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Grundsatz
Ein Grundsatz ist eine Erkenntnis, Aussage oder Regel, welche die Basis für nachfolgende Überlegungen, Aussagen oder Tätigkeiten bildet.
Beschreibung
Grundsätze und Systeme von Grundsätzen können im Regelfall wie folgt beschrieben werden:
- allgemein anerkannt,
- klar formulierbar,
- nicht weiter reduzierbar,
- konsistent (= widerspruchsfrei) und einleuchtend (plausibel)
- Hilfsmittel zum Umgang mit Komplexität (= die Eigenschaft eines Systems oder Modells, dessen Gesamtverhalten man selbst dann nicht eindeutig beschreiben kann, wenn man vollständige Informationen über seine Einzelkomponenten und ihre Wechselwirkungen besitzt.[1]
Im Juristendeutsch werden die Wörter „Grundsatz“ und „grundsätzlich“ relativierend verwendet – als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgewichen werden kann. „Grundsatz“ bedeutet hierbei „Regel mit Ausnahmevorbehalt“ oder „Pflicht mit Ausnahmevorbehalt“.
Im allgemeinsprachlichen Bereich teils mit und teils ohne den Bedeutungsinhalt 'Pflicht' / 'verpflichtend' verwendet; oft ist Sender und/oder Empfänger nicht bewusst, dass es zwei Verwendungen gibt; oder einer kennt (bzw. beide kennen) nur eine der beiden Verwendungen. Dann kann es zu einem Missverständnis kommen. Auch kann dem Empfänger unklar sein, was der Sender einer Nachricht ausdrücken wollte. Diese Unsicherheit besteht in vielen Fällen von Kommunikation (siehe Vier-Seiten-Modell); sie ist also nicht charakteristisch oder typisch für die Verwendung des Wortes 'Grundsatz'.
Beispiele
- Für das menschliche Zusammenleben
- Ethische Grundsätze: Goldene Regel, Selbst- und Mit-Verantwortung, Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit, Solidarität usw.
- Politik: Prinzip der Gewaltentrennung, persönliche Freiheit, Selbstbestimmung bzw. Subsidiarität, Achtung der Menschenrechte, Schutz der Privatsphäre usw.
- Ehe und Partnerschaft: freie Entscheidung, Gleichberechtigung, Vertrauen, Zugewinngemeinschaft usw.
- Für Recht und Wirtschaft
- Rechtswesen: Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Anhörung der Betroffenen), richterliche Neutralität, Öffentlichkeitsprinzip (keine Geheimjustiz) usw.
- Umwelt, Wirtschaft, Verkehr: Nachhaltigkeit, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Vertrauensgrundsatz, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung u.v.a.m.
- Für die Wissenschaften
- Falsifizierbarkeit, Redlichkeit, Reliabilität (Zuverlässigkeit), Validität, Zitieren von Quellen usw.
- Für Naturwissenschaften insbesondere: Objektivität, Nachprüfbarkeit
- In der Medizin und Pädagogik u.a.: freie Arztwahl, Orientierung am Kindeswohl, erzieherische Liebe (Don Bosco), Kongruenz von Inhalt und Methode (Montessori), Vermittlung von Werten.
Siehe auch
- Basis, Dogma, Grundlage, Prinzip, Ratio
- Axiom, absolut
- Fairness, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit
- Grundsatz 1
- Heuristik
Weblinks
- KircheundtotalerMarkt3-hengsbach.pdf Treffpunkt Ethik, Grundsätze vs. totaler Markt
- Ethische Grundsätze des VDI, Ingenieurberuf & Gesellschaft
- Verfahrensgrundsätze in Rechtsverfahren
- Der neue Grundsatz I (Eigenmittel von Banken), Deutsche Bundesbank 1998
- Grundsatz II (Liquidität von Kreditinstituten)
Einzelnachweise
- ↑ H. Härtl: Implizite Informationen: Sprachliche Ökonomie und interpretative Komplexität bei Verben (= studia grammatica 68). Berlin: Akademie-Verlag, 2008, ISBN 3050045027.
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