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Gerichtsvollzieher

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Dieser Artikel gilt dem Beruf des Gerichtsvollziehers. Für den polnischen Spielfilm siehe: Der Gerichtsvollzieher.

Gerichtsvollzieher (Abkürzung: GV; in Österreich auch: Exekutor[1]; in der Schweiz: Betreibungsbeamter[2]) ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungen betraut ist.[3] In den meisten Staaten sind es Justizbeamte. Beispielsweise in Litauen ist es jedoch ein freier Beruf, der ähnlich dem des Notars organisiert ist.

Situation in unterschiedlichen Staaten

Weblinks

Belege

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Gerichtsvollzieher aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.