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Grenzkontrolle

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Grenzkontrolle an der laotisch-thailändischen Grenze
Fluggäste bei der Passkontrolle am Frankfurter Flughafen (Juni 1988)
Zollkontrolle am Frankfurter Flughafen

Eine Grenzkontrolle ist die Kontrolle des Grenzverkehrs, das heißt die Kontrolle über einreisende und ausreisende Personen.

An Grenzkontrollen werden Polizeiorgane, teilweise auch Soldaten eines oder beider betroffenen Länder tätig. Sie halten Personen an den jeweiligen Grenzen an und überprüfen deren Dokumente (Echtheit und Abgleich mit dem Fahndungsbestand). Des Weiteren werden mitgeführte Gegenstände wie Fahrzeuge, Ladung u. ä. kontrolliert.

Hauptzweck der Grenzkontrolle ist, die illegale Einreise in ein Land zu verhindern. Eine legale Einreise ist nur Inhabern der jeweiligen Staatsbürgerschaft, Inhabern von Visa oder Bürgern von Staaten, die aufgrund internationaler Abkommen kein Visum für die Einreise benötigen sowie Diplomaten auf Dienstreise möglich. Es gibt auch Fälle, eine illegale Ausreise zu verhindern. Dies war in Europa bis zum Fall des Eisernen Vorhangs üblich. Daneben werden im Rahmen der Ausreisekontrollen per Haftbefehl gesuchte Personen aufgegriffen.

An einigen Staatsgrenzen wird ein Visum in den Reisepapieren eingetragen. Je nach den bilateralen Verhältnissen der beiden angrenzenden Länder werden Grenzkontrollen durch Organe beider Staaten gemeinsam oder getrennt durchgeführt.

Bestandteil der Grenzkontrolle ist in der Regel auch eine Zollkontrolle.

Dänemark

Dänemark plante im Mai 2011 wieder permanente Zollkontrollen an der Grenze einzuführen, was bei der EU-Kommission auf Kritik stieß.[1] Im Oktober 2011 verfolgte die neue sozialdemokratische Regierung diese Pläne nicht mehr.[2] Jedoch sind so genannte lagebildunabhängige Stichprobenkontrollen und eine kurzzeitige Wiedereinführung von Grenzkontrollen bei Großereignissen möglich, die durch den Schengener Grenzkodex legitimiert sind.

Deutschland

Ausgestaltung der Grenzkontrolle und rechtliche Grundlagen

In Deutschland wird die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs im Sinne des § 71 Abs. 3 AufenthG grundsätzlich durch die Bundespolizei durchgeführt. Für den Hamburger Hafen ist die Wasserschutzpolizei Hamburg zuständig; die Seehäfen Bremen und Bremerhaven gingen durch Kündigung eines Verwaltungsabkommens durch Bremen in die Zuständigkeit der Bundespolizei über. An den Bundesgrenzen zu Österreich und Tschechien ist seit 2008 die Bundespolizei für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständig. Die Bundeszollverwaltung kann entweder nur gemäß § 66 BPolG im Rahmen des Personalverbundes an Grenzübergangsstellen oder im Rahmen der Aufgabenübertragung nach Rechtsverordnung gemäß § 68 BPolG tätig werden.[3] Dabei werden aber die Maßnahmen der jeweiligen Bundespolizeibehörde und nicht der Zollverwaltung zugerechnet.

An den EU-Grenzen Deutschlands (Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Polen, Tschechische Republik) gibt es aufgrund des Schengener Abkommens grundsätzlich keine Grenzkontrollen mehr.

Im Rahmen der europäischen Flüchtlingskrise wurden jedoch ab Herbst 2015 an der Grenze zu Österreich wieder Kontrollen eingeführt. Auf eine Mitte 2016 anstehende Verlängerung der Grenzkontrollen im Sinne eines Krisenmechanismus des Schengener Grenzkodex drängen neben Deutschland fünf weitere Staaten.[4]

Einreise

Die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist in § 13 Abs. 2 AufenthG rechtlich definiert. Dementsprechend gilt ein Ausländer an einer zugelassenen Grenzübergangsstelle erst dann als eingereist, wenn er die Grenze überschritten und die Grenzübergangsstelle passiert hat. Die rechtliche Einreise ist daher nicht bereits mit dem Betreten deutschen Hoheitsgebietes, z. B. im Transitbereich eines Flughafens, erfolgt. Gleichwohl kann auch für den Aufenthalt auf deutschem Hoheitsgebiet, insbes. im Transitbereich der internationalen Flughäfen, ein Visum gem. § 26 AufenthV erforderlich sein (sog. Transitvisum).

Grenze zur Schweiz

Da auch die Schweiz dem Schengener Grenzkodex beitrat, fielen auch dort die Grenzkontrollen seit Dezember 2008 weg. Dies betrifft allerdings nicht die zollamtliche Überwachung der Grenze zur schweizerischen Eidgenossenschaft, die auch weiterhin von der Bundeszollverwaltung durchgeführt wird.

Frankreich

Belgisch-französische Grenze auf der Autobahn A7 bei Valenciennes. Zwei Fahrspuren werden für Grenzkontrollzwecke durch die französische Polizei auf eine Fahrspur verengt.

Seit dem 14. November 2015 hat die Republik Frankreich infolge der Terroranschläge am 13. November 2015 in Paris die Grenzkontrollen auf dem Landweg wieder eingeführt.[5]

Österreich

Bis zum 1. Mai 2004, dem Zeitpunkt der EU-Erweiterung, wurde die Grenzkontrolle von der Zollwache gemeinsam mit der Bundesgendarmerie, im Wirkungsbereich von Bundespolizeidirektionen mit dem Bundessicherheitswachekorps sowie dem Kriminalbeamtenkorps, durchgeführt. Die Zollwache führte dabei die Kontrolle der Warenimporte und -exporte durch und unterstand dem Finanzministerium. Für die Personenkontrolle war grundsätzlich die Gendarmerie bzw. Polizei zuständig.

Von 1968 (auch zuvor gab es schon Passkontrollen durch den Zoll, aber ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage) bis Mitte der 1990er-Jahre wurde die Personenkontrolle mit Ausnahme von einzelnen Flughäfen, Häfen und Eisenbahngrenzübergängen jedoch durch Verordnung der Zollwache übertragen,[6] eine Kontrolle durch die Gendarmerie bzw. Polizei war somit eher die Ausnahme als die Regel. Danach wurde diese Übertragung laufend zurückgenommen, sodass nur mehr an der Grenze zu Schweiz und Liechtenstein, am Flughafen Innsbruck, teilweise in der Allgemeinen Luftfahrt sowie an kleineren Straßengrenzübergängen durch den Zoll die Pässe kontrolliert wurden.[7] An wenigen kleinen Straßengrenzübergängen wurde die Zollkontrolle der Gendarmerie übertragen, dann gab es noch Grenzübergänge, an denen die Gendarmerie die Zollkontrollen im nichtkommerziellen Verkehr übernahm, während der kommerzielle Verkehr durch beide Wachkörper kontrolliert wurde.[8]

Die Warenkontrolle erfolgt seit 1. Mai 2004 durch die Gendarmerie (EU-Außengrenze zu Vorarlberg im nichtkommerziellen Verkehr) bzw. durch Zollbeamte (EU-Außengrenze zu Tirol, Flughäfen und kommerzieller Verkehr). Eine Personenkontrolle durch Zollbeamte wird seit diesem Zeitpunkt nicht mehr durchgeführt, es war dafür nur noch die Polizei beziehungsweise Gendarmerie zuständig. Als die Bundesgendarmerie aufgelassen wurde, übernahm die Funktion der Gendarmerie an den Grenzen generell die Polizei.

Seit alle Nachbarländer auch dem Schengenraum angehören, werden nur noch auf Flughäfen bzw. Flugplätzen bei Flügen aus Nicht-Schengen-Staaten regelmäßige Passkontrollen durchgeführt. An den Grenzen zur Schweiz und Liechtenstein gibt es nach wie vor – wenngleich nicht bei jedem Grenzübergang zu jeder Tages- und Nachtzeit – Zollkontrollen, da die beiden Länder zwar Schengen-Staaten, aber keine EU-Mitglieder sind. Ebenso finden auf Flughäfen Zollkontrollen statt. Aufgrund des Umstandes, dass das aufgegebene Gepäck durchgecheckt wird und die Umsteigepassagiere, die bei EU-Binnenflügen Gepäck außerhalb der EU aufgegeben haben, von anderen nicht getrennt werden können, müssen im Prinzip alle Reisenden die Zollkontrolle passieren.

Da an den Grenzübergängen zu Schweiz und Liechtenstein keine Polizeipräsenz mehr erforderlich ist, erfolgt kontinuierlich eine Rückübernahme der Warenkontrollen im Reiseverkehr durch den Zoll. Seit 2014 werden an allen EU-Außengrenzübergängen die Warenkontrollen ausschließlich von Zollbeamten durchgeführt.

Auf Grund der Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 wurden ab September 2015 gemäß Artikel 23 des Schengener Grenzkodex teilweise wieder Grenzkontrollen eingeführt.[9] Betroffen sind bestimmte Grenzabschnitte zwischen Österreich und den Nachbarländern Deutschland, Ungarn und Slowenien. Neben der Polizei sind auch Einheiten des österreichischen Bundesheeres an der Grenze präsent.[10]


Vereinigte Staaten

Zur Einreise am Grenzübergang in die USA siehe: Visum#USA, Abschnitt Visa Waiver Program

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Dänemark beschließt "permanente Grenzkontrollen" in der Presse vom 11. Mai 2011 abgerufen am 11. Mai 2011
  2. New Danish government rolls back border controls vom 4. Oktober 2011 abgerufen am 30. Juli 2012
  3. Aktuelle Verordnung vom 24. Juni 2005, BGBl. I S. 1867
  4. EU-Kommission offenbar für Verlängerung der Grenzkontrollen. ORF Österreichischer Rundfunk, 1. Mai 2016, abgerufen am 1. Mai 2016.
  5. Fusillades à Paris: au moins 60 morts. In: Le Point. Abgerufen am 13. November 2015 (französisch).
  6. BGBl. Nr. 447/1981 auf S. 2
  7. BGBl. II Nr. 297/1998
  8. BGBl. Nr. 464/1996 auf S. 4
  9. Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich. Salzburg24, 14. September 2015, abgerufen am 23. Januar 2016.
  10. Neue Grenz-Kontrollen in Spielfeld. Kurier, 22. Januar 2016, abgerufen am 23. Januar 2016.

Weblinks

 Commons: Border control – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Grenzkontrolle – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Grenzkontrolle aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.