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Goel

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Goel (Begriffsklärung) aufgeführt.

Goel (go'el) ist ein hebräischer Begriff, der vom Wort gal'al (erlösen, ausgleichen) abstammt und folglich Erlöser oder Ausgleicher bedeutet, was in der Bibel und der rabbinischen Tradition eine Person kennzeichnet, die als nähester Angehöriger dafür verantwortlich ist, die Rechte des Angehörigen wiederherzustellen und sein erlittenes Unrecht zu rächen. In heutigen Bibelausgaben wird der Begriff als "Verwandter", "Erlöser" und "Rächer" übersetzt.

Im Buch Jesaja benennt G'tt den Erlöser Israels, als er sein Volk aus der Gefangenschaft erlöst. Der Zusammenhang veranschaulicht, dass die Erlösung beinhaltet, sich zu etwas Bedeutenderem zu bewegen. Im Christentum bezieht sich der Titel Goel auf Christus, der uns von der Erbsünde und ihren Folgen erlöste, indem er sich als Lösegeld opferte.

Aufgaben der jüdischen Rechtsinstitution des Goel

Die Obliegenheiten des Goel schließen die Aufgaben ein, Verwandte aus der Sklaverei zu erlösen, wenn diese einen versklavten Verwandten freikaufen können oder dieser es selbst tun kann (Leviticus 25,48-49), das Eigentum von Verwandten zurückzukaufen, die es aufgrund von Armut verkaufen mussten, Blutrache, die Witwe des Bruders zu heiraten um einen Sohn zu zeugen, der den Namen des Bruders fortführt (Deuteronomium 25,5-6) und die Wiedergutmachung zu empfangen, falls ein verletzter Verwandter gestorben ist (Numeri 5,7).

Numeri 35,9-30 reguliert die Pflichten des Goel. Die Versammlung hat über den jeweiligen Fall zu urteilen, bevor sie einen Mörder in die Hände des Goel übergibt. Mehr als ein Zeuge ist für einen Schuldspruch nötig. Im Falle eines versehentlichen Totschlags kann der Totschläger sein Leben retten, indem er in eine „Stadt des Schutzes“ flüchtet und dort für die Amtszeit des Hohepriesters bleibt (der auf Lebenszeit amtiert). Freikauf/Lösegeld ist nicht zulässig für Morddelikte. Vergeltung darf nicht an Verwandten eines Täters verübt werden (Deuteronoium 24,16). Leviticus 25,48-49 bestimmt nach rabbinischer Auslegung die Reihenfolge, in welcher Reihenfolge nahe Angehörige einen Goel in Betracht ziehen können, wenn ein Sklave erlöst werden soll: Brüder, Onkel, Cousins und danach andere Verwandte. Dieselbe Reihenfolge wurde auch in anderen Fällen beachtet, außer bei der Heirat einer Schwägerin.

Jüdische Tradition gab dem Bluträcher zugleich die Rolle, die heute dem Staatsanwalt zukommt, der im Verfahren für das Opfer aktiv wird. Er ist verantwortlich dafür den Täter vor Gericht zu bringen, Beweise gegen ihn zu finden, den Fall gegenüber dem Gericht zu präsentieren und den verursachten Schaden durch den Täter zusammenzufassen. Ebenso ist es seine Aufgabe gegen Verteidigungen des Sünders zu argumentieren.[1]

Einzelnachweise

  1. Dr. Itamar Varhaftig: Techumin, Band 11, S.326. nach Rabbi Uri Dasberg: Torah and Law: Blood Vengeance Shabbat-Zomet, December 13, 1997.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Goel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.