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Musikdirektor

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Der Musikdirektor (lat. director musices; Abk. MD) war ursprünglich der Titel des leitenden beamteten Musikers einer Stadt in Deutschland und Österreich; so waren beispielsweise Johann Sebastian Bach Musikdirektor in Leipzig, Georg Philipp Telemann und Carl Philipp Emanuel Bach in Hamburg, Robert Schumann in Düsseldorf.

Seit dem 19. Jahrhundert wird der Titel verliehen an die Leiter musikalischer Einrichtungen wie Städtischer Blasorchester oder Gesangvereinen. Spezielle Titel sind beispielsweise Städtischer Musikdirektor oder Stadtmusikdirektor, Landesmusikdirektor (LMD), Universitätsmusikdirektor (UMD), Kirchenmusikdirektor (KMD), Landeskirchenmusikdirektor (LKMD), oder Stiftsmusikdirektor (z. B. im Evangelischen Stift Tübingen).

In manchen katholischen Diözesen führen die Leiter der Referate für Kirchenmusik auch den Titel Diözesankirchenmusikdirektor (DKMD) oder Diözesanmusikdirektor (DMD).

Der Titel wurde in früheren Zeiten verliehen von Fürsten, Herzögen oder Königen, heutzutage dagegen von Kommunalbehörden, Universitäten oder kirchlichen Institutionen.

In größeren Städten erhält der Musikdirektor häufig den Titel Generalmusikdirektor (Abk. GMD). Dieser Titel wurde erstmals 1819 in Berlin für Gaspare Spontini vergeben. Daniel Barenboim ist beispielsweise seit 1992 GMD der Berliner Staatsoper Unter den Linden.

Weitere musikalische Ämter und Tätigkeiten sind Intendant, Musikalischer Leiter, Künstlerischer Leiter, Verwaltungsleiter, Dirigent, Kapellmeister und Hofkapellmeister.

Chordirektoren

Der Fachverband Deutscher Berufschorleiter verleiht bei der Aufnahme neuer Mitglieder auf Antrag den Titel Chordirektor FDB. Der Titel Musikdirektor FDB erfordert in der Regel eine Ausbildung an einer Musikhochschule sowie eine herausragende Konzerttätigkeit. Der Titel kann bei nachlassenden Leitungen wieder aberkannt werden.[1] Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände verleiht auf Antrag den Titel Chordirektor ADC für hervorragende künstlerische Leistungen. Über den Antrag entscheidet eine Prüfungskommission aus sieben Fachleuten. Der Titel gilt nach Angaben des Verbandes als Alternative zu anderen musikalischen Ausbildungsabschlüssen und Diplomen.[2]

Einzelnachweise

  1. Satzung des Fachverbandes, Stand 2006
  2. www.chorleiterverband.de abgerufen am 23. Dezember 2010
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