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Hans Herbert von Arnim

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Hans Herbert von Arnim (* 16. November 1939 in Darmstadt) ist ein deutscher Verfassungsrechtler und Parteienkritiker. Er lehrt an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Er veröffentlichte verschiedene Bücher zu Grundfragen von Staat und Gesellschaft.

Familie

Hans Herbert von Arnim-Kröchlendorff wurde als Sohn eines Berufsoffiziers in Darmstadt geboren, wuchs aber nach 1945 in Heidelberg auf. Er entstammt einem Zweig der Adelsfamilie Arnim aus der Mark Brandenburg. Seine Ururgroßmutter Malwine von Bismarck war die Schwester von Otto von Bismarck. Sein Ururgroßvater war Oskar von Arnim-Kröchlendorff.

Leben

Von Arnim begann nach dem Abitur 1958 das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Heidelberg. Er schloss das Studium 1962 mit dem ersten und 1967 dem zweiten juristischen Staatsexamen ab und erwarb zudem 1966 das Diplom in Volkswirtschaftslehre.[1] Im Jahr 1970 promovierte er „summa cum laude“ mit der Dissertation Die Verfallbarkeit von betrieblichen Ruhegeldanwartschaften in Heidelberg, welche 1972 zu einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zu Gunsten betroffener Arbeitnehmer führte, das in das Betriebsrentengesetz von 1975 Eingang fand.

Von 1968 bis 1978 war von Arnim Leiter des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden. 1976 habilitierte er sich mit der Schrift Gemeinwohl und Gruppeninteressen. Die Durchsetzungsschwäche allgemeiner Interessen in der pluralistischen Demokratie. Ein Beitrag zu verfassungsrechtlichen Grundfragen der Wirtschaftsordnung für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Regensburg.

1978 nahm von Arnim eine Professur in Marburg (Lahn) an (Philipps-Universität Marburg). Seit 1981 hatte er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verfassungslehre in Speyer (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) inne. 1988 erhielt er einen Ruf auf den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik an der Universität Göttingen, den er aber ablehnte. Von 1993 bis 1996 war er Mitglied des Verfassungsgerichts Brandenburg sowie von 1993 bis 1995 Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. In den Jahren 2000 und 2001 war von Arnim als Gastprofessor an der Medizinischen Universität Lübeck tätig; er ist seit dem 1. April 2005 im Ruhestand, arbeitet aber weiterhin an der Speyerer Hochschule (seit April 2012: Universität).

Forschungsgebiete

Von Arnim hat sich schon früh mit den Problemen der Staatsverschuldung,[2] inflatorischer Geldentwertung,[3] der Kontrolle von Verwaltung und Gesetzgebung[4] einschließlich des Subventionsproblems[5] sowie den zuständigen Kontrollinstitutionen befasst: den Parlamenten,[6] den Gerichten, der Bundesbank,[7] dem Finanzminister[8] und den Rechnungshöfen.[9]

Wirken als politischer Kritiker

Seit den 1980er Jahren ist von Arnim vor allem als Parteienkritiker in Erscheinung getreten, der in einer Reihe populärwissenschaftlicher Publikationen und Beiträgen eine Instrumentalisierung des Staates durch die „politische Klasse“ für ihre Zwecke konstatiert und mehr direkte Demokratie in der Form von Volksbegehren und Volksentscheiden fordert.[10]

Sein Gutachten bezüglich der Diätenerhöhung im hessischen Landtag 1988 führte zur Rücknahme der Erhöhung und zum Rücktritt des Landtagspräsidenten und dessen Stellvertreters.[11]

Ein Aufsatz Arnims über die baden-württembergische Gemeindeverfassung[12] fand große Beachtung unter Politikern Schleswig-Holsteins,[13] das – zusammen mit den neuen Bundesländern – die Reform der Kommunalverfassung in Deutschland einleitete.

In Hamburg kritisierte von Arnim 1991 einen Gesetzentwurf, der dem Parlamentspräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden nach 3½ Jahren eine Rente von 62 % ihrer Amtsbezüge ab vollendetem 55. Lebensjahr bringen sollte.[14] Nach heftiger Diskussion stoppte Bürgermeister Henning Voscherau das vom Parlament schon beschlossene Gesetz mit einem Veto. Inzwischen hatte von Arnim aufgezeigt, dass der Gesetzentwurf an einer vier Jahre vorher beschlossenen Pensionserhöhung für Senatoren Maß genommen hatte. Die war im Eilverfahren in zwei Stunden durch zwei Ausschuss- und zwei Plenarsitzungen des Parlaments gebracht worden. Auch dieses Gesetz wurde zurückgenommen, sogar mit Rückwirkung. Robert Leicht schrieb in Die Zeit, kein anderer außer dem Bundesverfassungsgericht habe so viele Gesetze zu Fall gebracht wie der Speyerer Professor.[15]

Im Saarland enttarnte von Arnim 1992 eine Regelung, die Regierungsmitgliedern schon nach einem Amtstag die Höchstpension verschaffen konnte. Auch dieses Gesetz wurde aufgehoben.[16]

Eine weitere Studie Arnims,[17] die großen Widerhall in den Medien fand,[18] führte dazu, dass auch mehrere weitere Länder unangemessene Privilegien ihrer Minister und Ministerpräsidenten beseitigten.

Der Versuch des Bundestags, seine Diäten 1995 an die Bezüge von Bundesrichtern anzukoppeln und dazu das Grundgesetz zu ändern, scheiterte, nachdem von Arnim zusammen mit 85 weiteren Staatsrechtslehrern in einem Offenen Brief an den Bundesrat appelliert hatten, der Verfassungsänderung seine Zustimmung zu verweigern, was der auch tat.[19]

2004 beschloss das Europäische Parlament, seine Diäten und seine Versorgung aufzustocken[20] und auch Abgeordneten aus den östlichen Mitgliedstaaten ein Heimat-Gehalt von 9.053 Euro monatlich zu geben, womit sie – wegen des dort sehr viel niedrigeren Einkommensniveaus – das Mehrfache ihrer Staatspräsidenten erhalten hätten.[21] In Brüssel seien sie durch großzügige Tagegelder ohnehin versorgt. Nach der Kritik von Arnims, die die Medien aufgriffen, verweigerte die Bundesregierung im Rat ihre Zustimmung und das Gesetz scheiterte. Kritik der zwei EU-Abgeordneten Martin Schulz und Karl-Heiner Lehne an von Arnim mit unrichtigen Angaben wurde ihnen trotz ihrer parlamentarischen Indemnität vom Landgericht Hamburg untersagt.[22] Eine abgespeckte Version des Gesetzes trat nach der Europawahl 2009 in Kraft.

1998 führte Arnims Buch Diener vieler Herren. Die Doppel- und Dreifachversorgung von Politikern die bayerische Staatsregierung unter Edmund Stoiber und die nordrhein-westfälische Regierung unter Wolfgang Clement dazu, ihren finanziellen Status einzuschränken.[23]

Während der Wulff-Affäre wurde von Arnim häufig seitens der Medien um Beurteilung gebeten und gab dort in Statements und Interviews seine Stellungnahmen ab.[24] In einem Anfang 2012 in der Online-Ausgabe der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) veröffentlichten Aufsatz vertrat von Arnim zudem die Ansicht, dass ein Rücktritt eines Bundespräsidenten aufgrund persönlichen (Fehl-)Verhaltens, also aus persönlichen und nicht aus politischen Gründen, dazu führen kann, dass kein Rechtsanspruch auf den ansonsten üblichen Ehrensold besteht.[25][26]

Mitte April 2013 veröffentlichte von Arnim sein Buch Die Selbstbediener. Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen. Das löste die sogenannte Verwandtenaffäre in Bayern aus mit der Folge, dass der Landtag – unter dem Druck der Medien – Mitte Mai 2013 die Beschäftigung von Ehegatten, Kindern und anderen Verwandten auf Staatskosten durch Gesetzesänderung verbot.[27] Zugleich wurde die künftige Veröffentlichung von Nebeneinnahmen der bayerischen Landtagsabgeordneten vorgesehen.[28] Der Bayerische Oberste Rechnungshof begann mit einer Prüfung.[29] Die CSU-Fraktion senkte die überzogenen Zulagen für ihre Funktionäre.[30] Damit sei laut von Arnim aber nur ein Teil der in seinem Buch behandelten Probleme bereinigt.

Von Arnim schreibt regelmäßig für regionale und überregionale Zeitungen und Magazine oder wird von ihnen interviewt, zum Beispiel von der taz[31] über die Süddeutsche Zeitung,[32] Die Welt,[33] die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung[34] die Frankfurter Rundschau,[35] den Focus,[36] den Spiegel[37] und den Tagesspiegel[38] bis hin zur Jungen Freiheit[39].

Einfluss auf die Rechtsprechung

Mit seinen Schriften, Gutachten und Klagen hat von Arnim auch Einfluss auf die Rechtsprechung genommen, so schon auf das Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts[40] und auf dessen Parteienfinanzierungsurteil von 1992.[41]

Beachtung finden auch diejenigen politischen Kräfte, die die Parteien im Parlament als ungeliebte Konkurrenten empfinden und deshalb mit ihren gesetzgeberischen Maßnahmen häufig benachteiligen, z. B. kommunale Wählergemeinschaften[42] und kleinere Parteien.[43] Das Bundesverfassungsgericht hat die wichtige Rolle kleiner Parteien, die Etablierten im politischen Wettbewerb auf Trab zu halten, in einem von von Arnim für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) erstrittenen Urteil hervorgehoben.[44]

Wirkung entfaltete dabei von Arnims These,[45] dass Parlamente bei Entscheidungen in eigener Sache befangen sind und deshalb Beschlüsse über Diäten,[46] Parteienfinanzierung[47] und das Wahlrecht[48] verstärkter Kontrolle durch die Öffentlichkeit und die Verfassungsgerichte selbst bedürfen.

Von Arnim legte 2010 persönlich Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Europawahl 2009 ein. Dabei unterstützten ihn 530 Bürger, davon 30 Verfassungsrechtler, mit ihrer Unterschrift. Darin kritisiert er die Fünf-Prozent-Hürde bei der Wahl zum Europäischen Parlament als verfassungswidrig, weil damit Wählerstimmen nicht nur nicht berücksichtigt würden, sondern auch noch ganz anderen Parteien zugutekämen und kleine Parteien diskriminiert würden.[49] Das Bundesverfassungsgericht entschied am 9. November 2011 zugunsten dieser Klage und stufte die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ein[50], so dass ab der nächsten Europawahl im Jahre 2014 in Deutschland ohne Sperrklausel gewählt wurde. Der Bundestag beschloss im Juni 2013 – entgegen der Warnung von zahlreichen Staatsrechtslehrern in einem Appell[51] – eine Drei-Prozent-Klausel bei der Europawahl, gegen die er ebenfalls erfolgreich Klage einlegte.

Gegen die versteckte Parteienfinanzierung legte von Arnim für die ÖDP im Juni 2012 Organklage (2 BvE 4/12) beim Bundesverfassungsgericht ein. Mit ihr wird die verdeckte Parteienfinanzierung durch die Parlamentsfraktionen und Abgeordnetenmitarbeiter des Bundestags sowie durch parteinahe Stiftungen gerügt.[52] Das Gericht wies die Klage am 15. Juli 2015 aus formalen Gründen ab.[53] Seit 2014 beim 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts weiterhin anhängig ist eine Wahlanfechtungsklage von Arnims betr. die Bundestagswahl 2013, die wiederum die Verfassungswidrigkeit der verdeckten Parteienfinanzierung, ferner die zu hohe Sperrklausel bei Bundestagswahlen und das Fehlen einer Alternativstimme rügt.

Kritik an von Arnim

Von Arnim hat Kritik an der Parteienfinanzierung und der finanziellen Ausstattung von Politikern salonfähig gemacht.[54] Das stößt wiederum auf Kritik. Die Politik erscheine bei von Arnim als Daseinsform, der es nur um Geldgier und Eigennutz geht. Damit habe, so Mathias Krupa in der Wochenzeitung Die Zeit, von Arnim nicht recht: Zwar sei die Kritik im Detail richtig, in der Gesamtschau wirke sie grotesk. Von Arnims Thesen seien radikal, er nähere sich gefährlich dem Duktus der Verächter der Weimarer Republik an und propagiere „mehr Volk und mehr Führung“.[55] Krupas Äußerungen bezogen sich auf von Arnims Buch „Die Deutschlandakte“, das mehrere Monate auf den Bestsellerlisten stand. Brandenburgische Politiker warfen von Arnim 2006 im Zusammenhang mit Äußerungen zur Neugestaltung der Abgeordnetenversorgung im Land Brandenburg „ein offensichtlich gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz und zur […] repräsentativen Demokratie in Deutschland“ vor.[56]

Einige der Arnimschen Thesen werden von vielen Politikern und Teilen der Wissenschaft als reißerisch bezeichnet.[57] Andere, wie Hans-Jochen Vogel, heben seine aufklärerische Funktion hervor.[58] Die Süddeutsche Zeitung sieht in einem Porträt Arnims – je nach der Perspektive des Betrachters – Licht und Schatten.[59]

Mitgliedschaften

  • Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer
  • Kuratorium von Mehr Demokratie
  • Kuratorium der Stiftung für Ökologie und Demokratie[60]
  • Kuratorium des Instituts für deutsches und europäisches Parteienrecht und Parteienforschung

Veröffentlichungen (Auswahl)

Monographien

  • Die Verfallbarkeit betrieblicher Ruhegeldanwartschaften, Verlagsgesellschaft Recht und Wirtschaft, Heidelberg 1970, ISBN 3-8005-6167-0.
  • Gemeinwohl und Gruppeninteressen, Alfred Metzner, Frankfurt a.M. 1977, ISBN 3-7875-5258-8.
  • Ämterpatronage durch politische Parteien Nr. 44 der Schriften des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler, Wiesbaden 1980
  • Parteienfinanzierung. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung, Nr. 52 der Schriften des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler, Wiesbaden 1982, ISSN 0173-3379(?!?!).
  • Staatslehre der Bundesrepublik Deutschland, München 1984, Vahlen, 536 + XXIV S., ISBN 3-8006-1024-8.
  • Wirtschaftlichkeit als Rechtsprinzip, Duncker und Humblot, Berlin 1988, ISBN 3-428-06435-6.
  • Staat ohne Diener: Was schert die Politiker das Wohl des Volkes, Kindler, München 1993, ISBN 3-463-40224-6.
  • Demokratie ohne Volk: Plädoyer gegen Staatsversagen, Machtmißbrauch und Politikverdrossenheit. München 1993, Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf., ISBN 3-426-80021-7.
  • Der Staat als Beute: Wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen. Knaur Verlag, München 1993, ISBN 978-3-426-80014-0.
  • Die Partei, der Abgeordnete und das Geld : Parteienfinanzierung in Deutschland, München 1996, Droemer Knaur, ISBN 3-426-80074-8.
  • Fetter Bauch regiert nicht gern. Die politische Klasse – selbstbezogen und abgehoben, München 1997, Kindler, ISBN 3-463-40323-4.
  • Volkswirtschaftspolitik : Eine Einführung (unter Mitarbeit von Hermann Knödler), 6. Aufl., Luchterhand, Neuwied 1998, ISBN 3-472-00063-5.
  • Diener vieler Herren: die Doppel- und Dreifachversorgung von Politikern, München 1998, Droemer Knaur, ISBN 3-426-77372-4.
  • Das System. Die Machenschaften der Macht, München 2001, Droemer Verlag, ISBN 978-3-426-77658-2.
  • Vom schönen Schein der Demokratie : Politik ohne Verantwortung – am Volk vorbei, München 2002, Droemer Knaur, ISBN 3-426-77538-7.
  • Die EU-Verordnung über die Parteienfinanzierung(zusammen mit Martin Schurig), LIT-Verlag, Münster September 2004, ISBN 978-3-8258-8096-5. Auch in englischer Sprache: The European Party Financing Regulation, ISBN 978-3-8258-8097-2.
  • Das Europa-Komplott: wie EU-Funktionäre unsere Demokratie verscherbeln, München, Wien 2006, Hanser, ISBN 978-3-446-20726-4. Auch in polnischer Sprache: Europejska Zmowa, ISBN 978-83-60652-37-6.
  • Die Deutschlandakte. Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun, C. Bertelsmann Verlag, München 2008, ISBN 978-3-442-15566-8.
  • Volksparteien ohne Volk. Das Versagen der Demokratie, C.Bertelsmann Verlag, München 2009, ISBN 978-3-570-10011-0.
  • Zweitbearbeitung des Art. 48 GG (Abgeordnetendiäten) im Bonner Kommentar, 1980; Drittbearbeitung des Art. 48 GG im Bonner Kommentar, zusammen mit Thomas Drysch, C.F. Müller, Heidelberg 2010, 162 Seiten
  • Der Verfassungsbruch: Verbotene Extra-Diäten – Gefräßige Fraktionen, 15. März 2011, Duncker & Humblot, ISBN 978-3-428-13606-3.
  • Politische Parteien im Wandel: Ihre Entwicklung zu wettbewerbsbeschränkenden Staatsparteien – und was daraus folgt, 2011, Duncker & Humblot, ISBN 978-3-428-13734-3.
  • Die Selbstbediener. Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen, 2013, Heyne, ISBN 978-3-453-60301-1.
  • Die Angst der Richter vor der Macht, Lingen Verlag, Köln 2015, ISBN 978-3-945136-54-6.
  • Die Hebel der Macht und wer sie bedient, Heyne Verlag 2017, ISBN 978-3-453-20142-2.
  • Die Arroganz der Macht. Der baden-württembergische Diätencoup, E-Book, Heyne Verlag, 2017

Herausgeberschaft

Von Arnim organisiert an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften seit 1997 im Herbst jeden Jahres die Speyerer Demokratietagungen, deren Vorträge in Tagungsbänden von ihm herausgegeben werden und unter folgende Titeln erschienen sind:

Die Tagungsbände sind bei Duncker und Humblot, Berlin, das Buch Korruption. Netzwerke in Politik, Ämtern und Wirtschaft ist als Taschenbuch bei Knaur, München, erschienen.

Aufsätze

Von Arnim hat über 150 Beiträge in juristischen, wirtschafts- und politikwissenschaftlichen Fachzeitschriften, Festschriften und sonstigen Sammelwerken veröffentlicht.[61]

Weblinks

Videos

Einzelnachweise

  1. Hans Herbert von Arnim im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
  2. von Arnim, Grundprobleme der Staatsverschuldung, Bayerische Verwaltungsblätter 1981, S. 514–523; von Arnim/Dagmar Weinberg, Staatsverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland, 1986.
  3. von Arnim, Der ausgebeutete Geldwertsparer, Zeitschrift für Rechtspolitik 1980, S. 201–209. Dazu Replik des damaligen Bundesfinanzministers Hans Matthöfer, Probleme der Indexierung von Geldforderungen, Zeitschrift für Rechtspolitik 1980, S. 325–326; Duplik des Steuer- und Finanzrechtlers und damaligen Vorsitzenden der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer Klaus Vogel, Der geschundene Sparer und der Bundesminister der Finanzen, Zeitschrift für Rechtspolitik 1981, S. 35–36.
  4. von Arnim, Grundfragen der Kontrolle von Gesetzgebung und Verwaltung, Die Öffentliche Verwaltung 1982, S. 917–926.
  5. von Arnim, Subventionen. Von den Schwierigkeiten der Subventionskontrolle, Finanzarchiv N. F. Bd. 23, 1986, S. 51–63.
  6. von Arnim, Zur „Wesentlichkeitstheorie“ des Bundesverfassungsgerichts, Deutsches Verwaltungsblatt 1987, S. 1241–1249.
  7. von Arnim, Die Deutsche Bundesbank. Pfeiler der Demokratie, Zeitschrift für Wirtschaftspolitik 1988, S. 51–63.
  8. von Arnim, Über Aufgaben und Bundesgenossen des Bundes der Steuerzahler, in: Festschrift für Günter Schmölders zum 75. Geburtstag, 1978, S. 29–56.
  9. von Arnim, Grundprobleme der Finanzkontrolle, Deutsches Verwaltungsblatt 1983, S. 664–675. Darauf Replik des Präsidenten des Bundesrechnungshofs Karl Wittrock, Grundprobleme der Finanzkontrolle, Deutsches Verwaltungsblatt 1983, S. 883–886.
  10. Hans Herbert von Arnim: Staat ohne Diener. Was schert die Politiker das Wohl des Volkes? München 1993, S. 337; ders.: Vom schönen Schein der Demokratie. Politik ohne Verantwortung, am Volk vorbei. München 2000, S. 272 ff.
  11. Nicht haltbar, Der Spiegel 26/1988, S. 20–23; ferner Messer im Rücken, Der Spiegel 7/1998, S. 67–69.
  12. von Arnim, Möglichkeiten unmittelbarer Demokratie auf Gemeindeebene, Die Öffentliche Verwaltung 1990, S. 85–97.
  13. Hans-Peter Bull, Widerspruch zum Mainstream. Ein Rechtsprofessor in der Politik, Berlin 2012, S. 216.
  14. Matthias Naß: „Möpse für ganz wenige Leute“, in: Die Zeit vom 2. Januar 1992, S. 3.
  15. Robert Leicht: Als Einmann-Instanz gegen die Parteien, in: Die Zeit vom 2. Januar 1992, S. 2.
  16. Das Kartell der Vertuscher, in: Der Spiegel 20/1992 vom 11. Mai 1992, S. 28 bis 33 (titelgeschichte)http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680470.html
  17. von Arnim, Die finanziellen Privilegien von Ministern in Deutschland, Nr. 74 der Schriftenreihe des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler e.V., Wiesbaden 1992.
  18. Tagespresse vom 23. Juli 1992; Stern vom 23. Juli 1992; „Zündstoff“-Sendung des ZDF von 22. Juli 1992.
  19. Von Arnim: Das neue Abgeordnetengesetz. Inhalt, Verfahren, Kritik und Irreführung der Öffentlichkeit, Speyerer Forschungsberichte Nr. 169, 2. Aufl., Speyer, 1997.
  20. Hartmut Palmer: Meister der Verschleierung, in: Der Spiegel 3/2004 vom 12. Januar 2004, S. 28–29.
  21. Von Arnim: 9053 Euro Gehalt für Europaabgeordnete. Der Streit um das europäische Abgeordnetenstatut, Duncker & Humblot, Berlin 2004, ISBN 3-428-11534-1, S. 63.
  22. Gericht droht EU-Politikern mit zwei Jahren Ordnungshaft, in: Bild vom 1. März 2004, S. 1.
  23. Stoiber kündigt einen Tag nach der Kritik von Arnims Einschnitte bei den Bezügen an. Kabinett soll weniger verdienen, in: Nürnberger Nachrichten vom 7. Mai 1998, S. 21.
  24. Manuel Bewarder, Jörg Eigendorf, Sebastian Jost, Marc Neller & Karsten Seibel: 500.000-Euro-Kredit: Staatsrechtler werfen Wulff Verstoß gegen Gesetz vor. In: Die Welt. 16. Dezember 2011, abgerufen am 14. Januar 2012.
  25. Warum der Bundespräsident nicht zurücktreten kann, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Online – Extra, Ausgabe 4/2012, S. 1–4 (Memento vom 11. Mai 2012 im Internet Archive) (PDF; 86 kB)
  26. von Arnim, Der Ehrensold des Präsidenten, in: Mainhardt Graf Nayhauß (Hrsg.): Größenwahn und Politik, Lingen Verlag, Köln 2012, ISBN 978-3-941118-95-9, S. 58–59.
  27. Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom 22. Mai 2013
  28. Siehe dasselbe Gesetz vom 22. Mai 2013.
  29. Interview mit dem Präsidenten des Rechnungshofs, Bayerische Staatszeitung vom 17. Mai 2013.
  30. Frank Müller, CSU-Abgeordnete verpassen sich neue Regeln, Süddeutsche Zeitung vom 12. Juni 2013.
  31. Hans Herbert von Arnim: Soviel Eile macht misstrauiasch, Kommentar in der taz vom 7. Juli 2011.
  32. Sarina Märschel: Das ist die Arroganz der Macht, Interview in der SZ vom 17. Mai 2010.
  33. Von Arnim: Wen das Volk wirklich will, in: Die Welt vom 24. Juni 2010.
  34. „Wenn es ums Geld geht, kungeln die Fraktionen“, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 14. April 2011, S. 13.
  35. Von Arnim: Die Diätenlüge, in: Frankfurter Rundschau vom 16. Mai 2008.
  36. Von Arnim: Hundertfacher Rechtsbruch, in: Focus vom 28. März 2008.
  37. Hin zum Staat, Interview in Der Spiegel 43/2011 vom 24. Oktober 2011.
  38. Von Arnim: Parteienfinanzierung – ein Verstoß gegen das Grundgesetz. In: Tagesspiegel vom 1. Juli 2012.
  39. von Arnim, Am Volk vorbei, Junge Freiheit vom 16. Juli 2011.
  40. Urteil vom 5. November 1975, Az. 2 BvR 193/74; BVerfGE 40, 296. Dazu von Arnim, Abgeordnetenentschädigung und Grundgesetz, Nr. 32 der Schriften des Karl-Bräuerinstituts des Bundes der Steuerzahler, Wiesbaden 1975. Zum Einfluss dieser Schrift auf das Urteil: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31. Oktober 1975, S. 1 u. 5.
  41. Urteil vom 9. April 1992, Az. 2 BvE 2/89; BVerfGE 85, 264. Dazu von Arnim, Die neue Parteienfinanzierung, Nr. 74 der Schriften des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler, Wiesbaden 1989. Zum Einfluss dieser Schrift auf das Urteil: Friedhelm Boyken, Die neue Parteienfinanzierung, Baden-Baden 198, S. 144 u. 231. Siehe auch Kai Hermann, Allein gegen die Raffia, in: Stern vom 15. April 1992, S. 18–24.
  42. von Arnim, Zum Ausschluss kommunaler Wählergemeinschaften von der steuerlichen und Spenden- und Beitragsbegünstigung, Neue Juristische Wochenschrift 1985, S. 1005–1007. Dazu Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1988: BVerfGE 78, 350. Siehe auch von Arnim, Werden kommunale Wählergemeinschaften im Wettbewerb diskriminiert?, Deutsches Verwaltungsblatt 1999, S. 417–425.
  43. von Arnim, Die Unhaltbarkeit der Fünfprozentklausel bei Kommunalwahlen nach der Reform der Kommunalverfassungen, in: Festschrift für Klaus Vogel zum 70. Geburtstag, 2000, S. 453–463. Dazu Bundesverfassungsgericht vom 13. Februar 2008: BVerfGE 120, 82.
  44. BVerfGE 111, 382.
  45. von Arnim, Abgeordnetenentschädigung und Grundgesetz, 1975, S. 70 ff.; von Arnim, Parteienfinanzierung, 1982, S. 46 ff.; von Arnim, Politikfinanzierung, Wahlrecht und legislative Manipulation – Strenge Gerichtskontrolle bei Entscheidungen der Politik in eigener Sache, in: Festschrift für Martin Kriele zum 65. Geburtstag, München 1997, S. 627 ff.
  46. So BVerfGE 40, 296 (327).
  47. So BVerfGE 85, 264.
  48. So BVerfGE 120, 82 (108); ebenso Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2011, Az. 2 BvC 4/10, Abs.-Nr. 82.
  49. Wahl angefochten. In: Der Spiegel 37/2010 (13. September 2010)
  50. Fünfprozentklausel bei Europawahl ist verfassungswidrig. In: Spiegel Online vom 8. November 2011
  51. Abgedruckt in: Der Spiegel vom 3. Juni 2013, S. 15.
  52. ÖDP klagt gegen die verdeckte Parteienfinanzierung. Auf: www.oedp.de (abgerufen am 24. Juli 2012)
  53. http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/es20150715_2bve000412.html Beschluss vom 15. Juli 2015 – 2 BvE 4/12
  54. Siehe z. B. Robert Leicht: Als Einmann-Instanz gegen die Parteien, in: Die Zeit vom 3. Januar 1992.
  55. Mathias Krupa: Ein deutscher Professor. Der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim radikalisiert sich und befördert die Demokratieverachtung. Die Zeit Nr. 23/2008 vom 29. Mai 2008.
  56. An die Fakten halten. Märkische Allgemeine vom 15. Februar 2006.
  57. Hans Hugo Klein: Kommentierung zu Artikel 21 Grundgesetz. In: Theodor Maunz, Günter Dürig: Grundgesetz. Kommentar. Loseblattwerk. 63. Ergänzungslieferung. C.H. Beck, München 2011, Rn. 195. Zu Hans Hugo Klein, einem langjährigen Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Staatssekretär der CDU, siehe aber auch von Arnim, Der Verfassungsbruch, Berlin 2011, S. 16 ff.
  58. Hans-Jochen Vogel: Legitimation der Parlamente zur Entscheidung in eigener Sache, Vortrag auf der Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung und des Landtags Rheinland-Pfalz am 26. Juni 1992 in Mainz
  59. Süddeutsche Zeitung vom 24. Juni 2013.
  60. http://www.stiftung-oekologie-u-demokratie.de/w/kuratorium-2/
  61. Sämtliche Fachveröffentlichungen (Memento vom 7. August 2007 im Internet Archive). Online auf www.dhv-speyer.de.
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