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Generalgouverneur
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Ein Generalgouverneur ist der oberste Verwaltungsbeamte eines großen Gebietes, insbesondere im kolonialen Kontext benutzt.
- Commonwealth Realms: In den unabhängigen Ländern des Commonwealth of Nations, in denen die britische Monarchin (Stand: 2013) Staatsoberhaupt ist, wird ihr direkter Vertreter als Generalgouverneur bezeichnet. Er wird von der Monarchin auf Vorschlag der jeweiligen Regierungen ernannt und nimmt in ihrem Namen die von den jeweiligen Rechtsordnungen vorgesehenen zeremoniellen und verfassungsrechtlichen Funktionen wahr.
- Deutsches Reich:
- der oberste Repräsentant des Deutschen Reiches in dem von 1939–1945 im besetzten Polen bestehenden Generalgouvernement. Einziger Generalgouverneur war Hans Frank.
- in weiteren Gebieten, siehe Generalgouvernement (Begriffsklärung)
- Frankreich: in kolonialen Gebieten, z. B. in den größeren überseeischen Besitzungen Frankreichs, der oberste Verwaltungsbeamte.
- Niederlande: Die Generalgouverneure von Niederländisch-Indien amtierten von 1610–1798 im Auftrag der Niederländischen Ostindien-Kompanie, danach bis 1949 im Auftrag des Staates.
- Preußen: im Zustand der drohenden Kriegsgefahr oder im Kriegszustand ernannt, hatte er die Leitung der gesamten militärischen und politischen Verwaltung einer vom Feind bedrohten Provinz inne, wie auch die eines eroberten feindlichen Territoriums, wie z. B. in Elsaß-Lothringen 1870/71.
- Indien: Oberster Vertreter der britischen Krone, welcher zusätzlich auch den Titel Vizekönig von Indien führte (1859–1947).
- Japanisches Kaiserreich: der oberste Repräsentant Japans im Taiwan unter japanischer Herrschaft und in Chōsen nach der Annexion Koreas.
- Portugal: Oberster Vertreter des portugiesischen Königs in der Zeit der Entdeckungen und danach in der Kolonialzeit (bis 1999, Macao) vor allem in Asien (Sitz: Goa, Indien) des sogenannten „Estado da India“ sowie als Oberster Vertreter des Königs in Portugiesisch-Amerika bzw. Brasilien. In beiden Fällen wechselten die Generalgouverneure sich mit Vizekönigen ab. Im Falle Portugals war die Einsetzung von zwei Generalgouverneuren der Beweis der Macht Portugals, dass als eine der kleinsten Kolonialmächte der Welt immerhin für zwei rießige Gebiete Generalgouverneure stellen konnte.
- Russland: als bevollmächtigte Vertreter des Präsidenten Leiter eines der acht Föderationskreise der Russischen Föderation.
- Russisches Kaiserreich: der oberste Beamte einer Provinz oder auch der Vorgesetzte von mehreren Provinzgouverneuren.
- Schweden: Das Königreich Schweden ließ das zu Schweden gehörende Pommern, später Schwedisch-Vorpommern (mit Stralsund und der Insel Rügen) durch Generalgouverneure verwalten.
- Diese sind im Artikel Liste der schwedischen Statthalter in Pommern aufgelistet.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Generalgouverneur aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |