Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Hans-Joachim Jentsch

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hans-Joachim Jentsch (* 20. September 1937 in Fürstenwalde/Spree; † 28. März 2021) war ein deutscher Politiker der CDU. Er war von 1982 bis 1985 Oberbürgermeister von Wiesbaden, von 1990 bis 1994 Justizminister in Thüringen sowie von 1996 bis 2005 Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Leben

Nach dem Zweiten Staatsexamen im Jahre 1966 wurde Jentsch in Marburg mit einer Arbeit über Die Beurteilung summarischer Exekutionen durch das Völkerrecht promoviert. Im selben Jahr wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und wurde in dieser Eigenschaft in Wiesbaden tätig. 1977 erfolgte zudem die Bestellung zum Notar. Beide Zulassungen ruhten während seiner Tätigkeit als Oberbürgermeister, Minister und Verfassungsrichter. Hans-Joachim Jentsch war verheiratet, hatte eine erwachsene Tochter und lebte zuletzt in Wiesbaden. Er starb im März 2021 im Alter von 83 Jahren.[1]

Abgeordneter

Von 1976 bis 1982 war Jentsch Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Von 1987 bis 1990 war er Landtagsabgeordneter in Hessen.

Öffentliche Ämter

1982 wurde Jentsch von der Stadtverordnetenversammlung zum Oberbürgermeister von Wiesbaden gewählt. Nach der Hessischen Kommunalwahl 1985 wurde er von der Stadtverordnetenversammlung aufgrund veränderter Mehrheitsverhältnisse vorzeitig aus dem Amt wieder abberufen.

Nach der Wiedervereinigung diente er dem Freistaat Thüringen von 1990 bis 1994 als Justizminister und von 1995 bis 1996 nebenamtlich als Mitglied des Thüringischen Verfassungsgerichtshofs.

Richter des Bundesverfassungsgerichts

Vom 3. Mai 1996 bis zum altersbedingten Ausscheiden am 30. September 2005 war er Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts und zuletzt Berichterstatter u. a. bei Parteiverbots- und Wahlprüfungsverfahren sowie in Verfahren des Parteien- und Wahlrechts. Sein Nachfolger im Amt war Herbert Landau. Er galt als der zu seiner Zeit „politischste“ Richter des Bundesverfassungsgerichtes.[2]

Als Berichterstatter war er federführend unter anderem an der Entscheidung zum NPD-Verbotsverfahren vom 18. März 2003[3], der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Juli 2004 zur Juniorprofessur[4] und zur Auflösung des 15. Deutschen Bundestages durch die Stellung der Vertrauensfrage vom 25. August 2005 („Vertrauensfrage II“)[5] beteiligt. Im umstrittenen Kopftuchurteil gehörte Jentsch der Minderheit an und votierte mit Di Fabio und Mellinghoff resultierend aus dem Neutralitätsgebot der Schulen bzw. dem Kopftuch als politisches Symbol gegen die Verfassungsbeschwerde der Lehrerin und damit im Sinne des Oberschulamts von Baden-Württemberg. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. August 2005 zur Auflösung des 15. Deutschen Bundestags vertrat er nicht die Auffassung der Senatsmehrheit; die Entscheidung fiel mit sieben zu eins Stimmen. Jentsch begründete sein Sondervotum damit, dass durch die Auflösung des Bundestages durch ein „konstruiertes Misstrauen“ zu einem im Grundgesetz bewusst nicht vorgesehenen Selbstauflösungsrecht des Bundestages führen würde, wenn man bei der Begründung allein auf die Lagebeurteilung des Kanzlers abstelle.

Ab Oktober 1994 war er als Lehrbeauftragter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena tätig; im September 2004 bestellte ihn der Thüringer Kultusminister zum Honorarprofessor.

Ehrungen

Im Juli 2002 verlieh ihm die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena die Ehrendoktorwürde. Verliehen wurde ihm die Ehrendoktorwürde „für seine wissenschaftlichen Leistungen auf dem Gebiet des Staats- und Verfassungsrechts und seine besonderen Verdienste um das Gemeinwesen und die Rechts- und Verfassungsentwicklung in Deutschland“.[6] Das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband erhielt er im September 2005.

Mit Beschluss vom 18. November 2006 wurde ihm die Ehrenbürgerwürde der Stadt Wiesbaden verliehen.[7]

Der Ministerpräsident des Landes Hessen, Volker Bouffier, verlieh Hans-Joachim Jentsch am 5. November 2010 die Wilhelm-Leuschner-Medaille für Verdienste um die Deutsche Einheit.[8]

Ab 2013 war er Vorsitzender des Stiftungsrates der Point Alpha Stiftung.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Politiker und Verfassungsrichter Jentsch gestorben, zeit.de, erschienen und abgerufen am 29. März 2021.
  2. Die acht Richter des Zweiten Senats im Porträt , Deutsche Welle vom 25. August 2005
  3. Az. 2 BvB 1/01 BVerfGE 104, 370 = NJW 2002, 1187
  4. Az. 2 BvF 2/02 BVerfGE 111, 226 = NJW 2004, 2803 = NVwZ 2004, 1483.
  5. Az. 2 BVE 4/05 BVerfGE 114, 121 = NJW 2005, 2669 = DVBl 2005, 1310 = JuS 2006, 75.
  6. Mitteilung der Universität Jena vom 4. Juli 2004 zur Verleihung des Doktors ehrenhalber
  7. Mitteilung der Stadt Wiesbaden zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde
  8. Michael Bußer: Newsletter der Hessischen Landesregierung vom 5. November 2010.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Hans-Joachim Jentsch aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.