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Gremium

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Dieser Artikel beschreibt den Begriff Gremium als Bezeichnung für einen Ausschuss; für den gleichnamigen Motorradclub siehe Gremium MC.
Die Artikel Ausschuss und Gremium überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz. PM3 04:08, 29. Jun. 2014 (CEST)

Ein Gremium (lateinischSchoß, Innerstes“)[1][2] ist eine mit zentralen Anliegen befasste Gruppe einer größeren Gruppe von Personen.

Ein Beispiel ist das parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags, das mit Grundrechten befasst und im Grundgesetz verankert ist.[3]

Merkmale

Gremien werden meist für bestimmte Aufgaben mit zeitlich befristeten Arbeitsschwerpunkten gebildet und nehmen Entscheidungsaufgaben, Informationsaufgaben, Beratungsaufgaben oder Ausführungsaufgaben wahr, wofür ihnen bestimmte Funktionen delegiert werden. Gremien können in der Privatwirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung sowohl ad hoc als auch permanent gebildet werden. Sie sind durch eine flache Organisation gekennzeichnet. Nach den Merkmalen Umfang der Mitarbeit (Voll- oder Teilzeit), Art der Gruppenaufgabe (unbefristete Daueraufgaben/befristete Sonderaufgaben) und dem zeitlichen Aspekt (kontinuierlich/diskontinuierlich) wird in hauptamtliche (Leitungsgruppe, Arbeitsgruppe) und nebenamtliches Gremium (Ausschuss, Problemlösegruppe) unterschieden. Projektgruppen können als haupt- oder nebenamtliche Gremien auftreten. Häufig handeln Gremien als Organ einer juristischen Person.

Vor- und Nachteile

Meist werden aufgrund der Betrachtung der Problemstellungen von verschiedenen Standpunkten sowie erhöhter Problemlösungsakzeptanz bessere Ergebnisse erzielt. Diese Vorteile entstehen vor allem aufgrund von unterschiedlichen Erfahrungs- und Wissenshintergründen der Gruppenmitglieder, erhöhter Motivation, besserem Arbeitsklima und stärkerer Zielorientierung durch Integration der Einzelinteressen. Auf der anderen Seite treten oft dysfunktionale Faktoren wie Kommunikationsprobleme, emotionale Spannungen und persönliche Egoismen auf. Dies kann nicht nur den reibungslosen Arbeitsablauf behindern, sondern führt im Extremfall zum Auseinanderbrechen der Gruppe.

Beispiele

Individuelle Gremien

  • Internationale Arbeitsgemeinschaft Knochentumoren
  • Europäischer Konvent
  • Österreichischer Musikrat
  • Gutachtergremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft
  • Kuratorium der Universität Potsdam
  • Frauengremium des Fachbereiches Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin
  • Österreichisches Hebammengremium
  • Ältestenrat und Ausschüsse des Deutschen Bundestages.
  • Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

Klassen von Gremien

  • Präsidium
  • Betriebsrat

Gesetzlich eingerichtete Gremien die als Staatsorgan arbeiten sind etwa Ortsrat, Gemeindevertretung, Stadtrat, Parlament, Regierung, Staatsrat, Sowjet, in der Schweiz Nationalrat und Ständerat.

Gremien werden auch spontan eingerichtet, etwa die ersten Arbeiter- und Soldatenräte in der Räterepublik im Rätekommunismus oder die sogenannten „Runden Tische”, an denen viele der Revolutionen im Jahr 1989 ausgehandelt bzw. gestaltet wurden.

Einzelnachweise

  1. gremium. Pons-Verlag. Abgerufen am 1. Januar 2014.
  2. Frank Nullmeier, Tanja Pritzlaff, Anne C. Weihe, Britta Baumgarten: Entscheiden in Gremien – Von der Videoaufzeichnung zur Prozessanalyse. GWV Fachverlage, 2008, ISBN 978-3-531-16052-8 (Auszug online bei Google, abgerufen am 1. Januar 2014).
  3. Einführung. Deutscher Bundestag. Abgerufen am 1. Januar 2014.

Literatur

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Gremium aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.