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Rechtsmedizin

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Sektionssaal des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin Berlin
Sektionssaal der Charité Berlin
Computertomograph in der Rechtsmedizin der Charité Berlin
Kühlraum in der Rechtsmedizin der Charité Berlin

Die Rechtsmedizin (auch: Forensische Medizin, veraltet Gerichtsmedizin, Gerichtliche Medizin) umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.

Aufgabenbereiche und Abgrenzungen

Die Aufgaben- und Forschungsbereiche der Rechtsmedizin sind Thanatologie (z. B. Leichenschau bei außergewöhnlichen Todesfällen), forensische Traumatologie, Toxikologie, Drogenforschung und -diagnostik (Alkohologie), forensische Molekularbiologie (etwa DNA-Untersuchungen), forensische Sexualmedizin, Verkehrsmedizin und -psychologie, Glaubhaftigkeitsbeurteilungen aus medizinischer und forensischer Sicht, medizinische Begutachtungskunde, Behandlungsfehlergutachten, Abstammungsgutachten, Versicherungsmedizin (etwa Verletzungsgutachten), Fotografie und Neue Medien (Streifenlichttopometrie), Informationstechnologie und -management.

Interdisziplinär gibt es auch in anderen Studiengängen als der Humanmedizin Vorlesungen in Rechtsmedizin, etwa für Zahnmediziner oder Juristen.

Die Gleichsetzung von Rechtsmedizinern mit Pathologen durch Roman- und Drehbuchautoren beruht in der Regel auf einem weit verbreiteten Irrtum. Der Pathologe ist ein Facharzt. Allein diese Tatsache berechtigt ihn nicht zur Teilnahme an gerichtlich angeordneten Leichenöffnungen. Pathologen führen in der Regel zwar auch Obduktionen durch, jedoch nur mit Einverständnis der Angehörigen, nachdem ein nicht-natürlicher Tod, also ein Mord, Suizid oder Unfalltod, ausgeschlossen wurde. Rechtsmediziner hingegen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes tätig und Obduktionen bedürfen hier gerade nicht des Einverständnisses der Angehörigen. Die rechtsmedizinische Leichenschau (dies umfasst die äußere Leichenschau und die anschließende Leichenöffnung, auch als innere Leichenschau bezeichnet) dient der Klärung

  • der Todesursache
  • der Todesart (natürlich oder nicht natürlich)
  • der Identität des Opfers, falls diese nicht geklärt ist
  • des Todeszeitpunktes, was ab einer gewissen Liegezeit nicht mehr genau möglich ist

Eine solche angeordnete Leichenschau wird nach Vorschriften der Strafprozessordnung immer zu zweit durchgeführt, von mindestens einem Rechtsmediziner und ggf. einem weiteren Arzt, nicht aber von einem Arzt, der einer Abteilung für Pathologie der öffentlichen Krankenhäuser angehört[1]. Der geläufige Irrtum erklärt sich aus einer Fehlübersetzung: Im amerikanischen Sprachgebrauch entspricht der Rechtsmediziner dem forensic pathologist.

Wird der Rechtsmediziner im Auftrag einer Ermittlungs- oder Gerichtsbehörde tätig, wird ihm in der Regel die Funktion eines Sachverständigen übertragen. In der Schweiz kann der entsprechende Auftrag namentlich auch von einem Organ der Militärjustiz erteilt werden (Art. 85 ff. MStP).

Institutionalisierung

In Deutschland gibt es 31 universitäre Institute für Rechtsmedizin[2], in Österreich vier[3] (Gerichtsmedizin) und in der Schweiz sechs.

Daneben gibt es in Deutschland städtische Institute für Rechtsmedizin, etwa in Bremen, Dortmund und Duisburg, sowie das Brandenburgische Landesinstitut für Rechtsmedizin in Potsdam und das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin.

Geschichte

Die erste systematische Ausarbeitung zur Rechtsmedizin sind die Questiones medico-legales des römischen Arztes Paolo Zacchia (1584-1659). Im Jahr 1532 findet man in der „Peinlichen Halsgerichtsordnung“ (Constitutio Criminalis Carolina) Karls V. Hinweise auf die Zuziehung von Ärzten bei der Entscheidung medizinischer Fragen in der Rechtsprechung. Der Zürcher Stadtrat ließ ab dem 16. Jahrhundert verletzte oder getötete Personen regelmäßig durch die Vorsteher der Gesellschaft der Bader und Chirurgen, die „fünf geschworenen Meister“, besichtigen. Im 19. Jahrhundert legten Ambroise Tardieu, Johann Ludwig Casper und Carl Liman die Fundamente für die moderne Rechtsmedizin als empirisch fundierte Wissenschaft. In Freiburg (Breisgau) war „Medicina legalis“ seit der Mitte des 18. Jahrhunderts durch eigene Vorlesungen vertreten. 1804 wurde in Wien die erste Lehrkanzel für „Staatsarzneykunde“ oder für „Gerichtliche Medizin und Medizinische Polizei“ im deutschsprachigen Raum eingerichtet.

Rechtsmedizin im Film

Nach der amerikanischen Serie Quincy ist seit etwa 1995 die Gerichtsmedizin als Ermittlungsform im Kriminalfilm ein häufiges Thema in Film und Fernsehen.[4] Weitere bekannte Beispiele sind:

  • Der letzte Zeuge: Fernsehserie, Deutschland 1997-2007, ZDF, Regie: Bernhard Stephan, Drehbuch: Gregor Edelmann (anderer Titel gelegentlich: Gerichtsmediziner Dr. Kolmaar). Insgesamt 73 Folgen mit jeweils 45 Minuten.
  • CSI: Den Tätern auf der Spur: Krimiserie, Erstausstrahlung: USA 2000 auf CBS, 2001 in Deutschland auf VOX
  • Navy CIS: Krimiserie, Erstausstrahlung: USA 2003 auf CBS, 2005 in Deutschland auf Sat1
  • Body of Proof: Krimiserie, Erstausstrahlung: USA im März 2011 auf ABC, in Deutschland im August 2011 auf ProSieben (seit März 2012 auf kabel eins)

Siehe auch

Literatur

  • Constanze Niess und Stephanie Fey: Die Gesichter der Toten, meine spannendsten Fälle aus der Rechtsmedizin. Lübbe Verlag, Köln 2014, ISBN 978-3-7857-2492-7.
  • Elisabeth Türk und Ulf G. Stuberger: Die Gerichtsmedizinerin, Wie die Wissenschaft Verbrecher überführt. Rowohlt Verlag, Reinbek 2012, ISBN 978-3-499-63008-8.
  • Bernd Brinkmann; Burkhard Madea (Hrsg.): Handbuch der gerichtlichen Medizin 1 und 2. Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, New York 2004, ISBN 3-540-00259-6.
  • Wolfgang Dürwald: Gerichtliche Medizin. J. A. Barth, Leipzig 1990, ISBN 3-335-00062-5.
  • Esther Fischer-Homberger: Medizin vor Gericht. Gerichtsmedizin von der Renaissance bis zur Aufklärung. Huber, Bern-Stuttgart-Wien 1983. (Gekürzte Lizenzausg. bei Luchterhand: Darmstadt 1988).
  • Maren Lorenz: Kriminelle Körper - Gestörte Gemüter. Die Normierung des Individuums in Gerichtsmedizin und Psychiatrie der Aufklärung. Hamburg 1999.
  • Burkhard Madea (Hrsg.): 100 Jahre Deutsche Gesellschaft für Gerichtliche Medizin/Rechtsmedizin. Vom Gründungsbeschluss 1904 zur Rechtsmedizin des 21. Jahrhunderts. Deutsche Gesellschaft für Gerichtliche Medizin/Rechtsmedizin, 2004.
  • Burkhard Madea (Hrsg.): Praxis Rechtsmedizin. Springer, Berlin, Heidelberg, New York 2003.
  • H. Patscheider, H. Hartmann: Leitfaden der Rechtsmedizin. Verlag Hans Huber, Bern, Stuttgart, Toronto 1993, ISBN 3-456-82383-5.
  • Hubert Patscheider: Zur Geschichte der Gerichtlichen Medizin in St. Gallen, in: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung, 107. Jg. 1989, S. 1–68 (Digitalisat)
  • Ilbegui, Reiter: Synopsis und Atlas der Gerichtsmedizin. WUV/Universitätsverlag, Wien 2002.
  • Manfred Hochmeister, Martin Grassberger, Thomas Stimpfl: Forensische Medizin für Studium und Praxis. 2. Auflage. Maudrich Verlag, Wien 2007, ISBN 978-3-85175-848-1.
  • Markus A. Rothschild: Die unglaublichsten Fälle der Rechtsmedizin, elektronische Ressource. Directmedia Publishing, Berlin 2007, ISBN 978-3-89853-303-4.
  • Martin Grassberger, Harald Schmid: Todesermittlung - Befundaufnahme und Spurensicherung. 2. Auflage. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-8047-3201-8.

Einzelnachweise

  1. Meyer-Goßner StPO § 87 Rn 11
  2. Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin - Liste Rechtsmedizinische Institute in Deutschland (Stand: 23. März 2009)
  3. Österreichische Gesellschaft für Gerichtliche Medizin - universitäre Institute (Stand: 3. Juni 2010)
  4. Hans J. Wulff: Gerichtsmedizin / Rechtsmedizin / forensische Medizin in Film und Fernsehen: Ein Dossier. Univ. Hamburg - Fachbereich 07 SLM, Hamburg 7. März 2003, ISSN 1613-7477 (Online, abgerufen am 23. März 2009).

Weblinks

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