Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Volljährigkeit

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Großjährigkeit)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Volljährigkeit, selten auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet, ist das Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen gilt. Mitunter wird auch der allgemeinere Begriff Mündigkeit gleichgesetzt.

Deutschland

In Deutschland wird die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt, § 2 BGB. Damit wird die Person voll geschäftsfähig und erhält zugleich das passive Wahlrecht auf kommunaler und Bundesebene (Art. 38 Abs. 2 Satz 1 GG). Auf Landesebene liegt das Alter für die Wählbarkeit nur in Hessen bei 21 Jahren (Art. 75 Abs. 2 Verfassung des Landes Hessen), in allen übrigen Ländern bei 18 Jahren.

Das aktive Wahlrecht zum Bundestag erlangt eine Person, unabhängig von der Festlegung der Volljährigkeit, mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 38 Abs. 2 GG). Strafrechtlich wird eine Person zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsender angesehen, auf die ausnahmsweise das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann. Außerdem darf die volljährige Person ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichts heiraten.

Die Volljährigkeit wurde in Deutschland durch ein Reichsgesetz vom 17. Februar 1875 auf 21 Jahre festgelegt (in Kraft getreten am 1. Januar 1876). Seit dem 1. Januar 1900 regelte dies § 2 BGB mit gleichem Inhalt. Weiterhin legte § 3 fest, dass durch das Personenstandsgericht Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, die Volljährigkeit zugesprochen werden konnte; Rechte und Pflichten ergaben sich dementsprechend schon früher. Vor 1876 trat sie in vielen Gegenden Deutschlands erst mit 25 Jahren ein.

In der Deutschen Demokratischen Republik wurde durch das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. Mai 1950, in Kraft getreten am 22. Mai 1950, das Volljährigkeitsalter auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt.[1]

Vor 1975 wurden Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland erst mit 21 Jahren volljährig. Am 22. März 1974 entbrannte im Deutschen Bundestag in Bonn eine Debatte darüber, das Alter zur Volljährigkeit herabzusetzen.[2] Durch das am 1. Januar 1975 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters” vom 31. Juli 1974[3] wurde der Eintritt der Volljährigkeit vom vollendeten 21. Lebensjahr auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt.

Liechtenstein

Volljährigkeit wird in Liechtenstein durch die Überschreitung der im Gesetz festgelegten Altersgrenze erreicht. Ab diesem Zeitpunkt ist eine natürliche Person vollumfänglich Träger von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft. Die Altersgrenze liegt in Liechtenstein auch für die Teilnahme an den politischen Rechten bei 18 Jahren.[4]

Das Erreichen der Volljährigkeit fällt mit dem Erreichen der vollen Mündigkeit zusammen, sofern eine Person nicht ganz oder teilweise entmündigt wurde (§§ 270 ff ABGB) und daher nicht in der Lage ist, rechtsgeschäftlich über das eigene Vermögen zu verfügen. Das Erreichen der Volljährigkeit und Mündigkeit sind daher in Liechtenstein zu unterscheiden.

Österreich

In Österreich wurde das Alter der Volljährigkeit (§ 21 ABGB) am 1. Juli 1973 von 21 auf 19 und am 1. Juli 2001 von 19 auf 18 Jahre per Gesetz herabgesetzt.[5] Man ist jedoch schon mit 16 Jahren wahlberechtigt. Im österreichischen Recht ist die Volljährigkeit von der Mündigkeit (hier ist insbesondere auch die Strafmündigkeit gemeint[6]) zu unterscheiden. Diese erreichen Minderjährige in Österreich gemäß § 21 Abs. 2 ABGB mit 14 Jahren.

Schweiz

In der Schweiz liegt das Alter der Mündigkeit seit dem 1. Januar 1996 gemäß Art. 14 ZGB bei 18 Jahren.[7] Vorher lag es bei 20 Jahren.

Für die Schweiz ist bezüglich der Volljährigkeit bzw. Wahlberechtigung zu bemerken, dass diese bis ca. 1848 insbesondere in den Landsgemeinde-Kantonen, mit dem Alter der Wehrfähigkeit zusammenfiel, also zwischen 14 und 18 Jahren lag. In den früheren Städte-Kantonen ist diese Besonderheit jedoch nicht aufgetreten. So war z. B. im Kanton Glarus noch 1830 jeder über 16-jährige Mitglied der Landsgemeinde (Landmann), in Appenzell Ausserrhoden jeder 18-jährige, in Graubünden jeder 17-jährige, im Wallis jeder 18-jährige.

Viele politische Gemeinden organisieren Jungbürgerfeiern für Schweizer Bürger, die volljährig werden.

Andere Länder

Übersicht

Volljährig mit
  • 16
  • 17
  • 18
  • 18 und 19
  • 19
  • 20
  • 21
  • Gemäß dem New Yorker Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 beginnt die Volljährigkeit mit 18 Jahren, sofern das auf das Kind anzuwendende Recht nicht schon früher eintritt. Einzelstaatliche Gesetze sehen die Volljährigkeit ab folgendem Alter vor


    Staat Volljährigkeit mit
    Afghanistan 18
    Ägypten 21
    Albanien 18
    Algerien 19
    Angola 18
    Argentinien 18
    Armenien 18
    Aserbaidschan 18
    Australien 18
    Bahamas 18
    Bahrain 21
    Barbados 18
    Belarus 18
    Belgien 18 [8]
    Bhutan 18
    Bolivien 18
    Bosnien und Herzegowina 18
    Brasilien 18,
    Wahlberechtigung mit 16
    Brunei 18
    Bulgarien 18
    Burundi 21
    Chile 18
    China, Republik (Taiwan) 20
    China, Volksrepublik 18
    Dänemark 18
    Deutschland 18
    Dschibuti 18
    Dominika 18
    Dominikanische Republik 18
    Ecuador 18
    El Salvador 18
    Elfenbeinküste 21
    Estland 18
    Fidschi 18
    Finnland 18
    Frankreich 18[9]
    Gabun 18
    Gibraltar 18
    Griechenland 18
    Guatemala 18
    Guinea 21,
    vorher bei Heirat
    Guyana 18
    Honduras 21
    Hongkong 18
    Indien 18
    Indonesien 18
    Iran 15 bei Männern, 9 bei Frauen (nach Mondkalender)[10]
    Irland 18
    Island 18
    Israel 18
    Italien 18
    Jamaika 18
    Japan 20
    Jemen 18
    Kambodscha 18
    Kamerun 21
    Kanada 18 bis 19
    (je nach Provinz)
    Katar 18
    Kenia 18
    Kirgisistan 16
    Kolumbien 18
    Kongo (DR) 18
    Kroatien 18
    Kuba 18
    Laos 18
    Lesotho 21
    Lettland 18
    Libanon 18

    Staat Volljährigkeit mit
    Liechtenstein 18
    Litauen 18
    Luxemburg 18,
    vorher bei Heirat[11]
    Macao 18
    Malaysia 18,
    Wahlberechtigung ab 21
    Malta 18
    Mauretanien 18
    Mazedonien 18
    Mexiko 18
    Moldawien 18
    Monaco 21
    Mosambik 18
    Namibia 21,
    18 Jahre wird aufgrund von Rechtsunsicherheiten diskutiert[12][13]
    Nepal 16
    Neuseeland 20[14]
    Niederlande 18
    Norwegen 18
    Oman 18
    Österreich 18,
    vorher bei Heirat,
    Wahlrecht ab 16
    Pakistan 18 bei Männern,
    16 bei Frauen
    Panama 18
    Paraguay 18
    Peru 18
    Philippinen 21,
    vorher bei Heirat
    Polen 18,
    vorher bei Heirat[15]
    Portugal 18
    Puerto Rico 18
    Ruanda 18
    Rumänien 18
    Russland 18
    Saudi-Arabien 18
    Schweden 18
    Schweiz 18
    Senegal 18
    Serbien 18
    Seychellen 18
    Sierra Leone bislang 21, mittlerweile wohl 18
    Singapur 21
    Slowakei 18
    Slowenien 18
    Spanien 18
    St. Kitts und Nevis 18
    Sudan 18
    Südafrika 18
    Südkorea 20
    Swasiland 21
    Syrien 18
    Tadschikistan 17
    Tansania 18
    Thailand 20
    Trinidad und Tobago 18
    Tschechische Republik 18
    Türkei 18
    Tunesien 20
    Turkmenistan 16
    Ukraine 18
    Ungarn 18
    Uruguay 18
    Usbekistan 16
    Venezuela 18
    Vereinigte Staaten 18 bei der Anwendung von Bundesgesetzen,
    unterschiedlich bei der Anwendung der Gesetze der Bundesstaaten
    Vereinigtes Königreich 18,
    in Schottland 16
    Vietnam 18
    Zypern 18

    Vereinigte Staaten

    In den Vereinigten Staaten wird das Alter der Volljährigkeit vom Bund, den Bundesstaaten und den Territorien festgelegt. In den meisten Bundesstaaten und Territorien und bei Anwendung von Bundesgesetzen liegt es bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Besondere Regelungen bestehen in:

    • Mississippi, Pennsylvania, Puerto Rico – Volljährigkeit bei Vollendung des 21. Lebensjahres
    • Alabama, Nebraska, – Volljährigkeit bei Vollendung des 19. Lebensjahres
    • Arkansas, Ohio, Tennessee, Utah – Volljährigkeit bei Vollendung des 18. Lebensjahres; bei Jugendlichen, die zu diesem Zeitpunkt noch die Highschool besuchen, aber erst beim Schulabschluss
    • Nevada, Wisconsin – Volljährigkeit bei Vollendung des 18. Lebensjahres; bei Jugendlichen, die zu diesem Zeitpunkt noch die Highschool besuchen, aber erst bei Vollendung des 19. Lebensjahres
    • Amerikanisch-Samoa – Volljährigkeit bei Vollendung des 14. Lebensjahres

    Siehe auch

    Weblinks

    Einzelnachweise

    1. DDR-Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. Mai 1950, GBl. S. 437
    2. Deutscher Bundestag, Debatte 1974, Schekker.
    3. BGBl I 1713
    4. Art 29 Abs 2 Landesverfassung (LV): „In Landesangelegenheiten stehen die politischen Rechte allen Landesangehörigen22 zu, die das 18. Lebensjahr vollendet, im Lande ordentlichen Wohnsitz haben und nicht im Wahl- und Stimmrecht eingestellt sind.“ Art. 111 LV: „In Gemeindeangelegenheiten sind alle in der Gemeinde wohnhaften Landesangehörigen wahl- und stimmberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht im Wahl- und Stimmrecht eingestellt sind.“
    5. Onlinelehrbuch Zivilrecht, Kapitel 4, A.II.5
    6. Die Strafmündigkeit wird in Österreich mit dem vollendeten 14. Lebensjahr erreicht (§ 4 Jugendgerichtsgesetz – JGG). Unmündige (0 bis 14 Jahre), „die eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, sind nicht strafbar“ (§ 4 Abs. 1 JGG)
    7. Art. 14 ZGB
    8. bis zum 1. Mai 1990 21; seitdem 18 (Artikel 488 des Code civil)
    9. seit dem 5. Juli 1974 (loi no 74-631). Von 1792 bis 1974 war 21 das Volljährigkeitsalter.
    10. Civil Code of the Islamic Republic of Iran, Artikel 1210, Note 1 http://www.unhcr.org/refworld/country,LEGAL,,LEGISLATION,IRN,,49997adb27,0.html
    11. Art. 476, Code Civil
    12. PDF bei www.lawreform.gov.na
    13. [1]
    14. Age of Majority Act 1970 No 137 (Stand: 3. September 2007), Public Act
    15. Polnisches Zivilgesetzbuch (kodeks cywilny), Art. 10 § 2 S. 1.
    link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
    Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Volljährigkeit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.