Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Glücksspiel

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Einarmige Banditen auf der norwegischen Fähre Kronprins Harald

Glücksspiele, manchmal auch als Hazardspiele (von französisch hasard, dt. Zufall, abgeleitet von arabisch az-zahr, der Mehrzahl von Spielwürfel, siehe Hazard (Würfelspiel)) bezeichnet, sind Spiele, deren Verlauf maßgeblich vom Zufall bestimmt sind.

Abgrenzung von Glücksspielen

Der Einfluss des Zufalls kann bei Spielen sehr unterschiedlich ausfallen. Bei den sogenannten reinen Glücksspielen wie z. B. Roulette, Craps oder Sic Bo hängt das Ergebnis ausschließlich vom Zufall ab. Weniger eindeutig quantifizierbar ist der Einfluss des Zufalls in Spielen, in denen auch die Teilnehmer durch ihre Entscheidungen das Spielergebnis maßgeblich beeinflussen können wie bei Backgammon und Black Jack. In qualitativer Hinsicht gilt allerdings, dass der Einfluss des Zufalls gemäß dem Gesetz der großen Zahl bei langen Serien von Einzelspielen abnimmt.

Bei der rechtlichen Bewertung, ob eine Glücksspiel vorliegt, sind noch weitere Faktoren zu berücksichtigen, insbesondere den Wert von Einsatz und möglichen Gewinnen betreffend.

Spieltheoretische Klassifikation von Spielen

Klassifikation von Gesellschaftsspielen

Innerhalb der spieltheoretischen Klassifikation von Gesellschaftsspielen bilden die Glücksspiele eine von drei Klassen, die nach den Ursachen für die Unvorhersehbarkeit des Spielverlaufs abgegrenzt sind.[1] Die beiden anderen Klassen reiner Spiele sind die kombinatorischen Spiele wie Schach sowie die strategischen Spiele, deren spielerischer Charakter maßgeblich von den unterschiedlichen Informationsständen der Mitspieler gekennzeichnet ist, wie es typisch für Kartenspiele ist.

Außerhalb der Gesellschaftsspiele kann zusätzlich die körperliche Geschicklichkeit eine Rolle spielen wie zum Beispiel beim Billard oder Kegeln.

Rechtliche Klassifikation von Spielen

Da Glücksspiele in den meisten Ländern gesetzlichen Restriktionen unterworfen sind, ist die rechtliche Abgrenzung von Glücksspielen Gegenstand von diversen, von Land zu Land unterschiedlichen Rechtsnormen und Gerichtsurteilen. Als komplementär zu den Glücksspielen gelten Geschicklichkeitsspiele (engl. skill games), deren Entscheidung primär durch die geistige oder auch körperliche Geschicklichkeit der Mitspieler beeinflusst wird.

In Deutschland führt § 3 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) aus:

Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.[2]

Analoge Begriffsbestimmungen enthalten auch §1 des österreichischen Glücksspielgesetzes (GlSpG)[3] sowie Artikel 3 des schweizerischen Bundesgesetzes über Glücksspiele und Spielbanken[4], wobei in Österreich § 1 Abs. 2 GlSpG dahingehend ergänzt, dass Roulette, Beobachtungsroulette, Poker, Black Jack, Two Aces, Bingo, Keno, Baccarat und Baccarat chemin de fer und deren Spielvarianten als Glücksspiele gelten.

Geschicklichkeitsspiele werden nach der ständigen Rechtsprechung in Deutschland dadurch charakterisiert, dass bei ihnen die Entscheidung über Gewinn und Verlust wesentlich von den Fähigkeiten sowie vom Grad der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt.[5]

Der Einsatz von empirischen Messverfahren für den Geschicklichkeitsanteil[6] ist in der Rechtsprechung umstritten.[7][8] In der Regel weniger restriktiv bewertet werden Turniere. So gelten in Deutschland bestimmte turniermäßig veranstaltete Spiele wie Skat (siehe Preisskat), Schafkopf (siehe Turnierschafkopf) und Bridge (siehe Turnierbridge) rechtlich nicht als Glücksspiel, sofern das Turnier genügend lang ist.[9] In Österreich wurde mit der Glücksspielgesetz-Novelle von 2008 mit § 4 Abs. 6 GlSpG eine ähnliche Bereichsausnahme für Kartenspielturniere geschaffen.[10] Darüber hinaus wurden spezielle Spiele wie etwa Tarock, Schnapsen, Schach, Skat, Bridge und Billard bereits zuvor durch die Rechtsprechung als Geschicklichkeitsspiele eingestuft.[11][12]

Die Eidgenössische Spielbankenkommission gelangte 2007 zur Einschätzung, dass es sich bei einem Pokerturnier um ein Geschicklichkeitsspiel handeln kann, wenn die Einzelspiele nicht unabhängig voneinander sondern als Gesamtheit gewertet werden.[13] Die Einschätzung wurde 2010 durch das Bundesgericht korrigiert.[14][15]

In den USA wurde Backgammon in einzelnen Urteilen der Charakter eines Geschicklichkeitsspiels zuerkannt.[16]

Glücksspiele mit bzw. ohne Bankhalter

Bei den sogenannten Bankhalter-Spielen, engl. Banking games, französisch Jeux de contrepartie wie etwa Roulette, Craps, Sic Bo, Black Jack oder Baccara banque wird eine Partei durch die Spielregeln bevorzugt (vergleiche Bankvorteil), sodass die Gegenspieler, die sogenannten Pointeure (von französisch point, deutsch Punkt, siehe Pharo) auf lange Sicht, also bei häufigem Spiel, mit Sicherheit verlieren.

Im Unterschied zu den Bankhalterspielen besitzen bei den Non banking games, französisch Jeux de cercle alle Spieler – zumindest im Mittel – dieselben Gewinnchancen. Dies ist bei den meisten Poker-Varianten, wie etwa Draw Poker, Seven Card Stud, Texas Hold'em oder Omaha Hold’em der Fall, aber auch bei Écarté oder all den Spielen, bei denen kein permanenter Bankhalter existiert, sondern diese Rolle wechselt, wie bei Baccara chemin de fer.

Geschichte, Glücksspielverbot und -monopolisierung

Roulette-Spiel um 1800
Spielbank Monte Carlo, eines der berühmtesten europäischen Spielkasinos
Glücksspielhalle für Pachinko in Japan

Glücksspiele gibt es nach heutigem Stand der Wissenschaft schon seit ca. 3000 v. Chr. Aus dieser Zeit stammen die ältesten Funde sechsseitiger Würfel aus Knochen oder Elfenbein. Die Fundstätten liegen in China und auf dem Gebiet des alten Mesopotamien. Würfelspiele werden z. B. in antiken indischen Schriften erwähnt, in der griechischen Mythologie würfelt Herkules gegen einen Tempelwächter um eine hübsche Kurtisane. Die heute gebräuchlichen, mit Punkten auf jeder Seite versehenen Würfel wurden vermutlich ca. 2000 v. Chr. In Ägypten erfunden.[17]

In der römischen Antike waren Würfelspiele in allen Schichten verbreitet, obwohl die Autoritäten sie mit Strafe bedrohten. Nur an den Saturnalien war das Würfeln offiziell erlaubt. Nach römischem Recht durften Spielschulden nicht eingeklagt werden, auch konnte das Verlorene vor Gericht nicht zurückgefordert werden. Das Haus, in welchem Glücksspieler angetroffen wurden, wurde konfisziert. Kaiser Claudius war ein begeisterter Freund des Ludus duodecim scripta und verfasste über diesen Vorläufer des heutigen Backgammon sogar ein Buch, das verloren gegangen ist. Tacitus berichtet in der Germania über die Würfelleidenschaft der Germanen, dass sie in nüchternem Zustand mit äußerstem Leichtsinn um Haus und Hof, zuletzt gar um die eigene Freiheit spielten.

Nach altem deutschen Recht galten Glücksspielgeschäfte als unerlaubte Geschäfte und es konnte nicht nur der Verlust wieder zurückgefordert, sondern sogar vom Gewinner eingeklagt werden. Im Mittelalter versuchten sowohl geistliche als auch weltliche Autoritäten das Spiel zu verbieten. Derlei Verbote von Karten- und Würfelspielen erlauben Rückschlüsse auf die Verbreitung und die Entwicklung von Spielen. Aus dem 12. Jahrhundert stammt ein Erlass des englischen Königs Richard Löwenherz, dass niemand, der von geringerem Stand als ein Ritter war, um Geld würfeln durfte. Im 16. und 17. Jahrhundert setzte sich allmählich die Auffassung durch, dass das hohe und übermäßige Spiel – gemeint sind hohe und geborgte Spieleinsätze – mit Strafe zu bedrohen sei. Erstmals wurde zwischen verbotenen und erlaubten Spielen unterschieden, wobei sich diese Unterscheidung weniger auf die Art als auf die Höhe derselben bezog.

Die weite Verbreitung des Glücksspiels im 17. Jahrhundert gab Anlass zur wissenschaftlichen Untersuchung: Die Behandlung des Problems des Chevaliers de Méré durch Blaise Pascal und Pierre de Fermat (1654) gilt als Geburtsstunde der Wahrscheinlichkeitsrechnung, allerdings gab es schon von Galileo Galilei, Luca Pacioli und Geronimo Cardano mathematische Arbeiten über bestimmte Glücksspiele.

In den verschiedenen europäischen Staaten entwickelte sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts eine unterschiedliche Einstellung zum Glücksspiel. Während in einigen Staaten diese Spiele erlaubt waren und auch zum Vorteil des Staates veranstaltet wurden, weil man öffentliches Glücksspiel für weniger verderblich hielt als das geheim betriebene, waren in anderen Staaten alle Hazardspiele verboten. In Frankreich, wo es im 18. und frühen 19. Jahrhundert in fast allen größeren Städten privilegierte Spielhäuser gab, versuchte bereits Ludwig XV. vergeblich das Glücksspiel zu verbieten. Napoleon Bonaparte erlaubte 1806 das Glücksspiel nur mehr in den Spielhäusern des Pariser Palais Royal, wo bis zur Schließung durch Louis Philippe Ende 1837 neben Pharo und Rouge et noir bzw. Trente et quarante auch Roulette gespielt wurde.

Nach 1837 begann die große Zeit der Spielbanken von Baden-Baden, Bad Homburg und Wiesbaden, wo Fjodor Michailowitsch Dostojewski das Roulette kennenlernte und diesem Spiel verfiel – aus diesem Erlebnis entstand der Roman Der Spieler – sowie Bad Ems, Bad Nauheim und Bad Pyrmont. In Deutschland war Preußen bereits vor der Märzrevolution (1848) mit der Aufhebung der Spielbanken vorangegangen. In den 1866 annektierten Ländern wurde den dort auf Grund von Verträgen mit den von früheren Regierungen errichteten Spielbanken die Fortdauer bis zum Ende des Jahres 1872 gestattet. Sie hatten dabei allerdings einen bedeutenden Teil des Reingewinns zur Bildung eines Kur- und Verschönerungsfonds für die beteiligten Städte anzusammeln. Nach der Reichsgründung mussten mit Jahresende 1872 alle deutschen Spielbanken schließen – sie wurden erst 1933 unter den Nationalsozialisten wiedereröffnet.

Das Glücksspielverbot in Frankreich und Deutschland kam vor allem dem Fürstentum Monaco zugute. François Blanc nutzte diese Gelegenheit und führte die Spielbank von Monte Carlo zu ihrer Blütezeit. Auch wurde das Spielen in auswärtigen Lotterien verboten, so z. B. in Preußen durch die Verordnung vom 5. Juli 1847. Für die Durchführung öffentlicher Lotterien und Tombolas musste zuvor eine Erlaubnis eingeholt werden. Erwähnenswert ist auch die Entscheidung des Reichsgerichts vom 29. April 1882, wonach das sogenannte Buchmachen bei Pferderennen und das Wetten am Totalisator als Glücksspiel zu betrachten sei. Im Jahre 1904 veröffentlichte das k.u.k. Justizministerium eine Liste verbotener Spiele, welche durch viele Jahrzehnte beispielgebend war – diese Liste ist insofern bemerkenswert, als sich darunter auch einige spezielle Kegelspiele finden.

Im juristischen Sinne erfordert ein Glücksspiel als Einsatz einen Vermögenswert. Ist kein derartiger Einsatz nötig, d. h. kann man bei einem Spiel zwar Geld- oder Sachpreise gewinnen, aber nichts verlieren, so handelt es sich rechtlich um ein Gewinnspiel, z. B. ein Preisausschreiben. Das Veranstalten von Glücksspielen bedarf gegenwärtig entsprechend § 33h Gewerbeordnung einer behördlichen Erlaubnis, wenn es sich um ein öffentliches Spiel handelt. Anderenfalls stellt dies ein Verstoß gegen § 284 StGB dar. Dies ist dann der Fall, wenn das Spiel einem sich verändernden Personenkreis angeboten wird. Bereits die Beteiligung als Spieler ist nach § 285 StGB strafbar, sofern das Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis erfolgt.

Seit Oktober 2006 ist das Glücksspiel in den USA im Internet verboten, indem Kreditinstituten die Unterhaltung eines Kapitalflusses an die Anbieter untersagt wurde.[18]

Öffentliche Glücksspiele

In Deutschland, Österreich und der Schweiz werden Glücksspiele zumeist in Spielbanken, sowie in Gaststätten und Spielhallen angeboten. Glücksspiele sollen dem Zeitvertreib und Vergnügen dienen und nicht dem Gelderwerb – außer dem des Veranstalters und der Steuerbehörde, die in Deutschland bis zu 80 % der Spielbankgewinne erhält. Viele Spieler nehmen jedoch aus reiner Gewinnsucht an Glücksspielen teil. Gelangt ein Spielkasino zur Ansicht, dass Gelderwerb das Ziel des Glücksspiels ist, wird der Glücksspieler in diesem oder auch mehreren Kasinos nicht mehr zum Spiel zugelassen. Eine derartige Sperre ist auch auf eigenen Wunsch möglich, etwa im Fall von pathologischem Spiel.

Arten von Glücksspielen (Auswahl)

Typologisierung anhand sozialpsychologischer Faktoren

Obschon Glücksspiel (alea) anscheinend nicht vergleichbare Formen annehmen kann, etwa die wöchentliche Doppelkopfrunde im Freundeskreis, Pferdewetten im Hippodrom, Roulettespiel im Kasino und die räumlich ungebundene Lotterie, sind die Unterschiede nach Schütte (1985) vornehmlich durch soziologische Faktoren determiniert: Mode, Erreichbarkeit und Finanzierbarkeit. Eine generelle psychologische Differenzierung ist seines Erachtens nicht erforderlich. Die soziologischen und psychologischen Faktoren interagieren und sind bei der Kategorisierung gleichbedeutend. Das normale Glücksspiel kann Ausdruck verschiedener Faktoren sein und aufgrund dieser typologisiert werden.

Sozioökonomische Faktoren

Das Glücksspiel kann in zwei separate Formen unterschieden werden: kostenintensives Glücksspiel mit sozialer Komponente und physischer Anwesenheit des Spielers, beispielsweise Pferdewetten, sowie anonymes preiswertes Glücksspiel wie Lotto.

Je höher der sozialökonomische und berufliche Status, desto größer die Neigung zur erstgenannten Form. Dabei isoliert Schütte als Faktoren die wahrgenommene Notwendigkeit, dem eigenen sozialen Standard gemäß zu leben und Gleichgestellten Großzügigkeit und Reichtum zu präsentieren, um so Prestige und Anerkennung zu mehren. Das Glücksspiel ist hier ein Werkzeug der Abgrenzung der besser situierten von den unteren Schichten, die sich das „Ticket zum Spiel“, also den hohen Einsatz, nicht leisten können. Dass es beim Pferdewetten nicht in erster Linie um Geldvermehrung geht, hat auch eine Studie von Chantal et al. (1996) bestätigt.

Das Zahlenlotto hingegen bietet insbesondere Personen in sozial niederen Schichten, die mit ihrem Alltag und gesellschaftlichen Status unzufrieden sind, die hoffnungsvolle Illusion, durch das Glücksspiel eine wirtschaftliche und soziale Mobilität erreichen zu können. Hier kommt dem Glücksspiel allein durch Teilnahme eine egalisierende (gleichmachende) Funktion zu. Diese Form des Spieles ist geprägt von sehr hohen potentiellen Gewinnen, da ein sozialer Aufstieg nur durch enorme Geldmittelzuflüsse realisierbar ist. Diesem steht ein geringer Einsatz gegenüber, denn typischerweise verfügt dieser Spielertypus über geringe Barmittel. Schließlich ist es Sinn des Spieles, diese zu erlangen.

Hoher Gewinn und geringer Einsatz gehen zwangsläufig auf Kosten der Gewinnwahrscheinlichkeit, vor der der Spieler die Augen verschließt. Das treffende Beispiel ist das Lotto (die Zahlenlotterie). Die Wahrscheinlichkeit, in der Variante „6 aus 49“ sechs Richtige zu wählen, liegt unter einem Zehnmillionstel − die Wahrscheinlichkeit, bei einem einzigen Versuch den Hauptgewinn mit sechs Richtigen und der richtigen Superzahl zu erzielen, liegt dementsprechend sogar nur bei 1: 139.838.160. Der typische Lottospieler unterliegt einer enormen Fehleinschätzung dieser Wahrscheinlichkeit.

Caillois (1960) sieht im alea deutliche Anzeichen von Eskapismus. Im Spiel wird künstlich eine Gleichheit der Menschen hergestellt, die in der Realität nicht vorliegt. Die Realität wird durch perfekte Situationen ersetzt und zum Ziele der Flucht aus ihr umgestaltet. Schütte (1985) begründet den Spielhang der unteren Schichten in der Kompensation der psychischen und materiellen Deprivation, die den Menschen unbefriedigt lässt. Die tägliche Arbeit ist hier eine reine Pflicht, deren einziger Gewinn der Lohn ist. Mit diesem nun sucht der Arbeiter, die durch die Arbeit hervorgerufene Entfremdung im Privaten zu kompensieren. Das Glücksspiel suggeriert die Möglichkeit, sich von der Arbeit zu erholen, die Kontrolle über sein Leben zurückzuerlangen und Leistung und Erfolg gegen eine Konkurrenz durchzusetzen. Das Bedürfnis nach einer Demonstration von Selbstvertrauen, Entscheidungsfähigkeit und Unabhängigkeit bleibt in seiner Befriedigung dem Glücksspiel vorbehalten.

Situative Faktoren

Durch Gruppendruck und Belohnung durch gesellschaftliche Anerkennung kann eine Person zum Spielen angehalten sein. Für das Wirksamwerden ist eine leichte Erreichbarkeit des Glücksspiels erforderlich, etwa der Kiosk, der Lottoscheine annimmt. Mittlerweile gewinnt das Internet an Bedeutung, wie sich an der aktuellen Diskussion über Lottoscheinannahme an der Supermarktkasse und private Vermittlerdienste im Internet ablesen lässt. Ferner begünstigt ein Unterangebot alternativer Beschäftigungen das Glücksspielverhalten.

Lernfaktoren

Der Spieler entwickelt aus einer beobachteten Spielserie eine bestimmte Erwartungshaltung. Gewinnt er häufig, so glaubt er an eine Glückssträhne und nimmt an, dass diese weiterhin anhalten wird. Verliert er jedoch häufiger, so redet er sich ein, dass das erfahrene Pech in der Zukunft kompensiert werden wird, um die Balance wiederherzustellen. In beiden Fällen also erwartet er zukünftige Gewinne, aber in beiden Fällen bleiben die Wahrscheinlichkeiten für Gewinn und Verlust absolut unverändert.

Es muss ein Ungleichgewicht von Gewinnen und Verlusten vorliegen, wobei die Gewinnhöhe irrelevant ist. Der Lernprozess ist theoretisch mithilfe von Verstärkerplänen abbildbar, die ihr Maximum an Effizienz bei diskontinuierlicher Quotenverstärkung erreichen.

Faktoren der Wahrscheinlichkeitswahrnehmung

Der Mensch nimmt für gewöhnlich Wahrscheinlichkeiten verzerrt wahr. Wie die Prospect Theory beleuchtet, ist man Gewinnen gegenüber risikoavers und Verlusten gegenüber risikofreudig. Vergangene Ereignisse werden leicht in ihrem Repräsentationsgrad überschätzt. Wenn eine Person einen Lottogewinner kennt, der mit seinen Geburtstagszahlen gewonnen hat, so ist sie versucht, dies für eine probate Strategie zu halten. Im Gegenteil bietet es sich an, nicht die oft benutzte 19 (Anfang aller Geburtsjahre des 20. Jahrhunderts) und die Monatszahlen von 1 bis 12 zu tippen, denn wenn man mit ihnen gewinnt, muss die Gewinnsumme unter mehr Gewinnern aufgeteilt werden als bei seltener getippten Zahlen.

Durch das Aufteilen des Geldes in kleine Einheiten beim Automatenspiel oder symbolische Fiktionalisierung in Form von Chips in Spielbanken – das von Spielbanken eingesetzte Spielgeld ist als Zahlungsmittel ebenso unbrauchbar wie das von Kindern – wird der reale Wert des Geldes verschleiert und die Risikowahrnehmung abgeschwächt.

Rogers (1998) nennt eine weitere Verzerrung durch die falsche Annahme, dass die Wahrscheinlichkeit autokorrektiv wirkt, dass also über kurz oder lang alle Zahlenkombinationen gezogen werden und sich somit Beharrlichkeit sicher auszahlt, und dass alle Zahlen gleich häufig gezogen werden, dass also die Wahrscheinlichkeit bisher seltener Zahlen höher liegt als häufig gezogener. Der Spieler versteht hier das Faktum nicht, dass jede Ziehung unabhängig von allen vorigen Ziehungen geschieht. Bereits gezogene Kombinationen und Zahlen sind genauso wahrscheinlich wie noch nicht gezogene (sogenannter Spielerfehlschluss). Als vermeintlicher Beleg wird oft das Gesetz der großen Zahlen fälschlicherlicherweise als ein Gesetz des Ausgleichs interpretiert. Auch die häufig vorzufindende Annahme, die Gewinnwahrscheinlichkeit steige, wenn ein Jackpot nicht geknackt wurde, ist bei vielen Jackpot-Systemen ein Trugschluss. Man spricht dabei vom („rollover phenomenon“).

Des Weiteren wird ein „Knapp-daneben-Phänomen“ („near miss-phenomenon“) beobachtet, welches suggeriert, der Gewinn rücke stetig näher, wobei der Erstspieler in der Gegenwart die gleiche Gewinnwahrscheinlichkeit wie der Veteran hat. Nach Reid (1986) wirkt ein Nahezu-Treffer in Geschicklichkeitsspielen motivierend, da die notwendige Geschicklichkeit für einen Treffer nicht mehr fern scheint. Gepaart mit der Kontrollillusion führt dies dazu, dass auch bei Glücksspielen Nahezu-Treffer, beispielsweise eine Zahl neben der Kugel beim Roulette, den Spieler motivieren. Die Studie von Côté et al (2003) bestätigt, dass Nahezu-Gewinne zu ausdauernderem Spielen und vermehrtem Geldeinsatz führen.

Wahrnehmung von Geschicklichkeitsfaktoren

Eine tatsächliche oder vermeintliche Einflussnahme des Spielers auf die Gewinnchance erhöht den Reiz des Spieles und führt zu erhöhter Spielausdauer. Die Psychohygiene des Menschen richtet es ein, dass er Gewinne internal und Verluste external attribuiert. Dieser Kontrollillusion unterliegend überschätzt der Spieler die Gewinnwahrscheinlichkeit.

Bei Sportwetten, die augenscheinlich nicht vollkommen dem Zufall unterliegen, können die Spieler durch ihr Wissen die Wahrscheinlichkeiten besser einschätzen und ihre Gewinnchance somit erhöhen. Dennoch wird dies in den seltensten Fällen dazu führen, dass eine positive Gewinnerwartung vorhanden ist, da die Buchmachergebühren in aller Regel einen beträchtlichen Anteil der eigentlichen, mathematisch korrekten, Auszahlung ausmachen. Wenn dieses Faktum ausgeblendet wird, dann entsteht beim Spieler die Illusion, das Spiel schlagen zu können, obwohl dies nicht der Fall ist. Selbst die Möglichkeit, ein Los zu ziehen oder Lottozahlen anzukreuzen, reicht aus, eine Kontrollillusion zu erzeugen, obwohl dies jeder Logik widerspricht. Hier wird das Spiel falsch klassifiziert. Es wird für ein Geschicklichkeitsspiel gehalten, obwohl es sich um ein Glücksspiel handelt. Dies schlägt sich auch in Beobachtungen nieder, dass Würfelspieler mehr Geld auf eigene Würfe als auf die Fremder zu setzen bereit sind.

Es treten Rituale auf, die aus Sicht des Spielers die Gewinnwahrscheinlichkeit positiv beeinflussen, oder der Irrglaube, es gebe Menschen mit mehr oder weniger Glück. Griffiths (1990) konnte zeigen, dass hinsichtlich der Geschicklichkeitswahrnehmung deutliche Unterschiede bestehen. Während weniger als die Hälfte der Normalspieler glaubt, der Erfolg am Spielautomaten hänge hauptsächlich von der Geschicklichkeit ab, waren sämtliche exzessive Spieler dieser Meinung.

Jegliches Spiel kann durch ein Aufheben der Abgrenzung zur Realität korrumpiert werden. Der größte Feind des alea ist der Aberglaube. Die Versuchung ist groß, die Realität als Glücksspiel zu sehen und somit in einen passiven und resignativen Fatalismus und Determinismus abzurutschen. Ebenso kann der Aberglaube in die Welt des Spieles eindringen, indem Wahrsager den Ausgang des Spieles zu antizipieren suchen. In beiden Fällen wird der Spielgedanke zersetzt.

Sucht

Spieler, die unfähig sind, dem Impuls zum Glücksspiel zu widerstehen, auch wenn dies gravierende Folgen im persönlichen, familiären oder beruflichen Umfeld nach sich zieht oder diese zumindest drohen, werden als pathologische Spieler bezeichnet.

Obgleich es sich bei der Spielsucht um eine ernstzunehmende Krankheit handelt, liegen die volkswirtschaftlichen Auswirkungen bei Heranziehen einer Kosten-Nutzen-Analyse selbst bei pessimistisch geschätzten Zahlen immer noch weit unter jenen Wohlfahrtskosten, welche durch Alkohol- und Tabakmissbrauch entstehen. Studien beziffern die jährlichen Sozialkosten pathologischer Spieler in Deutschland auf 300 bis 600 Millionen Euro, während dies bei Tabak- und Alkoholkonsum 40 Milliarden Euro seien. Speziell für den Bereich der gewerblich betriebenen Spielautomaten werden jährliche Sozialkosten von 225 bis 300 Millionen Euro einem volkswirtschaftlichen Nutzen von 1,37 Milliarden Euro gegenübergestellt.[19]

Besonders suchtgefährdend sind laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Sportwetten im Internet und Glücksspiel-Automaten. Nach einer Untersuchung der Universitäten Greifswald und Lübeck sind rund 193.000 Menschen in Deutschland krankhaft spielsüchtig.[20] Für die Zusammenfassung weiterer Untersuchungsergebnisse siehe auch Pathologisches Spielen. Das Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten kommt in einem wissenschaftlichen Kurzgutachten zum Schluss, dass bei der Bewertung der Suchtpotentiale anhand absoluter Zahlen zum pathologischen Spieleverhalten nicht auf das Gefährdungspotential von Spielformen geschlossen werden kann. Anhand einer Bewertung, die neben der Zahl der pathologischen Spieler ebenfalls die Intensität des jeweiligen Spiels und die Bruttospielerträge mit einbezieht (Pathologie-Potenzial-Koeffizient), kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die pathologischen Suchtpotentiale dieser Spielformen eventuell verzerrt dargestellt werden.[21]

Illegales Glücksspiel und organisierte Kriminalität

Unter anderem wegen der Suchtgefahr gilt Glücksspiel in vielen Gesellschaften als unmoralisch. Ungeregeltes Glücksspiel ist in den meisten Staaten illegal und wird oft von der organisierten Kriminalität betrieben; legales Glücksspiel unterliegt meist diversen Einschränkungen. Ein Beispiel hierfür ist die in Glücksspiel und Drogenhandel verstrickte XY-Bande in Brandenburg.

Glücksspiele in Deutschland

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Nach einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Juli 2008 beteiligt sich mehr als die Hälfte der Deutschen an Glücksspielen. Bei den Männern fällt die Teilnahme mit 60 Prozent höher aus als bei den Frauen mit 50 Prozent.[22] Der Gesamtumsatz des legalen Glücksspielmarktes betrug 2008 rund 24,9 Mrd. Euro, davon rund 16,2 Mrd. Euro durch Geldspielautomaten, Roulette und Kartenspiele und 6,8 Mrd. Euro aus dem Lotto-Toto-Block.[23]

Für Glücksspiele und Wetten sind die Bundesländer zuständig, 2010 betrugen die Einnahmen der Länder über Lotteriegesellschaften und Oddset etwa 3,3 Milliarden Euro.[24] Zwanzig Lizenzierungen an private Sportwettenanbieter sind in einer Änderung des Glücksspielstaatsvertrags vorgesehen, der von 15 der 16 Bundesländer unterzeichnet wurde. Ausnahme ist Schleswig-Holstein, wo Lizenzen an Private für Vertrieb und Werbung vergeben werden (geplante jährliche Einnahmen 40 bis 60 Millionen Euro). Spielautomaten, soweit außerhalb von Spielkasions gewerblich betrieben, werden hingegen durch die Spielverordnung sowie durch die Gewerbeordnung geregelt. Es stehen etwa 165.000 Geld-Gewinn-Automaten in rund 8000 deutschen Spielhallen und 70.000 Geräte in Gaststätten. Die Gauselmann-Gruppe als größter Spielautomaten-Hersteller in Deutschland machte 2009 einen Gesamtumsatz von rund 1,3 Milliarden Euro.[24]

Glücksspiele weltweit

Nach den Nettoaufwendungen pro Person, bei denen die Spielgewinne von den Einsätzen abgezogen werden, führt Australien die weltweite Statistik der Glücksspielverbreitung an. Im Jahr 2010 wendete ein Australier im Durchschnitt 1288 $ für Glücksspiele auf, gefolgt von Singapur, wo die Aufwendungen 1174 $ betrugen. Europäische Länder belegen in der Rangliste die Plätze 4 (Irland: 588 $), 5 (Finnland: 533 $), 6 (Italien: 517 $), 8 (Norwegen: 448 $), 9 (Griechenland: 420 $) und 10 (Spanien: 418 $).[25]

Siehe auch

Literatur

  • Martin Bahr: Glücks- und Gewinnspielrecht. Eine Einführung in die wichtigsten rechtlichen Aspekte. 2. neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Schmidt, Berlin 2007, ISBN 978-3-503-09796-8.
  • Jörg Bewersdorff: Glück, Logik und Bluff: Mathematik im Spiel − Methoden, Ergebnisse und Grenzen, Vieweg+Teubner Verlag, 5. Auflage 2010, ISBN 3834807753, doi:10.1007/978-3-8348-9696-4
  • Roger Caillois: Die Spiele und die Menschen. Maske und Rausch. Schwab, Stuttgart 1960.
  • Yves Chantal, Robert J. Vallerand: Skill Versus Luck: A Motivational Analysisof Gambling Involvement. In: Journal of Gambling Studies. 12, 4, 1996, ISSN 1050-5350, S. 407–418.
  • Denis Côté, Anne Caron, Jonathan Aubert, Véronique Desrochers, Robert Ladouceur: Near Wins Prolong Gambling on a Video Lottery Terminal. In: Journal of Gambling Studies. 19, 4, 2003, S. 433–438.
  • Heinz Diegmann, Christof Hoffmann, Wolfgang Ohlmann: Praxishandbuch für das gesamte Spielrecht. Kohlhammer, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-17-018893-8.
  • Johannes Dietlein, Manfred Hecker, Markus Ruttig (Hrsg.): Glücksspielrecht. Glücksspielstaatsvertrag. § 284 StGB, §§ 33c ff. GewO, SpielVO, RennwLottG, GG, EGV, GATS, EV/SlgLottVO-DDR u. a. Kommentar. C. H. Beck Verlag, München 2008, ISBN 978-3-406-58093-2.
  • Friedrich Endemann: Beiträge zur Geschichte der Lotterie und zum heutigen Lotterierecht. Georgi, Bonn 1882 (Bonn, Univ., Diss., 1882).
  • Lorenz Fischer, Günter Wiswede: Grundlagen der Sozialpsychologie. Oldenbourg, München u. a. 1997, ISBN 3-486-22904-4 (Wolls Lehr- und Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften).
  • Ihno Gebhardt, Sabine Miriam Grüsser-Sinopoli (Hrsg.): Glücksspiel in Deutschland. Ökonomie, Recht, Sucht. de Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-317-7.
  • Mark D. Griffiths: The Cognitive Psychology of Gambling. In: Journal of Gambling Studies. 6, 1, 1990, S. 31–42.
  • Mark Griffiths, Paul Delfabbro: The Biopsychosocial Approach to Gambling. Contextual Factors in Research and Clinical Interventions. In: The Electronic Journal of Gambling Issues. 5, 2001, ZDB-ID 2114710-3, online.
  • Martin Heger, Strafbarkeit von Glücksspielen, Sportwetten und Hausverlosungen via Internet im Lichte des Europarechts, Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS) 2012, 39 (PDF)
  • Henky Hentschel: Zock. Das Spiel, der Kick, der Absturz. Pieper and the Grüne Kraft, Löhrbach 2003, ISBN 3-930442-70-1 (Edition Rauschkunde).
  • Friedrich Georg Jünger: Die Spiele. Ein Schlüssel zu ihrer Bedeutung. Klostermann, Frankfurt am Main 1953.
  • Stephen E. G. Lea, Roger M. Tarpy, Paul Webley: The individual in the economy. A textbook of economic psychology. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 1987, ISBN 0-521-26872-9.
  • Michael Monka, Manfred Tiede, Werner Voß: Gewinnen mit Wahrscheinlichkeit. Statistik für Glücksritter. Rowohlt-Taschenbuch-Verlag, Reinbek bei Hamburg 1999, ISBN 3-499-60730-1 (Rororo 60730).
  • Harry Nutt: Chance und Glück. Erkundungen zum Glücksspiel (in Deutschland). Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-596-12390-9 (Fischer – ZeitSchriften 12390).
  • R. L. Reid: The Psychology of the Near Miss. In: Journal of Gambling Studies. 2, 1, 1986, S. 32–39.
  • John Scarne: Scarne's New Complete Guide To Gambling. Fully revised, expanded, updated edition. Simon & Schuster, New York NY 1986, ISBN 0-671-63063-6 (A Fireside Book), (englisch).
  • Heinrich M. Schuster: Das Spiel. Seine Entwickelung und Bedeutung im deutschen Recht. Eine rechtswissenschaftliche Abhandlung auf sittengeschichtlicher Grundlage. Gerold, Wien 1878.
  • Franz Schütte: Glücksspiel und Narzissmus. Der pathologische Spieler aus soziologischer und tiefenpsychologischer Sicht. Brockmeyer, Bochum 1985, ISBN 3-88339-431-9.
  • Rudolf Streinz, Tobias Kruis: Unionsrechtliche Vorgaben und mitgliedstaatliche Gestaltungsspielräume im Bereich des Glücksspielrechts. In: Neue Juristische Wochenschrift. 52, 2010, S. 3745–3750.
  • Hans-Heinrich Wellmann (Red.): Die Glücksspieler. Time-Life International, Amsterdam 1980 (Time-Life Bücher – Der Wilde Westen).

Weblinks

Wiktionary: Glücksspiel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Jörg Bewersdorff: Glück, Logik und Bluff: Mathematik im Spiel - Methoden, Ergebnisse und Grenzen, Vieweg+Teubner Verlag, 5. Auflage 2010, ISBN 3834807753, doi:10.1007/978-3-8348-9696-4, S. V-VIII (Springer-Link)
  2. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, 2007
  3. Glücksspielgesetz vom 19. Oktober 2010, Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes
  4. Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Dezember 1998 (Stand am 27. Dezember 2006), Dokumentation der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  5. Siehe z. B. BGH, Beschluss vom 11. Januar 1989, 2 StR 461/ 88, online
  6. Marcel Dreef, Peter Borm und Ben van der Genugten: Measuring skill in games: several approaches discussed, Mathematical Methods of Operations Research, Band 59, Heft 3, 2004, S. 375-391, doi:10.1007/s001860400347, Preprint
  7. Robert Wagner: Die Praktikabilität des Österreichischen Glücksspielbegriffs am Beispiel des Kartenspiels Poker, Dissertation, Universität Wien, 2010, online
  8. Entscheidung GZ RV/1666-W/06 vom 5. April 2007 des Unabhängigen Finanzsenats Wien (online)
  9. Anlage zu §5a der Spielverordnung. In Landmann/Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, Stand: Januar 2007 (Bearbeiter Marcks), werden neben Preisschach explizit die Kartenspiele Preisbridge, -schafskopf, -doppelkopf, -skat und -tarock genannt.
  10. Glücksspielgesetz-Novelle 2008
  11. Gerhard Strejcek (Hrsg.), Ronald Bresich (Hrsg.): Glücksspielgesetz: GSpG 1989, Kommentar, 2. Auflage 2011, S. 25, online (PDF; 630 kB)
  12. Unabhängige Verwaltungssenate Wien, GZ 06/06/5595/99, 3. August 2000, online
  13. Eidgenössische Spielbankenkommission, Jahresbericht 2007 (PDF; 252 kB), S. 8
  14. Eidgenössische Spielbankenkommission, Jahresbericht 2010 (PDF; 275 kB), S. 5
  15. Urteil des Bundesgerichts vom 20. Mai 2010 (2C_694/2009)
  16. Games Magazine, September 1982, zitiert nach www.gamecolony.com
  17. Antike Glücksspiele, Artikelserie zur Geschichte der Glücksspiele
  18. „Rien ne va plus! für Internet-Glücksspiele in den USA“, heise online-Meldung vom 2. Oktober 2006
  19. Franz W. Peren, Reiner Clement, Wiltrud Terlau: Eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse des gewerblichen Geld-Gewinnspiels für die Bundesrepublik Deutschland, Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten, 2011
  20. Hans-Jürgen Rumpf u. a.: Pathologische Glücksspieler: Bedingungsfaktoren, Hilfesuchverhalten, Remission. Ergebnisse der PAGE-Studie (PDF; 1,7 MB)
  21. Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten: Pathologie-Potenziale von Glücksspielprodukten - Eine komparative Bewertung von in Deutschland angebotenen Spielformen.
  22. Süddeutsche Zeitung: „Glücksspiel - Jeder zweite zockt“ - ap/dpa/sma - 10. Juli 2008
  23. Forschungsstelle Glücksspiel, Hohenheim: Der deutsche Glücksspielmarkt 2008 (PDF; 40 kB), Stand: 6. August 2010, Zahlenangaben aus G. Meyer, DHS Jahrbuch Sucht 2010
  24. 24,0 24,1 Tagesschau: Das Glücksspiel und die Politik, 6. April 2011
  25. The Results Are In... World’s top 10 gambling nations named (PDF; 389 kB), Gaming Awareness Foundation of Nova Scotia, 21. Juli 2011
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Glücksspiel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.