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Flagge Deutschlands

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Bundesflagge
Flag of Germany.svg

Vexillologisches Symbol: Vexillologisches Symbol?
Seitenverhältnis: 3:5
Offiziell angenommen am: 23. Mai 1949

Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder Bundesflagge ist ein deutsches Hoheitszeichen und Staatssymbol.[1]

Die Revolutionäre des 19. Jahrhunderts, die die Flaggenfarben als Kleidung trugen, bezeichneten die Fahne als „Dreifarb“, was die deutsche Übersetzung des Begriffs „Trikolore“ ist. Im Gegensatz zu Dänemark (Dannebrog), Finnland (siniristilippu), Frankreich (le tricolore, „die Trikolore“), Großbritannien (Union Jack) oder den Vereinigten Staaten (Stars and Stripes) hat Deutschlands Flagge, wie viele andere Flaggen auch, keinen offiziellen Namen. Im Hinblick auf ihre markante Farbkombination wird sie mitunter auch schlicht Schwarz-Rot-Gold genannt. Gebräuchlich ist ferner das Synonym Bundesfarben.[2] In Seglerkreisen wird sie in Anlehnung an den ersten Bundeskanzler manchmal als „Adenauer“ bezeichnet.[3][4]

Beschreibung

Spielart einer Flagge basierend auf dem gleichen Grundmuster? Ungewöhnliche Darstellung der Bundesflagge mit goldfarbenem Streifen (heraldisch umstritten).

Die Nationalflagge Deutschlands ist eine Trikolore aus drei gleich großen horizontalen Balken mit dem Seitenverhältnis 3:5. Die Farben der Bundesflagge sind in Art. 22 Abs. 2 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 festgelegt:

Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

Heraldisch beschreibt man die Flagge „Geteilt zu Schwarz, Rot und Gold“. Die Handelsflagge entspricht der Bundesflagge.

Ergänzend dazu wurde in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950[5] geregelt, dass die Bundesflagge aus drei gleich großen Querstreifen besteht, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, und dass das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches 3 zu 5 beträgt. In der Flaggenanordnung vom 13. November 1996 (FlaggAnO 1996)[6] wurde festgelegt, dass die Bundesflagge auch in Form eines Banners geführt werden kann, das aus drei gleich breiten Längsstreifen besteht, links schwarz, in der Mitte rot, rechts goldfarben.

Was die Farbtöne betrifft, spricht die geltende FlaggAnO nicht nur von goldfarben, sondern ist auch in der Anlage 1 hierzu im Bundesgesetzblatt[7] der untere Streifen in dem heraldisch umstrittenen, aber historisch begründbaren metallischen Farbton dargestellt. Auf der Grundlage des Beschlusses des Bundeskabinetts vom 2. Juni 1999 wurde aber das Corporate Design der Bundesregierung entwickelt. Für Flaggenstoffe nimmt man daher für das Gold das sogenannte Melonengelb (RAL 1028). Für die technische Beschreibung verwendet die Bundesregierung momentan folgende RAL-Farbwerte, mit deren Entsprechung im Pantone- und CMYK-System für Bildwortmarken („Firmenlogos“) und RGB für Online-Medien:

Farbe RAL[8] Pantone CMYK RGB (Hex und Farbe)
Schwarz 9005
Tiefschwarz
0A 0A 0D
Black 0-0-0-100 00 00 00
Rot 3020
Verkehrsrot
C1 12 1C
485 0-100-100-0 FF 00 00
Gold 1021
Rapsgelb
EE C9 00
Yellow: 765 g, Red 032: 26 g, Black: 11 g,
transp. White: 198 g, Alternativ 7405
0-12-100-5 FF CC 00

Geschichte

Mittelalterliche Flagge

Die heraldische Kombination von Schwarz, Rot und Gold ist bereits seit dem Mittelalter bezeugt. Ein Vorläufer der deutschen Flaggen ist das Reichsbanner des Heiligen Römischen Reiches. Im Kriegsfall kamen weitere Flaggen, wie die Reichssturmfahne oder, wenn der Kaiser involviert war, die Reichsrennfahne, hinzu.

  • Hochmittelalter bis 1410: schwarzer einköpfiger Adler mit roten Waffen (Schnabel und Krallen) auf gelbgoldenem Grund (heraldisch: „In Gold ein schwarzer Adler mit roten Waffen“). Dieser Adler war, zusammen mit der darauf basierenden Farbkombination schwarz-gelb das Emblem des römisch-deutschen Königs, und die Reichsfarben. Seit dem 13./14. Jahrhundert wurden dessen Klauen und Schnabel in Rot dargestellt. Das älteste Zeugnis davon gibt der Heidelberger Codex Manesse.
  • Spätmittelalter ab 1410 bis 1806: schwarzer doppelköpfiger Adler mit roten Waffen auf gelbgoldenem Grund. Der doppelköpfige Adler symbolisiert dabei das Kaiser- und Königtum des Kaisers bzw. Königs des Heiligen Römischen Reiches, also seine hervorgehobene Stellung unter den anderen Königen Europas. Der Doppeladler wurde nach 1806 zum Emblem Österreichs unter den Habsburgern, welche über Jahrhunderte den Titel des römischen Kaisers innehatten und die nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches auch dessen Farben, schwarz-gelb, als Österreichische Kaiser weiterführten.

Flaggen der Neuzeit

Ein Ursprung der Farben Schwarz-Rot-Gold liegt auch in den Befreiungskriegen 1813 gegen Napoleon, nämlich bei den Uniformen des Lützowschen Freikorps. Die Korps setzten sich zumeist aus Studenten zusammen, die sich gegen die Besatzung Deutschlands durch Frankreich formierten (siehe hierzu auch Urburschenschaft). Da die Freiwilligen unter dem preußischen Major Adolf von Lützow aus allen Teilen Deutschlands stammten und von dort höchst unterschiedliche Uniformen und Zivilkleidung mitbrachten, war die einzige Möglichkeit, eine einheitliche Bekleidung herzustellen, die unterschiedlich farbigen Uniformen schwarz einzufärben. Hinzu kamen goldene (messingfarbene) Knöpfe sowie schließlich rote Aufschläge und Vorstoß. Zur Popularisierung hat die Tatsache beigetragen, dass die Farben die gleichen wie die der Reichsfahne im Heiligen Römischen Reich waren.

Diese Farbzusammenstellung wird auch durch einen (historisch verbürgten) Ausspruch aus den Befreiungskriegen bestätigt:

Aus der Schwärze (schwarz) der Knechtschaft durch blutige (rot) Schlachten ans goldene (gold) Licht der Freiheit.
Flagge beim Hambacher Fest mit Gold nach oben (1832)

Am 17. Juni 1813 geriet die Truppe der „Schwarzen Jäger“ bei Kitzen (nahe Leipzig) in einen Hinterhalt der Franzosen und wurde fast völlig aufgerieben. Am 12. Juni 1815 gründeten sieben Studenten, die im Lützower Freikorps gedient hatten und nun bei verschiedenen Corps des Senioren-Convents zu Jena aktiv waren, mit anderen national und republikanisch gesinnten Studenten die Urburschenschaft. Sie wählten die Farben „Schwarz-Rot-Gold“.

Am vierten Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig, am 18. Oktober 1817, zogen etwa 500 Studenten der Urburschenschaft und einige Professoren aus vielen deutschen Staaten unter der Losung „Nur im Ganzen ist Heil“, mit der rot-schwarz-roten Fahne (golden waren lediglich die Fransen und ein Eichenzweig im schwarzen Streifen) auf die Wartburg bei Eisenach (Wartburgfest), um für Freiheit und ein einheitliches Reich zu demonstrieren. Vom 27. bis zum 30. Mai 1832 demonstrierten 30.000 Teilnehmer auf dem Hambacher Fest für nationale und demokratische Ziele und führten erstmals eine schwarz-rot-goldene Fahne mit sich. Die Inschrift im mittleren roten Teil „Deutschlands Wiedergeburt“ machte das Ziel der Beteiligten deutlich, die Errichtung eines deutschen Nationalstaates.

Deutscher Bund

Flaggen republikanischer Revolutionäre von 1848 (März 1848)
Historische Flagge? Deutschland („Paulskirchenregierung“, 1848–1849)
Historische Flagge Kriegsflagge zur See? Seekriegsflagge der Reichsflotte (1848–1852)

Die Farben Schwarz, Rot und Gold haben sich erst während der Periode des Deutschen Bundes (1815–1866) in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als deutsche Nationalfarben durchgesetzt und etabliert. Die revolutionären Jahre von 1848/49 brachten die Gründung einer Nationalversammlung mit sich. Am 9. März 1848 wurde diese dann in Frankfurt am Main offiziell beschlossen und die Flagge mit den waagerechten Farben Schwarz-Rot-Gold festgelegt.

Revolutionäre von 1848/49, welche nicht eine deutsche Einheit als Monarchie, sondern als Republik haben wollten, wählten für sich auch eine senkrecht gestreifte schwarz-rot-goldene Trikolore in Anlehnung an die französische Flagge.

Außerdem war Schwarz-Rot-Gold die Flagge der deutschen Reichsflotte von 1848 bis 1852, Kriegsflagge Österreichs und seiner Verbündeten im Deutschen Krieg, Flagge des Bundes der Deutschen in Österreich-Ungarn und Landesflagge der Fürstentümer Waldeck, Reuß Jüngere Linie und Reuß Ältere Linie.

Am 18. Mai 1848 zogen die Abgeordneten der ersten Deutschen Nationalversammlung, die erste deutsche Volksvertretung überhaupt, in die Frankfurter Paulskirche ein. Am 13. November 1848 wurde Schwarz-Rot-Gold im Reichsgesetzblatt als deutsche Flagge verkündet. Auch dienten die Farben als Flagge der Reichsflotte des Deutschen Bundes. Während des Deutschen Krieges 1866 kämpften einige deutsche Bundes-Korps unter der schwarz-rot-goldenen Fahne gegen Preußen. Schwarz und Gold waren auch die Farben des Alten Reiches, diese alten Reichsfarben galten in Österreich-Ungarn bis 1918.

Ende der 1860er Jahre wurden Flaggenentwürfe von Prinz Adalbert von Preußen für verschiedene deutsche Flaggen entdeckt.[11] Der Gründer der deutschen Reichsflotte hatte 1849/50 in erster Linie Vorschläge für eine Seekriegsflagge und Gösch der Reichsflotte entworfen, die sich an der schwarz-rot-goldenen Flagge des Deutschen Bundes orientierten und die Farben unterschiedlich mit einem Eisernen Kreuz kombinierten. Als Nationalflagge schlug Prinz Adalbert eine horizontale Trikolore in Schwarz-Rot-Gold und eine geviertelte Flagge mit einem Rechteck in Gold (an der oberen Liek), einem schwarzen Rechteck (im unteren Flugteil) und zwei roten Rechtecken vor. Auch einen Entwurf für eine Flagge des Fürstenrats schuf Prinz Adalbert.[12]

Norddeutscher Bund und Deutsches Reich

Historische Flagge? Norddeutscher Bund (1867–1871), Historische Flagge Bürgerliche Flagge und Handelsflagge? Deutsches Reich („Kaiserreich“) (1871–1918)

Preußen, seit 1866 der einflussreichste deutsche Staat, versuchte die deutschen Einigungsbestrebungen in Bahnen zu lenken, die seinen eigenen Interessen entsprachen. Der bedeutendste Schritt in diese Richtung war die Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck veranlasste persönlich durch die am 1. Juli 1867 in Kraft getretene Verfassung (in Art. 55) die Annahme einer neuen Flagge für die Kriegs- und Handelsmarine: einer schwarz-weiß-roten Trikolore. Diese Farben stammen ursprünglich von Flaggenvorschlägen Dr. Adolf Soetbeers, Sekretär der Handelskammer Hamburg, aus einem am 22. September 1866 im Bremer Handelsblatt erschienenen Artikel. Am 9. Dezember des Jahres plädierte Bismarck in einem ersten Verfassungsentwurf des Norddeutschen Bundes für diese Kombination, und auch Prinz Adalbert von Preußen, der preußische Marineminister von 1848 bis 1851, sprach sich in einem Vortrag vor König und Kronprinz am 25. Dezember dafür aus, so dass die Farben schließlich am 22. Juni 1867 in der fertigen Verfassung festgelegt wurden. Der Öffentlichkeit wurde erklärt, dass Schwarz-Weiß für die preußischen und Rot-Weiß für die Hansestädte stünden. Die Hanse selber hatte zwar als Städtebund nie eine eigene einheitliche Flagge, allerdings führten die Wappen fast aller Mitgliedsstädte die Farben Weiß und Rot.

Diese Farbgebung passte mit den Farben des Königs von Preußen, Wilhelm I. insofern zusammen, als Schwarz-Weiß die Farben Preußens und Rot-Weiß die der Mark Brandenburg waren. Gegen die schwarz-weiß-rote Trikolore gab es kaum Widerstand – selbst den Anhängern von Schwarz-Rot-Gold war der erste Schritt einer Vereinigung der deutschen Staaten wichtiger als die Farben der Flagge. Diese Flagge wurde schließlich zur Nationalflagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918, welches den Norddeutschen Bund ablöste.

Weimarer Republik

Historische Flagge Bürgerliche Flagge und Dienstflagge an Land? Deutsches Reich („Weimarer Republik“, 1919–1933)
Handelsflagge der Weimarer Republik

Nach Deutschlands Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde diese Flagge in der Weimarer Republik am 14. August 1919 wieder durch eine Flagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold ersetzt (Art. 3 Satz 1 Weimarer Verfassung). Die Einführung der schwarz-rot-goldenen Flagge führte zu einem Flaggenstreit, weil diese für viele als Sinnbild mehrfacher Demütigungen stand. Der Streit führte neben parlamentarischen und öffentlichen Diskussionen sogar zu Straßenkämpfen zwischen den gegnerischen Lagern. Die Monarchisten und die Nationalsozialisten favorisierten die Wiedereinführung der schwarz-weiß-roten Flagge und verspotteten die gültige Flagge als „Schwarz-Rot-Mostrich“ (Mostrich = Senf), während die extreme Linke und die USPD die rein rote Revolutionsflagge bevorzugten.

Die entscheidende Abstimmung über die Wahl der Nationalfarben fand am 3. Juli 1919 im Parlament statt. Dort ergab sich eine Stimmenmehrheit von 211 Stimmen für Schwarz-Rot-Gold bei 90 Gegenstimmen. Bei der Handelsflagge wurde ein Kompromiss geschlossen, wobei Schwarz-Weiß-Rot das Grundtuch für diese wurde. In der Ersten Flaggenverordnung vom 31. Juli 1921 wurden weitere Flaggen festgelegt, wobei fünf schwarz-rot-goldene bzw. fünf schwarz-weiß-rote Grundtücher festgesetzt wurden. Diese komplizierte Regelung gefiel jedoch niemandem, und jedes Lager betrachtete seine Farben als die wahren Farben Deutschlands.

So fuhr die deutsche Handelsflotte bis 1933 mit den Farben Schwarz-Weiß-Rot, denen eine Gösch in den Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold beigegeben war.

Nationalsozialismus

Historische Flagge? Deutsches Reich („Drittes Reich“), Handels- und zusätzliche Nationalflagge (1933–1935)
Historische Flagge? Deutsches Reich („Drittes Reich“, ab 1943 Großdeutsches Reich), Nationalflagge (1933–1935)
Historische Flagge?Nationalflagge (1935–1945), zugleich Handelsflagge (1933–1945) und Gösch der Kriegsschiffe

In der Zeit des Nationalsozialismus ab 1933 ergänzten die Nationalsozialisten die Nationalflagge zunächst durch die Hakenkreuzflagge ihrer Partei, die zusätzlich zur alten kaiserlichen Flagge „Schwarz-Weiß-Rot“ die Nationalflagge darstellen sollte. Adolf Hitler hatte viele Symbole der Nationalsozialisten entworfen, so auch die Hakenkreuzflagge. Er gab in Mein Kampf zu, dass ein Starnberger Zahnarzt – wahrscheinlich Friedrich Krohn – einen sehr ähnlichen Entwurf geschaffen und seinen Entwurf wohl beeinflusst hatte. Hitler deutete die Flagge wie folgt:

„Das rote Tuch, die Farbe der eisernen sozialen Gerechtigkeit, das Weiß, unsere heilige nationale Begeisterung, und das Hakenkreuz als Zeichen der Arbeit.“[13]

Das Hakenkreuz wurde zu dieser Zeit auch von vielen anderen Gruppen auf der ganzen Welt verwendet, ohne dass ein Zusammenhang mit dem deutschen Nationalsozialismus bestand (siehe Swastika). So war es unter anderem in militärischen Abzeichen Lettlands[14][15] und Finnlands[16][17] enthalten.

Mit einem Erlass vom 12. März 1933 bestimmte Reichspräsident Paul von Hindenburg, dass zukünftig zwei Nationalflaggen das „Dritte Reich“ symbolisieren sollten: zum einen die alte kaiserliche Flagge mit den schwarz-weiß-roten Streifen und zusätzlich die Hakenkreuzflagge.[18] Beide Flaggen waren grundsätzlich zusammen zu hissen. Innenminister Wilhelm Frick legte am 29. April 1933 per Erlass fest, dass auf Handelsschiffen Schwarz-Weiß-Rot am Heck und die Hakenkreuzflagge am Platze der Signalflaggen gezeigt werden muss.[19]

Das Hakenkreuz auf der Rückseite der Nationalflagge war ebenfalls rechtsgerichtet, während es auf den zur See benutzten Flaggen „durchgefärbt“, d. h. linksgerichtet war.[20]

Im Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 wurde unter anderem eine Änderung beschlossen, nachdem von diesem Zeitpunkt an ausschließlich die Hakenkreuzflagge (jetzt mit nach links versetztem Hakenkreuz) als Nationalflagge zu zeigen sei.[21] In einer Rede von Hermann Göring in seiner Funktion als Reichstagspräsident wurde die Änderung wie folgt begründet:

„Die alte Flagge, sie ist in Ehren eingerollt worden. Sie gehört einem vergangenen Deutschland der Ehre an. […] Die Achtung, die wir vor der alten Flagge schwarz-weiß-rot haben, zwingt uns zu verhindern und zu verhüten, dass diese Farben und diese Flagge herabgewürdigt werden zu einem Parteiwimpel, unter dem sich als Siegeszeichen die Reaktion verborgen hält.“

Hermann Göring: Redetext in: Völkischer Beobachter Nr. 260/17-09-1935

Ein bedeutender Anlass für diese Änderung war der „Bremen-Zwischenfall“, der sich am 26. Juli 1935 in New York abspielte: Kurz vor dem Ablegen des deutschen Linienschiffs „Bremen“ gelangte eine Gruppe von Teilnehmern einer „Anti-Nazi-Demonstration“ auf das Schiff und entfernte während einer Schlägerei die nationalsozialistische Hakenkreuzflagge. Sie wurde zerrissen und anschließend in den Hudson River geworfen. Vier Tage später übergab der deutsche Botschafter der US-Regierung eine scharfe Protestnote, in der man sich über die „Schändung“ der deutschen Nationalflagge beklagte. Die US-Seite wies jedoch darauf hin, dass es sich bei der Hakenkreuzflagge lediglich um eine Parteiflagge handelte und die schwarz-weiß-rote Nationalflagge keinesfalls beeinträchtigt worden sei. Dies kann der entscheidende Anreiz für Hitler gewesen sein, das Flaggengesetz zu ändern.[22]

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden von den Siegermächten alle vorherigen Nationalflaggen verboten. Am 12. November 1946 ordnete die Besatzungsmacht im Kontrollratsgesetz Nr. 39[23] an, dass alle deutschen Schiffe zur Identifikation die internationale Signalflagge des Buchstabens „C“ mit einem dreieckigen Ausschnitt zu führen hätten, den sogenannten C-Doppelstander. Die Farben blau, weiß und rot repräsentieren dabei die Nationalfarben der vier Alliierten. Dieser Stander durfte auf See nicht gegrüßt werden, bzw. es durften ihm keine Ehrenbezeugungen erwiesen werden.

Die Vorbereitungen zur Erschaffung einer neuen deutschen Nationalsymbolik begannen während des „Verfassungskonvents“ auf Herrenchiemsee, der zwischen dem 10. und 25. August 1948 tagte. Obwohl es Überlegungen gab, die Flaggenfrage bis zu einer Wiedervereinigung aufzuschieben,[24] entschloss man sich schließlich doch, eine Entscheidung zu treffen. Dies geschah vor allen Dingen unter dem Eindruck des Verfassungsentwurfes der SED vom 22. November 1946, in dem Schwarz-Rot-Gold als die Farben einer zukünftigen „Deutschen Republik“ bestimmt wurden.[25] Während die Sozialdemokraten für die Wiedereinführung der alten Weimarer Farben Schwarz-Rot-Gold plädierten, hielt man es auf Seiten der CDU/CSU sowie der konservativen Deutschen Partei für angemessener, die „Kreuzflagge“ des 20. Juli 1944 als neue Deutsche Nationalflagge zu wählen. Diese von Josef Wirmer, einem Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944, entworfene Flagge, die nach dem erfolgreichen Attentat auf Adolf Hitler als vorläufige Nationalflagge hätte Verwendung finden sollen, war Grundlage eines späteren Vorschlags der Unionsparteien vom 5. November 1948. Josef Wirmers jüngerer Bruder Ernst war Mitglied des Parlamentarischen Rats und überzeugte am 26. Oktober 1948 die Delegierten der CDU/CSU zunächst, den Originalentwurf seines Bruders zu übernehmen. Josef Wirmers Idee, die Nationalfarben in der Form eines skandinavischen Kreuzes anzuordnen (Wirmerflagge), beruhte wohl auf der Vorstellung, dass man damit zum einen die Wehrmacht zufriedenstellte (durch Ähnlichkeit mit der Reichskriegsflagge) und zum anderen die demokratischen Kräfte berücksichtigte (durch Verwendung der traditionellen demokratischen Farben). Einem ähnlichen Gedanken folgte der Entwurf seines Bruders Ernst, der einen schwarzen Streifen zwischen dem gelben und roten Feld einfügte, analog zum Balkenkreuz der Wehrmacht. Durch diesen Zusatz ergab sich allerdings wieder das von Josef Wirmer vermiedene heraldische Problem, dass Schwarz direkt an Rot grenzte. Jedoch entschied man sich am 3. November 1948, das traditionelle Angrenzen von Rot und Schwarz beizubehalten.[26] Im Entwurf zum Gesetzestext hieß es dazu: „Die Flagge des Bundes zeigt auf rotem Grunde ein schwarzes liegendes Kreuz und auf dieses aufgelegt ein goldenes Kreuz.“ Die von Wirmer vorgeschlagene Flagge wird mittlerweile vorwiegend im Umfeld der rechtsextremen Szene verwendet, insbesondere im Umfeld von PEGIDA, wogegen sich die Nachkommen Wirmers mittlerweile wehren.[27]

Auch andere Politiker, Kunsthistoriker und Künstler befassten sich mit der Flaggenfrage.[28] Robert Lehr, ein Mitglied des Parlamentarischen Rates, schlug eine Flagge nach Vorbild jener der USA vor, bei der für jedes Bundesland ein goldener Stern in die schwarze Gösch der roten Flagge eingefügt werden sollte. Der Historiker Paul Wentzcke sprach sich für eine „Republikanische Trikolore“ aus, die wie die französische Trikolore vertikal geteilt sein sollte. Die deutsche Teilung wollte der Kunsthistoriker Edwin Redslob durch einen weißen Querstreifen auf der schwarz-rot-goldenen Trikolore darstellen.[29]

Dass schließlich eine Einigung zu Gunsten von Schwarz-Rot-Gold zustande kam, ist wohl vor allen Dingen der Tatsache zuzuschreiben, dass damit eine Rechtskontinuität zwischen der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland deutlich gemacht werden konnte.[30]

Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde am 23. Mai 1949 die Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Artikel 22 bestimmt: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Die Bevölkerung hatte die neue Flagge jedoch noch nicht vollständig angenommen. In der Wochenzeitung Die Zeit war zu lesen, dass ebenso viele Menschen Schwarz-Weiß-Rot wie Schwarz-Rot-Gold als Flagge annehmen – jeweils 25 %.[31][32] Eine Umfrage vom Institut für Demoskopie Allensbach liefert andere Zahlen: 35 % der Befragten würden sich für Schwarz-Rot-Gold entscheiden. Die Hälfte der Befragten wollte keine Entscheidung treffen.[33] Trotz unterschiedlicher Ergebnisse zeigten die Umfragen ein höchst gespaltenes Meinungsbild in der Gesellschaft.

In der Sowjetischen Besatzungszone entschied man sich auf dem zweiten Volkskongress 1948 für die schwarz-weiß-rote Flagge, wie sie auch vom Nationalkomitee Freies Deutschland benutzt wurde. 1949 wurde aber auf Vorschlag von Friedrich Ebert junior ebenfalls die schwarz-rot-goldene Flagge als Flagge der Deutschen Demokratischen Republik angenommen. Die Deutsche Demokratische Republik fügte mit dem Flaggengesetz vom 1. Oktober 1959 ihr Staatswappen – Ährenkranz mit Hammer und Zirkel – in die Mitte der Flagge ein. Das öffentliche Vorzeigen dieser von der Bundesrepublik offiziell als „Sowjetzonenfahne“ bezeichneten Flagge wurde bis Ende der 1960er-Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin als ein Verstoß gegen Verfassung und öffentliche Ordnung angesehen und durch polizeiliche Maßnahmen verhindert (Siehe auch Hallstein-Doktrin, Alleinvertretungsanspruch). Ein besonderer Flaggenstreit ergab sich 1959 in Westberlin, als auf dem Reichsbahngelände die nun neue schwarz-rot-goldene Fahne der DDR gezeigt wurde. Denn nach einer alliierten Vereinbarung unterstand das gesamte Eisenbahnwesen innerhalb der Grenzen der Stadt Berlin der Sowjetischen Militäradministration und war deshalb nicht einfach durch die westliche Polizei kontrollierbar.[34]

Ab 1990

Fahne der Einheit vor dem Sitz des Bundestages in Berlin, als Denkmal am 3. Oktober 1990 gehisst

Im Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches für die DDR, der im Frühjahr 1990 der neu gewählten Volkskammer und der Öffentlichkeit übergeben wurde, war ebenfalls eine schwarz-rot-goldene Flagge, in der das alte DDR-Staatswappen durch das Symbol der unabhängigen Friedensbewegung der DDR „Schwerter zu Pflugscharen“ ersetzt wurde, als DDR-Staatsflagge vorgesehen. Doch mit der deutschen Wiedervereinigung wurden die Flaggen der Bundesrepublik auch im Osten gültig.

Während der Umgang der Deutschen mit ihrer Flagge und ihren Nationalfarben nach den Eindrücken des Zweiten Weltkrieges lange Zeit sehr zurückhaltend war, ist anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zum ersten Mal in der deutschen Nachkriegsgeschichte ein massenhaftes Auftreten der deutschen Nationalflagge und der deutschen Nationalfarben an Häusern, Autos, Bekleidung, Fan-Artikeln und als Körperbemalung zu beobachten gewesen.

Regeln zur Beflaggung

Bundesdienstflagge der Seestreitkräfte: Ansprache des Bundespräsidenten Horst Köhler bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr 2004

In dem Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005[35] sind die Beflaggungstage geregelt, bei denen es keiner besonderen Anordnungen bedarf:

(* nicht in allen Bundesländern)

Zudem gibt es noch eine Reihe regelmäßiger Beflaggungstage der Länder. Des Weiteren sind Beflaggungen an anderen Tagen üblich, z. B. bei der Wahl des Bundespräsidenten oder Trauerbeflaggung beim Ableben eines bedeutenden in- oder ausländischen Politikers. Für diese Beflaggungen bedarf es (in der Regel) einer Anordnung des Bundesministers des Innern.

Bannerflaggen

National- und Handelsflagge
Dienstflagge des Bundes

Neben den gewöhnlichen Flaggen im horizontalen Format sind in Deutschland oftmals Bannerflaggen im öffentlichen Gebrauch an Rathäusern, Schulen und anderen beflaggten Gebäuden gebräuchlich. Dabei soll sich der schwarze Streifen aus Sicht des Betrachters auf der linken Seite befinden. Zu beachten ist, dass dabei nur „echte“ Bannerflaggen verwendet werden, bei dem das Flaggentuch am kurzen Ende fest mit einem Querstab verbunden ist. Gehisst hängt das Banner also mittig (mit dem roten Streifen) vor dem Flaggenmast. Die gelegentlich anzutreffende Hochformatvariante, bei der auch ein Streifen am Mast befestigt ist (Auslegerflagge), ist nicht zulässig.

Auch für die Position des Wappens gibt es seit der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 (zuweilen Flaggengesetz genannt) klare Vorgaben:

„Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas zum Mast verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.[36]

Zwar ist in den meisten Fällen ihr Seitenverhältnis nicht festgelegt, doch trifft man bei Bannerflaggen am häufigsten auf das Verhältnis 5:2.

Dienstflagge der Bundesbehörden

Flaggenlogo des deutschen ISAF-Kontingents der Bundeswehr in Afghanistan
(persischer Schriftzug: „Alman"; Deutschland)


Neben der Bundesflagge existiert noch die Dienstflagge der Bundesbehörden (kurz: Bundesdienstflagge), deren Verwendung in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 festgelegt ist:

Die Dienstflagge hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, darauf, etwas zum Mast hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler zum Mast gewendet. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches ist 3:5.

Die unbefugte Benutzung von Wappen und Dienstflaggen des Bundes kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 124 OWiG). Dadurch soll verhindert werden, dass diese Symbole durch eine missbräuchliche Verwendung entwertet werden. Darüber hinaus soll das Ansehen des Staates geschützt werden. Die Benutzung ist allerdings nicht unbefugt, wenn die zuständige Behörde sie erlaubt hat, oder wenn sie als sozialadäquat anzusehen ist.[37] Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ausgeschlossen ist, dass durch die Benutzung der Anschein einer amtlichen Verwendung entsteht.[38][39] Das Zeigen einer Dienstflagge durch Fans bei einer Sportveranstaltung ist also keine unbefugte Verwendung nach dieser Vorschrift.[40][41]

Repräsentanten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates führen oft statt der Bundesdienstflagge die Bundesflagge. Hierdurch soll ihre Legitimation durch das und ihre Verbundenheit mit dem Volk ausgedrückt werden, welches ja nur die Bundesflagge, nicht aber die Bundesdienstflagge verwenden darf.

Die Bundespostflagge war vom 7. Juni 1950 bis zum 31. Dezember 1994 eine eigenständige Bundesdienstflagge, deren Verwendung ausschließlich der Deutschen Bundespost und dem übergeordneten Bundesministerium erlaubt war.

Flaggen der Seestreitkräfte

Flaggen der Deutschen Marine

Die deutsche Seekriegsflagge wird als Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr bezeichnet. Sie entspricht der Bundesdienstflagge, ist jedoch als Doppelstander ausgeführt. Der Bundesschild befindet sich etwa in der Mitte zwischen dem Flaggenstock und dem Einschnitt, jedoch etwas weiter vom Flaggenstock entfernt. Damit unterscheidet sich die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr gestalterisch von früheren Reichskriegsflaggen, die meist das Deutschordenskreuz auf der Flagge zeigten. Die Dienstflagge der Seestreitkräfte lehnt sich dabei an die Flagge von 1848 an, wie sie auch von der Reichsflotte geführt worden ist. Sie steht damit in der demokratischen Tradition der „Paulskirchenregierung“.

Die Dienstflagge der Seestreitkräfte wurde auf Anordnung des Bundespräsidenten am 25. Mai 1956 eingeführt. Sie wird von allen Kriegsschiffen der Deutschen Marine und ihren Beibooten geführt. Auch ständig besetzte Küstenstationen führen sie. Zivil besetzte Hilfsschiffe der Marine, Stützpunkte und Kasernen der Bundesmarine führen die Bundesdienstflagge.

Die Kommandozeichen der Deutschen Marine stammen im Design noch aus der Zeit des Deutschen Kaiserreiches. Sie verwenden als Grundlage das schwarze Eiserne Kreuz auf weißem Grund.


Subnationale Flaggen

Länder, Regierungsbezirke, Landkreise und Gemeinden verfügen für ihren Hoheitsbereich über eigene Flaggen, teilweise auch über zusätzliche Dienstflaggen.

Behörden von Ländern und Gemeinden führen die Bundesflagge gemeinsam mit den eigenen Dienstflaggen. Boote der Länder (z. B. Wasserschutzpolizei) verwenden die Bundesflagge als Dienstflagge zur See.


Sonstiges

Deutschlandkarte in schwarz-rot-goldener Flaggengestaltung

Wie bei vielen Flaggen wurden bei der Gestaltung der schwarz-rot-goldenen Bundesflagge heraldische Regeln missachtet. Nach diesen dürfen zwei Farben nicht nebeneinander stehen. Sie müssen durch ein Metall (gelb = Gold, weiß = Silber) getrennt werden. Diese Regel hatte allerdings für Fahnen nur begrenzte Gültigkeit und spielt heute keine Rolle mehr.[42]

Am 22. Februar 1928 reiste König Amanullah Khan von Afghanistan für fünf Tage nach Deutschland und besuchte Berlin und München. Deutschland hatte seit 1919 die afghanische Regierung und Bevölkerung in fast allen Bereichen der Infrastruktur, der Technik, im Bildungswesen finanziell, politisch und kulturell unterstützt. Angeblich wurde Amanullah Khan durch Form und Farbgebung der schwarz-rot-goldenen Flagge Deutschlands inspiriert, denn im selben Jahr wurde erstmals in Afghanistan eine dreifarbige Flagge mit horizontalen Streifen in Schwarz-Rot-Grün eingeführt. Das Staatswappen zierte in weiß das Zentrum.[43]

Siehe auch

Literatur

  • G. Anrich, A. u. G. Cronford: Das Flaggenbuch. Otto Maier, Ravensburg 1983, ISBN 3-473-38851-3.
  • Jörg-M. Hormann, Dominik Plaschke: Deutsche Flaggen. Geschichte, Tradition, Verwendung. Edition Maritim, Hamburg 2006. ISBN 3-89225-555-5.
  • Ottfried Neubecker: Heraldik. Wolfgang Krüger Verlag, Frankfurt am Main 1977. ISBN 3-8105-1306-7.
  • Peter Reichel: Schwarz-Rot-Gold. Kleine Geschichte der deutschen Nationalsymbole. Beck, München 2005. ISBN 3-406-53514-3.
  • W. Smith, O. Neubecker: Die Zeichen der Menschen und Völker. Unsere Welt in Fahnen und Flaggen. Reich Verlag AG, Luzern 1975. ISBN 3-7243-0115-4.
  • Veit Valentin, Ottfried Neubecker: Die deutschen Farben. Leipzig 1929.
  • Paul Wentzcke: Die deutschen Farben, ihre Entwicklung und Deutung sowie ihre Stellung in der deutschen Geschichte. (Quellen und Darstellungen zur Geschichte der Burschenschaft und der deutschen Einheitsbewegung, 9), Heidelberg 1927, 2. Aufl. 1955.

Weblinks

 Commons: Flagge Deutschlands – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. http://bundesrecht.juris.de/gg/art_22.html, Artikel 22 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
  2. Die Bundesfarben. Artikel vom 18. Juni 2008 im Portal protokoll-inland.de, abgerufen am 4. April 2015
  3. Seebrucker Regatta-Verein e. V.: Flaggenordnung des SRV. (PDF; 75 kB) Abgerufen am 26. Juni 2010.
  4. Flags of the World: Germany – Fahnen. Abgerufen am 26. Juni 2010.
  5. Abschnitt I Nr. 1 der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950, BGBl. I, Seite 205
  6. FlaggAnO 1996 auf bundesrecht.juris.de
  7. BGBl. 1996 I, S. 1730.
  8. Die angegebenen RGB-Farbwerte entsprechen den offiziellen sRGB-Werten der RAL-Farben. Daneben sind die offiziellen CIE-xyY-Werte dargestellt, umgerechnet in sRGB mit absolut kolorimetrischem Rendering intent; der gelbe Farbton musste dabei leicht dem sRGB-Gamut angepasst werden. Da das Corporate-Design für Online-Inhalte allerdings anders definiert ist (siehe RGB-Farben rechts), ist dies nur als Anhaltspunkt für das Aussehen gedruckter Flaggen zu verstehen.
  9. Flags of the World – Imperial War Flag or St. George’s Flag (Sankt Georg Fahne)
  10. Whitney Smith: Flags Through the Ages and Across the World, 1975. ISBN 978-0-07-059093-9
  11. Deutsches Schiffahrtsarchiv 2, 1978 (= Schriften des Deutschen Schiffahrtsmuseums, Band 9), Neubecker, Ottfried: Gesamtdeutsche Flaggenpläne. Nach den bisher unbekannten Entwürfen des Prinzen Adalbert von Preußen dargestellt. 1848–1850. S. 207–213.
  12. Flags of the World – Prince Adalbert’s 1849 Proposals (Germany) (englisch)
  13. Adolf Hitler, Rede vom 9. Mai 1926 in Eutin, in: Anzeiger für das Fürstentum Lübeck vom 15. Mai 1926.
  14. Flags of the World - Latvia - Historical Military Flag
  15. Flags of the World - Latvia - Airforce Flag and Aircraft Marking
  16. [Oberkommando der Kriegsmarine (Hrsg.): Flaggenbuch. (Flg.B.). Abgeschlossen am 1. Dezember 1939. Reichdruckerei, Berlin 1939
  17. Flags of the World - Swastikas in Finland
  18. RGBl. I 1933, 103 (via ALEX)
  19. RGBl. I 1933, 244
  20. Die Varianten der NS-Hakenkreuzflagge (engl.)
  21. RGBl. I 1935, 1145
  22. Brian Leigh Davis: Flags & standards of the Third Reich, Macdonald & Jane’s, London 1975, ISBN 0-356-04879-9
  23. Verfassungen der Welt: Kontrollratsgesetz Nr. 39, abgerufen am 28. Juni 2014 (HTML, deutsch)
  24. Der Parlamentarische Rat 1948–1949, Akten u. Protokolle. Band 2. Boppard/Rhein 1981, S. 205.
  25. Alois Friedel: Deutsche Staatssymbole. Frankfurt/Main, Bonn 1968, S. 40 ff.
  26. Flagmaster. The Flag Institute Bulletin Nr. 77, 1994, S. 8/9.
  27. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/pegida-und-die-wirmer-fahne-ich-bin-entsetzt-a-1046072.html
  28. Sitzungsprotokolle der Unionsfraktion, Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte. Band 2, Stuttgart 1981, S. 121.
  29. Flags of the World – Proposals 1944–1949 (Germany) (englisch)
  30. Gerhard Schröder: Vorwort. In: Bundesminister des Inneren, Fahnen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland. Bonn 1955.
  31. Reichel: Schwarz-Rot-Gold. S. 29.
  32. Ernst Friedlaender: Die Farben Schwarz-Weiß-Rot. In: Die Zeit. 32 (1949), S.1.
  33. Thomas Petersen: Zwischen Distanz und Akzeptanz. Nationalsymbole im Spiegel der öffentlichen Meinung. In: Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Flagge zeigen? Die Deutschen und ihre Nationalsymbole. Bonn 2008, S. 55.
  34. CB: Der Flaggenstreit. In: Die Zeit, Nr. 42/1959
  35. www.bmi.bund.de BMI: Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005. Aufgerufen am 14. Dezember 2011.
  36. Anordnung über die deutschen Flaggen. Vom 13. November 1996. In: documentarchiv.de, abgerufen am 27. Januar 2010.
  37. Deutscher Bundestag, Drucksache 7/550, S. 355
  38. Bohnert, OWiG, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 5
  39. Kurz, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 124 Rn. 9
  40. Burkiczak, Juristische Rundschau, 2005, S. 50-54 (53)
  41. Laitenberger/Bassier, Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, 5. Auflage 2000, S. 5
  42. Neubecker, 1977, S. 86f.
  43. Roger Baert: Emblèmes de l’Afghanistan au XXe siécle in Vexillacta 2001
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