbieten sollten, wurden jedoch durch US-amerikanische Gerichte immer wieder eingeschränkt.[5]

Eine konsequente Einschränkung dagegen ist die Entwicklung einer spezifischen Regelung für die Leugnung des Holocaust oder anderer Genozide. Unterschiede gibt es insbesondere innerhalb der Europäischen Union: Während Frankreich, Österreich und Deutschland hohe Hindernisse gegen Hate Speech errichtet haben, sind in Großbritannien und Ungarn viele Formen des Hate Speech geschützt.[6][7]

Die römisch-katholische Kirche sanktioniert Hassreden und -predigten von Kirchenmitgliedern unter bestimmten, im kanonischen Recht festgelegten Umständen mit Kirchenstrafen.[8]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelbelege

  1. Jörg Meibauer: Hassrede – von der Sprache zur Politik. In Meibauer (2013).
  2. 2,0 2,1 2,2 User nehmen mehr Hass im Internet wahr, Zeit Online/dpa, 5. Juli 2018
  3. Sebastian Wachs, Michelle Wright: Associations between Bystanders and Perpetrators of Online Hate: The Moderating Role of Toxic Online Disinhibition. In: International Journal of Environmental Research and Public Health. 15, Nr. 9, 2018-09-17 ISSN 1660-4601, S. 2030, doi:10.3390/ijerph15092030, PMID 30227666 (http://www.mdpi.com/1660-4601/15/9/2030).
  4. Max Muth: Bundesweite Razzien gegen Hetze im Netz, Süddeutsche Zeitung, 6. Juni 2019
  5. College republicans at San Francisco State University v. Charles B. Reed, Opinion and Order Granting in Part And Denying in Part Plaintiffs' Motion For Preliminary Injunction, S. 17 (PDF).
  6. Agnès Callamard: Dem freien Wort Raum geben. In: Le Monde diplomatique, 13. April 2007, abgerufen am 17. Oktober 2016.
  7. Agnès Callamard: A-t-on le droit de tout dire? In: Le Monde diplomatique, April 2007.
  8. Canon 1369 (Memento vom 20. Juli 2011 im Internet Archive) des Codex Iuris Canonici
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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