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Grenzrisiko

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Das Grenzrisiko bezeichnet das "allgemein akzeptierte" Risiko für Gefahren, die zu einer bestimmten Tätigkeit gehören. Akzeptiert wird ein Risiko dann, wenn die Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Schadens den Menschen erträglich erscheint. Relativ selten eintretende Ereignisse können tödlich enden und deshalb trotz ihrer Seltenheit nicht akzeptabel sein (Stromunfall bei Elektrofachkräften). Mit häufigen Ereignissen findet man sich dagegen leichter ab, wenn sie nur geringen Schaden verursachen (mit dem Hammer auf den Finger schlagen). Das Grenzrisiko wird durch Gesetze und Vorschriften festgelegt, z. B. durch die Angabe von Grenzwerten.

Ein Risiko, das nicht durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden kann, wird oft als Restrisiko bezeichnet.

Beispiel

Sobald ein Auto bewegt wird, stellt es eine Gefahrenquelle dar, von der eine Gefährdung ausgeht. Jeder, der von dem Auto angefahren werden kann, ist in Gefahr. Das Restrisiko wäre gleich Null, würde man das Auto stehen lassen. Da dies aber nicht allgemein akzeptiert würde, hat der Gesetzgeber Grenzrisiken festgelegt: Die Einhaltung von Verkehrsregeln, zum Beispiel Vorfahrtsregeln oder Geschwindigkeitsbegrenzungen, soll dazu führen, dass Schadenshäufigkeit und Schadensschwere auf ein "akzeptables Maß" beschränkt bleiben. Für die Einhaltung des Grenzwertes ist der Einzelne verantwortlich, kontrolliert wird sie von der Exekutive. Das "akzeptable Maß" ist ein politischer Wert, der in Deutschland in Bezug auf die Verkehrssicherheit derzeit (2010) bei ca. 3700 Verkehrstoten pro Jahr liegt.[1]

Quellen

  1. Bericht auf Focus online
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Grenzrisiko aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.