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Banknote

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Gelegentlich wird auch - verallgemeinernd - Fiatgeld als Papiergeld bezeichnet.

Eine Banknote ist eine Urkunde, die in einem bestimmten Land als gesetzliches Zahlungsmittel dient, von einer autorisierten Institution (Notenbank, Zentralbank) ausgegeben wird und auf einen runden Nominalwert einer Währungseinheit lautet.

Umgangssprachlich werden Banknoten aufgrund ihrer Beschaffenheit als Papiergeld oder Geldscheine bezeichnet. Banknoten zählen neben Münzen zum Bargeld.

Allgemeines

Jedes Währungsgebiet hat seine eigenen Banknoten, die von einer Zentralbank herausgegeben werden. Normalerweise ist ein Währungsgebiet mit dem Territorium eines Staates identisch. Ausnahmen bilden hier die Eurobanknoten sowie die Banknoten des ostkaribischen Raumes und der west- und zentralafrikanischen Staaten, die von mehreren Staaten gemeinsam herausgegeben und genutzt werden. In Hongkong liegt das Notenausgaberecht - weltweit einmalig - bei den drei Geschäftsbanken Hongkong and Shanghai Banking Corporation, Standard Chartered Bank und Bank of China. Heute werden Banknoten nur noch in den USA, Schottland, Nordirland und Macao auch von „reinen“ Privatnotenbanken herausgegeben.

Zu den wertvollsten im Umlauf befindlichen Banknoten gehören neben der 1000-Franken-Note aus der Schweiz und dem 500-Euro-Schein auch der 10.000-Singapur-Dollar-Schein, der jedoch hauptsächlich für Interbankengeschäfte genutzt wird. Auf der anderen Seite haben die höchsten Nominale von vielen stark von Inflation betroffenen Ländern eine vergleichsweise geringe Kaufkraft. So war bis zur Einführung des 5.000-Soʻm-Scheines im Jahr 2013 der 1.000-Soʻm-Schein die höchste Banknote in Usbekistan mit einem Gegenwert von 0,30 Euro. Insbesondere die Barzahlung größerer Beträge in Landeswährung ist daher in diesen Staaten umständlich.

Gesetzliches Zahlungsmittel

Die Zentralbank als Emittent gewährleistet einen Rechtsanspruch des Banknoteninhabers auf eine Gegenleistung. Je nach Ausgestaltung kann dies ein Umtauschrecht in Sachwerte (z.B. in Goldmünzen, wie bei der Reichsmark) oder das Recht auf Werthaltigkeit (z. B. Deutsche Mark, Euro) sein. Weil nach dem aktuellen Währungsrecht keine Einlösungspflicht der ausstellenden Notenbank besteht, ist diese damit auch nicht an ein Recht auf Eintausch in Waren oder Dienstleistungen gebunden. Jeder Geldschuldner hat das Recht, seine Verbindlichkeiten mit Banknoten zu begleichen. Jeder Gläubiger von Geldschulden ist verpflichtet, Banknoten in unbegrenzter Stückzahl und Betragshöhe anzunehmen (Annahmezwang). Banknoten verbriefen kein eigenständiges Forderungsrecht, sondern stellen einen Wert dar, der auf dem Vertrauen gegenüber der ausgebenden Notenbank bzw. der Aufrechterhaltung der Zahlungsfunktion der Banknote beruht.

Gesetzliches Zahlungsmittel ist die mit Gesetzeskraft zur rechtswirksamen Erfüllung von wirtschaftlichen Guthaben vorgeschriebene und daher in großen Mengen zirkulierenden Banknote (und Münzen) eines Staates. Der Staat „hatte durch seine Gesetzgebung … in der Hand, festzusetzen, was als Zahlungsmittel genommen werden müsse im Tauschverkehr…“ Mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel „müsse sich jeder zufriedengeben, wenn er darin bezahlt worden sei.“[1] Beim gesetzlichen Zahlungsmittel nutzt der Staat seine hoheitliche Aufgabe, die Währung des Staates innerhalb der Währungsverfassung zu bestimmen, zu organisieren und als Zahlungsmittel vorzuschreiben. Der sich daraus ableitende Annahmezwang für Gläubiger ist bei Banknoten unbeschränkt, während er in den meisten Ländern bei Münzen administrativ beschränkt ist.

Rechtsfragen

Nach Art. 128 Abs. 1 AEUV und § 14 Abs. 1 BBankG sind auf Euro lautende Banknoten das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Es wird von der EZB und der Deutschen Bundesbank ausgegeben. Da die nationalen Gesetze davon ausgehen, dass Geldschulden mit gesetzlichen Zahlungsmitteln - und damit in Bargeld - beglichen werden, sind sie in Euronoten zu bezahlen. In Deutschland sind alle aus Verträgen erwachsenen Geldschulden (wie etwa aus einem Kaufvertrag) in Bargeld zu bezahlen. Dass in einer modernen Volkswirtschaft die meisten Transaktionen bargeldlos abgewickelt werden, wird rechtlich über die so genannte Bringschuld konstruiert.

Banknoten besitzen allgemein und in Deutschland die höchste Verkehrsfähigkeit. Sie werden nach § 935 Abs. 2 BGB den Inhaberpapieren gleichgestellt und können daher einfach durch Einigung und Übergabe übereignet werden (§ 929 BGB). Das gilt sogar dann, wenn die Banknoten dem früheren Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen waren (§ 935 Abs. 2 BGB).

Banknoten müssen, um als Zahlungsmittel zu gelten, echt sein. Echtheit liegt nur dann vor, wenn sie von der zur Ausgabe autorisierten Stelle (Zentralbank) in den Verkehr gebracht wurden. Alle übrigen Banknoten gelten als Geldfälschung, die nach § 146 StGB strafbar ist (siehe Falschgeld). Gefälschte Banknoten können deshalb keine Zahlungsmittelfunktion entfalten, sie sind wertlos. Das gilt auch für den unbescholtenen Bürger, der unbewusst gefälschte Banknoten weitergibt. Nach Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1338/2001[2] verpflichten sich Kreditinstitute, alle Euro-Banknoten und -Münzen, die sie erhalten haben und von denen sie wissen, oder ausreichende Gründe zu der Annahme haben, dass es sich um Fälschungen handelt, aus dem Verkehr zu ziehen. Sie übermitteln die betreffenden Banknoten und Münzen unverzüglich den zuständigen nationalen Behörden.

Material

Reichsbanknoten aus dem Jahre 1910

Banknoten bestanden ursprünglich aus Papier – manchmal auch aus feinem Stoff – und werden in vielen Ländern noch immer auf Papier gedruckt, es können jedoch auch andere Materialien verwendet werden (zum Beispiel Kunststoff, Polymer). Das Material der Eurobanknoten besteht aus Papier basierend auf Baumwollfasern.

Banknoten aus Polymer haben den Vorteil einer längeren Haltbarkeit, sind allerdings in ihrer Herstellung teurer als Papiergeldscheine und können in einigen Fällen in vorhandenen Geldautomaten nicht verarbeitet werden. Hitzeeinwirkung kann sie beschädigen und bei Alterung werden sie spröde und können leicht zerreißen. Polymerbanknoten sind in Europa in Rumänien ausgegeben worden, weitere gab es von der Northern Bank in Nordirland. Ab 2016 will die Bank of England erstmals Kunststoff-Banknoten herausgeben.[3]

Außerhalb Europas sind Polymerbanknoten vor allem in tropischen und subtropischen Ländern anzutreffen: Australien, Bangladesch, Brasilien, Brunei, Chile, VR China, Fiji, Indonesien, Kuwait, Malaysia, Mexiko, Nepal, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Sambia, Samoa, Singapur, Salomonen, Sri Lanka, Taiwan, Thailand und Vietnam.

Einer der führenden Hersteller von Banknoten- und Sicherheitspapier ist die Papierfabrik Louisenthal, ein Tochterunternehmen von Giesecke & Devrient, mit Produktionsstätten in Gmund am Tegernsee und Königstein (Sächsische Schweiz).

Sicherheit

Die Herausgeber von Banknoten versuchen, ihre Geldscheine schwer kopierbar zu machen. Fälscher haben von jeher versucht, Banknoten nachzumachen und in Verkehr zu bringen. Moderne Banknoten enthalten daher abgestufte Sicherheitsmerkmale, die die Fälschung von Banknoten erschweren und die Prüfung von echten Banknoten unterstützen.

Die erste Sicherheitsstufe umfasst Eigenschaften, die visuell oder taktil ohne Hilfsmittel erkennbar sind. Hierzu gehören das Substrat, das Wasserzeichen, der Stahlstich-Tiefdruck, das Durchsichtsregister, der eingebettete Sicherheitsfaden, optisch variable Druckfarbe (Optically Variable Ink) und Hologramme, welche mittels Farbkopiergeräten nicht reproduziert werden können. Im Jahre 1988/1989 wurde mit der österreichischen 5000-Schilling-Banknote erstmals in der Geschichte des Banknotendrucks eine Folienapplikation (Kinegramm) auf einer Papiernote verwendet. Dies ist die Weichenstellung in Richtung der Verwendung optischer Merkmale, denn weltweit folgt man nun diesem Beispiel nach (zum Beispiel Euro).

Die zweite Sicherheitsstufe bilden Verfahren, die nur schwierig zu kopieren, aber mit einfachen Hilfsmitteln nachzuweisen sind. Hierzu gehören Mikroschrift (Nachweis mit einer Lupe), Muster aus feinen Linien, die sich teilweise überlagern oder Lücken bilden und so einen räumlichen Eindruck erzeugen (Nachweis mit einer Lupe) und fluoreszierende oder phosphoreszierende Muster (Nachweis mit einem UV-Prüfgerät). Für maschinelle Prüfungen durch Sortiermaschinen oder Einzahlungsgeräte (Verkaufsautomaten) gibt es darüber hinaus unsichtbare Sicherheitsmerkmale, die entweder als Bestandteil des Substrats (Papier oder Polymer) oder der Druckfarben eingebracht werden. Hierzu gehören die physikalisch messbaren Eigenschaften des Sicherheitsfadens oder der Druckfarben.

Die höchste Sicherheitsstufe verwendet Materialien, deren Zusammensetzung und Nachweisverfahren nur dem Hersteller und der Zentralbank bekannt sind. Als Banknote mit dem weltweit höchsten Sicherheitsniveau gilt der Schweizer Franken.

Geschichte der Banknote

Mit dem Aufschwung des Handels sowie dem steigenden Wert einzelner Transaktionen wurden zunehmend größere Mengen an Münzen benötigt. Aufgrund der relativ hohen Fälschungsgefahr konnten Münzen nicht mit beliebig hohem Nennwert ausgestattet werden. Bei großen Geldbeträgen war der Gebrauch von Münzen wegen der hohen Anzahl benötigter Einzelmünzen unhandlich, so dass sich die Notwendigkeit eines bequemeren Zahlungsmittels ergab. Sowohl diese Notwendigkeit als auch Geldsorgen von Fürsten haben die Entwicklung des Papiergelds als einer neuen Zahlungsform eingeleitet, die heute jedoch selbst zunehmend durch elektronische Girokonten, Geld- und Kreditkarten übernommen wird.

Papiergeld der Hongwu-Ära, ca. 1380
Schwedische Banknote, 1663

China ist das erste Land der Welt, in dem Papiergeld genutzt wurde. In der westchinesischen Stadt Chengdu wurde Papiergeld bereits in der frühen Nördlichen Song-Dynastie (960–1127) herausgegeben.[4] Um 1024 wurde Papiergeld als Notgeld zur Finanzierung eines Krieges eingesetzt, als Münzen knapp geworden waren. Marco Polo entdeckte 1276 auf einer seiner Reisen kaiserliche Banknoten aus Papier, die als allgemeines Zahlungsmittel verwendet wurden. 1402 wurde in China das Papiergeld wieder abgeschafft, da es oft vorkam, dass Kaiser gewaltige Mengen von Banknoten drucken ließen, ohne deren Deckung zu beachten. Es kam daher immer wieder zu starker Inflation in China.

In Europa wurde Papiergeld erst viel später eingeführt. So fand die erste Ausgabe von Papiergeld 1483 in Spanien statt. Diese Belagerungscheine waren damals jedoch (vorübergehender) Ersatz für fehlendes Münzgeld. Die Bank von Amsterdam begann ab 1609 mit der Schaffung von Buchgeld, ging hierbei aber sehr umsichtig vor, indem das Geldinstitut jahrzehntelang auf jederzeit ausreichende Deckung durch Münzen achtete. Am 16. Juli 1661 waren durch die Bank von Stockholm, einer privaten Notenbank, die ersten offiziellen Banknoten in Europa emittiert worden[5] – jedoch mangels Vertrauens mit mäßigem Erfolg. In England erteilte König William 1694 dem schottischen Kaufmann Paterson als Gegenleistung für einen Großkredit die Genehmigung zur Gründung der Bank of England und das Recht zur Ausgabe von (anfangs handgeschriebenen) Banknoten. In Deutschland erschienen die ersten „Bancozettel“ in Köln, ausgegeben von der dort ansässigen „Banco di gyro d`Affrancatione“, die am 2. März 1705 auf Vorschlag des Kurfürsten Johann Wilhelm II. gegründet wurde. Schon 1713 urteilte das Reichskammergericht, dass staatliche „banco zetteln“, die in diesem Fall von der kurpfälzischen Bank zu Köln herausgegeben worden waren, als Zahlungsmittel akzeptiert werden müssten.[6]

In großem Stil wurde Papiergeld erstmals in Frankreich unter Finanzminister John Law in der kurzen Zeitspanne von 1718 bis 1720 verwendet; diese Episode endete jedoch in einem Fiasko.[7] Weitere Etappen in Europa waren zum Beispiel die sächsischen und preußischen Staatspapier- und Tresorscheine des 18. Jahrhunderts, in Österreich wurden erstmals 1762 sogenannte Bancozettel des Wiener Stadtbanco ausgegeben und in der Zeit der Französischen Revolution kamen in Frankreich um 1791 die Assignaten auf. Ab dem 19. Jahrhundert wurde die Banknote allgemein in Deutschland als Zahlungsmittel neben der Münze akzeptiert.

Das Vertrauen in Papiergeld beruhte ursprünglich darauf, dass es von jedermann jederzeit in Münzgeld umgetauscht werden konnte. Dieses Vertrauen war durch ausreichende Bestände an Münzgeld in den Schatzkammern des Herausgebers begründet und wurde durch verbale Zusicherung des Umtausches in Münzgeld auf der Banknote meist in Textform bekräftigt. Als historisches Überbleibsel ohne praktische Bedeutung sind solche Zusicherungen heute noch auf den Banknoten zahlreicher Länder zu lesen. Ein Beispiel aus England: Bank of England: I promise to pay the bearer on demand the sum of 5 Pounds (hier in Sterlingsilber gemeint)

Durch die vom herausgebenden Herrscher verordnete Annahmepflicht, zum Beispiel bei Steuerzahlungen an ihn selbst, wurden Banknoten als Zahlungsmittel zwangsweise bei den Bürgern eingeführt, die die Vorteile bei großen Zahlungen schnell erkannten. Zum Beispiel wogen 1000 silberne Zollvereinstaler rund 18 kg, zwei Banknoten über je 500 Taler vielleicht 5 Gramm.

Im 16./17. Jahrhundert nahmen Banken Münzgeld gegen Quittung in Verwahrung. Die Quittungen wurden als Zahlungsmittel verwendet. Sie gaben ihren Inhabern das Recht, von dazu verpflichteten Banken bzw. Juwelieren jederzeit die Hergabe der entsprechenden Menge Münzgeld zu verlangen. Die Quittungen hießen Banknoten oder auch nur „Zettel“ und die entsprechenden Banken Notenbanken also „Zettelbanken“.

Bei der Herausbildung der modernen „Banknote“, die nur noch von einer Zentralbank herausgegeben werden darf, gab es historisch gesehen sehr unterschiedliche Wege und Banknotenarten:

  1. Quittungsscheine mit und ohne Zins auf bei Banken oder Juwelieren eingezahltes Münzgeld bzw. Edelmetallbarren. Namen waren zum Beispiel Tresorschein und Kassenanweisung.
  2. Kaufmännische Wechsel oder wie Banknoten gehandelte Anteilscheine (etwa Aktien, Kuxen)
  3. Private oder (de facto) staatliche Banknoten („Zettel“), mit und ohne (schuldbefreienden) Annahmezwang und sehr verschiedenen Deckungsvorschriften.
  4. In Notzeiten übernahmen auch Briefmarken und Lederstücke die Funktion von Banknoten.

Aus der Intensivierung des Handels besonders ab dem 19. Jahrhundert entwickelte sich das Erfordernis der Zahlungsmittelausweitung, was zur Gründung der unterschiedlichsten Notenbanken führte.

Zunächst bestand Deckungspflicht: Die ausgegebenen Banknoten mussten also durch Kurantmünzbestände bzw. durch Edelmetallbarren abgesichert („gedeckt“) sein. Im Laufe des 19. Jahrhunderts ging die Deckungspflicht mit dem Wandel vom Silberstandard zum Goldstandard meist von Silber auf Gold über. Die Deckungspflicht sollte das Vertrauen in die ausgegebenen Banknoten stärken.

Mit der Zeit überstieg aber die Menge des „Papiergeldes“ die Menge an Münzen und Edelmetallen deutlich, was dadurch ermöglicht wurde, dass meist nicht alle Banknoten zum Umwechseln in Kurantmünzen präsentiert werden. Die deutsche Reichsbank brauchte zur Kaiserzeit zum Beispiel ihre Banknoten nur noch zu einem Drittel mit Gold abzudecken, obwohl theoretisch jeder Schein eigentlich gedeckt hätte sein müssen (siehe Goldmark). Für das Giralgeld gab es überhaupt keine Deckungsvorschriften (siehe jedoch Mindestreserve).

Heute ist die Pflicht, Banknoten durch Bestände an Kurantmünzen oder anderweitigen Silber- oder Goldbeständen zu decken, allgemein aufgehoben. Die Aufhebung der Deckungspflicht der weltweit meisten Banknoten begann wohl um den Anfang des Ersten Weltkrieges, obwohl es damals in einigen wenig industrialisierten Ländern auch schon vor 1915 ungedeckte Banknoten zum Zwangskurs gab.

Einige historische deutsche Bezeichnungen für staatliche Banknoten

Da Papiergeld - bezogen auf den Nennwert - kostengünstig herstellbar ist und es oft weder durch vorhandenes Vermögen noch durch genügend erwerbbare Güter gedeckt ist, kann es leicht im Übermaß ausgegeben werden. Dies führt stets zu Teuerung und Kaufkraftverlust des Geldes (Inflation). Aus der Verbindung von Papiergeld mit Krieg und Inflation war bis ins 20. Jahrhundert hinein das Papiergeld als wertloses Geld empfunden und mit Misstrauen betrachtet worden. In Bayern äußerte Emil von Schauß 1856 die ersten Zweifel.

Geldscheinsammlungen

Die drei größten Geldscheinsammlungen der Welt sind im Besitz der HVB-Stiftung in München (300.000 Banknoten), der Smithsonian Institution in Washington, D.C. und des britischen Museums in London. Es gibt weltweit ca. 3.000 registrierte private Sammler die sich in der I.B.N.S. (International Banknote Society, gegründet 1961) mit Sitz in den USA in einer Vereinigung zusammengeschlossen haben. Die Vereinigung gibt viermal jährlich ein Informationsjournal für alle Mitglieder heraus, sowie in regelmäßigen Abständen ein Adressbuch aller Mitglieder. Ziel ist es sich gegenseitig Informationen und natürlich Geldscheine zukommen zu lassen. In den letzten Jahren gewann das Sammeln von Banknoten an Bedeutung und die Zahl der Sammler nimmt kontinuierlich zu, obwohl verglichen mit Sammlern von Briefmarken oder Münzen nur sehr wenige Banknotensammler existieren.[8]

Ende im Schredder

Geldscheine verschleißen im Umlauf durch manuelle und maschinelle Handhabung. In den Banken werden regelmäßig verschlissene, zu sehr beschriebene, zerknitterte oder sonstig beschädigte Geldscheine aussortiert und an die Nationalbank zurückgegeben. Von dieser werden sie unter strenger Überwachung geschreddert. Die streifenförmigen Schnipsel sind maximal 1,5 mm × 15 mm groß und werden zu zylindrischen Pellets mit 6,5 cm Durchmesser und maximal 6 cm Höhe (abbrechend, Dichte 0,55 g/cm³) verpresst, um den Ausstoß besser weiterverarbeiten bzw. endgültig verbrennen zu können.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

 Commons: Banknotes by country – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Banknote – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikisource: Geld – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Robert Millbrandt, Geschichte der Volkswirtschaft, 1924, S. 59
  2. Verordnung (EG) 1338/2001, ABl. L 181/6 vom 4. Juli 2001
  3. http://orf.at/#/stories/2210959/ Großbritannien bekommt Plastikgeldscheine, ORF.at vom 19. Dezember 2013
  4. Chengdu - An Ancient City with Flourishing Industry and Commerce
  5. Kalenderblatt - DW-World
  6. Historisches Archiv der Stadt Köln (Best. 310G Reichskammergericht, A 91 [Verlust am 3. März 2009]); darin Druck: Kurze Information über die von ihrer churfürstlichen Durchlaucht zu Pfaltz in des Heil[igen] Röm[ischen] reichs statt Cöllen eingeführt und anoch continuirende Banco di Affrancatione, Düsseldorf 1711.
  7. Das Fiasko verarbeitete Goethe in Faust. Der Tragödie zweiter Teil, erster Akt, Szene Kaiserliche Pfalz, Lustgarten, 1831. Siehe auch:
    (a) den Kommentar von Albrecht Schöne mit den Themen: Papiergeld, Geldschöpfung, Deckung von Geld und Schuldverschreibungen, Bürgschaft (Unterschrift des Kaisers),
    (b) den Kommentar von Heinz Hamm (1978/1997), S. 143-145 sowie
    (c) den Kommentar von Theodor Friedrich und Lothar J. Scheithauer (1959/1980, Reclam 7177) zu V. 6066 ff, S. 227.
  8. Klaus W. Bender: Geldmacher - Das geheimste Gewerbe der Welt, S. 286
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