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Gelübde

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Ein Gelübde (von althochdeutsch gilubida: „geloben“) ist ein feierliches abgelegtes Versprechen, sich an eine Regel zu halten oder einen Vorsatz (zum Beispiel eine Pilgerreise) zu erfüllen. Der Begriff wird häufig im religiösen Zusammenhang verwendet.

Römisch-katholische Kirche

In der katholischen Kirche wird unter einem Gelübde das wohlüberlegte und freie Gott dargebrachte Versprechen verstanden, das auf ein höheres Gut Bezug nehmen und dessen Erfüllung möglich sein muss. Oftmals handelt es sich um das Versprechen eines Lebens nach den evangelischen Räten. Hierbei wird differenziert zwischen öffentlichen Gelübden (z. B. Ordensgelübde), die von einem kirchlichen Amtsträger (etwa vom Bischof oder Oberen) im Namen der Kirche entgegengenommen werden, und privaten Gelübden. Von privaten Gelübden kann aus gutem („gerechtem“) Grund dispensiert werden.[1]

Schweizer Recht

In der Schweiz wird als Gelübde die weltliche Form eines Eides oder Schwurs bezeichnet, d. h. ein feierliches Versprechen ohne Anrufung Gottes; siehe Vereidigung (Schweiz).

Beispiele

Siehe auch

Quellen

  1. Siehe die Canonices 1192 und 1196 des CIC. (auf Lateinisch), (auf Deutsch)

Literatur

  • Günter Lanczkowski, Horst Dietrich Preuss, Hayim Goren Perelmuter, Karl Suso Frank u.a.: Gelübde I. Religionsgeschichtlich II. Altes Testament III. Judentum IV. Katholische Überlieferung und Lehre V. Reformationszeit VI. Ethisch VII. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 12 (1984), S. 300-316 (umfassender wiss. Überblick)
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