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Handelsgesetzbuch

Aus Jewiki
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Dieser Artikel behandelt das deutsche Handelsgesetzbuch, für Handelsgesetze anderer Länder siehe Handelsgesetzbuch (Begriffsklärung)
Basisdaten
Titel: Handelsgesetzbuch
Abkürzung: HGB
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Handelsrecht
Fundstellennachweis: 4100-1
Datum des Gesetzes: 10. Mai 1897
(RGBl. S. 219)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1900
Letzte Änderung durch: Art. 13 G vom 15. Juli 2014
(BGBl. I S. 934)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
19. Juli 2014
(Art. 17 G vom 15. Juli 2014)
GESTA: D008
Weblink: Text des HGB
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland. Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt für Kaufleute neben dem HGB nur subsidiär. Das HGB setzt vor allem auf den Rechtsschein, um die vorzunehmenden Geschäfte zu erleichtern.

Daneben enthält das HGB die Regelungen für die OHG, die KG und die stille Gesellschaft.

Für Kapitalgesellschaften enthält das HGB Regelungen zu Abschlüssen und Berichten. Weiterhin bestehen Ergänzungsvorschriften für Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Genossenschaften.

Mit wenigen Strafvorschriften zählt das HGB auch zum Nebenstrafrecht.

Vorläufer des heutigen HGB war das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861. Das HGB wurde am 10. Mai 1897 erlassen, und trat gemeinsam mit dem BGB am 1. Januar 1900 in Kraft. Aktuell wird das Handelsrecht stark durch Rechtsetzungen der Europäischen Union beeinflusst.

Das deutsche Handelsgesetzbuch galt ab 1939 großteils auch in Österreich. Mit dem 1. Januar 2007 wurde das österreichische Handelsgesetzbuch (HGB) mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG), öBGBl I Nr 2005/120 in großem Umfang novelliert und dabei in Unternehmensgesetzbuch (UGB) umbenannt.

Inhalt

Als spezielleres Handelsrecht enthält das HGB auch das Seehandelsrecht, das in mancher Hinsicht durch Völkerrecht beeinflusst wird.

Das HGB ist wie folgt gegliedert (Inhaltsverzeichnis):

  1. Buch: Handelsstand (§§ 1–104a)
    1. Kaufleute
    2. Handelsregister, Unternehmensregister
    3. Handelsfirma
    4. Handelsbücher (weggefallen)
    5. Prokura und Handlungsvollmacht
    6. Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge
    7. Handelsvertreter
    8. Handelsmakler
    9. Bußgeldvorschriften
  2. Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft (§§ 105–237)
    1. Offene Handelsgesellschaft
    2. Kommanditgesellschaft
    3. stille Gesellschaft
  3. Buch: Handelsbücher (§§ 238–342e)
    1. Vorschriften für alle Kaufleute
    2. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
    3. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
    4. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
    5. Privates Rechnungslegungsgremium, Rechnungslegungsbeirat
    6. Prüfstelle für Rechnungslegung
  4. Buch: Handelsgeschäfte (§§ 343–475h)
    1. Allgemeine Vorschriften
    2. Handelskauf
    3. Kommissionsgeschäft
    4. Frachtgeschäft
    5. Speditionsgeschäft
    6. Lagergeschäft
  5. Buch: Seehandel (§§ 476 ff.; siehe Seehandelsrecht (Deutschland))
    1. Allgemeine Vorschriften
    2. Reeder und Reederei
    3. Kapitän
    4. Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern
    5. Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck
    6. Bodmerei (weggefallen)
    7. Haverei
    8. Bergung
    9. Schiffsgläubiger
    10. Versicherung gegen die Gefahren der Seeschifffahrt (weggefallen)
    11. Verjährung

Änderungen des Handelsgesetzbuches

Das Handelsgesetzbuch wurde in der Vergangenheit durch zahlreiche Artikelgesetze geändert. Größere Änderungen erfolgten in letzter Zeit u.a. durch folgende Gesetze:

Jahr Abkürzung Name des Gesetzes Inhalt
2013 Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts Neugestaltung des deutschen Seehandelsrechts im 5. Buch des HGB
2009 BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Deregulierung und Kostensenkung, Verbesserung der Aussagekraft des Jahresabschlusses
2004 BilReG Bilanzrechtsreformgesetz Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards und Qualitätssicherung der Abschlussprüfung
2002 TransPuG Transparenz- und Publizitätsgesetz Reform des Aktien- und Bilanzrechts
1998 KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich Corporate Governance, Risikofrüherkennungssystem
1998 HRefG Handelsrechtsformgesetz Gesellschaftsrecht, Firmenrecht

Zuständige Gerichte

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen Kaufleuten ist regelmäßig die Kammer für Handelssachen am Landgericht in erster Instanz zuständig, wenn eine der Parteien dies beantragt beziehungsweise die Klage an die Kammer für Handelssachen gerichtet ist.

Angelegenheiten des Handelsregisters sind solche der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Hierfür sind die Amtsgerichte zuständig, die auch das Handelsregister führen. Neben den staatlichen Gerichten spielen in der Praxis auch Schiedsgerichte eine Rolle, national wie international.

Weblinks

Wiktionary: Handelsgesetzbuch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikisource: Handelsgesetzbuch (1897) – Quellen und Volltexte
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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